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   BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65   

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BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65 (https://dejure.org/1966,165)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1966 - KZR 7/65 (https://dejure.org/1966,165)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1966 - KZR 7/65 (https://dejure.org/1966,165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtverletzung aus einem Anwaltsvertrag - Anforderungen an einen Rechtsanwalt im Rahmen einer Zwangsversteigerung - Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt - Rechtsfolgen der Verletzung der Mitteilungspflicht durch einen Rechtsanwalt - Rechtsnatur einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 365
  • NJW 1967, 1178
  • MDR 1967, 382
  • GRUR 1967, 378
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.04.1959 - VII ZR 2/58

    Nachprüfung von Schiedssprüchen

    Auszug aus BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65
    Das Berufungsgericht geht unter Hinweis auf die in BGHZ 27, 249 und BGHZ 30, 89 abgedruckten Entscheidungen des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 1958 und 23. April 1959 davon aus, daß die etwaige Nichtbeachtung zwingender Vorschriften des Kartellrechts durch das Schiedsgericht zur Versagung der von der Antragstellerin begehrten Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs und zu seiner Aufhebung führen müsse und daß das ordentliche Gericht in dem Verfahren über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs an die Auffassung des Schiedsgerichts, das für den Vertrag der Parteien vom 27. Februar/7. März 1956 die Anwendbarkeit des § 20 GWB und damit einen Kartellverstoß verneint habe, nicht gebunden sei, sondern diesen Vertrag mit der in ihm enthaltenen Wettbewerbsklausel selbständig auf seine Vereinbarkeit mit den kartellrechtlichen Bestimmungen zu prüfen habe.

    Das hat bereits der VII. Zivilsenat in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 23. April 1959 (BGHZ 30, 89, 96 [BGH 23.04.1959 - VII ZR 2/58] /97) in Bezug auf die - auch im deutschen Interesse erlassenen - Verbote des alliierten Dekartellierungsrechts ausgesprochen und der erkennende Senat selbst in dem Urteil "Zimcofot" vom 20. Mai 1966 (GRUB. 1966, 576 ff, 578 - vor 1. -, 579 - bei 2. -) in Bezug auf die - im Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung des Wettbewerbs erlassenen - Verbote des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im allgemeinen und die §§ 20, 21 dieses Gesetzes im besonderen.

    Die den ordentlichen Gerichten in den §§ 1041, 1042 ZPO gegebene Prüfungszuständigkeit gegenüber Schiedssprüchen ist zwar auf einige wenige, im Gesetz abschließend aufgezählte Umstände beschränkt; sie ist aber, soweit sie ihnen gegeben ist, durchaus eigenständig und von der Kompetenz der Schiedsgerichte selbst zu unterscheiden; sie beruht, was die Ziffer 2 des § 1041 Abs. 1 ZPO anlangt, darauf, daß der Staat es nicht zulassen will und kann, daß ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten im Rahmen eines Verfahrens nach § 1041 oder § 1042 ZPO durch seine eigenen Gerichte bestätigt wird (BGHZ 30, 89, 95) [BGH 23.04.1959 - VII ZR 2/58] .

    Bei der ihnen durch die §§ 1041 Abs. 1 Ziff. 2, 1042 Abs. 2 ZPO aufgetragenen selbständigen Prüfung, ob die Anerkennung eines Schiedsspruchs gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde, können die ordentlichen Gerichte, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen und auch der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 27, 249, 253 [BGH 12.05.1958 - VII ZR 436/56] ; 30, 89, 94 [BGH 23.04.1959 - VII ZR 2/58] /95; BGH GRUR 1966, 576, 580 bei II 2 c) aa) und bb), weder an die Rechtsauffassung noch an die tatsächlichen Feststellungen des Schiedsgerichts gebunden sein.

    Eine solche Bindung würde die den ordentlichen Gerichten in den §§ 1041, 1042 und insbesondere § 1041 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO zugewiesene Überwachungskompetenz aushöhlen und weitgehend wirkungslos machen (BGHZ 30, 89, 95) [BGH 23.04.1959 - VII ZR 2/58] .

  • BGH, 12.05.1958 - VII ZR 436/56

    Schiedsspruch. Verfahrensverstoß.

    Auszug aus BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65
    Das Berufungsgericht geht unter Hinweis auf die in BGHZ 27, 249 und BGHZ 30, 89 abgedruckten Entscheidungen des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 1958 und 23. April 1959 davon aus, daß die etwaige Nichtbeachtung zwingender Vorschriften des Kartellrechts durch das Schiedsgericht zur Versagung der von der Antragstellerin begehrten Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs und zu seiner Aufhebung führen müsse und daß das ordentliche Gericht in dem Verfahren über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs an die Auffassung des Schiedsgerichts, das für den Vertrag der Parteien vom 27. Februar/7. März 1956 die Anwendbarkeit des § 20 GWB und damit einen Kartellverstoß verneint habe, nicht gebunden sei, sondern diesen Vertrag mit der in ihm enthaltenen Wettbewerbsklausel selbständig auf seine Vereinbarkeit mit den kartellrechtlichen Bestimmungen zu prüfen habe.

    Hat also ein Schiedsgericht den Schiedsbeklagten zu einer nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verbotenen Leistung verurteilt, die deshalb auch durch Vertrag nicht rechtswirksam hätte vereinbart werden können, so hat das ordentliche Gericht dem Schiedsspruch die Anerkennung zu versagen (BGH GRUR 1966, 576 a.a.O.; vgl. auch BGHZ 27, 249, 254 f [BGH 12.05.1958 - VII ZR 436/56] ür Verstöße gegen Preisbeschränkungen bei lebensnotwendigen Waren).

    Bei der ihnen durch die §§ 1041 Abs. 1 Ziff. 2, 1042 Abs. 2 ZPO aufgetragenen selbständigen Prüfung, ob die Anerkennung eines Schiedsspruchs gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde, können die ordentlichen Gerichte, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen und auch der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 27, 249, 253 [BGH 12.05.1958 - VII ZR 436/56] ; 30, 89, 94 [BGH 23.04.1959 - VII ZR 2/58] /95; BGH GRUR 1966, 576, 580 bei II 2 c) aa) und bb), weder an die Rechtsauffassung noch an die tatsächlichen Feststellungen des Schiedsgerichts gebunden sein.

  • BGH, 06.12.1962 - KZR 1/62

    Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur Rationalisierung der

    Auszug aus BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65
    Der erkennende Senat ist zum Beispiel in dem Urteil "Spar" vom 7. Juni 1962 (BGHZ 37, 194, 198 [BGH 07.06.1962 - KZR 6/60] = GRUB 1963, 43, 45 bei 2 a), in dem Urteil "Schotter" vom 6. Dezember 1962 (GRUR 1963, 331, 333 bei III 2.) und in dem Urteil "Flußspat" vom 1. Juli 1964 (GRUR 1965, 260, 261 bei IV 1.) ohne weiteres davon ausgegangen, daß - vorbehaltlich der §§ 91, 106 Abs. 4 GWB - auch für eine nach Kartellrecht zu beurteilende Rechtsstreitigkeit die Entscheidung durch ein Schiedsgericht wirksam vereinbart werden kann.

    Wie der erkennende Senat bereite in dem Urteil "Schotter" vom 6. Dezember 1962 (GRUR 1963, 331, 333 rechts unten) angedeutet hat, wird diese eigene Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte nach § 1041 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO zur Nachprüfung eines Schiedsspruchs unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen zwingende kartellrechtliche Vorschriften daher auch nicht dadurch beeinträchtigt oder gar beseitigt, daß das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den §§ 91, 106 Abs. 4 für den Fall, daß der Schiedsvertrag nicht nach diesen Vorschriften nichtig oder unwirksam ist, die Kompetenz der Schiedsgerichte, auch über kartellrechtliche Fragen zu entscheiden, mittelbar ausdrücklich anerkannt hat.

  • BGH, 20.05.1966 - KZR 10/64

    Voraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs -

    Auszug aus BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65
    Hat also ein Schiedsgericht den Schiedsbeklagten zu einer nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verbotenen Leistung verurteilt, die deshalb auch durch Vertrag nicht rechtswirksam hätte vereinbart werden können, so hat das ordentliche Gericht dem Schiedsspruch die Anerkennung zu versagen (BGH GRUR 1966, 576 a.a.O.; vgl. auch BGHZ 27, 249, 254 f [BGH 12.05.1958 - VII ZR 436/56] ür Verstöße gegen Preisbeschränkungen bei lebensnotwendigen Waren).

    Bei der ihnen durch die §§ 1041 Abs. 1 Ziff. 2, 1042 Abs. 2 ZPO aufgetragenen selbständigen Prüfung, ob die Anerkennung eines Schiedsspruchs gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde, können die ordentlichen Gerichte, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen und auch der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 27, 249, 253 [BGH 12.05.1958 - VII ZR 436/56] ; 30, 89, 94 [BGH 23.04.1959 - VII ZR 2/58] /95; BGH GRUR 1966, 576, 580 bei II 2 c) aa) und bb), weder an die Rechtsauffassung noch an die tatsächlichen Feststellungen des Schiedsgerichts gebunden sein.

  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65
    Fach den allgemein für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift geltenden Grundsätzen (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1966 "Schallplatten", inzwischen abgedruckt in BGHZ 46, 74, 76 ff) [BGH 30.06.1966 - K ZR 5/65] ist auch bei der hier zur Entscheidung stehenden Frage, ob Wettbewerbsverbote in Werklieferungsverträgen über patentgeschützte Gegenstände unter die Vorschrift des § 20 Abs. 1 GWB fallen, mit der Auslegung dieser Vorschrift nach ihrem Wortlaut zu beginnen.
  • BGH, 16.10.1962 - KZR 11/61

    Bestimmung des Vertragsgegenstandes bei Verträgen auf Überlassung von

    Auszug aus BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65
    Schon der Sinnzusammenhang der Vorschriften in § 20 GWB selbst zeigt, daß sachlich-rechtlich das Schwergewicht der Regelung gar nicht in der Bestimmung der zu erfassenden "Verträge", sondern in der Bestimmung der in diesen Verträgen enthaltenen "Wettbewerbsbeschränkungen" liegt (vgl. dazu auch BGH GRUR 1963, 207, 210 bei 3 b "Kieselsäure" betreffend § 21 GWB).
  • BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62

    Prozesshindernde Einrede der Schiedsgerichtsklausel - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65
    Er hat ferner in dem Urteil "Schotter" vom 6. Dezember 1962 (GRUR a.a.O. S. 333/34 bei 2.) sowie durch Bezugnahme darauf in dem Urteil "Mikrophos" vom 5. Dezember 1963 (GRUR 1964, 405, 409 bei 4.) sogar ausdrücklich betont, daß die Zuständigkeitsregelung des § 96 Abs. 1 GWB und das Aussetzungsgebot des § 96 Abs. 2 GWB nur für die staatlichen Gerichte, nicht für die Schiedsgerichte gelten und daß daher ein Schiedsgericht, falls ein wirksamer Schiedsvertrag zustande gekommen ist, auch über eine kartellrechtliche Streitigkeit, gleichgültig, ob sie die Hauptsache oder eine Vortrage betrifft, "rechtskräftig" unter den Parteien entscheiden kann.
  • BGH, 01.07.1964 - KZR 12/61

    Voraussetzungen zur Erhebung einer Einrede des Schiedsvertrages gegenüber einer

    Auszug aus BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65
    Der erkennende Senat ist zum Beispiel in dem Urteil "Spar" vom 7. Juni 1962 (BGHZ 37, 194, 198 [BGH 07.06.1962 - KZR 6/60] = GRUB 1963, 43, 45 bei 2 a), in dem Urteil "Schotter" vom 6. Dezember 1962 (GRUR 1963, 331, 333 bei III 2.) und in dem Urteil "Flußspat" vom 1. Juli 1964 (GRUR 1965, 260, 261 bei IV 1.) ohne weiteres davon ausgegangen, daß - vorbehaltlich der §§ 91, 106 Abs. 4 GWB - auch für eine nach Kartellrecht zu beurteilende Rechtsstreitigkeit die Entscheidung durch ein Schiedsgericht wirksam vereinbart werden kann.
  • BGH, 01.10.1964 - KZR 5/64

    Zweifelhaftigkeit einer Patentlage - Einstweiliger Patentschutz nach

    Auszug aus BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65
    Das hat - in Bezug auf den einstweiligen Schutz einer bekannt gemachten Patentanmeldung nach § 30 Abs. 1 Satz 2 PatG - der erkennende Senat bereits in dem Urteil "Abbauhammer" vom 1. Oktober 1964 (GRUR 1965, 160, 162 bei 2) ausgesprochen.
  • BGH, 07.06.1962 - KZR 6/60

    Aussetzung nach § 96 Abs. 2 GWB

    Auszug aus BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65
    Der erkennende Senat ist zum Beispiel in dem Urteil "Spar" vom 7. Juni 1962 (BGHZ 37, 194, 198 [BGH 07.06.1962 - KZR 6/60] = GRUB 1963, 43, 45 bei 2 a), in dem Urteil "Schotter" vom 6. Dezember 1962 (GRUR 1963, 331, 333 bei III 2.) und in dem Urteil "Flußspat" vom 1. Juli 1964 (GRUR 1965, 260, 261 bei IV 1.) ohne weiteres davon ausgegangen, daß - vorbehaltlich der §§ 91, 106 Abs. 4 GWB - auch für eine nach Kartellrecht zu beurteilende Rechtsstreitigkeit die Entscheidung durch ein Schiedsgericht wirksam vereinbart werden kann.
  • OLG München, 15.01.2015 - U 1110/14

    Zwischen Claudia P. und dem Internationalen Fachverband für Eisschnelllauf (ISU)

    v. 1. Juni 1999 - C-126/97 - Eco Swiss China Time Ltd/Benetton International NV, juris, Tz. 39; BGH NJW 1972, 2180 [2181] - Eiskonfekt; NJW 1967, 1178 - Schweißbolzen; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. Juli 2004 - VI-Sch (Kart) 1/02, juris, dort Tz. 26; Ason, WuW 2014, 1057 ff. passim; Wilske/Markert in: Vorwerk/Wolf, Beckscher Online-Kommentar, ZPO, Stand 15. September 2014, § 1061 Rn. 52; Voit in: Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014 § 1061 Rz. 27; K. Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Aufl. 2014, § 87 Rz. 75; Adolphsen in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, Anh. zu § 1061 Art. V UNÜ Rz. 80).
  • LG Bonn, 19.05.2003 - 2 O 567/02

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Kreuzungsbereich

    Der Ersatz eines Nutzungsausfallschadens kommt nur in Betracht, wenn der Geschädigte den Gegenstand tatsächlich hätte nutzen können (BGH, NJW 1967, 1178, 1180).
  • BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Uneingeschränkte Kontrolle durch das ordentliche

    a) Zu den elementaren Grundlagen des deutschen Rechts gehören die Verbote nach §§ 19, 20, 21 GWB (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1966 - KZR 7/65, BGHZ 46, 365, 367 [juris Rn. 40] - Schweißbolzen).

    Dies hat der Senat zur früheren Rechtslage (§ 1041 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in der bis zum 31. August 1986 geltenden Fassung) bereits entschieden (vgl. BGHZ 46, 365, 370 [juris Rn. 40] - Schweißbolzen; Urteil vom 27. Februar 1969 - KZR 3/68, WuW/E BGH 1000, 1001 - Fruchtsäfte).

    Keine Rechtsordnung kann es hinnehmen, dass Verstöße gegen ihre grundlegendsten Normen durch ihre eigenen Gerichte bestätigt werden, unabhängig davon, ob diese Verstöße offenkundig oder offensichtlich sind oder nicht (vgl. BGHZ 46, 365, [juris Rn. 43] - Schweißbolzen; Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 17.03.2016 - C-567/14, juris Rn. 67 - Genentech).

  • BGH, 28.01.2014 - III ZB 40/13

    Aufhebungsgrund für einen inländischen Schiedsspruch: Versagung der Anerkennung

    a) Soweit die Rechtsbeschwerde ihre abweichende Rechtsauffassung auf ältere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stützt (Urteile vom 12. Mai 1958 - VII ZR 436/56, BGHZ 27, 249; vom 23. April 1959 - VII ZR 2/58, BGHZ 30, 89, 97; vom 25. Oktober 1966 - KZR 7/65, BGHZ 46, 365, 367 f und vom 25. Oktober 1983 - KZR 27/82, BGHZ 88, 314, 319), sind diese noch zu § 1041 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in der Fassung vom 12. September 1950 (BGBl. S. 533) ergangen.

    Insoweit wurde in diesen Entscheidungen die Frage einer "offensichtlichen" Unvereinbarkeit nicht problematisiert; vielmehr heißt es im Urteil vom 25. Oktober 1966 (aaO S. 370): "Ob die der Entscheidung des Schiedsgerichts zugrunde liegende Rechtsauffassung ... auch von anderen geteilt wird und deshalb zumindest "vertretbar" erscheint, ist unerheblich".

  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Rechtsprechung und Schrifttum haben insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen es als unabweisbar angesehen, einem tatsächlichen Zustand, der eine gewisse Zeit bestanden hat, trotz der Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts eine - mehr oder weniger beschränkte - rechtliche Anerkennung nicht zu versagen, so z.B. bei aus irgend einem Grunde nichtigen Handelsgesellschaften, die im Rechtsverkehr bereits in Erscheinung getreten waren (vgl. dazu BGHZ 3, 285, 288 [BGH 24.10.1951 - II ZR 18/51]; 26, 330), [BGH 05.02.1958 - V ZR 274/57]bei Versagung oder Nichtigerklärung eines Patents, für das jemand eine Lizenz erworben und schon ausgenutzt hatte (BGHZ 37, 281, 292 [BGH 28.06.1962 - I ZR 28/61]; 46, 365, 371 [BGH 25.10.1966 - K ZR 7/65]; LM Nr. 8 zu § 9 PatG).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02

    Anerkennung ausländischer Schiedssprüche - § 34 GWB als Bestandteil des sog.

    Diese Bestimmung ist trotz ihres eine andere Auslegung nahelegenden Wortlauts dahin zu verstehen, dass dem Schiedsspruch - sofern das Schiedsgericht den Beklagten zu einer der öffentlichen Ordnung widersprechenden Leistung verurteilt hat - die Anerkennung zu versagen ist, ohne dass Raum für eine Ermessensbetätigung besteht (vgl. BGHZ 46, 365, 367 f., 369 f. - Schweißbolzen - m.w.N.).

    Die grundlegenden Normen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die im Inland - vorbehaltlich einer Erfüllung der sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel - unmittelbar anzuwendenden Vorschriften des namentlich im EG-Vertrag kodifizierten europäischen Kartellrechts sind Bestandteil der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden öffentlichen Ordnung (vgl. BGHZ 46, 365, 367 - Schweißbolzen; BGH NJW 1969, 978, 979 = WuW/E BGH 1000 - Fruchtsäfte; BGH NJW 1972, 2180, 2181 = WuW/E BGH 1226 - Eiskonfekt).

  • BGH, 14.11.1968 - KZR 1/68

    Lizenzvertrag über eine noch nicht angemeldete Erfindung

    Dieser Regelungsweise des Gesetzes entsprechend wollen auch die im Zweiten Abschnitt ("Sonstige Verträge") des Ersten Teils zusammengefaßten §§ 15 bis 21 nicht die dort genannten Verträge schlechthin, sondern nur die im einzelnen bezeichneten, in solchen Verträgen enthaltenen, als wettbewerbsbeschränkend mißbilligten Vertragsklauseln erfassen (BGHZ 46, 365, 376/77 "Schweißbolzen").

    Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen erkennt durch die Vorschriften des § 20 mittelbar die nach den einschlägigen anderen Gesetzen gewährten Monopolrechte trotz ihrer Kollision mit dem Wettbewerb als Ordnungsprinzip an, will sie allerdings in ihren durch die einschlägigen Gesetze gezogenen Schranken halten und ihre mißbräuchliche Ausnutzung verhindern, indem es über den Inhalt des Schutzrechts hinausgehende Beschränkungen des Vertragspartners verbietet (Bandasch in "Zehn Jahre Bundeskartellamt" S. 85 ff, 86/87), stellt aber andererseits die auf solche Monopolrechte bezüglichen Verträge von den gegen sonstige Wettbewerbsbeschränkungen gerichteten Vorschriften des Zweiten Abschnitts frei, indem es eben nur die Wettbewerbsbeschränkungen verbietet, die in dem als Sondervorschrift anzusehenden § 20 bezeichnet sind (BGHZ 46, 365, 379).

    Wie der erkennende Senat in BGHZ 46, 365 (373 ff) näher dargelegt hat, rechtfertigen und gebieten es Sinn und Zweck des § 20 GWB, diese Sondervorschrift für den Rechtsverkehr mit den darin genannten gewerblichen Schutzrechten über ihren ersichtlich zu eng gefaßten Wortlaut hinaus auf andere Verträge anzuwenden, bei denen die Vereinbarung von "über den Inhalt des Schutzrechts hinausgehenden" Beschränkungen des Vertragspartners des Schutzrechtsinhabers im Geschäftsverkehr in Betracht kommen kann.

  • OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15

    Zulässigkeit der Vollstreckbarerklärung eines nicht abschließenden

    Während teilweise vertreten wird, es habe nur eine summarische Plausibilitätsprüfung zu erfolgen (so insbesondere OLG Jena, Beschluss vom 8. August 2007 - 4 Sch 3/06, juris Rn. 31 ff.) bzw. der Schiedsspruch sei nur auf eine klare Verkennung der Rechtslage durch das Schiedsgericht zu untersuchen (vgl. Schlosser, a. a. O., Rn. 141, 145, 148; weitere Nachweise etwa bei K. Schmidt, FS Kerameus, 1197 ff., Fn. 35), geht die herrschende Meinung in der Rechtsprechung und Literatur davon aus, der Schiedsspruch sei in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht uneingeschränkt auf Verletzungen des ordre public hin zu überprüfen; dem Schiedsgericht stehe kein Auslegungsspielraum zu (so: BGH, Urteil vom 31. Mai 1972 - KZR 43/71, juris Rn. 13; Urteil vom 25. Oktober 1966 - KZR 7/65, juris Rn. 43 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2002 - 6 Sch 5/02, juris Rn. 6; K. Schmidt, a. a. O., § 87 Rn. 75; ders. BB 2006, 1397, 1400; ders. FS Kerameus, 1197, 1204 f.; Bumiller, a. a. O., Rn. 30; Schwab/Walter, a. a. O., Rn. 44, 46; Haus/Heitzer, NZKart 2015, 181, 185).
  • BGH, 28.01.2014 - III ZB 41/13

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs

    a) Soweit die Rechtsbeschwerde ihre abweichende Rechtsauffassung auf ältere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stützt (Urteile vom 12. Mai 1958 - VII ZR 436/56, BGHZ 27, 249; vom 23. April 1959 - VII ZR 2/58, BGHZ 30, 89, 97; vom 25. Oktober 1966 - KZR 7/65, BGHZ 46, 365, 367 f und vom 25. Oktober 1983 - KZR 27/82, BGHZ 88, 314, 319), sind diese noch zu § 1041 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in der Fassung vom 12. September 1950 (BGBl. S. 533) ergangen.

    Insoweit wurde in diesen Entscheidungen die Frage einer "offensichtlichen" Unvereinbarkeit nicht problematisiert; vielmehr heißt es im Urteil vom 25. Oktober 1966 (aaO S. 370): "Ob die der Entscheidung des Schiedsgerichts zugrunde liegende Rechtsauffassung ... auch von anderen geteilt wird und deshalb zumindest 'vertretbar' erscheint, ist unerheblich".

  • BGH, 25.10.1983 - KZR 27/82

    Schiedsklausel in Vereinssatzung

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  • BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68

    Voraussetzungen zur Aufhebung eines Schiedsspruchs - Anforderungen an das

  • BGH, 29.09.1983 - III ZR 213/82

    Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch - Anforderungen an einen Schiedsspruch

  • BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88

    Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage aufgrund einer vertraglichen

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - VI Sch(Kart) 1/02
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 160/69

    Ausländischer Schiedsspruch

  • OLG Frankfurt, 24.07.2014 - 26 Sch 28/13

    Schiedsgerichtsverfahren: Zulässigkeit von Teilschiedssprüchen ohne Vorliegen der

  • BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65

    Territorialitätsprinzip im Sortenschutzrecht

  • BGH, 31.05.1972 - KZR 43/71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 6 Sch 5/02

    Zuständigkeit des Kartellsenats zur Entscheidung in einer Schiedsgerichtssache

  • BGH, 15.12.1967 - KZR 6/66

    Bestimmung des zuständigen Revisionsgerichts in Kartellsachen - Vertrieb von

  • KG, 19.01.1995 - 25 U 7569/94

    Aktivlegitimation eines Wettbewerbsverbandes; Verpflichtung eines

  • LG Düsseldorf, 09.09.1986 - 4 O 320/79

    Patent auf ein Verfahren und einer Vorrichtung zur fortlaufenden Herstellung von

  • BGH, 29.05.1984 - KZR 28/83

    Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots - Vertrag über die Weitergabe von Wissen -

  • KG, 12.12.1994 - 25 W 7370/94

    Anspruch auf Unterlassung einer bundesweiten Werbung für ein das Wachstum von

  • OLG Hamburg, 12.03.1998 - 6 U 110/97
  • KG, 20.04.1995 - 25 U 3499/94

    Verpflichtung eines Gewerbeverbandes zur namentlichen Bezeichnung seiner

  • BGH, 17.10.1968 - KZR 11/66

    Abschluss eines Vertrages über eine Herstellungslizenz und eine Betriebslizenz -

  • BGH, 05.05.1967 - KZR 1/66

    Versagung eines in Deutschland nachgesuchten Patents - Kündigung eines

  • BGH, 01.03.1974 - I ZR 123/72

    Schutz eines Geschmacksmusters allein durch die geschmackliche Wirkung des

  • BGH, 30.09.1969 - 1 StR 33/69

    Rechtsbeugung und versuchter Betrug - Täuschung eines Schiedsgerichts über die

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