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   BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60   

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https://dejure.org/1961,87
BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60 (https://dejure.org/1961,87)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1961 - VI ZR 238/60 (https://dejure.org/1961,87)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1961 - VI ZR 238/60 (https://dejure.org/1961,87)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallgeschädigtes Kraftfahrzeug - Nutzung durch Eigentümer - Merkantiler Minderwert - Schadenrecht - Minderbewertung des Verkehrs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 251
    Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 396
  • NJW 1961, 2253
  • MDR 1962, 43
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60
    »Der sogenannte merkantile Minderwert eines unfallgeschädigten Kraftfahrzeugs ist dem Eigentümer auch dann zu erstatten, wenn er das Kraftfahrzeug weiter benutzt (Abweichung von BGHZ 27, 181, 186 [ES Kfz-Schaden C-2/1]).«.

    Nach erneuter Prüfung der Rechtslage hält der Senat an der in dem Urteil BGHZ 27, 181 gemachten Einschränkung der Erstattungspflicht des merkantilen Minderwerts nicht länger fest.

    Diese Wertdifferenz stellt, wie der Senat in dem Urteil BGHZ 27, 181, 184 näher ausgeführt hat, einen echten Schaden des betroffenen Eigentümers dar.

  • BGH, 30.05.1961 - VI ZR 139/60

    Ersatzfähigkeit des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil 30.5.1961 = NJW 1961, 1571 = VersR 1961, 707 auf die Kritik des Schrifttums gegen die vorgenommene Einschränkung der Geltendmachung des merkantilen Minderwerts hingewiesen (vgl. Dunz, NJW 1958, 1613; Esser, MDR 1958, 726; Meeske, BB 1959, 1158 ...).
  • RG, 13.06.1921 - VI 68/21

    Schadensersatz; Maßgebender Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60
    Ebenso führt auch bei anderen Gebrauchsgütern der Gesichtspunkt, daß eine auf einer Sachbeschädigung beruhende Minderbewertung mit der Zeit an Bedeutung verliert, nicht dazu, daß der Schädiger dem betroffenen Eigentümer keinen Ersatz zu leisten braucht, der sich dazu entschließt, die weniger wertvolle Sache weiter zu benutzen (RGZ 102, 383 für den Fall eines verletzten Pferdes; ferner vgl. RG, JW 1904, 140 und JW 1909, 275).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Diese Wertdifferenz stellt einen unmittelbaren Sachschaden dar (vgl. Senatsurteile BGHZ 27, 181, 182, 184 f.; 35, 396, 397 f.; vom 30. Mai 1961 - VI ZR 139/60 - VersR 1961, 707, 708; vom 2. Dezember 1966 - VI ZR 72/65 - VersR 1967, 183; vgl. auch BGHZ 82, 338, 343 f.).

    Der Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung, daß auf dem Gebrauchtwagenmarkt Unfallfahrzeuge einen geringeren Preis erzielen als unfallfreie (so auch Sanden/Völtz, Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 7. Aufl., Rdn. 119; Splitter, DAR 2000, 49), weil verborgene technische Mängel nicht auszuschließen sind und das Risiko höherer Schadensanfälligkeit infolge nicht fachgerechter Reparatur besteht (so bereits Senatsurteile BGHZ 35, 396, 398 und vom 30. Mai 1961 - VI ZR 139/60 - aaO), trifft trotz aller Fortschritte der Reparaturtechnik nach wie vor zu, zumal die technische Entwicklung im Fahrzeugbau insoweit auch höhere Anforderungen stellt (vgl. Eggert, VersR 2004, 280, 282; von Gerlach, aaO, 52 f. m.w.N.; Hörl, ZfS 1999, 46, 47; ders., NZV 2001, 175, 176; Huber, aaO, 312 ff., 334).

    In einem älteren Urteil vom 3. Oktober 1961 (BGHZ 35, 396, 399) hat der Senat die Zubilligung eines merkantilen Minderwerts bei einem Fahrzeug mit einer Fahrleistung von über 100.000 km zwar nicht beanstandet.

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Der Geschädigte, der solchermaßen über die beschädigte Sache verfügt hat, kann billigerweise nicht anders gestellt werden als der, der nach Erhalt des für die Instandsetzung erforderlichen Betrags die beschädigte Sache doch weiter ge- und verbraucht (vgl. BGHZ 35, 396, 398 - merkantiler Minderwert), mag er dazu möglicherweise auch von Anfang an entschlossen gewesen sein.
  • OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 7 U 34/15

    Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen bei fiktiver

    Dabei beruht die Minderbewertung einer beschädigt gewesenen Sache im Wesentlichen auf der Vorstellung der Kaufinteressenten, dass erheblich geschädigte und dann reparierte Sachen im allgemeinen eine größere Schadensanfälligkeit zeigen, ohne dass der Zusammenhang neuer Schäden mit dem schädigenden Ereignis oder einer unzureichenden Reparatur im Einzelfall nachweisbar zu sein braucht (vgl. BGHZ 35, 396 (398); BGH VersR 1980, 46 (48)).
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