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   BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59   

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BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59 (https://dejure.org/1961,117)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1961 - I ZR 115/59 (https://dejure.org/1961,117)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1961 - I ZR 115/59 (https://dejure.org/1961,117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 299
  • NJW 1961, 1018
  • NJW 1961, 1019
  • MDR 1961, 479
  • GRUR 1961, 347
  • DB 1961, 533
  • DB 1961, 534
 
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Wird zitiert von ... (52)

  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 139/20

    Markenschutz des Goldtons des "Lindt Goldhasen"

    Benutzen mehrere Unternehmen eine Kennzeichnung und sehen die beteiligten Verkehrskreise diese Unternehmen als eine wirtschaftliche Einheit oder als Mitglieder eines Konzerns an, kann kraft Verkehrsgeltung die Benutzungsmarke für jedes der Unternehmen entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 f. [juris Rn. 37] = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattung; zum Ausstattungsschutz nach § 25 WZG vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1961 - I ZR 115/59, BGHZ 34, 299, 308 f. [juris Rn. 50] - Almglocke; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 4 Rn. 63; Ekey in Ekey/Bender/Fuchs-Wissemann aaO § 4 MarkenG Rn. 100 und 103; BeckOK.Markenrecht/Weiler aaO § 4 MarkenG Rn. 128 f.).
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Ferner kann ein Zeichengebrauch durch mehrere rechtlich selbständige Unternehmen, wenn diese dem Publikum als selbständige, miteinander in Wettbewerb stehende und nicht durch Vereinbarungen miteinander verbundene Unternehmen erscheinen, zur Schwächung der Kennzeichnungskraft des Warenzeichens und schließlich sogar zur Umwandlung des Zeichens in ein Freizeichen oder eine Beschaffenheitsangabe führen, auch wenn in Wahrheit eine Erlaubnis zur Benutzung des Warenzeichens erteilt worden ist (BGHZ 34, 299, 307 - Almglocke).

    Für eine Bemessung in dieser Höhe spricht nämlich auch, daß der Inhaber eines Warenzeichens bei Erteilung einer Benutzungserlaubnis an ein selbständiges Unternehmen immer auch das Risiko einrechnen muß, daß die Herkunftsfunktion des Zeichens durch eine gleichzeitige Benutzung durch mehrere, dem Publikum als selbständige Betriebe gegenübertretende Unternehmen gestört, das Zeichen regelmäßig in seinem Werte gemindert und in seiner Kraft, allein auf den Betrieb des Verletzten hinzuweisen, geschwächt wird (vgl. hierzu BGHZ 34, 299, 307 - Almglocke; GRUR 1957, 222, 223 - Sultan).

  • LG Hamburg, 21.03.2012 - 608 KLs 8/11

    Abofallen-Verfahren: Freiheits- und Geldstrafen verhängt

    Dass Markenrechte unter diesen Voraussetzungen von mehreren Konzerngesellschaften erlangt werden können, ist anerkannt (vgl. BGH, NJW 1961, 1018, 1021; ebenso Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 4 MarkenG Rn. 149, 151 m.w.N.).
  • BGH, 17.10.1996 - I ZR 153/94

    Wärme fürs Leben - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Denn die Benutzung eines Werbespruchs mit hinreichender Eigenart durch mehrere Unternehmen führt dann nicht zu einer Schwächung des Herkunftshinweises, wenn zwischen diesen Unternehmen wirtschaftliche Beziehungen bestehen und erkennbar sind, so daß der Verkehr die Benutzung sowohl dem Einzelunternehmen als auch der dahinterstehenden Gruppe zurechnet (vgl. zum Kennzeichenrecht BGHZ 34, 299, 309 - Almglocke; 21, 182, 192 f. - Funkberater; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 56 Rdn. 50; GroßKomm/Teplitzky aaO. Rdn. 224 f.).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 168/99

    Berufsgenossenschaft - Unfallversicherung - Ausstattungsrecht - Bildmarke -

    (1) Unter der Geltung des Warenzeichengesetzes war allerdings anerkannt, daß das Recht an einer infolge Benutzung und Erlangung der Verkehrsgeltung geschützten Ausstattung innerhalb desselben Wirtschaftsgebiets grundsätzlich nur einem einzigen Betrieb zustehen kann, der die Ausstattung benutzt und für sich die Verkehrsgeltung erreicht hat (vgl. BGHZ 34, 299, 307 f. - Almglocke; vgl. weiter Althammer, Warenzeichengesetz, 4. Aufl., § 25 Rdn. 12; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 25 Rdn. 46; Götting in Schricker/Stauder, Handbuch des Ausstattungsrechts, 1986, S. 270 f.).

    So konnte ein Ausstattungsrecht zugunsten einer Gruppe von Gewerbetreibenden begründet werden, wenn die Vorstellung beachtlicher Verkehrskreise dahin ging, das Kennzeichen werde von einer solchen miteinander in Verbindung stehenden Mehrzahl von Unternehmen als Herkunftszeichen für die von ihnen vertriebenen Waren benutzt (vgl. BGHZ 34, 299, 308 f. - Almglocke).

    Entscheidend ist darauf abzustellen, ob die Benutzer bei ihrer Zeichennutzung dem Publikum in objektiv zutreffender Weise so gegenübertreten, daß sie als eine wirtschaftliche Einheit, nicht hingegen als miteinander konkurrierende Unternehmen aufgefaßt werden (vgl. BGHZ 34, 299, 308 f. - Almglocke).

  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verkehr gerade die Vorstellung hat, daß es sich um das Warenzeichen eines Verbandes handelt; es genügt vielmehr, wenn der Verkehr das Zeichen als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen oder aus mehreren miteinander in Beziehung stehenden Unternehmen auffaßt (vgl. dazu BGHZ 21, 182, 191 - Ihr Funkberater; 34, 299, 308 - Almglocke; BGH GRUR 1964, 381, 384 - WKS-Möbel).

    Soweit sich die Rechtsbeschwerden für ihre gegenteilige Ansicht auf Ausführungen in der Entscheidung BGHZ 34, 299, 309 - Almglocke - beziehen, übersehen sie, daß diese nicht Rechtsfragen des Verbandszeichens betreffen, sondern die Frage der Verkehrsdurchsetzung eines Warenzeichens, das durch zwei Schwesterunternehmen benutzt wird.

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 66/02

    "CompuNet/ComNet II"; Beurteilung der Verwechslungsgefahr und der

    Den einzelnen Mitgliedsunternehmen einer Unternehmensgruppe kommt die Verkehrsbekanntheit eines einheitlich benutzten Unternehmenskennzeichens zugute, wenn der Verkehr das Kennzeichen auch dem einzelnen Unternehmen zuordnet (allg. Meinung: BGH, Urt. v. 17.3.1965 - Ib ZR 58/63, GRUR 1966, 38, 41 - Centra; Urt. v. 27.6.1975 - I ZR 81/74, GRUR 1975, 606, 607 = WRP 1975, 668 - IFA; Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 224 f.; Ingerl/Rohnke aaO § 15 Rdn. 56; zum Markenschutz: BGHZ 34, 299, 309 - Almglocke; BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 384 - WKS-Möbel; Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattungsrecht).
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

    Ein Vorratszeichen, an dessen Aufrechterhaltung ein schutzwürdiges Interesse besteht, braucht deshalb nicht einem älteren Zeichen zu weichen, wenn die Verwechslungsgefahr erst dadurch eingetreten ist, daß das ältere Zeichen nach Anmeldung des Vorratszeichens durch starke Verkehrsdurchsetzung einen erweiterten Schutzbereich erlangt hat (Ergänzung zu BGHZ 34, 299 - Almglocke).

    Er hat diesen Grundsatz nicht nur für den Fall der nachträglichen Entwicklung eines Warenzeichens zur berühmten Marke (BGHZ 19, 23, 28 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; BGHZ 25, 369, 372 [BGH 22.10.1957 - I ZR 96/56] - "mit dein feinen Whipp"), sondern auch für den der nachträglichen Verkehrsdurchsetzung eines Zeichenbestandteils (BGH GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin; BGHZ 34, 299, 302 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke) ausgesprochen und dabei hervorgehoben, daß die gegenteilige Beurteilung einer Entziehung des dem beklagten Zeicheninhaber eingeräumten Zeichenrechts gleichkommen würde (vgl. dazu auch BGH GRUR 1960, 130, 131 - Sunpearl II; GRUR 1963, 622, 623 - Sunkist; 1963, 626, 628 unter 111, 2 - Sunsweet, insoweit in BGHZ 39, 266 nicht abgedruckt).

    Entgegen der Ansicht der Revision läßt sich dies auch nicht daraus folgern, daß in der Entscheidung BGHZ 34, 299, 302 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke und daran anschließend in den Entscheidungen BGH GRUR 1963, 622 - Sunkist und GRUR 1963, 626 - Sunsweet bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr, die auch dort von der Verkehrsgeltung eines Bestandteils des jeweiligen Klagezeichens abhing, im Zusammenhang mit der Prioritätsfrage von der "Anmeldung und Ingebrauchnahme" des angegriffenen Zeichens gesprochen worden ist.

    In diesem Zusammenhang ist in der Entscheidung BGHZ 34, 299, 302 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke - ausgeführt, wenn die beklagte Zeicheninhaberin bislang lediglich eine völlig unbenutzte Anmeldung besäße, so könnte sie sich unter besonderen Umständen selbst gegenüber einem erst nachträglich zur vollen Verkehrsgeltung erstarkten sachlichen Recht nicht auf den formalen Zeitvorrang dieser Anmeldung berufen.

  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62

    Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach

    Die Anerkennung des Rechts aus der Ausstattung beruht zwar auf einem tatsächlichen Besitzstand, der daran anknüpft, daß beteiligte Verkehrskreise in der Ausstattung einen Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Betriebe oder aus mehreren miteinander in Verbindung stehenden Betrieben erblicken (BGH GRUR 1961, 347, 352 - Almglocke).

    Daß ein Ausstattungsrecht zugunsten einer Gruppe von Gewerbetreibenden begründet werden kann, wenn die Vorstellung beachtlicher Verkehrskreise dahin geht, das Klagezeichen werde von einer solchen miteinander in Verbindung stehenden Mehrzahl von Unternehmen als Herkunftszeichen der von ihnen vertriebenen Waren benutzt, ist schon bisher angenommen worden (BGH GRUR 1961, 347, 352 - Almglocke; Heydt, Mitt Bl. 1957, 44, 45).

  • BGH, 21.11.1991 - I ZR 263/89

    Behinderung innergemeinschaftlichen Handels durch Verbot länderübergreifender

    Ausgehend von einem - starken - Freihaltebedürfnis der Mitbewerber der Klägerin reichen die vom Berufungsgericht bislang festgestellten Bekanntheitsgrade von "quattro" nach der Überzeugung des Senats nicht aus, um ein Ausstattungsrecht gemäß § 25 WZG und/oder die Rechtsbeständigkeit der Warenzeichen bejahen zu können (vgl. zu den Anforderungen des Senats insoweit aus neuerer Zeit BGH, Beschl. v. 03.11.1989 - I ZB 20/88, GRUR 1990, 360, 361 - Apropos Film II; BGH, Urt. v. 08.03.1990 - I ZR 65/88, GRUR 1990, 681, 683 [BGH 08.03.1990 - I ZR 65/88] - Schwarzer Krauser; BGH, Urt. v. 31.01.1991 - I ZR 71/89, LM WZG § 24 Nr. 115 - frei öl; vgl. auch früher schon BGHZ 30, 357, 371 - Nährbier; BGHZ 34, 299, 305 - Almglocke/Almquell; BGHZ 74, 1, 5 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT).
  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens -

  • OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02

    "LottoTeam"

  • OLG Köln, 20.11.2009 - 6 U 62/09

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus einem Markenlizenzvertrag mit

  • BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65

    Anmeldung eines Warenzeichens - Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache

  • BGH, 06.11.1986 - I ZR 196/84

    "KLINT"; Geltendmachung einer inländischen Warenzeichen-Eintragung gegenüber

  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63

    Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen

  • BPatG, 21.11.2003 - 27 W (pat) 57/02
  • OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01

    "freelotto"

  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78

    Zeichenrechtliche Verwechslungsfähigkeit der Kennzeichnungen "Jägermeister" und

  • BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit der Bezeichnung "IFA" als

  • BPatG, 29.07.2003 - 27 W (pat) 57/02
  • BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62

    Widerspruch gegen Warenzeicheneintragung

  • BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02
  • BPatG, 11.06.2004 - 33 W (pat) 301/01

    Widerspruch gegen die Eintragung der Marke " TERRAPLAN"; Verwechslungsgefahr mit

  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen

  • BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
  • BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 74/64

    Löschungsklage gegen das Zeichen in seiner eingetragenen Gestalt - Übernahme

  • BPatG, 30.09.2003 - 27 W (pat) 226/02
  • BGH, 17.12.1971 - I ZR 79/70

    Auslegung des Begriffs des Serienzeichens - Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BGH, 30.04.1971 - I ZR 75/70

    Verletzung eines eingetragenen Warenzeichens - Bestehen von Löschungsreife der

  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZB 13/65

    Hinweischarakter als Stammbestandteil eines Serienzeichens - Entwicklung des

  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 119/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61

    Rechtsmittel

  • BPatG, 20.04.2004 - 33 W (pat) 301/01
  • OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 163/93

    Titelschutz

  • BGH, 28.09.1973 - I ZB 10/72

    Betrachtung der Verwechslungsgefahr aus dem Gesichtspunkt des Serienzeichens bei

  • BPatG, 03.05.2005 - 33 W (pat) 87/03
  • BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63

    Verwendung der Bezeichnung "multikord" - Beruteilung des Bestehens einer

  • BPatG, 12.08.2003 - 27 W (pat) 48/03
  • BGH, 13.11.1968 - I ZR 13/67

    Unabhängiger, selbstständiger Schutz von Zeichenbestandteilen in Abhängigkeit von

  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 135/62

    Unterlassungsanspruch eines Schönheitspflegeherstellers gegen einen Konkurrenten

  • BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61

    Rechtsmittel

  • BPatG, 24.06.2003 - 33 W (pat) 78/02
  • BPatG, 10.12.2002 - 27 W (pat) 79/01
  • BPatG, 18.02.2000 - 33 W (pat) 187/99
  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 66/61

    Rechtsmittel

  • BPatG, 20.02.2006 - 33 W (pat) 26/04
  • BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 179/00
  • BGH, 08.11.1968 - I ZR 104/66

    Verwechselungsgefahr allein auf Grund gemeinsamer Verwendung schutzunfähiger

  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62

    Gleichstellung eines österreichischen Staatsangehörigen mit einem deutschen

  • BGH, 20.12.1962 - VII ZR 60/61

    Rechtsmittel

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