Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.04.1964

Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90   

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https://dejure.org/1991,772
BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90 (https://dejure.org/1991,772)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1991 - V ZR 55/90 (https://dejure.org/1991,772)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1991 - V ZR 55/90 (https://dejure.org/1991,772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Sachentscheidung - Entscheidung in der Sache durch das Revisionsgericht - Schwere Verfehlung - Schenkung - Dankbarkeit gegenüber dem Schenker - Beschenkter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286, § 565 Abs. 3 Nr. 1
    Feststellung schwerer Verfehlung des Beschenkten durch Revisionsgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 41, 271
  • NJW 1992, 183
  • MDR 1992, 182
  • WM 1992, 71
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82

    Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten

    Auszug aus BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90
    Eine schwere Verfehlung im Sinne des § 530 Abs. 1 BGB setzt objektiv ein gewisses Maß an Schwere und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung, die einen Mangel an Dankbarkeit erkennen läßt, voraus (st. Rspr., z.b. Senatsurt. v. 25. März 1977, V ZR 48/75, NJW 1978, 213, 214 und v. 9. Juli 1982, V ZR 142/81, WM 1982, 1057; BGHZ 87, 145, 149) [BGH 24.03.1983 - IX ZR 62/82].

    Ob eine Verfehlung in diesem Sinne schwer ist, beurteilt sich zwar nach tatrichterlichem Ermessen; das Revisionsgericht kann aber überprüfen, ob dem angegriffenen Urteil ein Irrtum über den Rechtsbegriff zu entnehmen ist und ob das Berufungsgericht Prozeßstoff übergangen hat (BGHZ 87, 145, 149 [BGH 24.03.1983 - IX ZR 62/82]; Senatsurt. v. 9. Juli 1982, V ZR 142/81, WM 1982, 1057).

  • BGH, 09.07.1982 - V ZR 142/81

    Anspruch auf Herausgabe und Übereignung eines Grundstücks bei einem Widerruf

    Auszug aus BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90
    Eine schwere Verfehlung im Sinne des § 530 Abs. 1 BGB setzt objektiv ein gewisses Maß an Schwere und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung, die einen Mangel an Dankbarkeit erkennen läßt, voraus (st. Rspr., z.b. Senatsurt. v. 25. März 1977, V ZR 48/75, NJW 1978, 213, 214 und v. 9. Juli 1982, V ZR 142/81, WM 1982, 1057; BGHZ 87, 145, 149) [BGH 24.03.1983 - IX ZR 62/82].

    Ob eine Verfehlung in diesem Sinne schwer ist, beurteilt sich zwar nach tatrichterlichem Ermessen; das Revisionsgericht kann aber überprüfen, ob dem angegriffenen Urteil ein Irrtum über den Rechtsbegriff zu entnehmen ist und ob das Berufungsgericht Prozeßstoff übergangen hat (BGHZ 87, 145, 149 [BGH 24.03.1983 - IX ZR 62/82]; Senatsurt. v. 9. Juli 1982, V ZR 142/81, WM 1982, 1057).

  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    Auszug aus BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90
    Sie hat, was von Amts wegen zu beachten ist (Senatsurt. v. 11. Januar 1980, V ZR 155/78, NJW 1980, 1789; BGHZ 107, 156), nur Zug um Zug gegen Wertausgleich der von ihr erbrachten Leistungen die Rückauflassung zu erklären, da zwischen den Parteien unstreitig ist, daß der Wert des Geschenkes die Gegenleistungen bei weitem übersteigt.
  • BGH, 25.03.1977 - V ZR 48/75

    Berücksichtigung des engen Verwandtschaftsverhältnisses zwischen dem Schenker und

    Auszug aus BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90
    Eine schwere Verfehlung im Sinne des § 530 Abs. 1 BGB setzt objektiv ein gewisses Maß an Schwere und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung, die einen Mangel an Dankbarkeit erkennen läßt, voraus (st. Rspr., z.b. Senatsurt. v. 25. März 1977, V ZR 48/75, NJW 1978, 213, 214 und v. 9. Juli 1982, V ZR 142/81, WM 1982, 1057; BGHZ 87, 145, 149) [BGH 24.03.1983 - IX ZR 62/82].
  • BGH, 11.01.1980 - V ZR 155/78
    Auszug aus BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90
    Sie hat, was von Amts wegen zu beachten ist (Senatsurt. v. 11. Januar 1980, V ZR 155/78, NJW 1980, 1789; BGHZ 107, 156), nur Zug um Zug gegen Wertausgleich der von ihr erbrachten Leistungen die Rückauflassung zu erklären, da zwischen den Parteien unstreitig ist, daß der Wert des Geschenkes die Gegenleistungen bei weitem übersteigt.
  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90
    Dieses neue Vorbringen wäre entgegen § 561 Abs. 1 ZPO auch im Revisionsrechtszug zu beachten, da es sich auf eine Prozeßfortführungsvoraussetzung bezieht (vgl. BGHZ 85, 288, 290 m.N.).
  • BGH, 14.11.1983 - IVb ZR 1/82

    Verwerfung eines Rechtsmittels bei begründeter Geltendmachung der von einer

    Auszug aus BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90
    Es könnte zur Folge haben, daß die vereinbarungswidrig fortgeführte Revision als unzulässig verworfen werden müßte (BGH, Urt. v. 14. November 1983, IVb ZR 1/82, NJW 1984, 805).
  • BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 229/82

    Grober Undank bei Verfehlung eines Dritten - Verzeihung

    Auszug aus BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90
    Das Verhalten eines Dritten kann für den Beschenkten Anlaß zu gegenläufigem Verhalten bieten und ihm angelastet werden, wenn nach den Umständen des Falles ein solches gegenläufiges Verhalten sittlich geboten war (BGHZ 91, 273, 277 m.w.N.; vgl. auch Senatsurt. v. 30. März 1984, V ZR 281/82).
  • BGH, 14.12.1990 - V ZR 223/89

    Auslegung eines Schreibens in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90
    Unter diesen Umständen kann der Senat diese Folgerung selbst ziehen (vgl. auch Senatsurt. v. 14. Dezember 1990, V ZR 223/89, NJW 1991, 1180 [BGH 04.12.1990 - XI ZR 310/89]).
  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90
    Unter diesen Umständen kann der Senat diese Folgerung selbst ziehen (vgl. auch Senatsurt. v. 14. Dezember 1990, V ZR 223/89, NJW 1991, 1180 [BGH 04.12.1990 - XI ZR 310/89]).
  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 42/97

    Berücksichtigung vermögensmindernder Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der

    Rechtlich zutreffend und von der Revision unbeanstandet ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß eine Rückforderung des Geschenks nach §§ 530 Abs. 1, 531 BGB objektiv eine Verfehlung mit einem gewissen Maß an Schwere und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung voraussetzt, die einen Mangel an Dankbarkeit erkennen läßt (st. Rspr.; z.B. BGH, Urt. v. 27.9.1991 - V ZR 55/90, NJW 1992, 183, 184 m.w.N.).

    Unterbindet der Beschenkte die Ausübung eines dem Schenker vorbehaltenen Nutzungsrechts, so kann dies, je nach den Umständen des Einzelfalls entweder schon für sich allein, oder, wie hier, jedenfalls in Verbindung mit weiteren Verfehlungen, die Annahme groben Undanks rechtfertigen (vgl. BGH, Urt. v. 27.9.1991 - V ZR 55/90, NJW 1992, 183, 184).

    Das hat zur Folge, daß der Beschenkte das Geschenk nur Zug um Zug gegen Ersatz dieser Aufwendungen herauszugeben hat (vgl. BGH, Urt. v. 27.9.1991 - V ZR 55/90, NJW 1992, 183, 184; Urt. v. 11.1.1980 - V ZR 155/78, NJW 1980, 1789, 1790; MünchKomm./Lieb, BGB, 3. Aufl., § 818 Rdn. 54a).

    Soweit sich frühere Erkenntnisse des Bundesgerichtshofes zum Sonderfall des Schenkungswiderrufs dahin verstehen lassen sollten, daß nur solche Aufwendungen des Beschenkten bereicherungsmindernd berücksichtigt werden können, die zu einer bei Rückgabe des Geschenks noch vorhandenen Wertsteigerung geführt haben (vgl. BGH, Urt. v. 27.9.1991 - V ZR 55/90, NJW 1992, 183, 184; Urt. v. 11.1.1980 - V ZR 155/78, NJW 1980, 1789, 1790), wird hieran nicht festgehalten.

  • OLG Köln, 27.06.2012 - 13 U 165/11

    Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

    Eine schwere Verfehlung in diesem Sinne setzt ein Fehlverhalten des Beschenkten voraus, das objektiv eine gewisse Schwere aufweist und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung, die einen Mangel an Dankbarkeit erkennen lässt (BGH NJW 1992, 183; NJW 1999, 1623; NJW 2000, 3201; FamRZ 2005, 511; Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 530 Rdn. 5; Koch in Münchener Kommentar, 6. Aufl. 2012, § 530 BGB, Rdn. 2; Erman, Kommentar zum BGB, 13. Aufl. 2011, § 530 BGB, Rdn. 2).

    Nichts anderes gilt für das unberechtigte Unterbinden eines dem Schenker vorbehaltenen Nutzungsrechtes (BGH NJW 1992, 183).

  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Der Senat kann aber gemäß § 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO in der Sache abschließend entscheiden, weil der Sachverhalt geklärt ist und die weiteren Feststellungen des Berufungsgerichts ausreichen, um dem Senat das Nachholen der von dem Berufungsgericht versäumten zwingenden Schlußfolgerungen zu ermöglichen (vgl. Senat, Urt. v. 14. Dezember 1990, V ZR 223/89, NJW 1991, 1180, 1181; Urt. v. 27. September 1991, V ZR 55/90, NJW 1992, 183, 184).
  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 89/98

    Grober Undank durch Nichterfüllung einer bestehenden Zahlungspflicht

    a) § 530 Abs. 1 BGB setzt nicht nur eine objektiv schwere Verfehlung des Beschenkten voraus; es ist ferner nötig, daß die Verfehlung Ausdruck einer Gesinnung des Beschenkten ist, die in erheblichem Maße (BGH, Urt. v. 28.10.1982 - IX ZR 62/82, FamRZ 1983, 349) die Dankbarkeit vermissen läßt, die der Beschenkte erwarten kann (BGH, Urt. v. 27.09.1991 - V ZR 55/90, NJW 1992, 183, 184).

    So hat der Bundesgerichtshof bei Weigerung, das geschenkte Grundstück mit der zugesagten Grundschuld zu belasten, bei Weigerung, ein vorbehaltenes Wohnrecht zu erfüllen, oder bei Weigerung, die vorbehaltene Nutzung des Gartens des geschenkten Grundstücks zu gewähren, einen Widerruf wegen groben Undanks für möglich gehalten (BGH, Urt. v. 05.02.1993 - V ZR 181/91, NJW 1993, 1577; Urt. v. 30.03.1984 - V ZR 241/82; Urt. v. 27.09.1991 - V ZR 55/90, NJW 1992, 183).

  • BGH, 30.04.1993 - V ZR 234/91

    Keine Berücksichtigung der DDR-Verjährung von Amts wegen - Verwirkung des

    Sind nämlich bei einer fehlerhaften Subsumtion unter einen unbestimmten Rechtsbegriff weitere tatsächliche Feststellungen weder erforderlich noch zu erwarten, eröffnen die gesetzliche Pflicht zur eigenen Sachentscheidung und das Gebot der Prozeßökonomie dem Revisionsgericht die Möglichkeit, die Anknüpfungstatsachen durch tatsächliche Schlüsse selbst dahin zu würdigen, ob die Subsumtion unter dem rechtlichen Tatbestand (hier: Verwirkung) möglich wird (Gottwald, Die Revisionsinstanz als Tatsacheninstanz, Berlin, 1975, S. 233; vgl. auch Senatsurt. v. 27. September 1991, V ZR 55/90, NJW 1992, 183).
  • BGH, 04.12.2001 - X ZR 167/99

    Grober Undank durch Gründung eines Konkurrenzunternehmens

    Eine schwere Verfehlung setzt objektiv ein gewisses Maß an Schwere und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung voraus; diese muß Ausdruck einer Gesinnung des Beschenkten sein, die in erheblichem Maße (BGH, Urt. v. 28.10.1982 - IX ZR 62/82, FamRZ 1983, 349) die Dankbarkeit vermissen läßt, die der Beschenkte erwarten kann (st. Rspr. BGHZ 87, 145, 149; BGH, Urt. v. 27.9.1991 - V ZR 55/90, NJW 1992, 183, 184; BGHZ 145, 35).
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 181/91

    Hartnäckige Erfüllungsverweigerung als schwere Verfehlung des Beschenkten

    aa) Die hartnäckige Weigerung, ein bei der Schenkung vorbehaltenes Wohnrecht zu erfüllen, hat der Senat ebenso schon als schwere Verfehlung gewertet (z.B. Urt. v. 30. März 1984, V ZR 241/82) wie die Weigerung, eine dem Schenker vorbehaltene Nutzung des Gartens zu gewähren (Urt. v. 27. September 1991, V ZR 55/90, WM 1992, 71 ff).
  • OLG Köln, 19.03.2002 - 11 W 19/02

    Schenkungswiderruf bei Gefährdung des Wohnungsrechts des Schenkers durch

    Als grober Undank (zum Begriff vgl. etwa BGHZ 87, 145, 149; BGH, NJW 1992, 183, 184; 2000, 2301) erscheint schon die glaubhaft gemachte Tatsache, dass die Antragsgegnerin ihre Eltern inzwischen als "asozialer Asi" bezeichnet und dass sie ihnen angekündigt hat, sie "unter die Erde zu bringen".

    Die nachhaltige Missachtung der vom Beschenkten dem Schenker gegenüber übernommenen Pflichten ist in der Rechtsprechung bereits mehrfach als grober Undank gewertet worden, so bei der Weigerung, das geschenkte Grundstück mit der zugesagten Grundschuld zu belasten, bei der Weigerung, ein vorbehaltenes Wohnrecht zu erfüllen, oder bei Weigerung, die vorbehaltene Nutzung des Gartens des geschenkten Grundstücks zu gewähren (vgl. BGH, NJW 1992, 183; 1993, 1577; vgl. auch BGH, NJW 2000, 3201 f.).

  • LG Aachen, 22.07.2011 - 8 O 467/10

    Widerruf der Schenkung eines Hausgrundstücks wegen einer schweren Verfehlung;

    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles festzustellen und umfassend zu würdigen (st.Rspr vgl. BGH Urteil vom 27.09.1991, V ZR 55/90 - zitiert nach juris).
  • LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 59/06

    Billigkeit einer einseitigen Preisbestimmung eines Gasanbieters bei sich im

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge, auf deren Inanspruchnahme der andere Teil im Bedarfsfalle angewiesen ist - auch im Rahmen privatrechtlich ausgestalteter Benutzungsverhältnisse -, einer Kontrolle - zumindest analog - nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1987, 1828 [BGH 04.12.1986 - VII ZR 77/86] "Hausanschluss" AVBGasV; BGH NJW 1992, 183 [BGH 27.09.1991 - V ZR 55/90] "Strompreisbestimmung"; BGH NJW 1992, 171 [BGH 10.10.1991 - III ZR 100/90] "tarifliche Abwasserentgelete"; BGH WuM 2005, 593 [BGH 05.07.2005 - X ZR 99/04] "Abfallentsorgung"; BGH NJW-RR 2006, 133 [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 7/05] "Baukostenzuschuss" AVBWasserV m.w.N.).

    § 315 BGB soll im Unterschied dazu die der einen Vertragspartei übertragene Rechtsmacht, den Inhalt des Vertrages, hier Höhe des Preises, einseitig festzusetzen, eingrenzen, und erfordert damit im wesentlichen eine Prüfung und Abwägung der objektiven wirtschaftlichen Interessenlage nur bei den beiden Vertragspartnern ( BGHZ 41, 271 ff. ; BGH NJW 1992, 183 ff [BGH 27.09.1991 - V ZR 55/90] "Strompreis").

    Für die Anwendung dieser Vorschrift ist die Tatsache, dass die zur Leistungsbestimmung berufene Partei eine marktbeherrschende Stellung innehat, jedenfalls insofern ohne Belang, als dieser Umstand die Grenzen ihres Ermessens nicht erweitern kann (BGH NJW 1992, 183 ff. [BGH 27.09.1991 - V ZR 55/90] ).

    Grundsätzlich ist aber eine umfassende Würdigung des Vertragszweckes sowie der Interessenlage beider Parteien erforderlich, in die weitere Gesichtspunkte einfließen können ( BGHZ 41, 271 ff. ; BGH NJW 1992, 183 ff [BGH 27.09.1991 - V ZR 55/90] m.w.N.).

  • LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 770/06

    Weitere Klagen gegen Gaspreiserhöhungen in der Berufungsinstanz abgewiesen

  • LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06

    Weitere Klagen gegen Gaspreiserhöhungen in der Berufungsinstanz abgewiesen

  • LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 403/06

    Billigkeit und Wirksamkeit einer Erhöhung eines zur Berechnung von

  • OLG Brandenburg, 21.06.2016 - 6 U 101/14

    Schenkung: Widerruf einer schenkungsweisen Zuwendung von Kommandit- und

  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 42/02

    Anspruch des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks

  • LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 561/06

    Weitere Klagen gegen Gaspreiserhöhungen in der Berufungsinstanz abgewiesen

  • LG Limburg, 12.03.2012 - 2 O 384/10

    Klage auf Rückgabe von Goldgeschenken nach Scheidung türkischer Eheleute:

  • LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 656/06

    Klagen gegen die EWE AG abgewiesen - Gaspreiserhöhungen sind nicht unbillig

  • BGH, 30.06.1993 - XII ZR 210/91

    Schenkung und unbenannte Zuwendung unter Ehegatten

  • OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10

    Schenkungswiderruf bei vorweggenommener Erbfolge

  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99

    Rechtsfolgen ehebedingter Zuwendungen

  • LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05

    Gasversorgung: Gerichtliche Billigkeitskontrolle einer Gaspreiserhöhung

  • OLG Celle, 03.04.2003 - 6 U 212/02

    Widerruf einer Schenkung; Anforderungen an die Bejahung groben Undanks bei einer

  • BGH, 05.10.2004 - X ZR 25/02

    Rückforderung einer Schenkung wegen schwerer Verfehlung des Beschenkten und wegen

  • OLG München, 07.05.1999 - 21 U 5590/98

    Anspruch auf Rückauflassung eines Hausgrundstücks; Übertragungsvertrag als

  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 102/94

    Erfüllung eines vor der Wiedervereinigung eingeräumten Ankaufsrechts an einem

  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 92/93

    Urlaubsgeld und Erziehungsurlaub

  • OLG Köln, 14.05.2004 - 19 U 114/03

    Kein Rückforderungsanspruch eines Anbieters von

  • OLG Brandenburg, 26.11.2008 - 4 U 5/08

    Widerruf einer Schenkung: Zwangsvollstreckung gegen den Schenker als grober

  • OLG Hamm, 15.08.2007 - 8 U 162/05

    Kein Schenkungswiderruf ohne Nachweis einer tadelnswerten Gesinnung des

  • BayObLG, 21.02.1996 - 1Z RR 15/94

    Voraussetzungen für Annahme einer Schenkung bei Hofübergabevertrag

  • OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04

    Rückforderung ehebedingter Zuwendungen durch Dritte bei Scheitern der Ehe

  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 22 U 165/00

    Grundstückskaufvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Scheitern der

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 267/90

    Wirksamkeit einer außergerichtlichen Vereinbarung über die Zurücknahme der Klage

  • OLG Köln, 20.12.1995 - 11 U 123/94

    Widerruf Schenkung Undankbarkeit

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1997 - 9 U 115/97

    Auseinandersetzungsvereinbarung; Vollzug der Auseinandersetzung

  • LG Münster, 04.08.2005 - 12 O 265/05
  • OLG München, 26.01.2012 - 8 U 2653/11

    Testamentsauslegung - Beschränkung des Erbrechts auf leibliche Abkömmlinge

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Rechtsprechung
   BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,26
BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62 (https://dejure.org/1964,26)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1964 - KZR 10/62 (https://dejure.org/1964,26)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1964 - KZR 10/62 (https://dejure.org/1964,26)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs; Abstimmungsprobleme bei Molkerei und Milcherzeuger hinsichtlich des Ankaufs von Milch; Bestimmmung des Kaufpreises nach billigem Ermessen; Anruf des zuständigen Gerichts zur Bestimmung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 41, 271
  • NJW 1964, 1617
  • MDR 1964, 575
  • GRUR 1964, 515
  • DB 1964, 766
 
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Wird zitiert von ... (176)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.11.1960 - KZR 1/60

    Rechtstellung marktbeherrschender Unternehmen in der Milch- und Fettwirtschaft

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    Für die Molkereien dagegen besteht voller "Kontrahierungszwang" (BGHZ 33, 259, 262); durch § 1 Abs. 4 MFG ist ihnen nicht nur die Auswahl ihrer Lieferanten genommen, sondern auch die Verpflichtung zur Abnahme der von den zugewiesenen Milcherzeugern gelieferten Milch auferlegt.

    Die beklagte Molkerei ist in ihrem Einzugsgebiet (§ 1 MFG) ein marktbeherrschendes unternehmen im Sinne des § 26 Abs. 2 und ist auch nicht etwa durch die Vorschrift des § 100 Abs. 8 GWB von dem Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 freigestellt (vgl. BGHZ 33, 259, 261/62).

  • BGH, 21.03.1961 - I ZR 133/59
    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    § 315 Abs. 3 BGB stellt lediglich darauf ab, ob die von dem einen Vertragspartner getroffene Bestimmung der vertraglichen Leistung "der Billigkeit" entspricht, und erfordert damit im wesentlichen eine Prüfung und Abwägung der objektiven wirtschaftlichen Interessenlage nur bei den beiden Vertragspartnern (BGHZ 18, 149, 152; BGH NJW 1961, 1251 Nr. 2 = GRUR 1961, 432, 435).
  • RG, 07.11.1931 - V 106/31

    Theaterkritiker - § 826 BGB, (hier kein) Kontrahierungszwang

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    Das Berufungsgericht hat sich ferner - an sich ebenfalls richtigerweise - verpflichtet gesehen zu prüfen, ob in diesen Werkmilchabzügen ein Mißbrauch der nach den §§ 1 und 2 MFG bestehenden Monopolstellung der Beklagten, also ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne der §§ 138, 826 BGB (BGB-RGRK 11. Aufl. § 138 Anm. 28 und § 826 Anm. 46), liegt; es ist jedoch insoweit schon im Ausgangspunkt einem Rechtsirrtum unterlegen, indem es den von ihm angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 99, 107; 106, 386; 133, 388; 143, 24, 28) irrigerweise eine abschließende allgemeingültige Begriffsbestimmung des Monopolmißbrauchs entnommen und sich damit selbst einen zu engen Prüfungsmaßstab gesetzt hat.
  • RG, 29.09.1925 - VI 182/25

    Strombezug aus städtischem Elektrizitätswerk

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    In Anbetracht der nach § 1 MFG nun einmal bestehenden, in § 100 Abs. 8 GWB ausdrücklich anerkannten Beschränkungen der Vertragsfreiheit wird einerseits das in § 315 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Bestimmungsrecht der einen Partei den berechtigten Belangen der Molkerei und andererseits der dort in Abs. 3 enthaltene Schutzgedanke den berechtigten Belangen der Milcherzeuger am ehesten gerecht (zur entsprechenden Anwendung des § 315 BGB in ähnlichen Fällen vgl. schon RGZ 111, 310, 313 für den fall eines Stromlieferungsvertrags, ferner BGHZ 38, 183, 186 für den Ball unbilliger Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie allgemein Lukes in NJW 1963, 1897 ff).
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    Zwar gilt auch das Behinderungsverbot der 1. Alternative nicht nur im Verhältnis zu den Wettbewerbern des marktbeherrschenden Unternehmens, sondern auch im Verhältnis zu seinen Abnehmern oder Lieferanten (Benisch im Gemeinschaftskommentar zum GWB 2. Aufl. § 26 Rdn. 44; BGHZ 38, 90, 101); soweit hier von einer "unbilligen Behinderung" der Klägerin durch Gewährung eines unbilligen Preises für die von ihr abgelieferte Milch gesprochen werden kann, gehört das jedoch mehr in den Gedankenkreis des § 22 Abs. 3 GWB und des § 315 Abs. 3 BGB als in den des § 26 Abs. 2 GWB.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    § 315 Abs. 3 BGB stellt lediglich darauf ab, ob die von dem einen Vertragspartner getroffene Bestimmung der vertraglichen Leistung "der Billigkeit" entspricht, und erfordert damit im wesentlichen eine Prüfung und Abwägung der objektiven wirtschaftlichen Interessenlage nur bei den beiden Vertragspartnern (BGHZ 18, 149, 152; BGH NJW 1961, 1251 Nr. 2 = GRUR 1961, 432, 435).
  • BGH, 29.10.1962 - II ZR 31/61

    Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch Allgemeine Lagerungsbedingungen

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    In Anbetracht der nach § 1 MFG nun einmal bestehenden, in § 100 Abs. 8 GWB ausdrücklich anerkannten Beschränkungen der Vertragsfreiheit wird einerseits das in § 315 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Bestimmungsrecht der einen Partei den berechtigten Belangen der Molkerei und andererseits der dort in Abs. 3 enthaltene Schutzgedanke den berechtigten Belangen der Milcherzeuger am ehesten gerecht (zur entsprechenden Anwendung des § 315 BGB in ähnlichen Fällen vgl. schon RGZ 111, 310, 313 für den fall eines Stromlieferungsvertrags, ferner BGHZ 38, 183, 186 für den Ball unbilliger Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie allgemein Lukes in NJW 1963, 1897 ff).
  • BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62

    Prozesshindernde Einrede der Schiedsgerichtsklausel - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    Ob mit jeder Milchanlieferung ein Kaufvertrag über die angelieferte Menge abgeschlossen wird (wie das Berufungsgericht meint), ob es sich also um sog. Wiederkehrschuldverhältnisse handelt (so auch Hamann a.a.O. § 1 Anm. B 2 g S. 34 unter Bezugnahme auf ein Urteil des OLG Hamm vom 6.10.1955), oder ob die Milchlieferungen auf Grund eines Dauer-Bezugsvertrags erfolgen (wie die Revision meint), spielt für die hier zu erörternde Rechtslage keine Rolle und kann daher hier unentschieden bleiben (zur Abgrenzung zwischen Wiederkehrschuldverhältnissen und Dauer-Bezugsverträgen vergl. auch das Urteil des Senats KZR 9/62 vom 5.12.1963 unter II 3 b) aa) - Mikrophos -, inzwischen teilweise abgedruckt in BB 1964, 59 und MDR 1964, 212).
  • BGH, 02.04.1964 - KZR 7/63

    Forderung von Milchgeld - Anspruch auf Auszahlung eines vollen Milchpreises -

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    Die Auszahlung eines Teilbetrages dieser "Abzüge für Nichtgenossen" in Höhe von 2.000 DM fordert die Klägerin in dem zuerst angestrengten, in der Revisionsinstanz gleichzeitig zur Verhandlung und Entscheidung anstehenden Rechtsstreit KZR 7/63 = 8.O.110/59 LG.
  • RG, 21.03.1923 - I 203/22

    Spedition; Freizeichnung von der Haftpflicht

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    Das Berufungsgericht hat sich ferner - an sich ebenfalls richtigerweise - verpflichtet gesehen zu prüfen, ob in diesen Werkmilchabzügen ein Mißbrauch der nach den §§ 1 und 2 MFG bestehenden Monopolstellung der Beklagten, also ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne der §§ 138, 826 BGB (BGB-RGRK 11. Aufl. § 138 Anm. 28 und § 826 Anm. 46), liegt; es ist jedoch insoweit schon im Ausgangspunkt einem Rechtsirrtum unterlegen, indem es den von ihm angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 99, 107; 106, 386; 133, 388; 143, 24, 28) irrigerweise eine abschließende allgemeingültige Begriffsbestimmung des Monopolmißbrauchs entnommen und sich damit selbst einen zu engen Prüfungsmaßstab gesetzt hat.
  • RG, 15.05.1920 - I 25/20

    Ist, wenn in einem Verlagsvertrag dem Verleger das Recht für die erste Auflage

  • RG, 22.02.1905 - I 473/04

    Unter welchen Voraussetzungen liegt eine sittenwidrige Ausnützung der

  • RG, 15.12.1933 - VII 292/33
  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92

    Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Denn bei der Festlegung eines lediglich »geeigneten« Umlegungsmaßstabes ist die Interessenlage beider Vertragsteile, auf die im Rahmen einer Bestimmung nach billigem Ermessen abzustellen ist (BGHZ 41, 271, 279; BGH, Urteil vom 27. April 1981 - II ZR 103/80 = WM 1981, 842 unter II a.E.), nicht notwendig zu berücksichtigen.
  • BGH, 27.06.2014 - V ZR 51/13

    Kündigung eines bei Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Auslegungsregel, die unanwendbar ist, wenn nach dem Willen der Parteien - ungeachtet der offenen Punkte - im Übrigen ein Vertrag zustande kommen soll (Senat, Urteil vom 20. Juni 1997 - V ZR 39/96, NJW 1997, 2671; BGH, Urteil vom 2. April 1964 - KZR 10/62, BGHZ 41, 271, 275).
  • BGH, 11.02.2015 - IV ZR 213/14

    Zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und Bewertungsreserven

    Eine derartige Anwendung von § 315 BGB hätte zur Folge, dass den Versicherer die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der getroffenen Bestimmung träfe (vgl. BGH, Urteile vom 5. Februar 2003 - VIII ZR 111/02, BGHZ 154, 5, 8; vom 2. April 1964 - KZR 10/62, BGHZ 41, 271, 279; vom 30. Juni 1969 - VII ZR 170/67, NJW 1969, 1809 unter III 1).
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