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   BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60   

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BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60 (https://dejure.org/1962,181)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1962 - III ZR 211/60 (https://dejure.org/1962,181)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1962 - III ZR 211/60 (https://dejure.org/1962,181)
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Übungsschießen

Art. 14 GG, enteignender Eingriff, Unmittelbarkeit

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14
    Entschädigungsanspruch nach Enteignungsgrundsätzen bei durch militärische Schießübungen verursachten Verlust von im Wald gelagerten Holzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 37, 44
  • NJW 1962, 1439
  • MDR 1962, 722
  • VersR 1962, 730
  • DVBl 1962, 719
  • DÖV 1962, 543
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.09.1959 - III ZR 68/58

    Auflösung der KPD

    Auszug aus BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60
    Die in Enteignungsfällen stets maßgebende wirtschaftliche Betrachtungsweise zwinge danach zu dem Schluss, dass die Klägerin die sich aus der Verwirklichung der Gefahr ergebende Vermögenseinbuße selbst tragen müsse und diese nicht auf die öffentliche Hand abwälzen könne (BGHZ 31, 1, 4 = JZ 1960, 121 mit Anm. Reissmüller).

    Zwar hat der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass das "Abverlangen eines Sonderopfers" dann nicht angenommen werden kann, wenn der nachteilig Betroffene sich "freiwillig in eine Gefahr" begeben hat, die ganz allgemein von ihm grundsätzlich selbst zu tragen ist, oder die von ihm selbst erst herbeigeführt worden ist (vgl. BGHZ 5, 144, 152, 153; 17, 172, 175; 31, 1, 4), wobei die Abgrenzung nicht immer leicht vorzunehmen sein wird (so Urteil vom 4. Juli 1960 - III ZR 121/59, S. 11).

  • BGH, 25.04.1960 - III ZR 55/59

    fahrendes Kaufhaus - Enteignungsgleicher Eingriff, Enteignungsschwelle

    Auszug aus BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60
    Der in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW 1960, 1149 = MDR 1960, 570 entwickelte Gedankengang, dass das in Zweifels- und rechtlichen Grenzfällen auftretende Risiko behördlicher Maßnahmen grundsätzlich die öffentliche Hand zu tragen habe, treffe hier nicht zu.
  • BGH, 16.02.1956 - III ZR 169/54

    Aufopferungsanspruch und Sozialversicherung

    Auszug aus BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60
    a) Das Vorliegen eines "Eingriffs" verneint die Beklagte nach wie vor mit den Erwägungen, der Schaden der Klägerin sei "zufällig", bei Gelegenheit rechtmäßigen hoheitlichen Handelns der Stationierungsstreitkräfte und nicht "unmittelbar" durch dieses Handeln entstanden; zwar sei hoheitlich ein besonderer Gefahrenzustand geschaffen worden, jedoch sei hier entscheidend, dass der Einzelne sich dieser Gefahrenlage im Gegensatz zu den Fällen, in denen höchstrichterlich eine Entschädigung zugebilligt worden sei (Brandschaden durch Funkenflug einer Lokomotive: RGZ 58, 130; Abirren eines Schusses eines Polizeibeamten und dadurch verursachte Verletzung oder Tötung eines Passanten: BGHZ 20, 81, 82), habe entziehen können, sei es durch Abstandnehmen von einem Holzkauf in dem gefährdeten Artillerieschießplatz, sei es durch rechtzeitiges Abfahren des gekauften Holzes.
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60
    Wie das Berufungsgericht jedoch schon zutreffend ausgeführt hat, genügt es für die Annahme eines "Eingriffs" im enteignungsrechtlichen Sinne in jedem Falle, dass eine hoheitliche Maßnahme "unmittelbar" - nicht nur mittelbar mit Ausnahme der rechtsähnlichen Fälle der §§ 844, 845 BGB (vgl. BGHZ 18, 286; 20, 82) - Auswirkungen auf das Eigentum im Sinne des Enteignungsrechts, mithin auf das Eigentum in allen seinen Ausstrahlungen hat (vgl. BGHZ 6, 270, 278; 23, 157, 164, 169; 28, 310, 313; 30, 241, 243, 245, 248; BGH, MDR 1960, 910 = NJW 1960, 1995).
  • RG, 11.05.1904 - V 415/03

    Schadensersatzpflicht der Kleinbahnen.

    Auszug aus BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60
    a) Das Vorliegen eines "Eingriffs" verneint die Beklagte nach wie vor mit den Erwägungen, der Schaden der Klägerin sei "zufällig", bei Gelegenheit rechtmäßigen hoheitlichen Handelns der Stationierungsstreitkräfte und nicht "unmittelbar" durch dieses Handeln entstanden; zwar sei hoheitlich ein besonderer Gefahrenzustand geschaffen worden, jedoch sei hier entscheidend, dass der Einzelne sich dieser Gefahrenlage im Gegensatz zu den Fällen, in denen höchstrichterlich eine Entschädigung zugebilligt worden sei (Brandschaden durch Funkenflug einer Lokomotive: RGZ 58, 130; Abirren eines Schusses eines Polizeibeamten und dadurch verursachte Verletzung oder Tötung eines Passanten: BGHZ 20, 81, 82), habe entziehen können, sei es durch Abstandnehmen von einem Holzkauf in dem gefährdeten Artillerieschießplatz, sei es durch rechtzeitiges Abfahren des gekauften Holzes.
  • BGH, 10.11.1958 - III ZR 118/57

    Traktorunfall bei Heranziehung zu Spanndiensten

    Auszug aus BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60
    Wie das Berufungsgericht jedoch schon zutreffend ausgeführt hat, genügt es für die Annahme eines "Eingriffs" im enteignungsrechtlichen Sinne in jedem Falle, dass eine hoheitliche Maßnahme "unmittelbar" - nicht nur mittelbar mit Ausnahme der rechtsähnlichen Fälle der §§ 844, 845 BGB (vgl. BGHZ 18, 286; 20, 82) - Auswirkungen auf das Eigentum im Sinne des Enteignungsrechts, mithin auf das Eigentum in allen seinen Ausstrahlungen hat (vgl. BGHZ 6, 270, 278; 23, 157, 164, 169; 28, 310, 313; 30, 241, 243, 245, 248; BGH, MDR 1960, 910 = NJW 1960, 1995).
  • BGH, 02.07.1959 - III ZR 76/58

    Zufahrtsverschlechterung als Enteignung

    Auszug aus BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60
    Wie das Berufungsgericht jedoch schon zutreffend ausgeführt hat, genügt es für die Annahme eines "Eingriffs" im enteignungsrechtlichen Sinne in jedem Falle, dass eine hoheitliche Maßnahme "unmittelbar" - nicht nur mittelbar mit Ausnahme der rechtsähnlichen Fälle der §§ 844, 845 BGB (vgl. BGHZ 18, 286; 20, 82) - Auswirkungen auf das Eigentum im Sinne des Enteignungsrechts, mithin auf das Eigentum in allen seinen Ausstrahlungen hat (vgl. BGHZ 6, 270, 278; 23, 157, 164, 169; 28, 310, 313; 30, 241, 243, 245, 248; BGH, MDR 1960, 910 = NJW 1960, 1995).
  • BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54

    Impfschadenfall: Haftung für inadäquate Schäden

    Auszug aus BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60
    Wie das Berufungsgericht jedoch schon zutreffend ausgeführt hat, genügt es für die Annahme eines "Eingriffs" im enteignungsrechtlichen Sinne in jedem Falle, dass eine hoheitliche Maßnahme "unmittelbar" - nicht nur mittelbar mit Ausnahme der rechtsähnlichen Fälle der §§ 844, 845 BGB (vgl. BGHZ 18, 286; 20, 82) - Auswirkungen auf das Eigentum im Sinne des Enteignungsrechts, mithin auf das Eigentum in allen seinen Ausstrahlungen hat (vgl. BGHZ 6, 270, 278; 23, 157, 164, 169; 28, 310, 313; 30, 241, 243, 245, 248; BGH, MDR 1960, 910 = NJW 1960, 1995).
  • BGH, 14.02.1952 - III ZR 233/51

    Anschein einer polizeilichen Gefahr

    Auszug aus BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60
    Zwar hat der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass das "Abverlangen eines Sonderopfers" dann nicht angenommen werden kann, wenn der nachteilig Betroffene sich "freiwillig in eine Gefahr" begeben hat, die ganz allgemein von ihm grundsätzlich selbst zu tragen ist, oder die von ihm selbst erst herbeigeführt worden ist (vgl. BGHZ 5, 144, 152, 153; 17, 172, 175; 31, 1, 4), wobei die Abgrenzung nicht immer leicht vorzunehmen sein wird (so Urteil vom 4. Juli 1960 - III ZR 121/59, S. 11).
  • BGH, 02.05.1955 - III ZR 271/53

    Kein Aufopferungsanspruch bei Haftschaden

    Auszug aus BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60
    Zwar hat der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass das "Abverlangen eines Sonderopfers" dann nicht angenommen werden kann, wenn der nachteilig Betroffene sich "freiwillig in eine Gefahr" begeben hat, die ganz allgemein von ihm grundsätzlich selbst zu tragen ist, oder die von ihm selbst erst herbeigeführt worden ist (vgl. BGHZ 5, 144, 152, 153; 17, 172, 175; 31, 1, 4), wobei die Abgrenzung nicht immer leicht vorzunehmen sein wird (so Urteil vom 4. Juli 1960 - III ZR 121/59, S. 11).
  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55

    Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen

  • BGH, 07.07.1960 - III ZR 116/59
  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 253/12

    Enteignender Eingriff: Entschädigungsanspruch des Vermieters für Schäden der

    Allerdings kann nach der Senatsrechtsprechung von dem Abverlangen eines Sonderopfers im öffentlichen Interesse und damit einem gleichheitswidrigen, entschädigungspflichtigen staatlichen Verhalten regelmäßig keine Rede sein, wenn sich der nachteilig Betroffene freiwillig in eine gefährliche Situation begeben hat, deren Folgen dann letztlich von ihm herbeigeführt und grundsätzlich selbst zu tragen sind (vgl. etwa Urteile vom 2. Mai 1955, aaO S. 175 f; vom 18. September 1959 - III ZR 68/58, BGHZ 31, 1, 4; vom 15. März 1962 - III ZR 211/60, BGHZ 37, 44, 48 und vom 19. Februar 1976 - III ZR 13/74, NJW 1976, 1204, 1205).
  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher

    Das aber genügt zur Annahme eines enteignungsrechtlichen "Eingriffs" (BGHZ 37, 44, 47 [BGH 15.03.1962 - III ZR 211/60]; LM Nr. 1 zu § 77 BLG).
  • BGH, 25.01.1971 - III ZR 208/68

    Wasserrohrbruch - Enteignungsgleicher Eingriff, Unmittelbarkeit, § 836 BGB;

    Wenn der erkennende Senat in gefestigter Rechtsprechung für das Vorliegen eines derartigen "Eingriffs" in die Rechtsposition des Betroffenen auch nicht mehr fordert, daß es sich um eine gewollte (gezielte) Eigentumsbeeinträchtigung handeln müsse, so kann doch von einem einen Enteignungstatbestand verwirklichenden "Eingriff" nur dort gesprochen werden, wo von einer hoheitlichen Maßnahme unmittelbare - und nicht nur mittelbare - Auswirkungen auf das Eigentum des Betroffenen ausgehen (BGHZ 37, 44; NJW 1964, 104; LM Nr. 38 zu Art. 14 (Cf) GG u.a.m.).

    Das gleiche gilt für die in dieser Entscheidung genannten und oben bereits erwähnten Fälle des Inbrandsetzens von Holz auf einem Truppenübungsplatz durch Übungsschießen (BGHZ 37, 44) und der Beschädigung eines Gasthauses durch einen von der Fahrbahn abgekommenen Schützenpanzer (NJW 1964, 104 = DVBl 1964, 481).

  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 3/86

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines als Beweismittel beschlagnahmten

    Ein Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff (zum Fortbestand Senatsurteil BGHZ 91, 20, 26 ff.) [BGH 29.03.1984 - III ZR 11/83] kommt in Betracht, wenn eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme unmittelbar auf eine Rechtsposition des Eigentümers einwirkt und dabei im konkreten Fall zu - meist atypischen und unvorhergesehenen - Nebenfolgen und Nachteilen führt, die die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreiten (Senatsurteile BGHZ 37, 44, 46 f.; 91, 20, 26 f. [BGH 29.03.1984 - III ZR 11/83]; 94, 373, 374 f.; vom 12. März 1987, vorstehend S. 136; Beschluß vom 30. Januar 1986 - III ZR 34/85 - NJW 1986, 2423; Nüßgens/Boujong, Eigentum, Sozialbindung, Enteignung Rn. 449).
  • BGH, 24.11.1967 - V ZR 196/65

    Schadenshaftung für Truppenübungsplatz

    Außer Zweifel ist die Benutzung der Stapelager Senne als Truppenübungsplatz für Panzertruppen eine hoheitliche rechtmäßige Maßnahme, Würde diese Art von Benutzung sich unmittelbar schädigend auf das Eigentum der Kläger ausgewirkt haben (vgl. BGHZ 37, 44, 46 f = LM GG Art. 14 (Cb) Nr. 11 mit Anm. Kreft; 28, 310, 313; LM GG Art. 14 (D) Nr. 42; LM BLG § 77 Nr. 1; Kröner, DRiZ 1961 S. 10, 11), die Beeinträchtigung des Eigentums der Kläger also durch einen unmittelbaren hoheitlichen Eingriff entstanden sein und diese Beeinträchtigung ein nur sie treffendes, anderen nicht zugemutetes besonderes Opfer darstellen, so stünde den Klägern ein öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch wegen enteignungsgleichen Eingriffs gegen den Träger der hoheitlichen Maßnahme zu, nach dem hier als unbestritten festgestellten Sachverhalt also gegen die britischen Stationierungsstreitkräfte (Art. 8 Abs. 1, 2 b, 4 FinV); ein solcher Anspruch wäre gemäß Art. 8 Abs. 6 bis 13 FinV gegen die Bundesrepublik in Prozeßstandschaft geltend zu machen gewesen (BGHZ a.a.O., LM BLG § 77 Nr. 1).

    Auf der Grundlage des Finanzvertrags sind insbesondere auch Entschädigungsansprüche aus dem Gesichtspunkt des enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriffs möglich, wofür die Beklagte die Prozeßstandschaft hat (BGHZ 37, 44, 46).

  • BGH, 20.05.1976 - III ZR 103/74

    Schadensersatz wegen Schäden an einem Grundstück - Einsturz eines Mauerwerkes

    Gegenüber der Rüge der Revision, der Eingriff sei nicht willentlich und wissentlich in Ausführung des Straßenbaues erfolgt, ist darauf hinzuweisen, daß es für die Annahme eines enteignungsgleichen Eingriffs genügt, wenn eine hoheitliche Maßnahme nach ihrer Eigenart unmittelbare Auswirkungen auf das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum hat (BGHZ 37, 44, 47; BGH NJW 1964, 104; 1971, 607, 608; Senatsurteil vom 26. Februar 1976 - III ZR 88/73).
  • BGH, 28.02.1980 - III ZR 131/77

    Fluglotsenstreik II - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter

    Der vorausgesetzte unmittelbare Zusammenhang zwischen Maßnahme und Eingriffsfolge wird auch so umschrieben, daß das dem Einzelnen auferlegte Sonderopfer eine notwendige, aus der Eigenart der hoheitlichen Maßnahme sich ergebende Folge darstellen muß (BGHZ 28, 310, 313; 37, 44, 47; Urteile vom 14. Oktober 1963 - III ZR 188/62 = NJW 1964, 104; vom 26. Februar 1976 - III ZR 88/73 = VersR 1976, 757 = MDR 1976, 826; Steffen, DRiZ 1967, 110, 111).

    Eine Beschränkung des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes auf die Fälle, in denen eine zum Wohl der Allgemeinheit vorgenommene hoheitliche Maßnahme gewissermaßen ungewollt "abgeleitet" und dadurch in Einzelfällen fremdes Eigentum beeinträchtigt (vgl. BGH NJW 1964, 104 und BGHZ 37, 44), wäre mit Art. 14 GG nicht zu vereinbaren.

  • BGH, 05.05.1988 - III ZR 116/87

    Entschädigung von Landwirten wegen der Neuansiedlung von Graugänsen

    Der enteignende Eingriff (wie auch der enteignungsgleiche) setzt voraus, daß die hoheitliche Maßnahme unmittelbare Auswirkungen auf eine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition des Betroffenen hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 28, 310; 37, 44; 80, 111; vom 9. April 1987 - III ZR 3/86 zur Veröffentlichung in BGHZ 100, 335 vorgesehen = BGHR GG vor Art. 1/enteignender Eingriff Sicherstellung 1).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 153/78

    Rechtsnatur von Bebauungsplänen

    Die Höhe der Wertminderung kann durchaus den Aufwendungen für eine ausreichende anderweitige Befestigung entsprechen (vgl. Senatsurteile BGHZ 28, 310, 314, NJW 1962, 1439, 1441; vom 31. März 1963 - III ZR 88/62 = Warn 1963 Nr. 28 = WM 1963, 441 und LM Art. 14 (Cc) GG Nr. 25 unter IV 1).
  • OLG Hamm, 02.02.2021 - 22 U 201/20

    Enteignender Eingriff

    Während er in frühen Entscheidungen dazu tendierte, mehr oder weniger zufällige Beschädigungen des Eigentums Dritter anlässlich hoheitlichen Tätigwerdens für die Annahme einer "Unmittelbarkeit" ausreichen zu lassen und sich dabei in die Nähe einer Gefährdungshaftung begeben hat (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1963 - III ZR 188/62 - Urteil vom 15. März 1962 - III ZR 211/60 -, BGHZ 37, 44-51, je bei juris), hat er in späteren Entscheidungen in einer Art "Rückorientierung zur Eingriffsfinalität" (Aust/Pasternak, Die Enteignungsentschädigung, 5. Auflage, Rn 214) verdeutlicht, dass die bloße Adäquanz nicht ausreiche.
  • BFH, 19.04.1968 - III R 78/67

    Einheitswertbescheid - Grundsteuermeßbescheid - Baulandsteuer -

  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 143/66

    Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Rheinuferstraße)

  • BGH, 14.10.1963 - III ZR 188/62

    Schützenpanzer - Manöverschaden, enteignender Eingriff, kein Ausschluß durch § 77

  • BGH, 19.02.1976 - III ZR 13/74

    Begriff der Ortsüblichkeit

  • BGH, 08.01.1968 - III ZR 110/67

    Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung -

  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 49/69

    Ersatzvornahme zur Beseitigung von Manöverschäden

  • OLG Köln, 08.03.2001 - 7 U 146/00

    Entschädigungsansprüche von außenstehenden Aktionären; Entschädigungsansprüche

  • BGH, 07.12.1967 - III ZR 83/65

    Ansprüche nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen - Ansprüche wegen

  • BGH, 22.05.1967 - III ZR 124/66

    Eigentumsgarantie und Nachbarrecht

  • OLG Celle, 21.01.1971 - 3 U 42/70

    Straßenbahnblockade - § 839 BGB, unterlassenes polizeiliches Einschreiten,

  • BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75
  • BGH, 26.02.1976 - III ZR 88/73

    Zweifelsfragen bei der beweisrechtlichen Würdigung der Ursächlichkeit eines

  • BGH, 06.11.1964 - VI ZR 24/63

    Schäden durch Kanalisationsarbeiten

  • BGH, 11.07.1968 - III ZR 33/66

    Rechtliches Interesse für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage sei schon aus

  • BGH, 19.09.1963 - III ZR 180/61

    Widersprechende Urteile und die Kündigung Schwerbeschädigter

  • BGH, 11.01.1965 - III ZR 197/63

    Voraussetzungen für einen eine Enteignungsentschädigung begründenden Eingriff -

  • BGH, 01.04.1968 - III ZR 218/65

    Allgemeine von der Rechtsprechung entwickelte Entschädigungsgrundsätze -

  • BGH, 28.02.1966 - III ZR 183/64

    Pfandanordnung als preisrechtliche und wettbewerbsrechtliche Norm und

  • BGH, 19.03.1964 - III ZR 141/63
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