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   BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62   

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https://dejure.org/1963,40
BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62 (https://dejure.org/1963,40)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1963 - VII ZR 182/62 (https://dejure.org/1963,40)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1963 - VII ZR 182/62 (https://dejure.org/1963,40)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 265
  • NJW 1964, 660
  • MDR 1964, 227
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung: Zulässigkeit der sofortigen

    Entschieden ist das für die gemischte Kostenentscheidung eines teilweise in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits (BGH, Urteil vom 18. November 1963 - VII ZR 182/62, BGHZ 40, 265, 271 f. und Beschluss vom 28. Februar 2007 - XII ZB 165/06, NJW-RR 2007, 1586 Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Kostentragung bei Verweigerung einer

    Wegen des auch für die Rechtsmittelinstanz geltenden Grundsatzes der einheitlichen Kostenentscheidung hat das Beschwerdegericht gleichwohl einen Ausspruch über die Gesamtkosten zu treffen und dabei die von dem Erstgericht bezüglich des unstreitig gebliebenen Teils getroffene Kostenverteilung ohne eigene Sachprüfung zu übernehmen (vgl. BGHZ 40, 265, 271).
  • OLG München, 22.05.2019 - 15 U 148/19

    Zulässigkeit der Klage bei Fehlen der Anspruchsbegründung im Termin zur

    Hat ein Gericht eine Entscheidung abweichend von der im Gesetz vorgesehenen Form als Urteil oder Beschluss erlassen, dann darf der Fehler des Gerichts nicht zu Lasten der Parteien gehen; deshalb ist sowohl das Rechtsmittel gegeben, das der erkennbar gewordenen Entscheidungsart entspricht, wie dasjenige, das der Entscheidung entspricht, für die die Voraussetzungen gegeben waren (Grundsatz der Meistbegünstigung: BGHZ 40, 265; 98, 362; BGH NJW 97, 1448; MDR 2002, 1204; Schenkel MDR 2003, 136; Althammer/Löhnig NJW 2004, 1567; Zöller/Heßler, vor §§ 511-541, Rdnr. 30).
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