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   BGH, 22.11.1962 - VII ZR 264/61   

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BGH, 22.11.1962 - VII ZR 264/61 (https://dejure.org/1962,146)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1962 - VII ZR 264/61 (https://dejure.org/1962,146)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1962 - VII ZR 264/61 (https://dejure.org/1962,146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 254
  • NJW 1963, 243
  • MDR 1963, 125
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Denn materiell-rechtlich richtet sich die Wirksamkeit einer Aufrechnung nach dem Schuldstatut der Hauptforderung, gegen die aufgerechnet wird (BGHZ 38, 254, 256); verfahrensrechtliche Erweiterungen oder Einschränkungen hängen von dem für das jeweilige Gericht maßgeblichen Prozeßrecht ab.
  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 135/08

    Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitendem Versendungskauf:

    Denn die Aufrechnung unterliegt nach dem hier noch anwendbaren Art. 32 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB (vgl. Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des internationalen Privatrechts an die Verordnung [EG] Nr. 593/2008 vom 25. Juni 2009 [BGBl. I S. 1574]) der für die Hauptforderung maßgeblichen Rechtsordnung; das Vertragsstatut der Hauptforderung entscheidet deshalb auch über die Voraussetzungen, das Zustandekommen und die Wirkungen der Aufrechnung (BGHZ 38, 254, 256; BGH, Urteil vom 25. November 1993 - IX ZR 32/93, WM 1994, 394 unter B V 2, insoweit in BGHZ 124, 237 nicht abgedruckt; MünchKommBGB/Spellenberg, 4. Aufl., Art. 32 EGBGB Rdnr. 65; Erman/Hohloch, BGB, 12. Aufl., Art. 32 EGBGB Rdnr. 13; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konzern

    Die Wirksamkeit einer Aufrechnung richtet sich nach dem Schuldstatut der Hauptforderung, gegen die aufgerechnet wird (BGHZ 38, 254, 256; BGH, Urt. v. 25. November 1993 - IX ZR 32/93, NJW 1994, 1413, 1416, insoweit in BGHZ 124, 237 nicht abgedruckt).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 320/06

    Geltendmachung einer schiedsbefangenen Gegenforderung durch Aufrechnung

    a) Das Verbot, eine schiedsbefangene Gegenforderung im Wege der Aufrechnung vor dem staatlichen Gericht geltend zu machen, besteht nicht mehr, wenn das Schiedsverfahren durchgeführt und mit einem abschließenden Schiedsspruch über die Gegenforderung beendet wurde (Fortführung von BGHZ 38, 254, 258).

    Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die mit einer rechtswirksamen Schiedsabrede versehen ist, darf im Rechtsstreit vor dem staatlichen Gericht nicht beachtet werden (vgl. BGHZ 38, 254, 258 ; 60, 85, 89).

  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer

    Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß sich die Parteien eines Vertrages bindend verpflichten können, die Einforderung einer vertraglichen Leistung und ihre Rückforderung nicht im Wege des Urkundenprozesses zu betreiben, und die Klage dann in der abbedungenen Prozeßart jedenfalls auf die hier erhobene Einrede des anderen Teils unstatthaft ist (vgl. RGZ 160, 241, 242; beiläufig auch BGHZ 38, 254, 258; 109, 19, 29; BGH, Urt. v. 30. November 1972 - II ZR 135/70, WM 1973, 144; ferner: Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 21. Aufl., § 592 Rn. 19; Wieczorek/Schütze/Olzen, ZPO 3. Aufl., vor §§ 592 bis 605a Rn. 9; Zöller/Greger, ZPO 22. Aufl., vor § 592 Rn. 4; MünchKomm-ZPO/Braun, 2. Aufl., § 592 Rn. 8).
  • OLG Bamberg, 28.09.2016 - 3 U 43/16

    Aufrechnung mit schiedsbefangener Forderung im Rechtsstreit

    Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die einer rechtswirksam vereinbarten Schiedsabrede unterliegt, darf im Rechtsstreit vor einem staatlichen Prozessgericht nicht zugelassen werden: Die Schiedsabrede beinhaltet ein vertragliches Verbot, sich in einem Prozess auf die Aufrechnung mit einer Gegenforderung zu berufen, über die nach dem Willen der Beteiligten das Schiedsgericht entscheiden soll (Anschluss an BGHZ 38, 254 Rn. 35; 60, 85; BGH MDR 2008, 461 Rn.10; SchiedsVZ 2010, 275).

    Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die mit einer rechtswirksamen Schiedsabrede versehen ist, darf im Rechtsstreit vor dem staatlichen Gericht nicht beachtet werden (BGH, MDR 2008, 461 mit Verweis auf BGHZ 38, 254, 258 ; 60, 85, 89).

    (2) Während in dieser Entscheidung (BGHZ 23, 17 Rn. 29) die abschließende Stellungnahme offen geblieben ist, hat sich der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 22.11.1962, Az. VII ZR 264/61 (BGHZ 38, 254 Rn. 35) eindeutig positioniert: In Abgrenzung zu BGHZ 23, 17 sei zu berücksichtigen, dass auch das Verfahrensrecht vom Beibringungsgrundsatz beherrscht werde.

  • BGH, 17.01.2008 - III ZB 11/07

    Insolvenzverwalter kann die Einrede der Insolvenzanfechtung im

    Das ergibt sich aus dem Justizgewährungsanspruch; die Parteien hatten hinsichtlich der (Gegen-)Ansprüche des Antragsgegners aus dem insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückgewährschuldverhältnis (§ 143 Abs. 1 InsO) nicht auf den Zugang zum staatlichen Gericht verzichtet (vgl. Jestaedt, Schiedsverfahren und Konkurs 1985 S. 79 f sowie - zur vergleichbaren Fallgestaltung bei der Aufrechnung mit einer nicht schiedsbefangenen Gegenforderung -: Musielak/Voit, ZPO 5. Aufl. 2007 § 1029 Rn. 24, Zöller/Geimer, ZPO 26. Aufl. 2007 § 1029 Rn. 85 f - jeweils mit Ausnahme bei Unstreitigkeit - so wohl auch Stein/Jonas/Schlosser aaO § 1029 Rn. 31 und letztlich auch MünchKommZPO-Münch 2. Aufl. 2001 § 1046 Rn. 23, 24 ; vgl. ferner BGHZ 38, 254, 257 ff zur umgekehrten Fallgestaltung der Aufrechnung mit einer schiedsbefangenen Forderung im Rechtsstreit vor dem staatlichen Gericht; abweichend Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. 2005 Kap. 18 Rn. 8 ; RGZ 133, 16, 19).
  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

    Die Situation ist den Fällen vergleichbar, in denen die Parteien ein Aufrechnungsverbot vereinbart oder für die Gegenforderungen die ausschließliche Zuständigkeit ausländischer Gerichte oder eines Schiedsgerichts vereinbart haben (vgl. BGHZ 38, 254; 60, 85 [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70]; BGH, Urteile vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 113/71 = WM 1973, 174, 175 = NJW 1973, 422 m. Anm. Geimer S. 951; vom 20. Juni 1979 - VIII ZR 228/76 = WM 1979, 978, 979 und vom 8. Juli 1981 - VIII ZR 256/80 = WM 1981, 938, 940).
  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89

    Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Wirksam sind deshalb z. B. Abreden dahin, eine Klage oder ein Rechtsmittel zurückzunehmen, kein Rechtsmittel einzulegen, gewisse Beweismittel nicht zu verwenden oder von einer bestimmten Prozeßart abzusehen (vgl. BGHZ 28, 45, 49; 38, 254, 258; BGH Urteil vom 19. Mai 1982 - IVb ZR 705/80 - NJW 1982, 2072, 2073 und vom 10. Juli 1985 - VIII ZR 285/84 - NJW 1986, 198 [BGH 10.07.1985 - VIII ZR 285/84]).
  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 186/70

    Aufrechnung und internationale Zuständigkeit

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Verträge zulässig sind, in denen sich die Parteien zu einem bestimmten prozessualen Verhalten verpflichten, insbesondere dazu, sich im Prozeß vor einem bestimmten Gericht nicht auf die Aufrechnung mit einer Gegenforderung zu berufen, über die nach der Vereinbarung der Parteien ein anderes Gericht entscheiden soll (BGHZ 38, 254, 258).

    Dieses übereinstimmende ungleich größere Interesse der Parteien, dem ein Schiedsvertrag dient, rechtfertigt die schon in BGHZ 38, 254 vertretene Auslegung, daß der Schiedsvertrag nicht nur die Zuständigkeit des Schiedsgerichts für eine Klage aus dem vom Schiedsvertrag erfaßten Rechtsverhältnis begründet, sondern zugleich den Parteien verbietet, die Aufrechnung mit Gegenforderungen aus diesem Rechtsverhältnis vor einem anderen Gericht als dem Schiedsgericht geltend zu machen, weil sonst dieses Gericht rechtskräftig (§ 322 Abs. 2 ZPO) über Forderungen entscheiden könnte, über die nach dem Willen der Parteien nur das Schiedsgericht entscheiden soll.

    Das rechtfertigt es, entsprechend dem in BGHZ 38, 254 ff für die Schiedsabrede ausgesprochenen Grundsatz auch in einer Vereinbarung der alleinigen internationalen Zuständigkeit der Heimatgerichte der einen Partei das vertragliche Verbot zu finden, die Aufrechnung mit einer von der Zuständigkeitsabrede betroffenen Gegenforderung vor einem anderen als dem vereinbarten Gericht geltend zu machen.

  • BGH, 11.07.1985 - IX ZR 178/84

    Wirkung des Auslandskonkurses im Inland

  • BGH, 29.07.2010 - III ZB 48/09

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines

  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71

    Anforderungen an die Auslegung eines Handelsvertretervertrages - Voraussetzungen

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 17 U 20/02

    Zur Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine von einem

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 180/88

    Anmeldezeitraum von Ansprüchen zur Invaliditätsentschädigung - Zulässigkeit der

  • OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 3 U 49/10

    CMR-Haftung: Schadensersatz wegen Verlust von Transportgut aus abgetretenem

  • BGH, 29.07.2009 - III ZB 48/09

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • BGH, 03.12.1986 - IVb ZR 80/85

    Einrede des Schiedsvertrages gegenüber Vollstreckungsabwehrklage

  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 705/80

    Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den

  • BGH, 20.06.1979 - VIII ZR 228/76

    Geltendmachung einer Restkaufpreisforderung - Aufrechnung mit Gegenforderungen

  • OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 2 U 6/13

    Über Forderung liegt Schiedsvereinbarung vor: Keine Aufrechnung!

  • BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 12/94

    Prozeßkostenforderung, Aufrechnung gegen einen Zahlungsanspruch, Nationalität,

  • BGH, 30.11.1972 - II ZR 135/70

    Wirksamkeit von Verträgen hinsichtlich der Verpflichtung einer Partei zu einem

  • OLG München, 13.10.2016 - 23 U 1848/16

    Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung als prozessuales Aufrechnungsverbot

  • BGH, 22.02.1971 - VII ZR 110/69

    Schiedswesen-Verfahrensrecht-Vorschußzahlungspflicht im Schiedsgerichtsverfahren

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 134/08

    Internationales Privatrecht: Anzuwendendes Recht auf die Aufrechnung und auf den

  • OLG Düsseldorf, 11.07.1996 - 6 U 152/95

    VHV mit Auslandsberührung, Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts, CISG, UN-Kaufrecht,

  • BGH, 04.05.1971 - VI ZR 126/69

    Haftung des Vertretenen aufgrund Duldungsvollmacht

  • BGH, 06.05.2021 - I ZB 71/20

    Frage der Zuständigkeit der staatlichen Gerichte für die Entscheidung über die

  • OLG Düsseldorf, 10.02.1994 - 6 U 32/93

    Musterkollektion - Art. 3 ff EGBGB, internationales Gesellschaftsrecht, für

  • OLG Celle, 02.03.2016 - 13 U 140/15

    Entscheidung des Gerichts bei Aufrechnung mit einer schiedsbefangenen

  • BGH, 10.07.1985 - VIII ZR 285/84

    Zulässigkeit einer persönlichen, materiell-rechtlich bindenden Vereinbarung von

  • OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 6 U 87/96
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2006 - 9 Sch 1/06

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche: Berücksichtigung von

  • OLG München, 27.06.2005 - 34 Sch 15/05

    Keine Aufrechnung mit einer der Schiedsvereinbarung unterliegenden Forderung im

  • OLG München, 08.02.1991 - 23 U 5723/90

    Wie weit reicht eine Schiedsabrede?

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 17 U 22/03
  • OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 24 U 248/95
  • BGH, 30.04.1971 - I ZR 75/69

    Umfassende Übertragung der Verwertungsrechte an musikalischen Werken -

  • LG Hamburg, 12.01.2012 - 403 HKO 108/10

    Kaufpreisanspruch: Lieferung von Schmierstoffen für Schiffe aufgrund eines

  • BGH, 01.12.1967 - Ib ZR 171/65

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des schweizerischen Rechts - Anforderungen

  • BGH, 11.03.1965 - VII ZR 102/63

    Klage aus einer abgetretenen Darlehensforderung und aus einer Bürgschaft -

  • BGH, 05.05.1964 - VI ZR 46/63

    Rechtsmittel

  • KG, 13.01.2005 - 20 Sch 10/04
  • LG Hamburg, 27.03.2001 - 322 O 380/00
  • BGH, 13.01.1976 - X ZR 30/74

    Eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung eines

  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZR 103/65

    Verkauf von Ungeziefer-Bekämpfungsmitteln, Desinfektionsmitteln und

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