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   BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61   

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https://dejure.org/1963,31
BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61 (https://dejure.org/1963,31)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1963 - VII ZR 263/61 (https://dejure.org/1963,31)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1963 - VII ZR 263/61 (https://dejure.org/1963,31)
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Funkenflug

§ 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Funkenflug-Fall

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Funkenflug-Fall

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 28
  • NJW 1963, 1825
  • MDR 1963, 753
  • VersR 1963, 1059
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem

    Auszug aus BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61
    Es kommt in der Tat maßgeblich darauf an, ob die Klägerin den Willen gehabt habe, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen (vgl. BGHZ 38, 270, 276).

    Bei ihnen sind der Geschäftsführungswille und seine Erkennbarkeit von demjenigen darzutun, der sie behauptet (BGHZ 38, 270, 276; Urt. v. 17. Dezember 1957 - VI ZR 288/56 - VersR 1958, 168; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, 5. Aufl. Bd. II S. 231; BGB-RGRK § 677 Anm. 2).

  • BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58

    Erstattung von Versorgungsrenten

    Auszug aus BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61
    Insbesondere hindert der Umstand, daß der Geschäftsführer einer eigenen öffentlichrechtlichen Pflicht nachkommt, nicht die Annahme, daß er damit zugleich das privatrechtliche Geschäft eines Dritten besorgt (BGHZ 16, 12, 16; 30, 162, 167).
  • BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53

    Gefahrenbeseitigung bei Ruinen

    Auszug aus BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61
    Insbesondere hindert der Umstand, daß der Geschäftsführer einer eigenen öffentlichrechtlichen Pflicht nachkommt, nicht die Annahme, daß er damit zugleich das privatrechtliche Geschäft eines Dritten besorgt (BGHZ 16, 12, 16; 30, 162, 167).
  • BGH, 17.12.1957 - VI ZR 288/56
    Auszug aus BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61
    Bei ihnen sind der Geschäftsführungswille und seine Erkennbarkeit von demjenigen darzutun, der sie behauptet (BGHZ 38, 270, 276; Urt. v. 17. Dezember 1957 - VI ZR 288/56 - VersR 1958, 168; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, 5. Aufl. Bd. II S. 231; BGB-RGRK § 677 Anm. 2).
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Damit wird ihr Wille, dieses Geschäft für den Beklagten wenigstens mitzubesorgen, vermutet (BGHZ 40, 28, 31).

    Auch der Umstand, daß sie damit eigene Belange wahrgenommen oder in Erfüllung eigener öffentlichrechtlicher oder anderweitiger privatrechtlicher Pflichten tätig geworden ist, hindert nicht die Annahme, daß sie zugleich ein Geschäft des Beklagten besorgt hat (BGHZ 54, 157, 160; 40, 28, 30 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; Senatsurteil vom 26. November 1998 - III ZR 223/97 - NJW 1999, 858, 860, für BGHZ 140, 102 vorgesehen).

    Das hat der Bundesgerichtshof etwa für das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f.) und der Bergung eines verunglückten Fahrzeugs (BGHZ 63, 167, 169 f.), der Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f.), von Ölverunreinigungen durch den Zustandsstörer (BGHZ 98, 235, 240 f.) oder von Rückständen eingelagerten Milchpulvers durch den Grundstückseigentümer (BGHZ 110, 313, 314 ff.) angenommen oder zumindest für möglich gehalten (so im Fall BGHZ 98, 235, 240 ff.).

    Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; Senatsurteil vom 2. April 1998 - III ZR 251/96 - WM 1998, 1356, 1358).

  • BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag neben der

    In diesen Fällen wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2006 - III ZR 274/05, NJW 2007, 63 Rn. 15; vom 20. Juni 1963 - VII ZR 263/61, BGHZ 40, 28 juris Rn. 14).
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