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   BGH, 17.10.1966 - II ZR 230/64   

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https://dejure.org/1966,211
BGH, 17.10.1966 - II ZR 230/64 (https://dejure.org/1966,211)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1966 - II ZR 230/64 (https://dejure.org/1966,211)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1966 - II ZR 230/64 (https://dejure.org/1966,211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines Kommanditisten gegen eine Gesellschaft auf Vergütung seiner geleisteten Arbeitskraft - Streit zwischen Vertretern der Gesellschaft über die einseitige Rücknahme der Berufung - Rechtmäßigkeit der Verlusterklärung des Berufungsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 112
  • NJW 1967, 109
  • MDR 1967, 115
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.1954 - V ZR 8/53

    Verlusterklärung. Streitwert

    Auszug aus BGH, 17.10.1966 - II ZR 230/64
    Die Ansicht, im Streitfalle müsse die gemäß § 515 Abs. 3 ZPO getroffene Entscheidung anfechtbar sein, läßt sich auch nicht mit der Erwägung aufrechterhalten, das Berufungsgericht sei nicht gezwungen, eine solche Entscheidung zu treffen, sondern könne stattdessen - wenn der Berufungskläger trotz Berufungsrücknahme seine Berufungsanträge weiter verfolge - die Berufung als unzulässig verwerfen und die Wirksamkeit der Rücknahme in den gründen feststellen (vgl. BGHZ 15, 394, 398) [BGH 14.12.1954 - V ZR 8/53].
  • BGH, 07.01.1958 - VI ZB 20/57
    Auszug aus BGH, 17.10.1966 - II ZR 230/64
    Die nach der Berufungsrücknahme am 8. Juli 1963 eingereichte Berufungsbegründung ist daher möglicherweise als erneute - ebenfalls noch innerhalb der Berufungsfrist eingelegte - Berufung anzusehen (BGH NJW 1958, 551).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10

    Noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Erlaubnisvorbehalt für

    Die Feststellung, dass die Revisionskläger die Revision wirksam zurückgenommen haben, entspricht nach Zweck, sachlichem Gehalt und Wirkung der Verlustigkeitserklärung gemäß §§ 565, 516 Abs. 3 ZPO, die durch Beschluss auszusprechen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1966 - II ZR 230/64, BGHZ 46, 112, 113; Beschluss vom 11. Mai 1995 - V ZB 8/95, NJW 1995, 2229).
  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 8/95

    Unanfechtbarkeit eines Kosten- und Verlustigkeitsbeschlusses

    Ein Kosten- und Verlustigkeitsbeschluß ist auch dann unanfechtbar, wenn zwischen den Parteien streitig ist, ob die Berufungsrücknahme wirksam erklärt worden ist (i. A. an BGHZ 46, 112 [BGH 17.10.1966 - II ZR 230/64]).

    Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Wirksamkeit außer Frage steht oder zweifelhaft ist und vom Rechtsmittelkläger in Abrede gestellt wird (BGHZ 46, 112 [BGH 17.10.1966 - II ZR 230/64]; vgl. auch Beschl. v. 19. Oktober 1977, VIII ZB 23/77, NJW 1978, 1585 und v. 12. Oktober 1989, VII ZB 4/89, NJW 1990, 840).

    Im Gegenteil, der Umstand, daß das Gesetz die Möglichkeit einer mündlichen Verhandlung eröffnet (§ 515 Abs. 3 Satz 3 ZPO), ist eher ein Anhaltspunkt dafür, daß die Vorschrift auch im Falle eines Streites über die Wirksamkeit der Rücknahme Anwendung findet (BGHZ 46, 112, 115 [BGH 17.10.1966 - II ZR 230/64]; dies wird auch von Gaul, ZZP 81, 273, 277 zugestanden).

    Im übrigen wäre es dem Gesetzgeber vorbehalten, einen etwaigen Widerspruch auszuräumen (BGHZ 46, 112, 116) [BGH 17.10.1966 - II ZR 230/64].

  • KG, 08.04.2003 - 1 W 58/03

    Amtstätigkeit des Notars: Anforderungen an einen notariellen Vorbescheid;

    Der den Vertrauensschutz sichernde Grundsatz der Meistbegünstigung führt nicht dazu, dass gegen eine der Form nach inkorrekte Entscheidung auch dann ein ihrer äußeren Form entsprechendes Rechtsmittel zulässig ist, wenn dieses der Sache nach ausgeschlossen ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1483; NJW 1997, 1448; BGHZ 46, 112, 113; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., v. § 511 Rn. 32).
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