Rechtsprechung
   BGH, 14.04.1965 - IV ZR 130/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,373
BGH, 14.04.1965 - IV ZR 130/64 (https://dejure.org/1965,373)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1965 - IV ZR 130/64 (https://dejure.org/1965,373)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1965 - IV ZR 130/64 (https://dejure.org/1965,373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beeidigung eines Zeugen - Bedeutung der Aussage - Herbeiführung einer wahren Aussage - Ermessensentscheidung des Gerichts - Nachprüfbarkeit - Revisionsgericht - Beweiswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 391
    Pflicht des Gerichts zur Beeidigung eines Zeugen

Papierfundstellen

  • BGHZ 43, 368
  • NJW 1965, 1530
  • MDR 1965, 643
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89

    Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 43, 368, 371) ergibt eine an dem Gesetzeszweck ausgerichtete Auslegung des § 391 ZPO, daß, sofern die Parteien nicht darauf verzichtet haben, in der Regel die Beeidigung erforderlich ist, wenn die Aussage für die Entscheidung erheblich ist, gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen aber gewisse Bedenken bestehen.
  • BGH, 24.05.1976 - III ZR 63/74

    Beweislast für das Vorliegen eines Darlehnsvertrages - Zur Beachtung von

    In der Nichtbeeidigung eines Zeugen, auf dessen Beeidigung die Parteien nicht verzichtet haben, kann zwar ein Verfahrensverstoß liegen, wenn das Gericht bei inhaltlicher Erheblichkeit der Aussage Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen hat (vgl. BGHZ 43, 368, 371 = LM ZPO § 391 Nr. 1 Anm. Johannsen = ZZP 1966, 140 Anm. Grunsky; BGH LM ZPO § 391 Nr. 2 = NJW 1972, 584).
  • LG Duisburg, 13.04.2017 - 21 O 93/13

    MSV Duisburg gegen den ehemaligen Geschäftsführer Roland K.: Klage des

    Geboten ist die Vereidigung dann, wenn das Gericht bei inhaltlicher Erheblichkeit der Aussage Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen hat (BGHZ 43, 368/371; BGH NJW 1972, 584/585).

    Zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage ist dann zu beeidigen, wenn das Gericht die Aussage für erheblich hält und Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen hat (BGHZ 43, 368/371; BGH NJW 1972, 584 f.).

    Entscheidungserheblichen Bekundungen eines Zeugen darf daher grundsätzlich ein Beweiswert nicht abgesprochen werden, ohne dass von dem Zeugen die Beeidigung der Aussage verlangt würde (BGHZ 43, 368/372; BGH NJW 1972, 584/585).

  • BGH, 13.05.1974 - III ZR 35/72

    Unterbrechung der Verjährung durch unbezifferten Klageantrag

    Das Berufungsgericht hat, wie der Begründungszusammenhang des angefochtenen Urteils ergibt, den Inhalt der Bekundungen des Zeugen über das Verhalten des Klägers nach Lage der Sache für völlig unwahrscheinlich angesehen und war daher nicht gehalten, den Zeugen zu beeidigen (zu den rechtlichen Grenzen des dem Tatrichter zustehenden Ermessens vgl. BGHZ 43, 368, 370 ff) [BGH 14.04.1965 - IV ZR 130/64] .
  • OLG Hamm, 24.11.2011 - 28 U 196/10

    Anforderungen an die Parteibezeichnung bei Klage einer nicht existenten Einmann-

    Insbesondere liegt kein Fall vor, bei dem das Gericht bei inhaltlicher Erheblichkeit Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen hat (siehe BGHZ 43, 368; 371; BGH, Urteile vom 28. Januar 1972 - V ZR 183/69, NJW 1972, 584, unter II 1 = juris, Rn. 22; vom 13. Januar 1967 - III ZR 204/65, DRiZ 1967, 361), zumal sich aus den Bekundungen des Zeugen nichts Erhebliches zugunsten des Beklagten ergeben hat.
  • BFH, 30.07.2002 - X B 40/02

    NZB; Darlegungspflicht bei Verfahrensmängeln; Vereidigung von Zeugen

    Diese kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt, nämlich daraufhin überprüft werden, ob das FG sich der Grenzen seines Ermessens überhaupt bewusst war, diese verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 1995 XI B 73-90/94, BFH/NV 1995, 906, rechte Spalte; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 20. Januar 1977 V C 62.75, BVerwGE 52, 11, 16; BVerwG-Beschluss vom 6. Juli 1998 9 B 562/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 3369; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. April 1965 IV ZR 130/64, BGHZ 43, 368, 370).
  • BGH, 10.07.1968 - VIII ZR 180/66

    Fehlerhaftigkeit einer Pachtsache bei Stilllegung eines Flugbetriebes - Bauverbot

    Es handelt sich also um eine Ermessensentscheidung des Berufungsgerichts, die durch den erkennenden Senat nur daraufhin nachzuprüfen ist, ob das Gericht die Grenzen des Ermessens verkannt oder mißbräuchlich außer acht geladen hat (BGHZ 43, 368, 370) [BGH 14.04.1965 - IV ZR 130/64], und die das Berufungsgericht nicht zu begründen braucht (BGH Urt. vom 24. November 1951 - II ZR 65/51 - NJW 1952, 384).

    Das bereits angeführte Urteil des IV. Zivilsenats der, Bundesgerichtshofs BGHZ 43, 368 betrifft einen anderen Sachverhalt und steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.

  • BVerwG, 28.12.1979 - 2 B 17.79

    Obligatorische Beeidigung eines Zeugen bei widersprüchlichen Angaben in

    Die revisionsgerichtliche Nachprüfung ist darauf beschränkt, ob das Prozeßgericht von den Grenzen seines Ermessens eine irrige Auffassung gehabt hat oder sich dieser Grenzen überhaupt nicht bewußt geworden ist (u.a. Urteile vom 8. Februar 1961 - BVerwG 6 C 55.59 - [Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 1], vom 20. Januar 1977 - BVerwG 5 C 62.75 - [BVerwGE 52, 11-16 -]; Beschluß vom 1. März 1967 - BVerwG 6 B 30.66 - mit weiteren Nachweisen sowie BGHZ 43, 368).

    Vielmehr ergibt sich aus den Ausführungen des Berufungsgerichts, daß es aufgrund konkreter Umstände - insbesondere der wechselnden, in sich widersprüchlichen Bekundungen - diese Zeugen für so unglaubwürdig erachtet, daß ihren Aussagen keine Bedeutung zukommen kann (vgl. hierzu Stein/Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 391 Anm. I 3 a; BGHZ 43, 368 [372]).

  • BGH, 30.05.1969 - V ZR 132/66

    Bloße Beteiligung an einem Vertragsbruch als sittenwidrige Schadenszufügung -

    Der Umstand, daß das Berufungsgericht in den Gründen seines Urteils nicht darüber sich ausspricht, warum es von der Beeidigung des Zeugen Tüffers Abstand genommen hat, gibt keinen Anhaltspunkt dafür, daß das Gericht diese Grenzen seines Ermessens verkannt oder willkürlich außer acht gelassen hat (vgl. BGH NJW 1952, 384; BGHZ 43, 368, 372) [BGH 14.04.1965 - IV ZR 130/64].

    Die Entscheidung BGHZ 43, 368 steht nicht entgegen.

  • OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01

    Widerruf einer Schenkung wegen falscher Verdächtigung; Anforderungen an die

    Denn es ist regelmäßig richterliche Aufgabe, nachvollziehbar zu prüfen, ob die Eidesleistung geeignet ist, das Beweisergebnis zu beeinflussen - sei es, weil die auf diese Weise bekräftigten Parteiangaben ein stärkeres Gewicht erhalten (BGH MDR 1964, 490 f.; Greger aaO. § 452 Rn. 2 i.V.m. § 391 Rn. 3; vgl. auch Berger in Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., § 391 Rn. 12), oder sei es, weil erwartet werden kann, dass die Partei ihre Darstellung unter Eid nicht aufrechterhält oder den Eid - mit der Beweiswürdigungsfolge der §§ 453 Abs. 2, 446 ZPO - verweigert (BGH MDR 1964, 490, 491; Schreiber aaO. § 452 Rn. 1; vgl. auch BGHZ 43, 368, 371; a.A. Leipold aaO. § 452 Rn. 9).
  • BGH, 24.03.1971 - V ZR 172/68

    Voraussetzungen für die Schlüssigkeit einer Klage - Notwendigkeit der notariellen

  • BGH, 19.06.1975 - VII ZR 57/73

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters über die

  • BGH, 12.07.1966 - VI ZR 11/65

    Tierhalterhaftung wegen Schadensverursachung durch ein der tierischen Natur

  • BGH, 28.01.1972 - V ZR 183/69

    Erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren

  • VGH Bayern, 16.06.2009 - 5 ZB 07.272

    Berufungszulassungsantrag; Darlegung; Einbürgerung; Ausschluss des

  • BGH, 09.01.1969 - VII ZR 185/66

    Beeidigung eines Zeugen als freie Ermessensentscheidung eines Tatrichters -

  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 204/65

    Streit über die Erbfolge einer Erblasserin - Vorliegen eines Testaments -

  • BGH, 01.12.1967 - VI ZR 95/66

    Überschreitung der Grenzen gerichtlicher Sachkunde bei der Würdigung des

  • BGH, 15.12.1992 - X ZR 84/91

    Voraussetzungen für eine Schadensschätzung durch das Gericht - Mitwirkungspflicht

  • BGH, 19.05.1976 - IV ZR 35/75

    Anforderungen an Feuerversicherung zum Ersatz der Kosten für Wiederherstellung

  • BGH, 02.07.1969 - VIII ZR 96/67

    Bestimmung der abgetretenen Forderungen bei einer Anfechtung im Klageantrag -

  • BGH, 30.11.1989 - IX ZR 146/88

    Revisionsrechtliche Beanstandung einer unterlassenen Zeugenvereidigung -

  • OLG Koblenz, 19.01.1989 - 5 U 425/88

    Herausgabe des Versteigerungserlöses nach der Pfändung und Versteigerung eines

  • BGH, 17.10.1973 - VIII ZR 128/72

    Vorliegen eines bindenden Vorvertrages zu einem Händlervertrag - Anforderungen an

  • BGH, 07.02.1969 - I ZR 99/67

    Wirksamkeit eines Testaments - Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages wegen

  • BayObLG, 11.12.1984 - BReg. 1 Z 83/84

    Anfechtung eines Testaments des Erblassers durch die erst nach dessen Errichtung

  • BGH, 22.02.1973 - VII ZR 95/71

    Umfang eines Werkvertrages bei Einschaltung eines Subunternehmers -

  • BGH, 19.12.1968 - II ZR 191/67

    Klage gegen die von der Landeszentralbank genehmigte Wertsicherungsklausel und

  • BGH, 24.09.1968 - III ZR 66/66

    Gültigkeit einer Erbteilsübertragung - Veräußerung eines Grundstücks -

  • BGH, 06.07.1967 - VII ZR 72/65

    Abschluss eines Vertrages - Ermessensfehler eines Gerichts - Fälligkeit eines

  • BGH, 25.01.1967 - VIII ZR 186/64

    Zahlung eines restlichen Kaufpreises - Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen -

  • BGH, 12.10.1966 - IV ZR 116/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1975 - IV ZR 108/72

    Fälliger Gegenanspruch auf Herausgabe von Nachlassgegenständen -

  • BGH, 27.06.1969 - I ZR 111/67

    Wirksamkeit eines Geschäftsübernahmevertrages - Täuschung über voraussichtliche

  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 118/66

    Ausschluss eines Richters von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes -

  • BGH, 03.07.1974 - VIII ZR 26/73

    Umfang der Überprüfbarkeit der Auslegung von Individualvereinbarungen durch das

  • BGH, 11.03.1974 - II ZR 122/72

    Umfang der Sachaufklärungspflicht und Beweiswürdigung eines Gerichts -

  • BGH, 28.09.1970 - VIII ZR 222/68

    Anforderungen an eine eingehende Beweiswürdigung - Revisionsgerichtliche

  • BGH, 06.02.1968 - VI ZR 73/66

    Ermessensentscheidung im Hinblick auf die Beeidigung eines Ehegatten -

  • BGH, 20.09.1966 - VI ZR 7/65

    Klage auf Schadensersatz infolge des Todes des Ehemanns - Versterben infolge

  • BGH, 07.12.1965 - VI ZR 86/64

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Operation am Auge - Pflicht zur Vernehmung des

  • BGH, 21.10.1965 - II ZR 108/63

    Klage gegen einen Gesellschafter wegen Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht