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   BGH, 28.11.1961 - I ZR 56/60   

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BGH, 28.11.1961 - I ZR 56/60 (https://dejure.org/1961,316)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1961 - I ZR 56/60 (https://dejure.org/1961,316)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1961 - I ZR 56/60 (https://dejure.org/1961,316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 36, 171
  • NJW 1961, 532
  • NJW 1962, 532
  • MDR 1962, 277
  • GRUR 1962, 201
  • BB 1962, 158
  • DB 1962, 199
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 87/58

    Rundfunkmusikdarbietungen in Gaststätten und Künstlerlizenz

    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - I ZR 56/60
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 31. Mai 1960 (BGHZ 33, 38, 42 [BGH 31.05.1960 - I ZR 87/58] - Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Rundfunksendungen) ausgeführt hat, kann die Rundfunksendung als solche weder in den Begriff der Verbreitung noch in denjenigen der öffentlichen Aufführung im Sinne von § 11 Abs. 2 LitUrhG eingeordnet werden.

    Unerheblich ist es auch, ob Tonträger gesendet werden, da die Hörbarmachung von Musikaufführungen, die auf Tonträgern festgehalten sind, durch elektroakustische Lautsprecher nicht unter die Ausnahmevorschriften des § 22 a LitUrhG fällt (BGHZ 11, 135 - Schallplatten-Lautsprecherübertragung; BGHZ 33, 1, 6 ff [BGH 31.05.1960 - I ZR 53/58] - Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Schallplatten; BGHZ 33, 38, 41 [BGH 31.05.1960 - I ZR 87/58] - Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Rundfunksendungen).

  • BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52

    Öffentliche Schallplattenvorführung

    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - I ZR 56/60
    Unerheblich ist es auch, ob Tonträger gesendet werden, da die Hörbarmachung von Musikaufführungen, die auf Tonträgern festgehalten sind, durch elektroakustische Lautsprecher nicht unter die Ausnahmevorschriften des § 22 a LitUrhG fällt (BGHZ 11, 135 - Schallplatten-Lautsprecherübertragung; BGHZ 33, 1, 6 ff [BGH 31.05.1960 - I ZR 53/58] - Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Schallplatten; BGHZ 33, 38, 41 [BGH 31.05.1960 - I ZR 87/58] - Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Rundfunksendungen).
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 53/58

    Öffentliches Schallplattenkonzert und Künstlerlizenz

    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - I ZR 56/60
    Unerheblich ist es auch, ob Tonträger gesendet werden, da die Hörbarmachung von Musikaufführungen, die auf Tonträgern festgehalten sind, durch elektroakustische Lautsprecher nicht unter die Ausnahmevorschriften des § 22 a LitUrhG fällt (BGHZ 11, 135 - Schallplatten-Lautsprecherübertragung; BGHZ 33, 1, 6 ff [BGH 31.05.1960 - I ZR 53/58] - Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Schallplatten; BGHZ 33, 38, 41 [BGH 31.05.1960 - I ZR 87/58] - Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Rundfunksendungen).
  • BGH, 19.06.1956 - I ZR 104/54

    Erlaubnispflicht der Urheberberechtigten bei der Darbietung geschützter Musik bei

    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - I ZR 56/60
    (BGH GRUR 1956, 515 - Tanzstunde; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht 2. Aufl. S. 189 Anm. 1).
  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 115/51

    Zeitlich beschränktes Verfilmungsrecht

    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - I ZR 56/60
    Da eine Erschöpfung des Ausschließlichkeitsrechts des Urhebers bei unkörperlichen Werkwiedergaben nicht in Betracht kommt (BGHZ 5, 116 - Parkstraße 13), gilt dies, wie das Berufungsgericht zu Recht hervorhebt, unabhängig davon, ob Gegenstand der Sendung eine nichtöffentliche oder eine öffentliche Aufführung ist.
  • RG, 11.06.1932 - I 348/31

    Verletzt der Rundfunkteilnehmer ein Urheberrecht des Tonsetzers, wenn er

    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - I ZR 56/60
    Das Berufungsgericht vertritt abweichend von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 136, 377) den Standpunkt, die Hörbarmachung einer musikalischen Rundfunksendung durch den Lautsprecher des Empfangsgerätes stelle eine Aufführung dar, die als neuer, selbständiger Akt der Wiedergabe neben der Sendung gemäß § 11 Abs. 2 LitUrhG der Erlaubnis des Urheberberechtigten an dem gesendeten Musikstück bedürfe, wenn sie öffentlich stattfinde.
  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 21/14

    Keine Urhebervergütung für das bloße Bereitstellen von Fernsehgeräten in

    Das ist nur dann der Fall, wenn die Wiedergabehandlung das Werk einer als Öffentlichkeit anzusehenden Mehrzahl von Personen, die an einem Ort versammelt sind, gemeinsam wahrnehmbar macht (zu § 11 Abs. 2 LUG vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1961 - I ZR 56/60, BGHZ 36, 171, 175 bis 179 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer I; zu § 19 und § 21 UrhG vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1993 - I ZR 124/91, BGHZ 123, 149, 152 - Verteileranlage in Haftanstalt; zur Abgrenzung zwischen dem Senderecht nach § 20 UrhG und dem Recht der Wiedergabe von Funksendungen gemäß § 22 UrhG aF vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - I ZR 22/94, GRUR 1996, 875, 876 - Zweibettzimmer im Krankenhaus, mwN; vgl. weiter BGH, Urteil vom 12. November 2009 - I ZR 160/70, GRUR, 2010 Rn. 41 = WRP 2010, 784 - Regio-Vertrag; v. Ungern-Sternberg in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 22 UrhG Rn. 10 f.; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 22 Rn. 8 f.; Schwarz/Reber in Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2. Aufl., § 21 Rn. 110).

    Da die von einer Sendung zu unterscheidende Handlung der Wiedergabe einer Funksendung als solche das Merkmal der Öffentlichkeit erfüllen muss, kommt es nicht darauf an, ob die Hotelgäste, die in den einzelnen Hotelzimmern mit den bereitgestellten Fernsehgeräten gleichzeitig dasselbe Fernsehprogramm wahrnehmen, in ihrer Gesamtheit eine Öffentlichkeit bilden (vgl. BGHZ 36, 171, 175 bis 179 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer I).

  • BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03

    Hörfunkrechte

    Das Hausrecht ermöglicht seinem Inhaber indessen auch, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeit gestattet und wem er ihn verweigert (BGHZ 36, 171, 177 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer; BGHZ 124, 39, 42 f.).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    GEMA und Rundfunkanstalten schlossen ausgangs der 50er Jahre zur Abgeltung der Urheberrechte eine Pauschalvereinbarung ab (vgl. BGH, GRUR 1962, S. 201).
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 22/94

    Keine gesonderte Urhebervergütung für Fernsehen im Zweibettzimmer

    Die Wiedergabe einer Funksendung als einer neuen, rechtlich gesondert zu bewertenden Verwertungshandlung setzt hingegen voraus, daß der Wiedergabeakt als solcher das Merkmal der Öffentlichkeit erfüllt (BGHZ 36, 171, 176 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer, zu § 11 Abs. 2 LitUrhG; BGHZ 123, 149, 152 - Verteileranlagen; BGH, Urt. v. 9.6. 1994 - I ZR 23/92, GRUR 1994, 797 - Verteileranlage im Krankenhaus).

    b) Das Berufungsgericht ist des weiteren rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß die dem Urheber vorbehaltene öffentliche Wiedergabe für eine Mehrzahl von Personen bestimmt sein muß (BGHZ 36, 171, 177 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer).

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 124/91

    Rundfunksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten

    Soweit auf Ton- oder Bildtonträgern aufgezeichnete Musikwerke über anstaltseigene Verteileranlagen in die Hafträume übertragen wurden, ist das Senderecht anwendbar, da es sich hierbei um Wiedergaben durch Drahtfunk im Sinne des § 20 UrhG gehandelt hat (ebenso bereits - noch zum Literatururhebergesetz - BGHZ 36, 171, 181 f. - Rundfunkempfang im Hotelzimmer I), die im Sinne des § 15 Abs. 3 UrhG öffentlich waren (vgl. dazu BGHZ 79, 350, 354 [BGH 07.11.1980 - I ZR 24/79] - Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten; BGH, Urt. v. 7.6. 1984 - I ZR 57/82, GRUR 1984, 734, 735 - Vollzugsanstalten).

    Die auf der Grundlage des früheren Rechts ausgesprochene Beurteilung, daß Rundfunkvermittlungsanlagen dem Senderecht unterfallen (BGHZ 36, 171 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer I; BGH, Urt. v. 11. Juni 1965 - Ib ZR 35/64, UFITA 53 (1969) S. 277 = Schulze BGHZ 132 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer II), hat jedoch auch für das nunmehr dem Urheber durch § 20 UrhG zuerkannte Senderecht Gültigkeit (im Ergebnis ebenso Hubmann/Rehbinder, Urheber- und Verlagsrecht, 7. Aufl., S. 141; Walter UFITA 69 (1973) S. 95, 109 ff.; Hillig UFITA 46 (1966) S. 1, 5; vgl. auch v. Gamm, Urheberrechtsgesetz, § 20 Rdn. 6).

  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 24/79

    Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten

    In seiner Entscheidung vom 28. November 1961 (BGHZ 36, 171, 184 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer), in der es um die Weiterleitung der Rundfunksendung über Drahtleitungen an einen begrenzten Hörerkreis innerhalb eines räumlich begrenzten Gebäudekomplexes ging, hat der Senat unentschieden gelassen, wie die Rechtslage zu beurteilen ist, wenn die Rundfunksendung übe Drahtfunk einem nahezu unbegrenzten Hörerkreis zugänglich gemacht wird.

    Eine solche Abgrenzung des sachlichen Umfangs des (vor der Urheberrechtsreform aus einer erweiternden Gesetzesanalogie hergeleiteten) Senderechts (BGHZ 33, 38, 4 2 - Rundfunk-Künstlerlizenz) hat der Senat bereits in seiner angeführten Entscheidung vom 28. November 1961 (BGHZ 36, 171 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer) für erforderlich erachtet.

    Diese Erlaubnis des Urhebers zur Sendung seines Werks durch Rundfunk ermächtigt zwar nicht ohne weiteres einen Dritten, die von ihm aufgefangene Rundfunksendung aufbereitet über Breitbandkabel an einen öffentlichen Hörerkreis weiterzusenden (vgl. BGHZ 36, 171, 182 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer).

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß der Urheber mit Erteilung der Sendeerlaubnis sein Werk für den privaten Rundfunkempfang schlechthin freigegeben hat und die hierfür angemessene geldliche Gegenleistung durch die Zahlung der Sendelizenzgebühr erhält, die nach der Zahl der angemeldeten Empfangsgeräte bemessen ist (BGHZ 36, 171, 178 ff - Rundfunkempfang im Hotelzimmer).

  • BGH, 04.06.1987 - I ZR 117/85

    Kabelfernsehen II; Rechtsweg für Ansprüche gegen die Deutsche Bundespost wegen

    Die Klägerin nimmt auch das Senderecht der Musikurheber wahr (BGHZ 36, 171, 181 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer).

    Auf die Rüge der Revision, die Auslegung des Berufungsgerichts lasse sich nicht zusätzlich auf § 1 Abs. 6 der Grundverträge stützen, weil dort lediglich das Recht der Wiedergabe von Funksendungen nach § 22 UrhG ausgenommen sei, kommt es nicht an (vgl. im übrigen auch BGHZ 36, 171, 181 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer).

    Daraus kann sich das Bedürfnis nach einer Einschränkung des Senderechts für bestimmte Anlagen wie einfache Gemeinschaftsantennen, erweiterte Gemeinschaftsantennenanlagen oder Zentralantennenanlagen ergeben (Frage offengelassen in BGHZ 36, 171, 184; 79, 350, 356) sowie für besondere Fallgestaltungen wie z.B. der Schließung von Versorgungslücken in Abschattungsgebieten mittels einer Kabelanlage (vgl. dazu BGHZ 79, 350 ff.).

  • OLG München, 18.04.1985 - 6 U 2385/84

    Natur eines Auskunftsanspruchs bezüglich entrichteter Benutzungsentgelte der

    Sie kann sich dabei auf die sog. GEMA-Vermutung berufen (vgl. dazu BGHZ 36, 171/181 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer).

    Das Recht zur Kabelweitersendung der Rundfunksendung durch Dritte hat die Klägerin somit durch ihren Vertrag mit dem Südwestfunk nicht auf diesen übertragen (vgl. dazu auch BGHZ 36, 171/181 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer).

    Senderecht ein (vgl. dazu BGHZ 36, 171/182 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer; Poll Film und Recht 1983, 9/13 ff; Walter Medien, und Recht 1984, Nr. 6 Archiv S. 9 ff.; v. Ungern-Sternberg UFITA Bd. 94 (1982) S. 79/89).

  • OLG Köln, 22.12.1993 - 6 U 75/93

    Wiedergabe von Fernsehsendungen in Krankenzimmern

    Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 36, 171, 177) hat die Klägerin weiterhin die Ansicht vertreten, der Patient genieße in seinem Patientenzimmer ebenso wie ein Hotelgast im Hotelzimmer eine private Sphäre.

    Aus diesem Grund ist auch der Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 36, 171 ff.) - auf die sich die Klägerin beruft - zugrundelag, nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar.

  • BGH, 17.09.1987 - IX ZR 208/86

    Geltendmachung des Rückgriffsanspruchs des Bürgen im Urkundenprozeß

    Das Begehren des Klägers zu den Nebenforderungen (BGHZ 36, 172 [BGH 28.11.1961 - I ZR 56/60]) ist jedoch teilweise unbegründet.
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 23/92

    "Verteileranlage im Krankenhaus"; Übertragung von Hörfunksendungen geschützter

  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 106/79

    Schadensersatzanspruch wegen Eingriffs in das urheberrechtliche

  • BGH, 18.09.1981 - I ZR 43/80

    Vornahme von Vervielfältigungen geschützter Werke zum persönlichen Gebrauch -

  • BGH, 11.06.1965 - Ib ZR 35/64

    Hörbarmachung einer musikalischen Rundfunksendung durch den im Hotelzimmer

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