Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1960 - VI ZR 30/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,187
BGH, 19.02.1960 - VI ZR 30/59 (https://dejure.org/1960,187)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1960 - VI ZR 30/59 (https://dejure.org/1960,187)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1960 - VI ZR 30/59 (https://dejure.org/1960,187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 72
  • NJW 1960, 910
  • MDR 1960, 487
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.04.1957 - 4 StR 482/56
    Auszug aus BGH, 19.02.1960 - VI ZR 30/59
    Indessen hat die genannte Entscheidung den allgemeinen Grenzwert unbedingter Fahruntüchtigkeit, der in der Entscheidung BGHSt 10, 265 mit 1, 5 Promille angenommen worden ist, nur für Kraft rad fahrer auf 1, 3 Promille herabgesetzt, dies darum, weil an die Leistungsfähigkeit dieser Fahrzeugführer wegen der besonderen Beschaffenheit ihrer schnellen und wendigen Fahrzeuge die verkehrstechnisch höchsten Anforderungen im Straßenverkehr gestellt werden müssen.
  • BGH, 12.07.1957 - VI ZR 124/55
    Auszug aus BGH, 19.02.1960 - VI ZR 30/59
    Der erkennende Senat sieht keine Veranlassung, von dieser auch in seiner Rechtsprechung (Urteile vom 24. Januar 1956 - VI ZR 123/55 - VersR 1956, 195; vom 12. Juli 1957 - VI ZR 124/55 - VersR 1957, 656) anerkannten Regel abzugehen.
  • BGH, 06.03.1959 - 4 StR 517/58
    Auszug aus BGH, 19.02.1960 - VI ZR 30/59
    Die Revision möchte aus der Entscheidung des 4. Strafsenats des BGH vom 6. März 1959 - 4 StR 517/58 - (NJW 1959, 1046) ableiten, daß schon bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 3 Promille jeder Kraftfahrer ohne weiteres als unfähig angesehen werden müsse, sein Fahrzeug sicher zu führen.
  • BGH, 24.01.1956 - VI ZR 123/55

    Anscheinsbeweis für Mitursächlichkeit der Trunkenheit eines Fußgängers für einen

    Auszug aus BGH, 19.02.1960 - VI ZR 30/59
    Der erkennende Senat sieht keine Veranlassung, von dieser auch in seiner Rechtsprechung (Urteile vom 24. Januar 1956 - VI ZR 123/55 - VersR 1956, 195; vom 12. Juli 1957 - VI ZR 124/55 - VersR 1957, 656) anerkannten Regel abzugehen.
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
    Auszug aus BGH, 19.02.1960 - VI ZR 30/59
    Dagegen hat der 4. Strafsenat in der Entscheidung vom 20. März 1959 - 4 StR 306/58 - (NJW 1959, 1047) mit eingehender Begründung ausdrücklich daran festgehalten, daß für andere Kraftfahrer die von sonstigen Beweisanzeichen unabhängige allgemeine Fahruntüchtigkeit erst bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 5 Promille beginnt.
  • RG, 09.02.1933 - VI 359/32

    1. Hat im Falle fahrlässiger Tötung der Ersatzpflichtige die Kosten einer

    Auszug aus BGH, 19.02.1960 - VI ZR 30/59
    Hierfür ist von Bedeutung, welche Lebensstellung der Verstorbene gehabt hat und was bei der Beerdigung eines Angehörigen seines Lebenskreises Brauch und Sitte ist; auch die Leistungsfähigkeit des Nachlasses und der Erben kann in Betracht kommen (RGZ 139, 393, 394; 160, 255, 256).
  • RG, 13.05.1939 - VI 256/38

    Gehören die Kosten für die Erhaltung und Pflege einer Grabstätte zu den Kosten

    Auszug aus BGH, 19.02.1960 - VI ZR 30/59
    Hierfür ist von Bedeutung, welche Lebensstellung der Verstorbene gehabt hat und was bei der Beerdigung eines Angehörigen seines Lebenskreises Brauch und Sitte ist; auch die Leistungsfähigkeit des Nachlasses und der Erben kann in Betracht kommen (RGZ 139, 393, 394; 160, 255, 256).
  • BGH, 20.09.1973 - III ZR 148/71

    Umfang der Beerdigungskosten

    Er muss also über das unbedingt Notwendige hinaus die Kosten für alles das auf sich nehmen, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen und angemessenen Bestattung gehört (RGZ 139, 393, 394; 160, 255, 256; BGHZ 32, 72, 73).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 192/16

    Anreisekosten; Beerdigung; Bestattung; Fahrtkosten; Kostensterbegeld;

    Der Begriff der "Beerdigung" im Sinne des § 1968 BGB hat demnach nicht nur das für die Leichenbestattung schlechthin Notwendige, sondern darüber hinaus auch zu berücksichtigen, was zu einer den Verhältnissen entsprechenden angemessenen und würdigen Ausgestaltung des Begräbnisses gehört (BGH, Urteil vom 19.2.1960 - VI ZR 30/59 -, juris Rn. 6 [zu § 844 Abs. 1 BGB a. F., der - wie § 844 Abs. 1 BGB in der aktuellen Fassung - den Begriff der "standesmäßigen" Beerdigung nicht enthielt]).

    Hierfür ist von Bedeutung, welche Lebensstellung der Verstorbene gehabt hat und was bei der Beerdigung eines Angehörigen seines Lebenskreises Brauch und Sitte ist; BGH, Urteil vom 19.2.1960, a. a. O., Rn. 6; Urteil vom 20.9.1973 - III ZR 148/71 -, juris Rn. 1).

    Nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zählen Reisekosten naher Angehöriger der/des Verstorbenen, die diese aufwenden, um an der Beerdigung teilnehmen zu können, grundsätzlich nicht zu den Beerdigungskosten im Sinne des § 1968 BGB (BGH, Urteil vom 19.2.1960, a. a. O., Rn. 6ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.8.1969 - 7 U 2/69 -, juris Rn. 30ff.).

    Zur Begründung wird darauf abgehoben, dass es zwar der guten Sitte entspreche, dass die nächsten Angehörigen - insbesondere die Kinder von Verstorbenen - an deren Beerdigung teilnehmen; es sei aber nicht Brauch und Sitte, dass denen, die von Auswärts kämen, durch die Erben die Reisekosten erstattet würden (BGH, Urteil vom 19.2.1960, a. a. O., Rn. 7).

    Ganz offenbar werde es vielmehr allgemein als eine dem Verstorbenen geschuldete Bekundung von Liebe, Ehrerbietung und Dank empfunden, dass der Angehörige an der Beerdigung teilnehme (BGH, Urteil vom 19.2.1960, a. a. O., Rn. 7).

    Nur wo ein naher Angehöriger infolge Bedürftigkeit gehindert gewesen wäre, die Reisekosten zur Teilnahme an der Beerdigung aufzubringen, werde der Erbe nach sittlicher Anschauung ggf. gehalten sein, ihm durch Gewährung der Reisekosten die Teilnahme zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 19.2.1960, a. a. O., Rn. 7).

  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auch wenn bei diesem, ausnahmsweise einem Dritten wegen dessen Verpflichtung zur Tragung der Kosten zustehenden Schadensersatzanspruch der Begriff der Beerdigung nicht im engsten Wortsinne verstanden wird (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 1960 - VI ZR 30/59 = BGHZ 32, 72, 73 m.w.N.) und deswegen über das zur Leichenbestattung schlechthin Notwendige hinaus auch das zu berücksichtigen ist, was sonst zu den Ausgaben für eine den Verhältnissen entsprechende angemessene und würdige Ausgestaltung der Bestattung gehört, so würde der Zurechnungszusammenhang hier schon dadurch in Frage gestellt, daß die Urlaubsreise - unabhängig vom Zeitpunkt der Beerdigung - nach dem eigenen Vorbringen der Klägerin wegen ihrer psychischen Belastung durch den Todesfall nicht durchgeführt worden ist.

    Der Ersatz solcher Aufwendungen würde, selbst wenn nach § 844 Abs. 1 BGB ausnahmsweise auch die Erstattung von Reisekosten naher Angehöriger zu der Beerdigung in Betracht kommen kann (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 1960 aaO), den vom Gesetzgeber gesteckten Haftungsrahmen überschreiten.

  • OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97

    Haftung einer Gemeinde für einen Todesfall im Schwimmbad; Zulässigkeit einer

    Erfasst sind auch die über das unbedingt Notwendige hinausgehenden Kosten, wie unter anderem die Kosten der Überführung der Leiche, Reisekosten eines nahen Angehörigen und Kosten der landesüblichen Feierlichkeiten (vgl. BGHZ 61, 238; BGHZ 32, 72; Staudinger-Marotzke, BGB, 13. Bearbeitung, § 1968 Rdnrn. 2-9).
  • BGH, 12.07.1971 - III ZR 252/68

    Rechtsweg für Streit aus Anbauverträgen

    Diese Bedeutung hat indessen die tatrichterliche Auslegung nur für den Inhalt der Vereinbarung, über den hier keine Zweifel bestehen; bei der rechtlichen Einordnung des Geschäfts geht es dagegen um die Beurteilung von Rechtsfragen, die das Revisionsgericht selbständig vorzunehmen hat (BGHZ 28, 34; 32, 76 [BGH 19.02.1960 - VI ZR 30/59] ; 35, 69, 72) [BGH 27.03.1961 - III ZR 6/60] .
  • OLG Karlsruhe, 13.03.1998 - 10 U 239/97

    Anspruch auf Schmerzensgeld für psychisch vermittelte seelische

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Wenn auch Reisekosten von Angehörigen des Verstorbenen im deutschen Kulturkreis grundsätzlich nicht zu den Kosten einer standesgemäßen Bestattung gehören (vgl. BGHZ 32, 72 ), ist dies offensichtlich im türkischen Kulturkreis anders; daher sind auch die Transportkosten für die Trauergesellschaft für 150 km mit zwei Kleinbussen und drei Pkw in Höhe von 500, 00 DM anzuerkennen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2001 - 12 A 10133/01

    Heranziehung als Erbin zum Ersatz von Kosten einer Heimunterbringung;

    Die Teilnahme der Kinder des Verstorbenen wird allgemein als eine ihm geschuldete Bekundung von Liebe, Ehrerbietung und Dank empfunden (BGH, Urteil vom 19. Februar 1960, BGHZ 32, 72 [74]).
  • BFH, 17.09.1987 - III R 242/83

    Bewirtung von Trauergästen nicht zwangsläufig i. S. von § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG

    Die Frage, ob solche Aufwendungen zivilrechtlich den Kosten einer standesgemäßen Beerdigung i. S. von § 1.615 Abs. 2 BGB i.V. m. § 1968 BGB zuzurechnen sind, wird in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beurteilt (bejahend u.a. Urteil des Oberlandesgerichts - OLG - Kiel vom 1. Februar 1930 4 U 234/29, Juristische Wochenschrift - JW - 1931, 668; wohl nur unter gewissen Voraussetzungen bejahend: Marotzke in Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl., § 1968 Rz. 7; die Frage offenlassend das Reichsgericht - RG - im Urteil vom 9. Februar 1933 VI 359/32, RGZ 139, 393, und der Bundesgerichtshof - BGH - im Urteil vom 19. Februar 1960 VI ZR 30/59, BGHZ 32, 72; ablehnend Jaeger/Weber, Konkursordnung, 8. Aufl., § 224 Rz. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2695/99

    Pflicht der Erben eines Hilfeempfängers zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe;

    Zu Reisekosten der Angehörigen als Beerdigungskosten vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1960 - VI ZR 30/59 - BGHZ 32, 72, 74; Palandt-Edenhofer, § 1968 Rdnr. 4, 60 Aufl. 2001.
  • LG Krefeld, 15.11.2018 - 3 O 373/13

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen rechtsabbiegenden Lkw und überholenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2686/99

    Ersatz der Kosten einer gewährten Hilfe zum Lebensunterhalt eines Verstorbenen

  • BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60

    Verträge zur Reichsgaragenordnung

  • BGH, 30.09.1970 - I ZR 132/68

    Rechtsnatur des Erschließungsvertrages

  • LG Stuttgart, 08.09.2022 - 6 O 240/20

    Voraussetzungen für den Anscheinsbeweis zu Lasten eines Linksabbiegers;

  • VG Frankfurt/Main, 04.09.2003 - 3 G 4092/03

    Sozialhilfemittel für Trauerkleidung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht