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   BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60   

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https://dejure.org/1962,35
BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60 (https://dejure.org/1962,35)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1962 - V ZR 219/60 (https://dejure.org/1962,35)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1962 - V ZR 219/60 (https://dejure.org/1962,35)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 37, 233
  • NJW 1962, 1715
  • MDR 1962, 727
  • DNotZ 1963, 226
  • DB 1962, 1406
  • DB 1963, 1317
 
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Wird zitiert von ... (185)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 22.12.1920 - I 258/20

    Revisionsinstanz; Anwendbares Recht; Kosten

    Auszug aus BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
    Obsiegt der Kläger in der Revisionsinstanz aufgrund eines dort nach Erlaß des Berufungsurteils in Kraft getretenen Gesetzes, so hat der Beklagte grundsätzlich die Kosten aller Instanzen zu tragen, wenn er den Klaganspruch nicht sofort anerkennt (Abgrenzung zu RGZ 101, 162, 165).

    Zwar hat das Reichsgericht die Auffassung vertreten, daß die Kosten der Vorinstanzen dem Revisionskläger dann zur Last bleiben können, wenn er lediglich auf Grund eines erst nach Erlaß des Berufungsurteils in Kraft getretenen Gesetzes obsiegt (RGZ 101, 162, 165); aber dort hatte im Gegensatz zum vorliegenden Fall die von der Gesetzesänderung betroffene Partei von der Weiterverfolgung ihres bisherigen Antrags Abstand genommen, so daß eine dem § 93 ZPO vergleichbare Sachlage gegeben war.

  • BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52

    Schriftliches Verfahren

    Auszug aus BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
    Ein Vermächtnis, das behördlicher Genehmigung (hier: nach dem Wohnsiedlungsgesetz) bedarf, ist bis zu der Entscheidung über die Genehmigung oder dem Wegfall des Genehmigungserfordernisses schwebend unwirksam (Abgrenzung zu BGHZ 11, 27, 37) [BGH 28.10.1953 - VI ZR 217/52].

    Denn anders als etwa bei einseitigen Gestaltungsgeschäften wie der Aufrechnung, die ohne vorherige Erteilung der erforderlichen Genehmigung als unheilbar unwirksam angesehen werden (BGHZ 11, 27, 37) [BGH 28.10.1953 - VI ZR 217/52], ist beim Vermächtnis ein solcher Schwebezustand durchaus erträglich; seine Zulassung entspricht wegen der oft sehr langen Zeitspanne zwischen der Errichtung des Testaments und dem Anfall des Vermächtnisses sogar einem dringenden praktischen Bedürfnis; insoweit steht das Vermächtnis einem Vertrag näher als einem Gestaltungsgeschäft der genannten Art.

  • RG, 27.06.1940 - V 205/39

    1. Kann ein Nießbrauch an einem einzelnen Stockwerk eines Hauses bestellt werden?

    Auszug aus BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
    Besitz und Nutzungen am vermachten Hausteil gerichtetes dingliches Recht am ungeteilten Gesamtgrundstück einzuräumen verpflichtet ist (möglich wäre zwar nicht ein Nießbrauch, vgl. RGZ 164, 196, 199 ff, aber eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, §§ 1090 ff BGB).
  • BGH, 20.10.1954 - II ZR 280/53

    Vorstandsmitglied und Mehrheitsaktionär

    Auszug aus BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
    Sie obliegt an sich dem Tatrichter; da sich das Berufungsgericht jedoch mit dieser Frage überhaupt nicht auseinandergesetzt hat, kann das Revisionsgericht die Lücke ausfüllen (vgl. für Verträge BGH LM BGB § 133 (A) Nr. 2; BGHZ 15, 71, 74) [BGH 20.10.1954 - II ZR 280/53].
  • BGH, 29.12.1961 - V ZR 229/60
    Auszug aus BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
    Ebenso wenig können umgekehrt die Kosten des Revisionsverfahrens der Klägerin auferlegt werden; eine entsprechende Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO scheitert schon daran, daß der Klägerin in den Vorinstanzen eine Berufung auf das damals noch nicht bestehende Bundesbaugesetz nicht möglich war (vgl. auch Senatsurteil LM ZPO § 97 Nr. 7 und Senatsurteil vom 29. Dezember 1961, V ZR 229/60).
  • RG, 06.12.1928 - VI 229/28

    1. Kann ohne genaue Feststellung der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen

    Auszug aus BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
    Dieser - von der Revision nicht beanstandete - rechtliche Ausgangspunkt trifft zu, obwohl die Beklagte sich nicht auf Aufrechnung, sondern auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen hatte; denn bei beiderseits fälligen Geldforderungen liegt in der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts in Wahrheit die Erklärung einer Aufrechnung (RGZ 123, 6, 8); daß das Berufungsgericht seine Auffassung auf § 242 BGB stützt, ist unschädlich.
  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
    Infolgedessen ist die neue Rechtslage trotz ihres Eintritts erst nach Abschluß des Berufungsverfahrens nach gefestigter neuerer Rechtsprechung (BGHZ 9, 101, 103 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; vgl. auch das Senatsurteil BGHZ 36, 348) vom Revisionsgericht zu berücksichtigen.
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
    Infolgedessen ist die neue Rechtslage trotz ihres Eintritts erst nach Abschluß des Berufungsverfahrens nach gefestigter neuerer Rechtsprechung (BGHZ 9, 101, 103 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; vgl. auch das Senatsurteil BGHZ 36, 348) vom Revisionsgericht zu berücksichtigen.
  • BGH, 20.02.1957 - V ZR 125/55

    Wohnsiedlungsgenehmigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
    Wenn das zutrifft, war das Vermächtnis allerdings nach der bisherigen Rechtsprechung insoweit genehmigungsbedürftig, als es die Eigentumsverschaffung betrifft; denn nach der dem Wohnsiedlungsgesetz gegebenen Auslegung galt das Genehmigungserfordernis nicht nur für die dingliche Eigentumsübertragung, sondern schon für die rechtsgeschäftliche Begründung der schuldrechtlichen Verpflichtung dazu (Senatsurteil BGHZ 23, 342, 345 [BGH 20.02.1957 - V ZR 125/55] bis 347).
  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

    Auszug aus BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird (BGHZ 35, 370), muß ein solcher Antrag im Sinne von §§ 397, 402 ZPO in dem nächsten Verhandlungstermin gestellt werden, in dem das Gutachten vorgetragen wird.
  • RG, 24.06.1921 - II 80/21

    Milcheinfuhr aus dem Auslande

  • RG, 27.11.1935 - V 26/35

    1. Gibt die Umgestaltung des bäuerlichen Bodenrechts bei einem vor dem

  • RG, 27.01.1930 - VI 267/29

    Ist eine Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und einem Dritten, wonach der

  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 31/18 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen

    Die Erklärung braucht nicht ausdrücklich abgegeben zu werden, es genügt die klare Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (vgl BVerfG NJW-RR 1993, 764, 765; BGHZ 26, 241, 244; BGHZ 37, 233; BFHE 139, 487; Grüneberg in Palandt, BGB, 78. Aufl 2019, § 388 RdNr 1; Schlüter in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl 2019, § 388 RdNr 1) , selbst wenn der wirkliche Wille nur unvollkommen oder andeutungsweise aus der Erklärung erkennbar wird (vgl BSG Urteil vom 26.1.1983 - 1 RA 11/82 - Juris RdNr 15 mwN = SozR 1300 § 31 Nr. 3, dort nicht abgedruckt) .
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 9/16 R

    Stationäre Abrechnung: BSG billigt Praxis der Aufrechnung durch Krankenkassen

    Die Erklärung braucht nicht ausdrücklich abgegeben zu werden, es genügt die klare Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (vgl BVerfG NJW-RR 1993, 764, 765; BGHZ 26, 241, 244; BGHZ 37, 233; BFHE 139, 487; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl 2016, § 388 RdNr 1; Schlüter aaO) , selbst wenn der wirkliche Wille nur unvollkommen oder andeutungsweise aus der Erklärung erkennbar wird (BSG SozR 1300 § 31 Nr. 3 mwN) .
  • BGH, 22.01.2016 - V ZR 27/14

    Erbbaurechtsvertrag mit einer niedersächsischen Gemeinde: Unwirksamkeit wegen

    Anders verhielte es sich nur bei einem Wegfall des Genehmigungserfordernisses, der zur Behebung einer schwebenden Unwirksamkeit führt (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 1962 - V ZR 219/60, BGHZ 37, 233, 236).
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