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   BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58   

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BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58 (https://dejure.org/1960,174)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1960 - I ZR 64/58 (https://dejure.org/1960,174)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 (https://dejure.org/1960,174)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung zu Zwecken der Rundfunkübertragung - Dienstvertragliche Duldungspflicht von Orchestermusikern im öffentlichen Dienst bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung - Sittenwidrige ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Figaros Hochzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung zu Zwecken der Rundfunkübertragung; Dienstvertragliche Duldungspflicht von Orchestermusikern im öffentlichen Dienst bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung; Sittenwidrige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 33, 20
  • NJW 1960, 2043
  • MDR 1960, 822
  • GRUR 1960, 614
  • DB 1960, 1035
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09

    hartplatzhelden.de - Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für

    Soweit darin eine Ausnutzung der Leistungen der an der Durchführung des Fußballspiels Beteiligten liegt, erfolgt sie nicht durch eine (identische oder annähernde) Nachahmung dieser Leistungen oder eines Teils von ihnen, sondern allenfalls durch eine von der Nachahmung zu unterscheidende unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses des Dritten (zu dieser Unterscheidung vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58, BGHZ 33, 20, 29 - Figaros Hochzeit; Beschluss vom 27. Februar 1962 - I ZR 118/60, BGHZ 37, 1, 20 - AKI; BGH, Urteil vom 24. Mai 1963 - I ZR 62/62, BGHZ 39, 352, 356 - Vortragsabend).

    cc) Das Verhalten der Beklagten kann demnach auch nicht deshalb als unzulässig angesehen werden, weil sie sich damit Leistungen Dritter, die erfahrungsgemäß nur gegen eine angemessene Vergütung zur Verfügung gestellt werden, ohne Erlaubnis aneigneten und kostenlos zur Förderung des eigenen gewerblichen Gewinnstrebens ausnutzten (vgl. dazu BGHZ 33, 20, 28 - Figaros Hochzeit).

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Ein solches Schmarotzen an fremder Leistung sei nach der Rechtsprechung (BGHZ 37, 1, 19 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - AKI; 33, 20 - Figaros Hochzeit) dann wettbewerbswidrig, wenn ein fremdes fertiges Leistungsergebnis unmittelbar in unveränderter Gestalt für eigene Erwerbszwecke übernommen werde, ohne daß eine eigene Leistung hinzutrete.

    Aus ähnlichen Erwägungen ist die Verwendung der Tonbandaufnahme einer Opernaufführung zur Rundfunksendung als sittenwidrig im Sinne der §§ 826 BGB, 1 UWa angesehen worden (BGHZ 33, 20, 28 f [BGH 31.05.1960 - I ZR 64/58] - Figaros Hochzeit), wenn sie ohne Erlaubnis der bei der Aufführung mitwirkenden ausübenden Künstler stattfindet.

    Das Berufungsgericht ist der Ansicht, der in der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz (BGHZ 37, 1 ff [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60]; 33, 20 ff [BGH 31.05.1960 - I ZR 53/58]), daß ein "Schmarotzen an fremder Leistung" gegeben sei, wenn die unveränderte Übernahme eines fremden fertigen leistungsergebnisses, wie bei Tonband- oder Filmaufnahmen, auf rein mechanischem Wege erfolge, müsse auch zum Tragen kommen, wenn - wie hier - die Klägerin ein gemeinfreies Werk so nachgebildet habe, daß es gewerblich genutzt werden könne, und wenn der Beklagte dieses Leistungsergebnis gegen den Willen der Klägerin ausnütze und diese dafür nicht entschädige.

  • BGH, 25.11.2004 - I ZR 145/02

    Götterdämmerung

    Wie die Vorinstanzen zutreffend ausgeführt haben, ließ die Festlegung der Orchesteraufführung durch die DECCA auf die von ihr gefertigten Masterbänder gemäß § 2 Abs. 2 LitUrhG urheberrechtlich ausgestaltete Ansprüche der an der Aufführung beteiligten Künstler an der Aufnahme entstehen (vgl. BGHZ 33, 20, 23 f. - Figaros Hochzeit).

    In der Vereinbarung einer Vergütung für die Erbringung einer bestimmten Leistung kann zugleich die Übertragung der entsprechenden Verwertungsrechte liegen (vgl. BGHZ 33, 20, 34 ff. - Figaros Hochzeit; OLG Hamburg GRUR 1976, 708, 711 - Staatstheater; Schricker/Rojahn aaO § 79 Rdn. 27).

  • OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08

    Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de

    Unter den Begriff der Waren und Dienstleistungen fallen auch nichtkörperliche Darbietungen wie Aufführungen und Sendungen (BGH, GRUR 1960, 614 - [Figaros Hochzeit]; vgl. auch OLG München, GRUR 2003, 329, 330).
  • BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83

    "Bob Dylan"; Rechtstellung des ausübenden Künstlers; Verbot der Verbreitung

    Auch die Gefahr der nur unmittelbaren Beeinträchtigung der Erwerbsaussichten des ausübenden Künstlers durch die nichtgenehmigte Ausnutzung seiner Leistung zu gewerblichen Zwecken reicht aus (vgl. BGHZ 33, 20, 29 - Figaros Hochzeit).

    Auf die Senatsentscheidung vom 31. Mai 1960 n I ZR 64/58 - (BGHZ 33, 20 ff. - Figaros Hochzeit) können sich die Revisionen in diesem Zusammenhang nicht mit Erfolg berufen.

    Denn die Entscheidung ist vor Erlaß des UrhG 1965 ergangen, als eine dem § 96 Abs. 3 UrhG entsprechende Bestimmung noch nicht existierte; § 2 Abs. 2 LUG gewährte dem ausübenden Künstler an seiner Wiedergabeleistung die Rechte eines Werkbearbeiters nur unter der Voraussetzung, daß diese bereits auf einem Tonträger festgehalten war (BGHZ 33, 20, 25).

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 87/58

    Rundfunkmusikdarbietungen in Gaststätten und Künstlerlizenz

    Das für eine solche Prozeßgeschäftsführung erforderliche eigene rechtliche Interesse der Klägerin an der Verfolgung des Unterlassungsanspruches hat das Berufungsgericht rechtsirrtumsfrei daraus entnommen, daß der Klägerin nach ihrer Satzung die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder obliegt (vgl. auch die Urteile des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 und I ZR 71/58).

    Bei Orchesterdarbietungen ist originärer Träger dieses Bearbeiterurheberrechtes an der Schallvorrichtung neben dem Dirigenten und etwaigen Solisten jedes einzelne Orchestermitglied, das an der festgelegten Darbietung mitgewirkt hat (vgl. Urteile des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 71/58 und I ZR 64/58).

    Hieran ist festzuhalten (BGHZ 8, 88, 91 [BGH 21.11.1952 - I ZR 56/52] ; vgl. auch Urteil des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 - Rundfunksendung "Figaros Hochzeit").

    Wie der Senat in seiner bereits angeführten Entscheidung I ZR 64/58, die die ungenehmigte Erstfestlegung von Orchesterdarbietungen auf Tonträger betrifft, näher dargelegt hat, steht dem ausübenden Künstler nach allgemein bürgerlichrechtlichen wie auch persönlichkeits- und wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen das freie Entscheidungsrecht über Art und Umfang der Auswertung seiner Leistung zu.

    Aus ähnlichen Erwägungen, aus denen das Reichsgericht bereits am 7. April 1910, also bevor § 2 Abs. 2 LitUrhG in das Urhebergesetz eingefügt wurde, in dem Nachpressen von Schallplatten einen Verstoß gegen § 826 BGB erblickt hat (RGZ 73, 294), muß auch im Streitfall den Zedenten der Klägerin aus dem Gesichtspunkt des "Schmarotzens" an fremder Leistung ein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagten auch insoweit zugebilligt werden, als die öffentliche Hörbarmachung von Direktsendungen des Rundfunks infrage steht (vgl. auch Urteil des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 - Rundfunksendung "Figaros Hochzeit").

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 71/58

    Tonträger und Orchester

    Diese Voraussetzung aber hat das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß bei der Klägerin, die satzungsgemäß die Wirtschaftliche und berufliche Förderung der in ihr zusammengeschlossenen Musiker bezweckt, als gegeben angesehen (vgl. hierzu auch die Urteile des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 und I ZR 87/58).

    Denn wie der Senat in seinem Urteil vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 (Rundfunksendung "Figaros Hochzeit") näher dargelegt hat, ist jede lautliche Wiedergabe eines Tonkunstwerkes, gleichgültig, ob das Werk durch die menschliche Stimme oder das Spielen eines Instrumentes zum Erklingen kommt, mit der Person des sie vermittelnden Künstlers unlösbar verbunden, da sie von seinen höchstpersönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten abhängig ist.

    Dieses Recht schließt die ausschließliche Befugnis ein, die Benutzung des Tonträgers für Sendezwecke zu bewilligen oder zu untersagen (RGZ 153, 1 ff; vgl. auch Entscheidung des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 - Rundfunksendung "Figaros Hochzeit").

    Bei Prüfung der Frage, ob und inwieweit sich die Zedenten der Klägerin ihrer aus § 2 Abs. 2 LitUrhG folgenden Rechte zugunsten des Beklagten begeben haben, wird folgendes zu beachten sein: Bereits die vom Beklagten dem Rundfunk erteilte Erlaubnis, die Direktsendungen mitzuschneiden und sie unter Verwendung der auf diese Weise hergestellten Tonträger gegen Zahlung von 10 % des für die Erstsendung vereinbarten Honorars zu wiederholen, bedurfte grundsätzlich der Zustimmung aller Orchestermitglieder, weil jedem Orchestermitglied grundsätzlich das Selbstbestimmungsrecht über eine derartige Verwertung seiner Leistung zusteht (vgl. Urteil des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 - Rundfunksendung "Figaros Hochzeit").

    Sollte sich eine ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung der Orchestermitglieder zu dem Mitschnitt der Livesendungen nicht feststellen lassen, so bliebe weiterhin zu prüfen, ob der Beklagte etwa als der künstlerische und kaufmännische Leiter des Orchesters nach dem sozialen Gefüge des Orchesters, den Umständen seiner Gründung und der Art seines jeweiligen Einsatzes auch ohne eine entsprechende Erlaubniserteilung seitens der einzelnen Mitglieder als befugt anzusehen war, die fraglichen Rechte für die Orchestermitglieder nach seinem Ermessen wahrzunehmen (vgl. hierzu die vorerwähnte Entscheidung des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58).

  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 188/84

    "Die Zauberflöte"; Inlandsschutz eines ausländischen Künstlers; Ansprüche bei

    Zwischen ihm und der Beklagten besteht auch ein Wettbewerbsverhältnis; ausreichend ist insofern bereits die Gefahr der nur mittelbaren Beeinträchtigung der Erwerbsaussichten des ausübenden Künstlers durch die ungenehmigte Ausnutzung seiner Leistung zu gewerblichen Zwecken (BGHZ 33, 20, 29 - Figaros Hochzeit; BGH, Urt. v. 14.11.1985, a.a.O. S. 456 - Bob Dylan).
  • BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72

    Rechte an Hummel-Figuren

    Hierzu ist entscheidend auf Inhalt und Wesen des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses sowie die Zweckbestimmung des im Rahmen dieses Dienstverhältnisses geschaffenen Werks abgestellt worden (RGZ 110, 393, 395 - Inneneinrichtung Riviera; 153, 1, 8 - Schallplatten-Rundfunksendungen; BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei; BGHZ 33, 20, 34 - Figaros Hochzeit).
  • BGH, 27.03.1963 - Ib ZR 129/61

    Kein Schriftwerkschutz für Rechenschieber

    Die Revision führt in diesem Zusammenhang aus, die Beklagte nütze das mit Mühe und Kosten gewonnene Arbeitsergebnis der Klägerin zielbewußt zu ihrem eigenen gewerblichen Vorteil aus, indem sie den Rechenstab der Klägerin kopiere, ein solches Verhalten verstoße nach den Urteilen des Senats vom 21. November 1958 (GRUR 1959, 240 - Nelkenstecklinge) und vom 31. Mai 1960 (GRUR 1960, 614 - Figaros Hochzeit) gegen die Vorschrift des § 1 UWG.
  • BFH, 22.03.1979 - V R 128/70

    Ort der Leistung bei Duldung fremder Rechtsausübung durch Künstler

  • KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99

    Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein

  • BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66

    Reprint

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 53/58

    Öffentliches Schallplattenkonzert und Künstlerlizenz

  • BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61

    Öffentliche Fernsehwiedergabe von Sprachwerken

  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 212/97

    Nutzungsrechte an Fotografien

  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 72/63

    Warnschild

  • LG Berlin, 29.03.2011 - 16 O 270/10

    Klage des Bulgarischen Schachverbandes wegen der Übertragung eines

  • BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62

    Möglichkeit der rechtlichen Qualifizierung einer Verbindung von Musik und Text

  • SG Hamburg, 08.03.2006 - S 10 R 1478/05

    Beitragsrechtliche Behandlung von Zahlungen an Schauspieler, Chorsänger,

  • BSG, 30.06.1977 - 9 RV 88/76

    Wiederaufgelebte Witwenversorgung - Unrichtigkeit eines Bescheides - Außer

  • OLG Köln, 09.01.1973 - 15 U 27/72

    Rechtsweg für Klagen gegen Rundfunkanstalten wegen

  • OLG Frankfurt, 07.11.1983 - 6 W 102/83

    Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung eines in Prozeßstandschaft handelnden

  • BGH, 14.05.1969 - I ZR 37/67

    Anwendbarkeit des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) auf Verletzungstatbestände vor

  • BühnenObSchG Frankfurt/Main, 06.12.1962 - OSch 4/62
  • BGH, 08.06.1962 - V ZR 226/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1964 - Ib ZR 78/63

    Rechtsmittel

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