Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1966 - II ZR 178/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,999
BGH, 02.05.1966 - II ZR 178/65 (https://dejure.org/1966,999)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1966 - II ZR 178/65 (https://dejure.org/1966,999)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1966 - II ZR 178/65 (https://dejure.org/1966,999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Sachdienlichkeit einer Klageänderung - Rechtsfolgen der Änderung des Klagegrundes im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage - Anforderungen an die gerichtliche Geltendmachung von Einwendungen durch einen Schuldner - Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 231
  • NJW 1966, 1362
  • MDR 1966, 659
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 15.06.1903 - V 48/03

    Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 02.05.1966 - II ZR 178/65
    Das Reichsgericht (RGZ 55, 101, 103/4; ebenso OLG Celle MDR 1963, 932 [OLG Celle 18.01.1963 - 8 U 147/62] m.w.Nachw.) hat den Standpunkt vertreten, mit der Verweisung des Schuldners auf den Klageweg sei zugleich bestimmt, daß eine Klageänderung der Vorschrift des § 264 ZPO unterliege.

    Bei der Ansicht von RGZ 55, 101 wird aus der Vergünstigung, bis zur Klageerhebung entstandene Einwendungen noch während des Vollstreckungsgegenklageverfahrens bringen zu dürfen, die Last, alle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch, auch die während des Prozesses entstandenen, in den Prozeß einzubeziehen (Bötticher, MDR 1963, 933 [OLG Celle 18.01.1963 - 8 U 147/62] Anm.).

    Außerdem kann die von RGZ 55, 101 vorgenommene und wohl allseits gebilligte Auslegung des § 767 Abs. 3 ZPO nicht dazu führen, auch noch die Schranke des § 264 ZPO fallen zu lassen.

    Damit, daß Einwendungen, die einen titulierten Anspruch betreffen, nur durch Klage geltend gemacht werden dürfen (§ 767 Abs. 1 ZPO), ist zugleich bestimmt, daß eine Auswechslung oder ein Nachschieben von Einwendungen nur zulässig ist, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht die Klageänderung für sachdienlich erachtet (RGZ 55, 101, 103).

  • OLG Celle, 18.01.1963 - 8 U 147/62
    Auszug aus BGH, 02.05.1966 - II ZR 178/65
    Das Reichsgericht (RGZ 55, 101, 103/4; ebenso OLG Celle MDR 1963, 932 [OLG Celle 18.01.1963 - 8 U 147/62] m.w.Nachw.) hat den Standpunkt vertreten, mit der Verweisung des Schuldners auf den Klageweg sei zugleich bestimmt, daß eine Klageänderung der Vorschrift des § 264 ZPO unterliege.

    Bei der Ansicht von RGZ 55, 101 wird aus der Vergünstigung, bis zur Klageerhebung entstandene Einwendungen noch während des Vollstreckungsgegenklageverfahrens bringen zu dürfen, die Last, alle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch, auch die während des Prozesses entstandenen, in den Prozeß einzubeziehen (Bötticher, MDR 1963, 933 [OLG Celle 18.01.1963 - 8 U 147/62] Anm.).

  • BGH, 02.05.1966 - II ZR 179/65

    Änderung des Klagegrundes bei der Vollstreckungsgegenklage als Klageänderung -

    Auszug aus BGH, 02.05.1966 - II ZR 178/65
    Diese Gründe verlieren ihr Gewicht auch nicht deshalb, weil vor dem Berufungsgericht auch eine Parallelsache (2 U 2/65 = II ZR 179/65) anstand.
  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 107/03

    Aufforderung an den Vertretenen bei Personenmehrheit als Vertragspartner;

    Das gilt unabhängig davon, ob das Vorbringen im Hinblick auf die Vollstreckungsgegenklage als neuer Sachvortrag im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO oder, weil es sich um eine weitere Einwendung gegen den titulierten Anspruch handelt, als Klageänderung im Sinne des § 533 ZPO zu qualifizieren ist (ebenfalls offen gelassen in BGH, Urt. v. 17. April 1986, III ZR 246/84, NJW-RR 1987, 59; für das Vorliegen einer Klageänderung BGHZ 45, 231; RGZ 55, 101; OLG Celle, MDR 1963, 932; OLG Köln, OLGR 1998, 186; OLG Köln, NJW-RR 1999, 1509; Musielak/Lackmann, ZPO, 3. Aufl., § 767 Rdn. 20 und 41; Schuschke/Walker, Zwangsvollstreckung, 3. Aufl., § 767 Rdn. 12; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 767 Rdn. 17; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 767 Rdn. 22; Geißler, NJW 1985, 1865, 1868; dagegen Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 767 Rdn. 54; MünchKomm-ZPO/K. Schmidt, 2. Aufl., § 767 Rdn. 42; ders., JR 1992, 89, 91 f.).
  • OLG Köln, 05.03.1998 - 1 U 86/97

    Fehlende Beweiskraft einer Urkunde bei nachträglichen Änderungen

    Nach der zutreffenden herrschenden Auffassung (BGHZ 45, 231 (232); RGZ 55, 101; Schuschke/Walker, § 767 Rdnr. 11; Thomas-Putzo, 18. Aufl., § 767 Rdnr. 17) bestimmt sich der Streitgegenstand der Vollstreckungsabwehrklage nach dem Antrag, der auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung gerichtet ist, und dem geltend gemachten materiell-rechtlichen Einwand des Schuldners.
  • BGH, 06.02.1967 - VIII ZR 24/66

    Einwendungen des Schuldners in einer anhängigen Zwangsvollstreckungsklage -

    Auf die Frage, ob in jenem Rechtsstreit die Geltendmachung der weiteren Schadensersatzforderung nach § 264 ZPO als nichtsachdienliche Klageänderung hätte zurückgewiesen werden dürfen und ob wenigstens dann, wenn das Gericht, bei dem eine Zwangsvollstreckungsgegenklage anhängig ist, neue Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung mangels Sachdienlichkeit nicht zuläßt, eine weitere Zwangsvollstreckungsgegenklage statthaft ist, braucht nicht eingegangen zu werden (vgl. BGH Urt. vom 2. Mai 1966 - II ZR 178/65 - NJW 1967, 107 mit Anmerkung von Schlechtriem = BGHZ 45, 231 [BGH 25.04.1966 - II ZR 178/65]); denn dieser Sachverhalt liegt hier nicht vor.
  • BGH, 10.03.1977 - III ZR 38/75
    Die Rechtskraft des in jenem Verfahren ergangenen Urteils erstreckt sich nur auf diesen prozessualen Anspruch (vgl. dazu BGHZ 45, 231; Stein/Jonas/Schumann/Leipold a.a.O. § 322 VI 1, 5 und Thomas/Putzo ZPO 9. Aufl. § 322 Anm. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht