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   BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66   

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https://dejure.org/1966,64
BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66 (https://dejure.org/1966,64)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66 (https://dejure.org/1966,64)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1966 - AnwZ (B) 3/66 (https://dejure.org/1966,64)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befinden über die Ablehung eines Richters wegen Befangenheit in streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Anwendbarkeit der Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei gerichtlichen Verfahren in Zulassungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 195
  • NJW 1967, 155
  • NJW 1967, 631 (Ls.)
  • MDR 1967, 210
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 5/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66
    Der Senat für Notarsachen hat sie in seinem Beschluß vom 28. Mai 1962 - NotZ 2/62 -, der beschließende Senat hat sie in seiner Entscheidung vom 31. Mai 1965 - AnwZ (B) 5/65 - ausdrücklich offengelassen.
  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66
    Jedenfalls liegen vom Standpunkt des damaligen Angeklagten und jetzigen Antragstellers aus vernünftige Gründe dafür vor, an der Unbefangenheit des Bundesrichters K. ernstlich zu zweifeln (BGHSt 1, 34).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Nach ständiger Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung werden hierbei die §§ 42 ff. ZPO entsprechend angewendet (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - AnwZ (B) 3/66, BGHZ 46, 195; BayObLG, NJW 2002, 3262; Keidel/Kuntze/Winkler/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 6 Rn. 56; Bassenge/Roth, FGG, 11. Aufl., § 6 Rn. 1).
  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Nach der hier entsprechend anwendbaren (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - AnwZ (B) 3/66, BGHZ 46, 195, 198) Vorschrift des § 42 Abs. 2 ZPO findet die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 8/05

    Führung der Internet-Adresse "Notariat"

    Über die Ablehnung von Richtern ist in den nach Maßgabe der Bundesrechtsanwaltsordnung durchzuführenden Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den Vorschriften der §§ 42 bis 48 ZPO in entsprechender Anwendung zu befinden (BGHZ 46, 195, 197 f.; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1973 - AnwZ (B) 4/72 - EGE XII 46, 50; vom 25. Juni 1984 - AnwZ (B) 1/84 - BRAK Mitt.
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