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   BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65   

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https://dejure.org/1966,136
BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65 (https://dejure.org/1966,136)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1966 - V ZR 160/65 (https://dejure.org/1966,136)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1966 - V ZR 160/65 (https://dejure.org/1966,136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entmündigung wegen hochgradiger Altersdemenz - Nichtigkeit von Kaufverträgen über Grundstücke - Abschluss eines notariellen Vertrages und Eintragungen im Grundbuch in Kenntnis der Unzurechnungsfähigkeit - Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit - Geltendmachung eines zum ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 44, 367
  • NJW 1966, 773
  • MDR 1966, 307
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65
    Ein solches Verhalten steht in einem unerträglichen Widerspruch zum Gebot von Treu und Glauben im Rechtsverkehr und das Vertrauen der Geschäftsgegner darauf, daß der Sohn und voraussichtliche Erbe, der in Haus- und Wohngemeinschaft mit dem Erblasser lebt, eine von ihm einwandfrei erkannte Geschäftsunfähigkeit des Veräußerers offenbaren, mindestens sich als Rechtsnachfolger des Veräußerers nicht auf die Geschäftsunfähigkeit berufen würde, verdient Schutz (vgl. BGHZ 29, 6, 12) [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57].
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65
    Der begründete Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Prozeßführungsbefugnis des Klägers würde den Kläger so stellen, als ob ihm diese Befugnis für den erhobenen Anspruch gegenüber den Beklagten fehlte, so daß die Klage als unzulässig abgewiesen werden müßte (Urteil des Senats vom 29. November 1961, BGHZ 36, 187 [BGH 29.11.1961 - V ZR 181/60]).
  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65
    Die materielle Rechtszuständigkeit auf der aktiven und passiven Seite des streitigen Rechtsverhältnisses, eine Voraussetzung der Begründetheit der Klage, ist jedoch zu trennen von der Befugnis, einen Anspruch, der einem überhaupt nicht oder nur in Gemeinschaft mit anderen Personen zusteht, im Prozeß geltend zu machen, der Prozeßführungsbefugnis, die eine Prozeßvoraussetzung darstellt (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1959, BGHZ 31, 279, 280) [BGH 14.12.1959 - V ZR 197/58].
  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65
    Über das Gutachten des Sachverständigen sei schon im ersten Rechtszug am 28. Oktober 1963 streitig verhandelt worden, ohne daß ein Antrag nach §§ 402, 411 Abs. 3, 285 Abs. 2, 287 ZPO gestellt worden sei, so daß das Fragerecht der Parteien schon damals im ersten an Rechtszug verloren gegangen sei (BGHZ 35, 370).
  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 197/64

    Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Berufungsgerichts - Maßgeblichkeit des

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65
    Auf die Revision der Beklagten wurde dieses Erkenntnis durch das Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1965 wegen vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts an das Berufungsgericht zurückverwiesen (V ZR 197/64).
  • RG, 07.03.1931 - V 268/30

    Kann der Nachlaßschuldner dem Grundbuchberichtigungs-Anspruch sämtlicher Miterben

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65
    Der Nachlaßschuldner kann der von Miterben erhobenen Grundbuchberichtigungsklage nicht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen eines arglistigen Verhaltens entgegensetzen, das sich ein Miterbe zuschulden kommen ließ (Bestätigung von RGZ 132, 81 ff).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 19 W 2/12

    Unzulässigkeit einer Klage nach § 2039 BGB wegen Rechtsmissbrauchs

    Widersprechen aber die Miterben - wie hier - der Klageerhebung, liegt ein Missbrauch der Prozessführungsbefugnis vor, der zur Abweisung der Klage als unzulässig führt (BGH, Urt. v. 11.01.1966, V ZR 160/65, Rn. 20, juris; Palandt/Weidlich, 71. Aufl., BGB § 2039, Rn. 10).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03

    Herausgabeanspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer nach dem ZGB -DDR

    Da es sich um einen den Miterben gemeinschaftlich zustehenden Anspruch handelt, kann der Beklagte nur solche Einreden und Einwendungen erheben, die ihm gegen sämtliche Miterben zustehen, nicht jedoch solche, die sich lediglich auf einen einzelnen - selbst klagenden - Miterben beziehen (vgl. Senat, BGHZ 44, 367, 370; Urt. v. 7. Juli 2000, V ZR 287/99 VIZ 2000, 676; Staudinger/Werner, BGB [2002], § 2039 Rdn. 4).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Er verpflichtet die Parteien zu redlicher Prozessführung und verbietet insbesondere den Missbrauch prozessualer Befugnisse (vgl. Senat, BGHZ 44, 367, 371 f.; BGH, Beschl. v. 27. Juli 2006, VII ZB 16/06, NJW 2006, 3214, 3215; Beschl. v. 20. Dezember 2006, aaO; w.N. bei Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., vor § 1 Rdn. 232 f.).
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   BGH, 11.01.1966 - V ZR 16/65   

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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 44, 367
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 07.03.1931 - V 268/30

    Kann der Nachlaßschuldner dem Grundbuchberichtigungs-Anspruch sämtlicher Miterben

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 16/65
    Der Nachlaßschuldner kann der von Miterben erhobenen Grundbuchberichtigungsklage nicht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen eines arglistigen Verhaltens entgegensetzen, das sich ein Miterbe zuschulden kommen ließ (Bestätigung von RGZ 132, 81 ff).

    Richtig ist zwar, daß der Berichtigungsanspruch den Miterben gemeinschaftlich zusteht, daß auch das den Vorwurf der unzulässigen Rechtsausübung begründende Verhalten nur in der Person des Klägers, nicht aber auch der Miterbin behauptet wird, und dieser Umstand nicht genügt, um den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung oder gar einen Schadensersatzanspruch gegenüber allen Erben zu begründen oder auch nur ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Berichtigungsanspruch aller Miterben zuzubilligen (RGZ 132, 81, 87; JW 1936, 249).

  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 16/65
    Ein solches Verhalten steht in einem unerträglichen Widerspruch zum Gebot von Treu und Glauben im Rechtsverkehr; das Vertrauen der Geschäftsgegner darauf, daß der Sohn und voraussichtliche Erbe, der in Haus- und Wohngemeinschaft mit dem Erblasser lebt, eine von ihm einwandfrei erkannte Geschäftsunfähigkeit des Veräußerers offenbaren, mindestens sich als Rechtsnachfolger des Veräußerers nicht auf die Geschäftsunfähigkeit berufen würde, verdient Schutz (vgl. BGHZ 29, 6, 12).
  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 16/65
    Die materielle Rechtszuständigkeit auf der aktiven und passiven Seite des streitigen Rechtsverhältnisses, eine Voraussetzung der Begründetheit der Klage, ist jedoch zu trennen von der Befugnis, einen Anspruch, der einem überhaupt nicht oder nur in Gemeinschaft mit anderen Personen zusteht, im Prozeß geltend zu machen, der Prozeßführungsbefugnis, die eine Prozeßvoraussetzung darstellt (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1959, BGHZ 31, 279, 280).
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 16/65
    Der begründete Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Prozeßführungsbefugnis des Klägers würde den Kläger so stellen, als ob ihm diese Befugnis für den erhobenen Anspruch gegenüber den Beklagten fehlte, so daß die Klage als unzulässig abgewiesen werden müßte (Urteil des Senats vom 29. November 1961, BGHZ 36, 187).
  • BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65

    Mißbrauch der Prozeßführungbefugnis

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 16/65
    BGH, Urteil vom 11.01.1966 - V ZR 160/65 .
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