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   BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61   

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BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61 (https://dejure.org/1962,172)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1962 - KZR 8/61 (https://dejure.org/1962,172)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1962 - KZR 8/61 (https://dejure.org/1962,172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Wirksamkeit einer Vertriebsbindung - Generelle Untersagung der Weiterveräußerung eines Produktes von Großhandelskunden an andere Großhändler durch den Hersteller - Verleitung zum Vertragsbruch als Verletzung der Grundsätze des lauteren Wettbewerbs - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 37, 30
  • NJW 1962, 1105
  • MDR 1962, 461
  • GRUR 1962, 426
  • DB 1962, 598
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54

    - Drahtverschluss -, Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs,

    Auszug aus BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61
    Dagegen ist die - gleichen Zwecken dienende - bloße Ausnutzung eines fremden Vertragsbruchs nur dann als sittenwidrig zu erachten, wenn weitere, eine solche Beurteilung rechtfertigende besondere Umstände hinzutreten (BGH in GRUR 1956, 273, 275 - Drahtverschluß - m.w.Nachw.; RGZ 148, 364, 369 - 4711 - Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl. UWG § 1 Anm. 265, 310; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 3. Aufl. 76. Kapitel S. 515).

    Es genügt vielmehr jedes bewußte Hinwirken darauf daß der andere einen Vertragsbruch begeht, wenn auch der Widerstand des anderen noch so gering ist (RG in GRUR 1939, 562, 566; BGH in GRUR 1956, 273, 275 - Drahtverschluß - Baumbach/Hefermehl UWG § 1 Anm. 266).

  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61
    Für den Einwand der wettbewerblichen Abwehr ist unter diesem umständen nach alledem kein Raum (vgl. dazu insbesondere die Entscheidung des Reichsgerichts GRUR 1939, 562, 566 sowie BGH GRUR 1960, 193, 196 - Frachtenrückvergütung; BGHZ 23, 365, 376 [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56] - Suwa; Baumbach/Hefermehl UWG Einl Anm. 199-202; Reimer a.a.O. 113. Kapitel S, 869 ff).

    Denn da es bei dem Unterlassungsanspruch der Klägerin um sein zukünftiges Verhalten geht, ist entscheidend, daß er diese Kenntnis jedenfalls jetzt hat und nicht ohne sie in Zukunft den streitigen Warenbezug fortsetzen könnte (GRUR 1960, 193, 196 - Frachtenrückvergütung -).

  • BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52

    Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61
    Der Sittenwidrigkeit seines Verhaltens braucht er sich nicht bewußt zu sein, und auch Verschulden ist nicht erforderlich (BGHZ 8, 387, 393 [BGH 30.01.1953 - I ZR 88/52] - Fernsprechnummer - 23, 184, 194 - Spalttabletten -).
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61
    Für den Einwand der wettbewerblichen Abwehr ist unter diesem umständen nach alledem kein Raum (vgl. dazu insbesondere die Entscheidung des Reichsgerichts GRUR 1939, 562, 566 sowie BGH GRUR 1960, 193, 196 - Frachtenrückvergütung; BGHZ 23, 365, 376 [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56] - Suwa; Baumbach/Hefermehl UWG Einl Anm. 199-202; Reimer a.a.O. 113. Kapitel S, 869 ff).
  • RG, 11.10.1935 - II 198/35

    1. Bedarf es zur Annahme der Sittenwidrigkeit einer zu Wettbewerbszwecken

    Auszug aus BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61
    Dagegen ist die - gleichen Zwecken dienende - bloße Ausnutzung eines fremden Vertragsbruchs nur dann als sittenwidrig zu erachten, wenn weitere, eine solche Beurteilung rechtfertigende besondere Umstände hinzutreten (BGH in GRUR 1956, 273, 275 - Drahtverschluß - m.w.Nachw.; RGZ 148, 364, 369 - 4711 - Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl. UWG § 1 Anm. 265, 310; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 3. Aufl. 76. Kapitel S. 515).
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04

    Probeabonnement

    Während in der Vergangenheit für die Frage der Unlauterkeit maßgeblich auf das Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (vgl. BGHZ 23, 365, 373 - Suwa; 37, 30, 32 - Selbstbedienungsgroßhandel; 34, 264, 274 - Einpfennig-Süßwaren; 43, 359, 364 - Warnschild; 81, 291, 296 - Bäckerfachzeitschrift) sowie auf die Verkehrssitte und damit auf die im Verkehr herrschende tatsächliche Übung (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1956 - I ZR 4/55, GRUR 1957, 23, 24 = WRP 1956, 244 - Bünder Glas; Urt. v. 4.12.1964 - Ib ZR 38/63, GRUR 1965, 315, 316 = WRP 1965, 95 - Werbewagen) abgestellt wurde, besteht heute Einigkeit darüber, dass der Wettbewerb in bedenklicher Weise beschränkt würde, wenn das Übliche zur Norm erhoben würde (vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 3 UWG Rdn. 39; Harte/Henning/Schünemann aaO § 3 Rdn. 99 ff.).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines

    aa) In den Fällen der Preisbindung hat die Rechtsprechung ein solches zusätzliches Unlauterkeitsmerkmal in der Weiterveräußerung der Ware unter dem gebundenen Preis gesehen (vgl. BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III).

    bb) Bei der Vertriebsbindung ist lediglich auf den wettbewerblichen Vorsprung abgestellt worden, den der Außenseiter in zweifacher Weise erziele: zum einen im Verhältnis zu anderen ungebundenen Mitbewerbern dadurch, daß er im Gegensatz zu ihnen sein Sortiment durch die Waren des Vertriebsbinders vervollständigen könne (BGHZ 37, 30, 34 f. - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III), und zum anderen im Verhältnis zu den gebundenen Händlern, die verpflichtet seien, die Vorgaben des Vertriebsbinders einzuhalten (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO § 1 Rdn. 803 a.E., 804).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 130/96

    BGH überdenkt Rechtsprechung zum Schutz selektiver Vertriebssysteme -

    aa) In den Fällen der Preisbindung hat die Rechtsprechung ein solches zusätzliches Unlauterkeitsmerkmal in der Weiterveräußerung der Ware unter dem gebundenen Preis gesehen (vgl. BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel [KartellS]; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III).

    bb) Bei der Vertriebsbindung ist lediglich auf den wettbewerblichen Vorsprung abgestellt worden, den der Außenseiter in zweifacher Weise erziele: zum einen im Verhältnis zu anderen ungebundenen Mitbewerbern dadurch, daß er im Gegensatz zu ihnen sein Sortiment durch die Waren des Vertriebsbinders vervollständigen könne (BGHZ 37, 30, 34 f. - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III), und zum anderen im Verhältnis zu den gebundenen Händlern, die verpflichtet seien, die Vorgaben des Vertriebsbinders einzuhalten (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO § 1 Rdn. 803 a.E., 804; Beier, GRUR 1987, 131, 135 f.).

  • OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses;

    Denn der Unterlassungsanspruch ist verschuldensunabhängig (BGHZ 37, 30 [juris Tz. 22] - Selbstbedienungsgroßhandel ; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. [2011], Kap. 2, 6 und 5, 20; Lehmler in Büscher/Dittmer/Schiwy a.a.O. § 8 UWG, 10).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 138/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    aa) In den Fällen der Preisbindung hat die Rechtsprechung ein solches zusätzliches Unlauterkeitsmerkmal in der Weiterveräußerung der Ware unter dem gebundenen Preis gesehen (vgl. BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III).

    bb) Bei der Vertriebsbindung ist lediglich auf den wettbewerblichen Vorsprung abgestellt worden, den der Außenseiter in zweifacher Weise erziele: zum einen im Verhältnis zu anderen ungebundenen Mitbewerbern dadurch, daß er im Gegensatz zu ihnen sein Sortiment durch die Waren des Vertriebsbinders vervollständigen könne (BGHZ 37, 30, 34 f. - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III), und zum anderen im Verhältnis zu den gebundenen Händlern, die verpflichtet seien, die Vorgaben des Vertriebsbinders einzuhalten (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO § 1 Rdn. 803 a.E., 804).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 170/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    aa) In den Fällen der Preisbindung hat die Rechtsprechung ein solches zusätzliches Unlauterkeitsmerkmal in der Weiterveräußerung der Ware unter dem gebundenen Preis gesehen (vgl. BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III).

    bb) Bei der Vertriebsbindung ist lediglich auf den wettbewerblichen Vorsprung abgestellt worden, den der Außenseiter in zweifacher Weise erziele: zum einen im Verhältnis zu anderen ungebundenen Mitbewerbern dadurch, daß er im Gegensatz zu ihnen sein Sortiment durch die Waren des Vertriebsbinders vervollständigen könne (BGHZ 37, 30, 34 f. - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III), und zum anderen im Verhältnis zu den gebundenen Händlern, die verpflichtet seien, die Vorgaben des Vertriebsbinders einzuhalten (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO § 1 Rdn. 803 a.E., 804).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 139/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    aa) In den Fällen der Preisbindung hat die Rechtsprechung ein solches zusätzliches Unlauterkeitsmerkmal in der Weiterveräußerung der Ware unter dem gebundenen Preis gesehen (vgl. BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III).

    bb) Bei der Vertriebsbindung ist lediglich auf den wettbewerblichen Vorsprung abgestellt worden, den der Außenseiter in zweifacher Weise erziele: zum einen im Verhältnis zu anderen ungebundenen Mitbewerbern dadurch, daß er im Gegensatz zu ihnen sein Sortiment durch die Waren des Vertriebsbinders vervollständigen könne (BGHZ 37, 30, 34 f. - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III), und zum anderen im Verhältnis zu den gebundenen Händlern, die verpflichtet seien, die Vorgaben des Vertriebsbinders einzuhalten (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO § 1 Rdn. 803 a.E., 804).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 169/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    aa) In den Fällen der Preisbindung hat die Rechtsprechung ein solches zusätzliches Unlauterkeitsmerkmal in der Weiterveräußerung der Ware unter dem gebundenen Preis gesehen (vgl. BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III).

    bb) Bei der Vertriebsbindung ist lediglich auf den wettbewerblichen Vorsprung abgestellt worden, den der Außenseiter in zweifacher Weise erziele: zum einen im Verhältnis zu anderen ungebundenen Mitbewerbern dadurch, daß er im Gegensatz zu ihnen sein Sortiment durch die Waren des Vertriebsbinders vervollständigen könne (BGHZ 37, 30, 34 f. - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III), und zum anderen im Verhältnis zu den gebundenen Händlern, die verpflichtet seien, die Vorgaben des Vertriebsbinders einzuhalten (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO § 1 Rdn. 803 a.E., 804).

  • BGH, 21.04.1983 - I ZR 15/81

    Tonbandgerät - Irreführende Werbung im Falle mangelnder Lieferfähigkeit

    Dies reicht für die Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses in gleicher Weise aus, wie dies bei einer vergleichbaren Interessenlage in ständiger Rechtsprechung bei der Klage des preisbindenden Herstellers gegen den Außenseiter (-Einzelhändler) der Preisbindung zugrundegelegt worden ist (vgl. z.B. BGHZ 37, 30 - Selbstbedienungsgroßhandel; GRUR 1964, 320 - Maggi).

    Auf die der Klägerhebung zugrundeliegenden Motive der Klägerin kann es im Streitfall nicht ankommen, weil die beanstandete Werbung, wie festgestellt, auch geeignet ist, das Publikum irrezuführen, mithin das Verbot auch im allgemeinen Interesse liegt (vgl. für eine ähnliche Konstellation BGHZ 37, 30, 36 unter 4. - Selbstbedienungsgroßhandel).

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 27/05

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung

    Während in der Vergangenheit für die Frage der Unlauterkeit maßgeblich auf das Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (vgl. BGHZ 23, 365, 373 - Suwa; 37, 30, 32 - Selbstbedienungsgroßhandel; 34, 264, 274 - Einpfennig-Süßwaren; 43, 359, 364 - Warnschild; 81, 291, 296 - Bäckerfachzeitschrift) sowie auf die Verkehrssitte und damit auf die im Verkehr herrschende tatsächliche Übung (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1956 - I ZR 4/55, GRUR 1957, 23, 24 = WRP 1956, 244 - Bünder Glas; Urt. v. 4.12.1964 - Ib ZR 38/63, GRUR 1965, 315, 316 = WRP 1965, 95 - Werbewagen) abgestellt wurde, besteht heute Einigkeit darüber, dass der Wettbewerb in bedenklicher Weise beschränkt würde, wenn das Übliche zur Norm erhoben würde (vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 3 UWG Rdn. 39; Harte/Henning/Schünemann aaO § 3 Rdn. 99 ff.).
  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67

    Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien -

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 39/03

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung

  • BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86

    Entfernung von Kontrollnummern II

  • BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 78/62

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Handlung durch eine

  • BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65

    Sittenwidrige Verletzung eines Vertriebsbindungssystems - Entsprechende Anwendung

  • KG, 29.04.2016 - 5 U 142/15

    Wettbewerbsverstoß: Berechtigung eines Rechtsanwalts zum Führen eines

  • OLG Celle, 03.11.1976 - 13 U 69/76

    Bleyle-Artikel

  • BGH, 26.11.1992 - I ZR 108/91

    Neu nach Umbau - Irreführung/Preisgestaltung

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 56/87

    "Zahnpasta"; Vertrieb von Kosmetikartikeln ohne Angabe kennzeichnungspflichtiger

  • BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
  • BGH, 29.09.1988 - I ZR 57/87

    Synthesizer

  • BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Gewerbetreibenden verschiedener Wirtschaftsstufen

  • BGH, 09.11.1967 - KZR 7/66

    Diskriminierung durch Preisbinder

  • BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62

    Lückenlosigkeit der Preisbindung

  • OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 75/01

    UWG -Recht: Anbieter von Telefon-Erotikdienste

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02

    Verleiten zum Vertragsbruch durch Lieferanfrage eines gewerblichen Abnehmers

  • BGH, 24.05.1962 - KZR 4/61

    Anforderungen an das Vorliegen eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs -

  • LG Hamburg, 31.08.2006 - 327 O 391/06
  • BGH, 13.03.1981 - V ZR 35/80

    "Verleiten zum Vertragsbruch" aus Gründen des Wettbewerbs - Wirkung eines im

  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 158/64

    Verpflichtung eines preisunterbietenden Außenseiters zur Auskunft über seine

  • BGH, 25.06.1965 - Ib ZR 91/63

    Für einen deliktischen Schadensersatzanspruch erforderliches Verschulden -

  • BGH, 07.12.1962 - I ZR 71/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.02.1972 - I ZR 111/70

    Unlauterer Wettbewerb wegen wettbewerbswidriger Werbung eines in einem

  • BGH, 20.11.1964 - Ib ZR 116/62

    Rechtsmittel

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