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   BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64   

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https://dejure.org/1966,130
BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64 (https://dejure.org/1966,130)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1966 - VIII ZR 65/64 (https://dejure.org/1966,130)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1966 - VIII ZR 65/64 (https://dejure.org/1966,130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Provision für die Vermittlung eines Schauspielers auf Grund eines Vertrages für Filmvermittlung - Begriff der Arbeitsvermittlung - Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts über unerlaubte Arbeitsvermittlung - Zweck des Arbeitsvermittlungsverbots - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 24
  • NJW 1966, 1507
  • MDR 1966, 751
  • GRUR 1966, 574
  • DB 1966, 1726
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50

    Unwirksame Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Auch insoweit ist die Zulassung für das Revisionsgericht bindend, weil sie mindestens nicht offensichtlich rechtsfohlerhaft war (BGHZ 2, 396).
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 507/60
    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Daß diese Bestimmungen nicht gegen Vorschriften des Grundgesetzes verstoßen, hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 17, 137 festgestellt.
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Mit dieser Entscheidung setzt der erkennende Senat sich nicht in Widerspruch zu den tragenden Gründen des Urteils des VII. Zivilsenats in BGHZ 37, 258 ff. Der VII. Zivilsenat hat dort ausgesprochen, daß der mit einem Betriebs- und Wirtschaftsberater abgeschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag, der eine Schulden Sanierung zum Gegenstand hatte, wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBeratG gemäß § 134 BGB nichtig sei.
  • RG, 18.06.1920 - II 65/20

    Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz.

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Dementsprechend hat das Reichsgericht seit RGZ 60, 273 ff (Vereinigte Zivilsenate) in ständiger Rechtsprechung (RGZ 100, 39; 104, 105, 107; 170, 155 ff) angenommen, daß "der Regel nach das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig sei, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrages abhalten wolle, und nur nichtig werde, wenn sich das Verbot gegen beide Teile richte" (so: RGZ 100, 39, 40).
  • RG, 17.03.1905 - V 213/03

    Versteigerung.; Abhalten vom Bieten.

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Dementsprechend hat das Reichsgericht seit RGZ 60, 273 ff (Vereinigte Zivilsenate) in ständiger Rechtsprechung (RGZ 100, 39; 104, 105, 107; 170, 155 ff) angenommen, daß "der Regel nach das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig sei, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrages abhalten wolle, und nur nichtig werde, wenn sich das Verbot gegen beide Teile richte" (so: RGZ 100, 39, 40).
  • RG, 23.02.1922 - VI 637/21

    Zwangsbewirtschaftungsbestimmungen im besetzten Gebiet.

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Dementsprechend hat das Reichsgericht seit RGZ 60, 273 ff (Vereinigte Zivilsenate) in ständiger Rechtsprechung (RGZ 100, 39; 104, 105, 107; 170, 155 ff) angenommen, daß "der Regel nach das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig sei, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrages abhalten wolle, und nur nichtig werde, wenn sich das Verbot gegen beide Teile richte" (so: RGZ 100, 39, 40).
  • RG, 02.11.1942 - II 73/42

    1. Ist § 4 Nr. 2 des Lebensmittelgesetzes ein Schutzgesetz im Sinne des § 823

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Dementsprechend hat das Reichsgericht seit RGZ 60, 273 ff (Vereinigte Zivilsenate) in ständiger Rechtsprechung (RGZ 100, 39; 104, 105, 107; 170, 155 ff) angenommen, daß "der Regel nach das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig sei, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrages abhalten wolle, und nur nichtig werde, wenn sich das Verbot gegen beide Teile richte" (so: RGZ 100, 39, 40).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    Zur Vermeidung dieser Konsequenz entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass auch Verstöße gegen nur einseitige Verbote als Ausnahme von der eingangs dargestellten Regel dann zur Nichtigkeit des Geschäfts führen, wenn es mit dem Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (BGHZ 37, 258 ; 46, 24 ; 53, 152 ; 65, 368 ; 71, 358 ; 78, 263 ; 115, 123 ; 118, 142 ; 132, 229 ; 146, 250 ; 159, 334 ; BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - III ZR 107/10 -, juris, Rn. 12; siehe auch BGH, Urteil vom 25. Juli 2002 - III ZR 113/02 -, juris, Rn. 7).
  • BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22

    Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren

    bb) Ausgehend von diesem Ziel des § 134 BGB hat ein Gesetz Verbotscharakter, wenn es entweder den Inhalt bestimmter Rechtsgeschäfte oder deren Vornahme unter bestimmten, verbotswidrigen Umständen untersagt und dieses Geschäft darum verhindern will (vgl. BGH 1. Juni 1966 - VIII ZR 65/64 - zu I 2 der Gründe, BGHZ 46, 24; Staudinger/Seibl/Fischinger/Hengstberger (2021) § 134 Rn. 3 ff., 49) .
  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

    Das gilt vor allem dann, wenn das Verbot nur eine der vertragsschließenden Parteien - wie hier die Klägerin - betrifft; in der Regel ist ein solcher Vertrag gültig (BGHZ 46, 24, 26 m.w.N.; BGH NJW 1968, 2286 [BGH 23.04.1968 - VI ZR 217/65]; 1981, 1204, 1205).
  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Derartige einseitige Verbote führen nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 46, 24, 26; Urteil vom 26. No~ember 1980 - VIII ZR 50/80 = WM 1981, 143 unter II l a) nur ausnahmsweise zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes, nämlich dann, wenn es mit dem Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (ebenso RGRK aaO. Rdnr. 14; Palandt/Heinrichs aaO. Rdnr. 9; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 134 Rdnr. 15).
  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 121/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages bei Verstoß des Unternehmers gegen das Gesetz zur

    b) Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt hervorgehoben, daß Verträge, durch deren Abschluß nur eine der Vertragsparteien ein gesetzliches Verbot verletzt, in der Regel gültig sind (BGHZ 46, 24, 26; 71, 358, 360; BGH, NJW 1968, 2286; 1981, 1204, 1205).

    Reicht es dagegen aus, dem gesetzlichen Verbot durch verwaltungs- bzw. strafrechtliche Maßnahmen Nachdruck zu verleihen, so hat die zivilrechtliche Sanktion der Nichtigkeit daneben keinen Platz (BGHZ 46, 24, 27; 78, 263, 266).

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall

    Zwar ist dann das verbotswidrige Rechtsgeschäft in der Regel gültig (BGHZ 46, 24, 26; 65, 368, 370 und 89, 369, 373); in besonderen Fällen kann sich die Unwirksamkeit allerdings auch aus einer einseitigen Gesetzesübertretung ergeben, falls der Zweck des Verbotsgesetzes anders nicht zu erreichen ist und die rechtsgeschäftlich getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (BGH aaO).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Diese Norm ist sowohl anwendbar, wenn der Inhalt eines Rechtsgeschäfts verbotswidrig ist (Staudinger/Sack BGB 2003 § 134 Rn. 1), als auch dann, wenn ein Rechtsgeschäft zwar nicht wegen seines Inhalts, wohl aber wegen der besonderen Umstände der Vornahme gegen ein Gesetz verstößt, das aus diesen Gründen die Existenz des betreffenden Rechtsgeschäfts missbilligt (BGH 1. Juni 1966 - VIII ZR 65/64 - BGHZ 46, 24, 25; BGH 11. November 1993 - I ZR 225/91 - NJW 1994, 728, 729; Staudinger/Sack § 134 Rn. 2).
  • BGH, 12.05.2011 - III ZR 107/10

    Steuerberatervertrag: Wirksamkeit eines zwischen einem Steuerberater und seinem

    Betrifft das gesetzliche Verbot nur einen Vertragspartner, so hat dies im Regelfall nicht die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts zur Folge; anderes gilt aber, wenn es mit dem Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes nicht vereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen, und hieraus die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gefolgert werden muss (Senatsurteil vom 22. Mai 1978 - III ZR 153/76, BGHZ 71, 358, 360 f; BGH, Urteile vom 25. Juni 1962 - VII ZR 120/61, BGHZ 37, 258, 262; vom 1. Juni 1966 - VIII ZR 65/64, BGHZ 46, 24, 26; vom 23. April 1968 - VI ZR 217/65, NJW 1968, 2286; vom 12. Januar 1970 - VII ZR 48/68, BGHZ 53, 152, 157; vom 10. Dezember 1975 - VIII ZR 306/74, BGHZ 65, 368, 370 und vom 23. Oktober 1980 aaO S. 265 sowie Versäumnisurteil vom 21. März 1996 aaO S. 231 f).
  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02

    Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen

    Jedenfalls ist aber anerkannt, daß § 134 BGB auch dann Anwendung findet, wenn es zwar um die Verletzung eines nur an eine Vertragspartei gerichteten gesetzlichen Verbots geht, wenn aber der Zweck des Gesetzes nicht anders zu erreichen ist als durch Annullierung der durch das Rechtsgeschäft getroffenen Regelung (BGHZ 46, 24, 26; 65, 368, 370; 88, 240, 253; BGH, Urt. v. 30. April 1992, III ZR 151/91, NJW 1992, 2021; Urt. v. 22. Oktober 1998, VII ZR 99/97, NJW 1999, 51, 52).
  • BGH, 19.02.1986 - IVa ZR 58/84

    Verstoß eines Provisionsversprechens gegen das Verbot der Arbeitsvermittlung

    Demgegenüber beruft sich die Revision ohne Erfolg auf die Entscheidung in BGHZ 46, 24 ff, m. Anm. von Mormann in LM Nr. 49 zu § 134 BGB.

    Es kann auf sich beruhen, ob der 1966 vom VIII. Zivilsenat (BGHZ 46, 24 ff.) vertretenen Auffassung angesichts der heutigen Lage auf dem Arbeitsmarkt und der dadurch gewandelten Anschauung hinsichtlich des Vermittlungsmonopols der Bundesanstalt für Arbeit und der notwendigen Mittel zu seiner Durchsetzung (vgl. z.B. die gegenüber §§ 210, 211 AVAVG neue Einbeziehung von fahrlässigen Verstößen in die Strafbestimmungen der §§ 228-230 AFG) gefolgt werden könnte, z.B. weil die hier maßgeblichen Verträge bereits 1977 abgeschlossen worden sind.

    Bei dem in BGHZ 46, 24 ff entschiedenen Fall handelte es sich, worauf bereits der VI. Zivilsenat in seinem Urteil vom 10. Dezember 1968 (aaO) hingewiesen hat, um einen besonders gelagerten Ausnahmefall: Ein Filmmanager war von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung als geeignet für die Vermittlung von Schauspielerengagements befunden worden.

    Darin liegt bereits ein Unterschied zu dem in BGHZ 46, 24 ff. entschiedenen Fall, in dem der Agent von der Bundesanstalt als geeignet für die Vermittlung von Schauspielerengagements befunden worden war.

    Die vorstehend aufgezeigten Unterschiede rechtfertigen es auch, den Verstoß der Beklagten für schwerwiegender zu halten als den des Agenten in dem von der Revision herangezogenen Fall in BGHZ 46, 24 ff. Dazu kommt noch folgendes: Der dem persönlich haftenden Gesellschafter der Beklagten von der Bundesanstalt erteilte Anschlußauftrag zur Bühnenvermittlung war im Gegensatz zu dem Konzertvermittlungsauftrag auf gelegentliche kurzfristige Gastspiele beschränkt.

    Vielmehr muß es in einem solchen Fall bei der feststehenden Rechtsprechung verbleiben, daß bei Verstößen gegen § 4 AFG das Provisionsversprechen nichtig ist, weil auch ein Ausnahmefall der in BGHZ 46, 24 ff. entschiedenen Art nicht vorliegt.

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 151/92

    Aufrechnung bei uneigennützigem Treuhandverhältnis

  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06

    Formularmäßige Vereinbarung eines Baukostenzuschusses für die Kosten des

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 28/80

    Gewerbsmäßige Maklertätigkeit eines Steuerberaters

  • BGH, 26.11.1980 - VIII ZR 50/80

    Ersteigerung eines Gemäldes für einen Dritten durch telegrafisch erteilten

  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

  • VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06

    Nichtigkeit von Einlagengeschäften wegen Verstoßes gegen § 32 Abs 1 KredWG

  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 117/71

    Geltung des Territorialitätsprinzips bei privatrechtlichen Verträgen -

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

  • BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72

    Stille Gesellschaft und Rechtsberatungsgesetz

  • BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 122/82

    Rechtsfolgen der Verletzung der Anhörungspflicht nach § 22 Abs. 2 SchwbG

  • LAG Hessen, 04.08.1987 - 4 TaBV 14/87

    Zustimmungsverweigerungsgrund des Betriebsrates bei Beschäftigung eines

  • BAG, 30.05.1969 - 5 AZR 256/68

    Arbeitsvertrag: Vermittlung des Arbeitnehmers durch ausländische Agentur -

  • BGH, 23.04.1968 - VI ZR 217/65

    Wirksamkeit eines Verkaufs von Futtermittel - Rechtliche Beurteilung von

  • BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 306/74

    Teilnichtigkeit des Erschließungsvertrages bei Nichtbeachtung kommunaler

  • BGH, 22.03.1990 - IX ZR 117/88

    Tätigkeit des beurkundenden Notars als Makler

  • VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10

    Nichtigkeit unerlaubter Verträge über Einlagengeschäfte

  • VG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 1 E 2566/07

    Untersagung und Rückabwicklung unerlaubter Bankgeschäfte

  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 55/84

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die Sicherung

  • BGH, 10.12.1968 - VI ZR 194/67
  • OLG Köln, 10.11.1998 - 3 U 232/97

    Verstoß gegen die Bestimmungen des Saatgutverkehrsgesetzes

  • LSG Sachsen, 02.12.2004 - L 3 AL 319/03

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung auf Grund eines Vermittlungsgutscheines;

  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 128/76

    Selbstschuldnerische Bürgschaft für die Forderungen durch Gesellschafter einer

  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 104/76

    Einwendungsdurchgriff bei durch Dritten finanziertem Abzahlungskauf oder

  • BGH, 23.04.1969 - I ZR 134/67

    Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) durch

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