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BGH, 25.09.1961 - III ZR 140/60 |
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Papierfundstellen
- BGHZ 36, 1
- NJW 1962, 293
- MDR 1962, 117
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.06.1958 - V ZR 275/56
Wasserentnahme aus dem Rhein
Auszug aus BGH, 25.09.1961 - III ZR 140/60
Behördliche Willensäußerungen unterliegen grundsätzlich der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGHZ 32, 76, 84); namentlich ist die Frage, ob der Inhalt einer Urkunde einen Verwaltungsakt oder einen bürgerlichrechtlichen Vertrag darstellt (BGHZ 28, 34) oder ob ein Vertrag dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht angehört (BGHZ 35, 69), vom Revisionsgericht frei und ohne Bindung an die Auffassung des Berufungsgerichts zu entscheiden.Dies entspricht einer "tiefeingewurzelten Praxis" (…Huber aaO S. 573), die vielfach zu einer rechtlichen Komplizierung führt, die aber rechtlich möglich und bei derartigen Rechtsvorgängen nicht selten ist (vgl. BGHZ 28, 34, 38).
Ob sich der privatrechtliche Charakter der "Vorschriften" damit rechtfertigen ließe, daß es für zulässig erachtet wird, eine über den Gemeingebrauch an einer öffentlichen Straße hinausgehende Sondernutzung durch einen bürgerlichrechtlichen Vertrag zu regeln, für den der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt (BGHZ 19, 82, 92; 21, 319, 330; 28, 34, 38), eine Möglichkeit, die § 8 Abs. 10 FStrG für den heutigen Rechtszustand in Fällen der vorliegenden Art ausdrücklich anerkennt (…vgl. Marschall aaO zu § 8 Anm. 11), kann dahingestellt bleiben.
- BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60
Verträge zur Reichsgaragenordnung
Auszug aus BGH, 25.09.1961 - III ZR 140/60
Behördliche Willensäußerungen unterliegen grundsätzlich der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGHZ 32, 76, 84); namentlich ist die Frage, ob der Inhalt einer Urkunde einen Verwaltungsakt oder einen bürgerlichrechtlichen Vertrag darstellt (BGHZ 28, 34) oder ob ein Vertrag dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht angehört (BGHZ 35, 69), vom Revisionsgericht frei und ohne Bindung an die Auffassung des Berufungsgerichts zu entscheiden.Die Erteilung der Erlaubnis wurde dann nicht von einer unzulässigen Gegenleistung abhängig gemacht, vielmehr die Voraussetzung dafür geschaffen, daß die Erlaubnis mit Rücksicht auf die gegebenen Interessen der Allgemeinheit erteilt werden könne (vgl. BGHZ 26, 84, 87; 35, 69).
- BGH, 21.11.1957 - III ZR 250/55
Ausnahmegenehmigung von einer Bausperre
Auszug aus BGH, 25.09.1961 - III ZR 140/60
Die Erteilung der Erlaubnis wurde dann nicht von einer unzulässigen Gegenleistung abhängig gemacht, vielmehr die Voraussetzung dafür geschaffen, daß die Erlaubnis mit Rücksicht auf die gegebenen Interessen der Allgemeinheit erteilt werden könne (vgl. BGHZ 26, 84, 87; 35, 69).
- BGH, 18.11.1955 - I ZR 219/53
Verjährung im Binnenschiffahrtsrecht
Auszug aus BGH, 25.09.1961 - III ZR 140/60
Ob sich der privatrechtliche Charakter der "Vorschriften" damit rechtfertigen ließe, daß es für zulässig erachtet wird, eine über den Gemeingebrauch an einer öffentlichen Straße hinausgehende Sondernutzung durch einen bürgerlichrechtlichen Vertrag zu regeln, für den der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt (BGHZ 19, 82, 92; 21, 319, 330; 28, 34, 38), eine Möglichkeit, die § 8 Abs. 10 FStrG für den heutigen Rechtszustand in Fällen der vorliegenden Art ausdrücklich anerkennt (…vgl. Marschall aaO zu § 8 Anm. 11), kann dahingestellt bleiben. - BGH, 19.01.1959 - III ZR 160/57
Rechtsweg vor den Zivilgerichten
Auszug aus BGH, 25.09.1961 - III ZR 140/60
Träfe dieser der Klage zugrunde liegende tatsächliche Vortrag zu, wovon bei der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsweges auszugehen ist (BGHZ 5, 76, 81; 29, 187, 189), dann läge ein Eingriff von hoher Hand in das Eigentum der Klägerin vor, der einen Anspruch auf Entschädigung ausgelöst haben könnte. - BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54
Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten …
Auszug aus BGH, 25.09.1961 - III ZR 140/60
Ob sich der privatrechtliche Charakter der "Vorschriften" damit rechtfertigen ließe, daß es für zulässig erachtet wird, eine über den Gemeingebrauch an einer öffentlichen Straße hinausgehende Sondernutzung durch einen bürgerlichrechtlichen Vertrag zu regeln, für den der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt (BGHZ 19, 82, 92; 21, 319, 330; 28, 34, 38), eine Möglichkeit, die § 8 Abs. 10 FStrG für den heutigen Rechtszustand in Fällen der vorliegenden Art ausdrücklich anerkennt (…vgl. Marschall aaO zu § 8 Anm. 11), kann dahingestellt bleiben. - BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50
Durchführung des Vierjahresplans
Auszug aus BGH, 25.09.1961 - III ZR 140/60
Träfe dieser der Klage zugrunde liegende tatsächliche Vortrag zu, wovon bei der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsweges auszugehen ist (BGHZ 5, 76, 81; 29, 187, 189), dann läge ein Eingriff von hoher Hand in das Eigentum der Klägerin vor, der einen Anspruch auf Entschädigung ausgelöst haben könnte. - BGH, 25.02.1960 - II ZR 125/58
Schwimmdocks - § 988 BGB, unentgeltliche Fortsetzung eines entgeltlichen …
Auszug aus BGH, 25.09.1961 - III ZR 140/60
Behördliche Willensäußerungen unterliegen grundsätzlich der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGHZ 32, 76, 84); namentlich ist die Frage, ob der Inhalt einer Urkunde einen Verwaltungsakt oder einen bürgerlichrechtlichen Vertrag darstellt (BGHZ 28, 34) oder ob ein Vertrag dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht angehört (BGHZ 35, 69), vom Revisionsgericht frei und ohne Bindung an die Auffassung des Berufungsgerichts zu entscheiden.
- BGH, 11.07.1962 - V ZR 175/60
Versorgungsleitungen in Bundesstraßen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von …
Richtig ist allerdings, daß bei den Sachen des Gemeingebrauchs - insbesondere also bei Straßen - deren Widmung eine solche Wirkung (regelmäßig) hat (s. etwa BGH, Urteil vom 25. September 1961 - III ZR 140/60 - BGHZ 36, 1 [BGH 25.09.1961 - III ZR 140/60] [5], ferner § 8 Abs. 10 FStrG oder § 18 Abs. 1 StrWG SH). - BGH, 17.07.2015 - V ZR 207/14
Verkehrsflächenbereinigung im Beitrittsgebiet: Erlöschen des Besitzrechts einer …
Das ist zwar bei den Sachen des Gemeingebrauchs - insbesondere bei Straßen - auf Grund von deren Widmung regelmäßig der Fall (BGH, Urteil vom 25. September 1961 - III ZR 140/60, BGHZ 36, 1, 5; BVerwG, NJW 1980, 2538, 2540).
- BGH, 05.11.1982 - V ZR 119/81
Anspruch auf Folgekosten für die Anpassung von Rohrleitungen an eine Veränderung …
Das Veranlassungsprinzip ist als allgemeine Rechtsgrundlage für eine Folgekostenpflicht nicht anerkannt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. etwa BGHZ 36, 1, 9 [BGH 25.09.1961 - III ZR 140/60]; 51, 319, 324; BGH Urteile vom 4. Oktober 1979, III ZR 28/78, WM 1980, 118, 120 li; vom 8. Mai 1981, V ZR 94/80 und vom 25. September 1981, V ZR 105/80, WM 1981, 1222); es gilt nur, soweit es in der jeweiligen gesetzlicher Regelung konkret zum Ausdruck gebracht ist (BVerwG VerkBl 1975, 549).Denn auch insoweit handelt es sich nur um eine tatsächliche Auswirkung der Verpflichtung, die Wasserleitung im Kreuzungsbereich - ohne Kostenerstattungsanspruch - den geänderten Straßenverhältnissen anzupassen (vgl. auch - zur Auslegung einer Folgekostenklausel - BGH Urteil vom 25. September 1961, III ZR 140/60, NJW 1962, 293 sowie Kodal, Straßenrecht 3. Aufl. S. 534).
- BGH, 27.06.1962 - V ZR 204/60
Rechtsmittel
Inwieweit dem Veranlassungsprinzip über die gesetzlichen Anwendungsfälle hinaus allgemeine Geltung kraft Gewohnheitsrechts zukommt, mag auf sich beruhen (ebenso BGHZ 36, 1, 9 f) [BGH 25.09.1961 - III ZR 140/60].Diese Ausführungen sind rechtlich bedenkenfrei (vgl. auch BGHZ 36, 1, 9) [BGH 25.09.1961 - III ZR 140/60].
- BGH, 15.05.1963 - V ZR 32/61
Rechtsmittel
Das gleiche gilt von dem sogenannten "Veranlassungsprinzip", wonach angeblich kraft Gewohnheitsrechts die durch eine veränderte Straßenführung entstandenen Kosten von demjenigen getragen werden müssen, auf dessen Verlangen und in dessen Interesse die Veränderung vorgenommen worden ist; denn wenn es einen solchen Rechtsgrundsatz geben sollte (der erkennende Senat hat seine Geltung in BGHZ 37, 353, 363 [BGH 11.07.1962 - V ZR 175/60] offen gelassen; vgl. dazu ferner BGHZ 36, 1, 9 f) [BGH 25.09.1961 - III ZR 140/60], so ist er jedenfalls nicht unabänderlich, sondern kann - wie das hier nach der zutreffenden Feststellung des Landgerichts geschehen ist - durch abweichende Parteivereinbarung wegbedungen werden (Urteil des Senats vom 27. Juni 1962, V ZR 204/60, S. 10 ff).Hieran ist festzuhalten (vgl. auch BGHZ 36, 1, 9) [BGH 25.09.1961 - III ZR 140/60].
- LG Hannover, 07.04.2006 - 13 O 217/05
Nichtaussetzen eines Rettungsbootes trotz massiven Protests der restlichen …
Aus der erforderlichen umfassenden Würdigung der vorgetragenen objektiven und subjektiven Tatumstände, namentlich der konkreten Tatsituation, Lage und Abwehrmöglichkeit des Opfers, der psychischen Verfassung des Täters und seiner Motivation (BGH 36, 1, 9 f.; NStZ 1999, 506, 508; 2004, 329, 330), [BGH 02.12.2003 - 4 StR 385/03] kann vorliegend jedoch allenfalls eine bewusste Fahrlässigkeit, nicht jedoch ein bedingter Vorsatz hergeleitet werden. - BGH, 06.04.1979 - V ZR 216/77
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechts im Pfändungsbeschluß
Nach der zutreffenden und sachgerechten Auslegung des Berufungsgerichts - die der Senat hier frei nachprüfen kann, weil es sich um behördliche Akte handelt (vgl. BGHZ 32, 76, 84; 36, 1,3) - sind mit diesem Wortlaut die Eigentümergrundschulden zu 40.000 DM und 150.000 DM erfaßt, auch soweit die Grundeigentümerin Inhaberin der Grundschulden war. - BGH, 25.11.1992 - VIII ZB 29/92
Postulationsfähigkeit des angestellten Rechtsanwalts vor den Bezirksgerichten
Denn im konkreten Fall wird nicht einmal behauptet, daß dem von der Rechtsprechung herausgestellten Mindesterfordernis, nämlich der Anbringung eines Praxisschildes (vgl. BGHZ 36, 8 [BGH 25.09.1961 - III ZR 140/60]; BVerfG, Anwaltsblatt 1986, 202, 203) genügt ist, das für das rechtssuchende Publikum auf die Anwaltstätigkeit des Rechtsanwalts L. hinweist. - BSG, 17.12.1986 - 11a RA 6/86
Pfändung einer Sozialversicherungsrente - Kriegsschadenrente - Unterhaltshilfe
Die Auslegung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist vom Revisionsgericht nicht nur insoweit uneingeschränkt nachzuprüfen, als dieser formularmäßig ergeht oder Ausdrücke i.S. der Gesetzessprache verwendet (BAG AP Nr. 1 zu § 12 3. VermBG = NJW 77, 75); der Beschluß kann vielmehr als behördlicher Akt vom Revisionsgericht stets frei ausgelegt werden (BGHZ 32, 76, 84; 36, 1, 3; BGH NJW 1979, 2045), was im übrigen auch für die Pfändungsverfügungen der Verwaltung gilt (BGH NJW 1985, 886, insoweit in BGHZ 86, 337 nicht abgedruckt). - BGH, 07.10.1982 - III ZR 42/81
Rechtsweg
- BGH, 08.05.1981 - V ZR 94/80
Auslegung so genannter Folgekostenverträge - Kostentragungspflicht für die …
- BGH, 24.11.1967 - V ZR 172/64
Werftanlage in Bundeswasserstraße
- BGH, 25.09.1981 - V ZR 105/80
Auslegung von Konzessionsverträgen zwischen Straßeneigentümer und …
- BGH, 24.01.1969 - V ZR 74/65
Abwasserkanal im Straßenkörper einer Bundesstraße
- BGH, 25.06.1962 - III ZR 62/61
- OLG Nürnberg, 04.05.1994 - 12 U 724/94
Nachforderungen wegen Tarifunterschreitungen
- BGH, 15.05.1963 - V ZR 181/62
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.10.1976 - 4 B 123.76
Rechtsgrundsätzliche Klärungsbedürftigkeit des erforderlichen Planungsstandes …
- BSG, 07.04.1964 - 4 RJ 195/61
- BGH, 25.06.1962 - III ZR 53/61
Anspruch auf Entschädigung für den Wiederaufbauwert von Bauresten - Entschädigung …
- BVerwG, 24.10.1967 - IV C 231.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.10.1967 - IV C 230.65
Verpflichtung des Trägers der Straßenbaulast zur Errichtung einer …
- BGH, 15.05.1963 - V ZR 180/62
Rechtsmittel