Rechtsprechung
BGH, 05.03.1963 - VI ZR 123/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zuverlässigkeitsfahrt - Führung eines Wagens - Abwechselnde Fahrer - Delikthaftung - Fahrlässige Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 254, 242, 823
Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung
Papierfundstellen
- BGHZ 39, 156
- NJW 1963, 1099
- NJW 1963, 1606 (Ls.)
- NJW 1964, 33 (Ls.)
- MDR 1963, 489
- VersR 1963, 586
Wird zitiert von ... (39)
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91
Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit
Das gilt insbesondere dann, wenn, wie hier, hinter dem Tierhalter eine Versicherung steht, denn ein Haftungsverzicht, der lediglich den Versicherer entlastet, entspricht in der Regel nicht dem Willen der Beteiligten und ihrem wohlverstandenen Interesse (vgl. BGHZ 39, 156, 158 [BGH 05.03.1963 - VI ZR 123/62]; 63, 51, 59 [BGH 10.07.1974 - IV ZR 212/72];… BGH, Urteile vom 26. Oktober 1965 aaO;… vom 15. Januar 1980 a.a.O. …und vom 24. Juni 1986 aaO). - BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04
Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr
Nur bei derartiger Gefahrexponierung kann von einer bewussten Risikoübernahme mit der Folge eines vollständigen Haftungsausschlusses für den Schädiger ausgegangen werden (BGHZ 34, 355, 363; 39, 156, 161; 63, 140, 144; 154, 316, 322 ff.).Nach den dafür entwickelten rechtlichen Grundsätzen verstößt es gegen das Verbot des treuwidrigen Selbstwiderspruchs, wenn der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, obschon er ebenso gut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet, sich dann aber - mit Recht - dagegen gewehrt haben würde, diesem trotz Einhaltens der Spielregeln Ersatz leisten zu müssen (Senat BGHZ 63, 140, 144 ff.; 154, 316, 322 f.; zum Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens vergleiche auch Senat BGHZ 39, 156, 162).
Diese Interessenlage der Beteiligten spricht entscheidend gegen einen vollständigen Haftungsausschluss, zumal eine Haftpflichtversicherung besteht (vgl. hierzu Senat BGHZ 39, 156, 161; 154, 316, 322, 325).
- BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02
Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen
(1) Der erkennende Senat hat entschieden, daß sich aus der gemeinsamen Teilnahme an einer von einem Automobil-Club veranstalteten und überwachten Zuverlässigkeitsfahrt nicht herleiten läßt, daß zwischen zwei sich in der Führung eines Wagens abwechselnden Fahrern die Deliktshaftung für eine fahrlässige Körperverletzung eingeschränkt ist, weil dafür, daß der Mitfahrer einen durch Verschulden des Fahrers verursachten Schaden auf sich nehmen wolle, keine höhere Wahrscheinlichkeit spreche als bei anderen Fahrten, zumal Versicherungsschutz bestehe (Senatsurteil BGHZ 39, 156, 160 f.).
- BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel
Dennoch seine Einwilligung zu unterstellen, wäre in der Tat, wie der Senat in BGHZ 34, 355, 363 erklärt hat, eine künstliche Unterstellung und nur bei ausgesprochen gefährliche Sportarten in Betracht zu ziehen (BGHZ 39, 156, 161; gefährliche Autorennen, waghalsiger Felskletterei; ferner bei Box- und Ringkämpfen u dgl; vgl auch für einen Reitunfall im Senatsurteil vom 13. November 1973 - VI ZR 152/72 = VersR 1974, 356). - BGH, 29.01.2008 - VI ZR 98/07
Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden auf einer …
Der erkennende Senat hat bereits früher mehrfach ausgesprochen, dass es dort, wo der Schädiger gegen Haftpflicht versichert ist, insbesondere eine Pflichtversicherung besteht, weder dem gesetzlichen Anliegen der Versicherungspflicht noch dem Willen der Beteiligten entspricht, den Haftpflichtversicherer zu entlasten (vgl. Senatsurteile BGHZ 39, 156, 158; vom 26. Oktober 1965 - VI ZR 102/64 - VersR 66, 40, 41; vom 9. Juni 1992 - VI ZR 49/91 - VersR 1992, 1145, 1147; vom 13. Juli 1993 - VI ZR 278/92 - VersR 1993, 1092, 1093), und dass das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsschutzes für den Schädiger in aller Regel gegen eine stillschweigende Haftungsbeschränkung spricht (vgl. BGHZ 63, 51, 59; Senatsurteile vom 15. Januar 1980 - VI ZR 191/78 - VersR 1980, 384, 385;… vom 13. Juli 1993 - VI ZR 278/92 - aaO). - BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05
Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"
Nur bei derartiger Gefahrexponierung kann von einer bewussten Risikoübernahme und einer Einwilligung des Geschädigten in die als möglich vorgestellte Rechtsgutverletzung mit der Folge eines vollständigen Haftungsausschlusses für den Schädiger ausgegangen werden (Senatsurteile BGHZ 34, 355, 363 ff.; 39, 156, 161; 63, 140, 144; vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - VersR 1995, 583, 584 und vom 20. Dezember 2005 - VI ZR 225/04 - zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 13 U 223/07
Unerlaubte Handlung: Tötung durch versehentliche Betätigung der …
Gerade dort, wo der Schädiger gegen Haftpflicht versichert ist, erst recht, wenn eine Pflichtversicherung besteht, die dem Schutz des Unfallopfers dienen soll, entspricht es weder dem gesetzlichen Anliegen der Versicherungspflicht noch dem Willen der Beteiligten, durch (letztlich fingierte) Verzichtsabreden den Haftpflichtversicherer zu entlasten (vgl. BGHZ 39, 156, 158; Senatsurteile vom 26. Oktober 1965 - VI ZR 102/64 - VersR 1966, 40, 41 …und vom 9. Juni 1992 - VI ZR 49/91 - aaO). - BGH, 20.12.1966 - VI ZR 53/65
Sorgfaltspflichten des Gesellschafters beim Lenken eines Kfz
Im Straßenverkehr rechtfertigt es sich hier wie in den genannten übrigen Fällen nicht, persönlichen Eigenarten des Fahrers Rechnung zu tragen; soweit sie von den Mitfahrenden als gefährlich erkannt und in Kauf genommen werden, genügt die Möglichkeit der Schadensteilung nach § 254 BGB (vgl. BGHZ 34, 355; 39, 156) [BGH 05.03.1963 - VI ZR 123/62] . - BGH, 13.07.1993 - VI ZR 278/92
Einstandspflicht für bösgläubigen Teilnehmer einer "Schwarzfahrt"
Gerade dort, wo der Schädiger gegen Haftpflicht versichert ist, erst recht, wenn eine Pflichtversicherung besteht, die dem Schutz des Unfallopfers dienen soll, entspricht es weder dem gesetzlichen Anliegen der Versicherungspflicht noch dem Willen der Beteiligten, durch (letztlich fingierte) Verzichtsabreden den Haftpflichtversicherer zu entlasten (vgl. BGHZ 39, 156, 158 [BGH 05.03.1963 - VI ZR 123/62];… Senatsurteilevom 26. Oktober 1965 - VI ZR 102/64 - VersR 1966, 40, 41 undvom 9. Juni 1992 - VI ZR 49/91VI ZR 49/91 - aaO). - LG Coburg, 08.09.2020 - 22 O 718/19
Gefährliche Gefälligkeit: Zur Tierhalterhaftung beim Gefälligkeitsverhältnis
Gegen einen stillschweigenden Haftungsausschluss spricht es insbesondere auch, wenn, wie hier, hinter dem Tierhalter eine Versicherung steht, denn ein Haftungsverzicht, der lediglich den Versicherer entlastet, entspricht in der Regel nicht dem Willen der Beteiligten und ihrem wohlverstandenen Interesse (vgl. BGH, NJW 1963, 1099; BGH, NJW 1986, 2883). - BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94
Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen
- BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84
Inanspruchnahme des Fahrers nach rechtskräftiger Abweisung der …
- BGH, 13.11.1973 - VI ZR 152/72
Tierhalterhaftung - Schutzzweck der Tierhalterhaftung - Reitunfall - Pferd - …
- OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99
Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung
- OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07
Unerlaubte Handlung: Verletzung eines Beifahrers bei einem vom Fahrer …
- LG Koblenz, 25.05.2022 - 3 O 134/19
Die abgeworfene Reiterin
- OLG Karlsruhe, 13.10.2004 - 7 U 207/02
Top-Rope-Klettern in der Halle: Haftung des nicht kletternden Sportlers bei Sturz …
- OLG Koblenz, 11.10.2004 - 12 U 1197/03
Haftung bei Kfz-Unfall: Stillschweigend vereinbarte Haftungsbeschränkung bei …
- OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 1 U 32/19
Verkehrsunfall zwischen zwei Motorrädern bei Formationsfahrt
- BGH, 08.01.1965 - VI ZR 234/63
Rückgriffsrecht des Versorgungsträgers bei Schädigung von Familienangehörigen
- BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62
Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten
- BGH, 24.06.1969 - VI ZR 15/68
Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem hinter einem Omnibus …
- OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
Haftung einer an einem Berg abstürzenden Person, die im Sturz eine andere Person …
- OLG Koblenz, 11.10.2001 - 5 U 570/01
Haftung bei Gefälligkeit; Haftung für Leitungswasserschaden in einem unbewohnten …
- BGH, 09.12.1997 - VI ZR 229/96
Mitverschulden des Vermieters bei einem Unfall bei der Anlieferung von Heizöl
- OLG Dresden, 24.04.2003 - 4 U 193/03
Leistungsfreiheit wegen grobfahrlässiger Schadensherbeiführung: Wohnungsbrand …
- OLG Köln, 19.09.2001 - 26 U 24/01
Gefälligkeitsfahrten
- BGH, 07.07.1964 - VI ZR 118/63
- OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Unfalls beim Strum von …
- OLG Karlsruhe, 23.08.1989 - 1 U 353/88
Fahrerlehrgangsveranstaltung; Rennveranstaltung; Öffentlicher Verkehrsraum; …
- OLG München, 22.03.1989 - 3 U 5067/88
Verletzung eines Gegenspielers; Haftungsausschluß; Einwilligung des Verletzten; …
- BGH, 17.05.1974 - V ZR 158/72
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten - …
- BGH, 29.12.1966 - VI ZR 53/65
- BGH, 13.01.1967 - VI ZR 86/65
Haftungsumfang des alkoholisierten Unfallverursachers
- BGH, 09.02.1965 - VI ZR 246/63
Einschränkung der Deliktshaftung eines unerfahrenen Kraftfahrers bei winterlichen …
- LG Düsseldorf, 02.10.2009 - 2b O 10/08
Haftung eines Kletterers wegen Verursachung eines Absturzes seines Partners …
- BGH, 10.12.1963 - VI ZR 276/62
- BGH, 17.12.1968 - VI ZR 199/67
Anspruch des Beifahrers eines PKWs gegen den Fahrer auf Ersatz von …
- LG Karlsruhe, 11.12.1992 - 9 S 210/92