Rechtsprechung
   BGH, 05.04.1961 - IV ZR 212/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,722
BGH, 05.04.1961 - IV ZR 212/60 (https://dejure.org/1961,722)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1961 - IV ZR 212/60 (https://dejure.org/1961,722)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1961 - IV ZR 212/60 (https://dejure.org/1961,722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 75
  • NJW 1961, 1461
  • MDR 1961, 583
  • DNotZ 1961, 546
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 25.03.1935 - IV B 64/34

    Was ist unter Herstellung eines dem Eltern- und Kindesverhältnis entsprechenden

    Auszug aus BGH, 05.04.1961 - IV ZR 212/60
    Sind aber alle Rechtswirkungen der Adoption, sei es auch um eines von der Rechts- oder Sittenordnung nicht gebilligten Zweckes willen gewollt, so liegt kein Scheinvertrag vor (RG LZ 1918, 393, 395; RGZ 147, 220, 225; JFG 1, 101; WarnRspr 1911 Nr. 3; KG in OLG 42, 186, 187; BGB RGRK 9. Aufl. § 1741 Anm. 3).
  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 442/18

    Feststehen der Identität des Anzunehmenden für den Ausspruch einer Annahme als

    bb) Die Anforderungen, die im Übrigen an die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu stellen sind, müssen im Rahmen der Volljährigenadoption nicht dieselben sein wie bei der Minderjährigenadoption, weil sich die familiären Beziehungen auch in einem natürlichen Kindschaftsverhältnis im Laufe der Zeit lockern und andere Formen anzunehmen pflegen (vgl. BGHZ 35, 75, 84 = NJW 1961, 1461, 1463).
  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    14 Ein dergestalt "erkaufter" Adoptionsvertrag nach § 1741 Satz 1 BGB a.F. war nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig (BGHZ 35, 75, 80, 82).
  • KG, 06.02.1987 - 1 W 5646/85
    Nach der Rechtsprechung zu dem früheren, auf dem Vertragssystem beruhenden Adoptionsrecht stellte sich ein Adoptionsvertrag, der von beiden Vertragsteilen ohne die Absicht zu der Herstellung eines dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechenden Familienbandes geschlossen wurde, in aller Regel als ein Mißbrauch des Rechtsinstituts der Kindesannahme dar, und wurde deshalb als wegen Sittenverstoßes nichtig angesehen (vgl. BGHZ 35, 75, 82 = FamRZ 1961, 306 ff).

    Der Hinweis auf die nach altem Adoptionsrecht ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 5. April 1961 (BGHZ 35, 75 = FamRZ 1961, 306) kann zu der Problemlösung nicht beitragen, weil Adoptionsverträge alten Rechts als Willenserklärungen der Beteiligten ohne weiteres den allgemeinen Nichtigkeitsgründen, also auch dem des § 138 BGB, unterliegen konnten.

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 68/87

    Aufhebung eines Annahmeverhältnisses zu einem volljährigen Kind

    Aus dem gleichen Grund kann die zum früheren Recht, das von einem Annahmevertrag ausging, entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa BGHZ 35, 75, 80) nicht mehr herangezogen werden.
  • OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05

    Adoption: Sittliche Rechtfertigung einer Erwachsenenadoption

    Denn auch bei leiblichen Verwandten pflegen sich die Familienbeziehungen im Laufe der Jahre zu lockern oder andere Formen anzunehmen (vgl.; BGHZ 35, 75, 84; RGZ 147, 220, 224; BayObLG aaO).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 7 U 59/20

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen aus einem Vertrag über anwaltliche

    Bei Annahme von Personen vorgerückten Alters sind an die Unterhaltung dauernder Beziehungen weniger weitgehende Anforderungen zu stellen als bei der Adoption minderjähriger Kinder, wie ja auch bei leiblichen Verwandten die Familienbeziehungen sich im Lauf der Jahre zu lockern oder andere Formen anzunehmen pflegen (RGZ 147, 220, 224; BGHZ 35, 75, 84).
  • BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 54/02

    Überprüfung der Rechtsanwendung durch Rechtsbeschwerdegericht - sittliche

    Bei Annahme von Personen vorgerückten Alters sind an die Unterhaltung dauernder Beziehungen weniger weitgehende Anforderungen zu stellen als bei der Adoption minderjähriger Kinder, wie ja auch bei leiblichen Verwandten die Familienbeziehungen sich im Lauf der Jahre zu lockern oder andere Formen anzunehmen pflegen (RGZ 147, 220/224; BGHZ 35, 75/84).
  • LG Stuttgart, 25.01.1999 - 1 T 9/97

    Eintragungsfähigkeit einer "Groß-GbR" im Grundbuch

    Nebenzwecke, wie die Erwägung des Annehmenden M.V., den Anzunehmenden als Erben einzusetzen (somit gegebenenfalls Erbschaftsteuer zu sparen), schaden nicht, solange der familienbezogene Zweck überwiegt (BGHZ 35, 75 [= MittBayNot 1961, 162 ]).
  • LG Landshut, 27.04.1999 - 60 T 636/99

    Voraussetzungen einer Volljährigenadoption

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 09.07.1975 - BReg. 1 Z 20/75

    Einziehung eines erteilten Erbscheins ; Erbrecht eines Adoptivkindes;

    Das setzt aber voraus, daß zu dem (dem Bestätigungsgericht bekannten) Ausschluß des Erb- oder Pflichtteilsrechts noch weitere Umstände hinzutreten müssen, die den überzeugenden Schluß darauf zulassen, daß die Adoption in sittenwidriger Weise zur Erreichung bestimmter, ihrem Wesen und ihrem Zweck fremden Ziele mißbraucht worden ist; unter diesen Voraussetzungen kann ein Adoptionsvertrag nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein (vgl. BGHZ 35, 75/80 f.).
  • BGH, 02.06.1978 - V ZR 101/75

    Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer vom Verkäufer als

  • FG Düsseldorf, 05.07.2000 - 4 K 5245/96

    Erlass von Erbschaftsteuer bei nur geplanter Adoption; Vorliegen sachlicher

  • BGH, 23.11.1962 - IV ZR 24/62

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht