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   BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60   

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https://dejure.org/1961,73
BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60 (https://dejure.org/1961,73)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1961 - V ZR 181/60 (https://dejure.org/1961,73)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1961 - V ZR 181/60 (https://dejure.org/1961,73)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Säumnis eines notwendigen Streitgenossen/materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft

Papierfundstellen

  • BGHZ 36, 187
  • NJW 1962, 633
  • MDR 1962, 291
  • WM 1962, 402
  • DB 1962, 801
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20

    Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung

    Werden - wie hier - mehrere Bruchteilseigentümer eines Grundstücks auf Duldung einer grenzüberschreitenden Wärmedämmung in Anspruch genommen, sind sie notwendige Streitgenossen im Sinne von § 62 Abs. 1 Alt. 2 ZPO; denn die Duldungspflicht betrifft nicht die ideellen Miteigentumsanteile, sondern das Eigentum als Ganzes (vgl. zu der vergleichbaren Klage auf Duldung eines Notwegs Senat, Urteil vom 29. November 1961 - V ZR 181/60, BGHZ 36, 187 ff.; Urteil vom 4. Mai 1984 - V ZR 82/83, NJW 1984, 2210).
  • BGH, 25.04.2018 - VIII ZR 176/17

    Wohnraummietverhältnis zwischen einer Miteigentümergemeinschaft und einem ihrer

    Ebenfalls rechtsfehlerfrei und von der Beklagten bereits im Berufungsverfahren und ebenso im Revisionsverfahren nicht angegriffen ist das Berufungsgericht - unausgesprochen - dem Amtsgericht darin gefolgt, dass die Kläger für die Zulässigkeit ihrer auf den Fortbestand des Mietverhältnisses gerichteten Feststellungsklage diese jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen nicht gegen sämtliche Mitglieder der Miteigentümergemeinschaft richten mussten, sondern die Klage - selbst bei Annahme einer notwendigen Streitgenossenschaft (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 29. November 1961 - V ZR 181/60, BGHZ 36, 187, 188 f.; vom 4. Mai 1984 - V ZR 82/83, NJW 1984, 2210 unter 1; vom 12. Januar 1996 - V ZR 246/94, BGHZ 131, 376, 378 f.; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl., § 747 Rn. 6) - allein gegen die Beklagte richten durften.
  • BGH, 23.07.2015 - V ZB 1/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien

    Ein Recht, das nach seinem Inhalt - wie hier die Leitungsdienstbarkeit - nur als Belastung des gesamten Grundstücks bestehen könne (vgl. Senat, Urteil vom 29. November 1961 - V ZR 181/60, BGHZ 36, 187, 189), erlösche deswegen durch den Erwerb eines Miteigentumsanteils am Grundstück oder von Wohnungs- oder Teileigentum auch dann nicht, wenn der Erwerber in dessen Ansehung gutgläubig gewesen sei.
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