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   BGH, 04.05.1966 - IV ZR 40/65   

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https://dejure.org/1966,511
BGH, 04.05.1966 - IV ZR 40/65 (https://dejure.org/1966,511)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1966 - IV ZR 40/65 (https://dejure.org/1966,511)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1966 - IV ZR 40/65 (https://dejure.org/1966,511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 356
  • NJW 1966, 1913
  • MDR 1966, 918
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.1954 - IV ZR 233/53

    Schadensersatzklage gegen Ehebrecher

    Auszug aus BGH, 04.05.1966 - IV ZR 40/65
    Der Senat hat bereits in seinen BGHZ 14, 358 [BGH 30.09.1954 - IV ZR 233/53] und NJW 1962, 1057 veröffentlichten Entscheidungen ausgesprochen, daß ein Ehemann, der unter Berufung auf die §§ 823, 826 BGB einen Dritten als Erzeuger eines während der Ehe geborenen Kindes auf Ersatz seiner dem Kinde gewährten Unterhaltsleistungen in Anspruch nehme, damit, sofern er die Ehelichkeit des Kindes nicht angefochten habe, dem Verbot des § 1593 BGB zuwider die Unehelichkeit des Kindes geltend mache und deshalb mit seiner Klage abgewiesen werden müsse.
  • BGH, 21.02.1962 - IV ZR 204/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1966 - IV ZR 40/65
    Der Senat hat bereits in seinen BGHZ 14, 358 [BGH 30.09.1954 - IV ZR 233/53] und NJW 1962, 1057 veröffentlichten Entscheidungen ausgesprochen, daß ein Ehemann, der unter Berufung auf die §§ 823, 826 BGB einen Dritten als Erzeuger eines während der Ehe geborenen Kindes auf Ersatz seiner dem Kinde gewährten Unterhaltsleistungen in Anspruch nehme, damit, sofern er die Ehelichkeit des Kindes nicht angefochten habe, dem Verbot des § 1593 BGB zuwider die Unehelichkeit des Kindes geltend mache und deshalb mit seiner Klage abgewiesen werden müsse.
  • BGH, 24.02.1960 - IV ZR 169/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1966 - IV ZR 40/65
    Davon ist der Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1960 - IV ZR 169/59 -, das einen Fall betraf, in welchem das Kind zwei Tage nach der Geburt gestorben war, ausgegangen.
  • RG, 23.11.1936 - VI 199/36

    Kann der Ehemann für den Unterhalt eines im Ehebruch der Frau erzeugten, während

    Auszug aus BGH, 04.05.1966 - IV ZR 40/65
    Für diesen in den vorerwähnten Urteilen des Senats nicht zur Entscheidung stehenden Fall hat der Senat es offengelassen, ob der Umstand, daß hier die Frage der Abstammung des Kindes nur mittelbar Gegenstand des Rechtsstreits wird und außerdem in der besonderen Prozeßart des Scheidungsrechtsstreits zu entscheiden ist, für die besondere Verfahrensvorschriften gelten, die vom Reichsgericht (RGZ 152, 397, 399) vertretene abweichende Stellungnahme rechtfertigen könnte.
  • BGH, 25.06.2008 - XII ZB 163/06

    Geltendmachung der nichtehelichen Abstammung eines Kindes im Verfahren über den

    Dem diene es, dass die Klärung seiner familienrechtlichen Stellung - allein über die begrenzten und befristeten Möglichkeiten der Ehelichkeitsanfechtung - frühzeitig und endgültig erfolge (Senatsurteil BGHZ 80, 218, 220 f. = FamRZ 1981, 538, 539 zur Klage auf Feststellung der Abstammung; BGHZ 45, 356, 359 zum Scheidungsverfahren; BGHZ 14, 358, 360 f. zum Scheinvaterregress aus unerlaubter Handlung).
  • BGH, 03.11.1978 - IV ZR 199/77

    § 1593 BGB gilt nicht im Anwaltshaftungsprozeß

    Der Rechtsanwalt, der die Frist zur Erhebung der Klage auf Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes versäumt hat, darf sich gegenüber dem Schadensersatzbegehren des Scheinvaters des Kindes nicht auf das Verbot des § 1593 BGB berufen (Einschränkung von BGHZ 45, 356).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgeführt, § 1593 BGB solle das Kind nicht nur in der rechtlichen Stellung eines ehelichen Kindes schützen, sondern auch verhindern, daß die Tatsache der nichtehelichen Zeugung zu dem Zweck geltend gemacht werde, daraus Rechtsfolgen herzuleiten (vgl. BGHZ 45, 356 ff m.w.N.).

    Bei der dabei vorgenommenen Abwägung zwischen dem Interesse des Scheinvaters an einer Befreiung von seiner Unterhaltspflicht und dem Interesse des Kindes daran, daß seine Ehelichkeit nicht zum Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen gemacht werde, hat er dem Interesse des Kindes den Vorzug eingeräumt (vgl. BGH in NJW 1962, 1057, 1058 [BGH 21.02.1962 - IV ZR 204/61]; BGHZ 45, 356, 359 [BGH 04.05.1966 - IV ZR 40/65], 360) [BGH 04.05.1966 - IV ZR 40/65].

    Gegen unzumutbare körperliche Untersuchungen zum Nachweis seiner Nichtehelichkeit ist das Kind durch § 372 a ZPO hinreichend geschützt (vgl. BGHZ 45, 356, 360 [BGH 04.05.1966 - IV ZR 40/65], 361) [BGH 04.05.1966 - IV ZR 40/65].

  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80

    Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich

    Denn das würde bedeuten, daß die Abstammungsfrage des nach dem Gesetz als ehelich geltenden Kindes unter einem beliebigen rechtlichen Gesichtspunkt zum Gegenstand eines gewöhnlichen Rechtsstreits gemacht werden könnte, ohne daß dabei die besonderen Sicherheiten wirksam werden, mit denen das Statusverfahren im Interesse einer Ermittlung der objektiven Wahrheit und einer Vermeidung von Gefahren für das Ansehen und die soziale Stellung des Kindes ausgestattet ist (vgl. etwa BGHZ 14, 358 [BGH 30.09.1954 - IV ZR 233/53]; 45, 356, 358 ff. sowie auch BGHZ 72, 299, 300 f. [BGH 03.11.1978 - IV ZR 199/77] und Senatsurteil vom 25. März 1981 - IVb ZR 561/80 - FamRZ 1981, 538).

    Demgemäß hat er es in einem Fall, in dem die Frist zur Anfechtung der Ehelichkeit abgelaufen war, für unzulässig erachtet, den Personenstand des Kindes durch die Behauptung und den Beweis der außerehelichen Erzeugung in Frage zu stellen, um dadurch die Mutter in einem Scheidungsverfahren des Ehebruchs zu überführen (vgl. BGHZ 45, 356, 359 f.).

  • BGH, 10.10.1984 - IVb ZB 23/84

    Begriff der streitgenössischen Nebenintervention; Beitritt des als außerehelicher

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  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 100/87

    Umfangsrecht des Vaters

    Aus einer Nichtehelichkeit dürfen gemäß § 1593 BGB keine unmittelbaren Rechtsfolgen hergeleitet werden, solange sie nicht rechtskräftig festgestellt ist (vgl. BGHZ 45, 356 und Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 544/80 - FamRZ 1983, 267, 268 unter II 4 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1992 - I ZR 108/91

    Neu nach Umbau - Irreführung/Preisgestaltung

    Daß die Klägerin damit einer anderen Wirtschaftsstufe angehört als die Beklagte (Hersteller bzw. Großhandel gegenüber Einzelhandel), steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses nicht entgegen (BGHZ 37, 30, 33 ff. - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH, Urt. v. 14.4.1965 - Ib ZR 72/63, GRUR 1965, 612, 615 = WRP 1965, 253 - Warnschild, insoweit nicht in BGHZ 45, 359 [BGH 04.05.1966 - IV ZR 40/65]; Urt. v. 16.3.1989 - I ZR 56/87, GRUR 1989, 673 = WRP 1989, 568 - Zahnpasta).
  • BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 36/83

    Berücksichtigung eines nicht von dem Unterhaltsberechtigten stammenden Kindes bei

    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß § 1593 BGB nicht nur das Kind in der Rechtsstellung als eheliches schützt, sondern auch der Herleitung rechtlicher Folgen aus der Tatsache der nichtehelichen Zeugung entgegensteht (vgl. BGHZ 14, 358, 360 ff. [BGH 30.09.1954 - IV ZR 233/53]; 45, 356, 358; Senatsurteil vom 25. März 1981 - IVb ZR 561/80 - FamRZ 1981, 538; Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 544/80 - FamRZ 1983, 267, 268), liegt jeweils eine Abwägung zwischen den Belangen des Scheinvaters und dem Interesse des Kindes daran zugrunde, daß seine Abstammung nicht zum Gegenstand eines der Parteiherrschaft unterliegenden Rechtsstreits gemacht wird.
  • BGH, 17.12.1986 - IVb ZB 79/86

    Vaterschaftsanerkennung vor Feststellung der Nichtehelichkeit

    Bis zur rechtskräftigen Feststellung der Nichtehelichkeit in einem mit besonderen Garantien ausgestatteten Anfechtungsprozeß (vgl. § 640 i.V. mit §§ 612, 616 Abs. 1 und § 640d ZPO) soll niemand aus einer nichtehelichen Abstammung des Kindes Rechtsfolgen herleiten dürfen (vgl. BGHZ 45, 356).
  • BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 561/80

    Karlsruhe erteilt den Vätern eine weitere Abfuhr: Nicht jeder "Erzeuger" darf

    Die Unanfechtbarkeit seines Personenstandes vermeidet Schwierigkeiten hinsichtlich seiner Stellung in Familie und Gesellschaft und dient der Ungestörtheit seiner seelischen Entwicklung (BGHZ 45, 356, 359).
  • OLG Rostock, 19.05.2003 - 3 U 143/02

    Auswirkungen auf die Haftung eines zunächst beauftragten Rechtsanwalts durch die

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  • OLG Hamm, 16.09.1980 - 3 UF 241/80
  • OLG Frankfurt, 17.08.1981 - 5 WF 127/81

    Ehegattenunterhalt bei Betreuung eines scheinehelichen Kindes

  • OLG Köln, 13.03.1981 - 25 UF 9/80
  • BGH, 08.03.1967 - IV ZR 272/65

    Rechtsmittel

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