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   BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61   

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https://dejure.org/1963,31
BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61 (https://dejure.org/1963,31)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1963 - VII ZR 263/61 (https://dejure.org/1963,31)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1963 - VII ZR 263/61 (https://dejure.org/1963,31)
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Funkenflug

§ 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 28
  • NJW 1963, 1825
  • MDR 1963, 753
  • VersR 1963, 1059
 
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Wird zitiert von ... (87)

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Damit wird ihr Wille, dieses Geschäft für den Beklagten wenigstens mitzubesorgen, vermutet (BGHZ 40, 28, 31).

    Auch der Umstand, daß sie damit eigene Belange wahrgenommen oder in Erfüllung eigener öffentlichrechtlicher oder anderweitiger privatrechtlicher Pflichten tätig geworden ist, hindert nicht die Annahme, daß sie zugleich ein Geschäft des Beklagten besorgt hat (BGHZ 54, 157, 160; 40, 28, 30 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; Senatsurteil vom 26. November 1998 - III ZR 223/97 - NJW 1999, 858, 860, für BGHZ 140, 102 vorgesehen).

    Das hat der Bundesgerichtshof etwa für das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f.) und der Bergung eines verunglückten Fahrzeugs (BGHZ 63, 167, 169 f.), der Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f.), von Ölverunreinigungen durch den Zustandsstörer (BGHZ 98, 235, 240 f.) oder von Rückständen eingelagerten Milchpulvers durch den Grundstückseigentümer (BGHZ 110, 313, 314 ff.) angenommen oder zumindest für möglich gehalten (so im Fall BGHZ 98, 235, 240 ff.).

    Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; Senatsurteil vom 2. April 1998 - III ZR 251/96 - WM 1998, 1356, 1358).

  • BGH, 05.07.2018 - III ZR 273/16

    Verjährung, Aufwendungsersatzanspruch - Geschäftsführung ohne Auftrag: Verjährung

    Die Annahme einer privatrechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag der Verwaltung für den Bürger verbietet sich nicht einmal dann ohne weiteres, wenn die öffentliche Hand bei dem betreffenden Vorgang hauptsächlich zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten tätig geworden ist (st. Rspr.: vgl. nur Senat, Urteile vom 13. November 2003, aaO S. 397 und vom 19. Juli 2007, aaO Rn. 8; Beschluss vom 26. November 2015 - III ZB 62/14, BeckRS 2015, 20626 Rn. 10; BGH, Urteile vom 20. Juni 1963 - VII ZR 263/61, BGHZ 40, 28, 30 und vom 24. Oktober 1974 - VII ZR 223/72, BGHZ 63, 167, 169 f).
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