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   BGH, 11.07.1963 - VII ZR 43/62   

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https://dejure.org/1963,181
BGH, 11.07.1963 - VII ZR 43/62 (https://dejure.org/1963,181)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1963 - VII ZR 43/62 (https://dejure.org/1963,181)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1963 - VII ZR 43/62 (https://dejure.org/1963,181)
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Nebenscheune

§ 645 BGB analog, Sphärentheorie

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Gefahrtragung beim Werkvertrag; Untergang des Werkes vor der Abnahme durch gefahrenerhöhendes Verhalten des Bestellers ("Sphärentheorie?")

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütungsanspruch bei Untergang des Werkes vor Abnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unternehmer - Tragen der Gefahr - Abnahme des Werkes - Vergütung - Untergang des Werkes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 644, 645
    Vergütungsgefahr des Unternehmers bei zufälligem Untergang des Werks vor Abnahme

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vergütungsgefahr nach § 645 analog; angelehnt an BGHZ 40, 71

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 71
  • NJW 1963, 1824
  • MDR 1963, 921
  • BB 1963, 956
  • DB 1963, 1212
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71

    Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter

    An einer solchen Analogie hat sich der erkennende Senat schon bisher nicht gehindert gesehen, wenn die Interessenlage das geboten hat (vgl. BGHZ 40, BGHZ 40 Seite 71 = NJW 63, NJW Jahr 63 Seite 1824).

    Auf ein Verschulden des Bestellers ist auch in BGHZ 40, BGHZ 40 Seite 71 = NJW 63, NJW Jahr 63 Seite 1824 nicht abgestellt worden.

  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80

    Restwerklohnanspruch trotz nicht ausführbarer Montage

    Der Senat hat die auf Billigkeit beruhende Vorschrift deshalb in den Fällen entsprechend angewandt, in denen die Leistung des Unternehmers aus Umständen untergeht oder unmöglich wird, die in der Person des Bestellers liegen (BGHZ 60, 14) oder auf Handlungen des Bestellers zurückgehen (BGHZ 40, 71), auch wenn es insoweit an einem Verschulden des Bestellers fehlt.

    Wie in den vom Senat bereits entschiedenen Fällen kann weiter offenbleiben, ob in allen Fällen , in denen der Grund für den Untergang des Werkes im Bereich (der "Sphäre") des Bestellers zu suchen ist, der Unternehmer, abweichend von der Regel des § 644 Abs. 1 Satz 1 BGB, einen Anspruch auf Vergütung hat (vgl. dazu BGHZ 40, 71, 74, 75 m.N.; 60, 14, 19; 78, 352, 355; vgl. auch Erman/Seiler, BGB, 7. Aufl. (1981), § 645 Rdn. 17 f; Soergel in MünchKomm, aaO, Rdn. 11; Palandt/Thomas, BGB, 41. Aufl. (1982), §§ 644, 645 Anm. 3 b dd; Liesegang, JR 1981, 196).

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 47/80

    Rechtsfolgen des Untergangs einer Bauleistung vor Abnahme

    Ihre entsprechende Anwendung ist deshalb in Fällen geboten, in denen die Leistung des Unternehmers aus Umständen untergeht oder unmöglich wird, die in der Person des Bestellers liegen (BGHZ 60, 14 ff) oder auf Handlungen des Bestellers zurückgehen (BGHZ 40, 71 ff), auch wenn es insoweit an einem Verschulden des Bestellers fehlt.

    Auch im vorliegenden Fall kann daher offen bleiben, ob in allen Fällen , in denen der Grund für den Untergang des Werkes im Bereich (der "Sphäre") des Bestellers zu suchen ist, der Unternehmer, abweichend von der Regel des § 644 Abs. 1 Satz 1 BGB, einen Anspruch auf Vergütung hat (vgl. dazu BGHZ 40, 71, 74, 75 [BGH 11.07.1963 - VII ZR 43/62]m.N.).

    Das hat das Oberlandesgericht dem Bauherrn als Handlung im Sinne von BGHZ 40, 71 ff angelastet und deshalb den Vergütungsanspruch des Bauhandwerkers für die untergegangene Werkleistung bejaht.

  • BGH, 30.09.1969 - VI ZR 254/67

    Ersatzansprüche eines Unternehmers gegen einen anderen am Bau tätigen Unternehmer

    Insbesondere lehnt es das Vorliegen der Voraussetzungen ab, die eine entsprechende Anwendung des § 645 BGB zulassen (vgl. BGHZ 40, BGHZ 40 Seite 71 = NJW 63, NJW Jahr 63 Seite 1824).
  • AG Brandenburg, 25.08.2015 - 31 C 279/14

    Vertrag ist Vertrag!

    Stets trifft die Vergütungsgefahr nach § 651 Satz 3 BGB in Verbindung mit § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB dann aber auch den Besteller, wenn das Unterlassen des Bestellers hinsichtlich einer notwendigen Mitwirkungshandlung zur Nicht-Ausführbarkeit der Leistung führt ( BGH , Urteil vom 16.10.1997, Az.: VII ZR 64/96, u.a. in: NJW 1998, Seiten 456 ff.; BGH , Urteil vom 11.07.1963, Az.: VII ZR 43/62, u.a. in: BGHZ 40, Seiten 71 ff.; Peters/Jacoby , in: Staudinger, BGB-Kommentar 2014, § 645 BGB, Rn. 36 ), so dass schon insofern hier davon ausgegangen werden könnte, dass das Unterlassen der Mitteilung dieser Information vorliegend auch konkret zu der "Störung" des Vertrages bezüglich der Lieferung geführt hat.
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 257/79

    Vergütungsgefahr bei Leistungsstörungen eines Reisevertrages über eine Kreuzfahrt

    So hat er entschieden, daß der Unternehmer den auf seine geleistete Arbeit entfallenden Teil der Vergütung für den Bau einer Scheune beanspruchen kann, wenn diese vor der Abnahme abgebrannt ist, weil der Besteller dort Heu eingebracht hatte, das sich dann ohne sein Verschulden entzündete (BGHZ 40, 71).

    Hier liegen die Dinge anders als in den bisher entschiedenen Fällen, in denen der Besteller entweder die Gefahr selbst herbeigeführt hatte (BGHZ 40, 71) oder deren Herd - bei einem Mitglied seiner Familie - in sich trug (BGHZ 60, 14).

  • BGH, 30.06.1977 - VII ZR 325/74

    Grenzen des dem Auftragnehmer zugewiesenen Risikobereichs bei Vereinbarung der

    Mit dem Sachverhalt, über den der Senat in seinem die Verteilung der Vergütungsgefahr betreffenden Urteil BGHZ 40, 71 entschieden hat, ist der vorliegende nicht zu vergleichen.
  • OLG München, 09.11.1990 - 23 U 4090/90

    Bereitstellungspflicht des Generalunternehmers bzw. Bauherrn

    Eine solch weite Auslegung dieser Vorschrift wäre weder mit ihrem Wortlaut noch mit ihrer Entstehungsgeschichte vereinbar (vgl. BGHZ 40, 71 ) und ist deshalb abzulehnen (vgl. Palandt-Thomas, a.a.O. § 645 Anm. 3 b dd).

    Dies schließt jedoch nicht eine analoge Anwendung aus, wie sie vom Bundesgerichtshof wiederholt befürwortet worden ist (BGHZ 40, 71 ; 60, 14; 83, 197).

  • OLG Koblenz, 25.09.2008 - 5 U 550/08

    Rechte des Unternehmers bei Beschädigung der Werkleistung vor Abnahme

    Die Bestimmung regelt die Vergütungsgefahr und setzt voraus, dass die Werkleistung ganz oder teilweise ausfällt (vgl. BGHZ 40, 71, 75; BGHZ 78, 352, 354; OLG Köln, OLGZ 1975, 323, 324).
  • OLG Bremen, 23.02.1996 - 4 U 7/95

    Anspruch auf Mängelbeseitigung bzw. Schadensersatz aufgrund vermeintlicher Fehler

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  • LG Kassel, 29.09.2014 - 11 O 4236/13

    Wasserverhältnisse sind ein "von dem Besteller gelieferter Stoff"!

  • OLG Stuttgart, 30.07.1974 - 10 U 42/74

    Anspruch gegen einen Darlehensnehmer und einen Bürgen auf Rückzahlung eines

  • BGH, 24.06.1968 - VII ZR 43/66

    Nachträgliche Anbringung v. Heizkörpern als neue Auftragserteilung

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