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   BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/65   

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https://dejure.org/1966,322
BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/65 (https://dejure.org/1966,322)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1966 - RiZ(R) 1/65 (https://dejure.org/1966,322)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1966 - RiZ(R) 1/65 (https://dejure.org/1966,322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsmäßige Behandlung eines Richters - Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Maßnahme der Dienstaufsicht - Zuständigkeit des Dienstgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 66
  • NJW 1966, 2165
  • MDR 1967, 40
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/65
    Damit sind die verfahrensmäßigen Voraussetzungen für die Weiterverfolgung des Antrags vor den Dienstgerichten nach Maßgabe des § 26 Abs. 3 DRiG gegeben (vgl. dazu Urteil des Dienstgerichts des Bundes vom 23. Oktober 1963, BGHZ 42, 163, 166) [BGH 23.10.1963 - RiZ 1/62].

    Indem sich der Gesetzgeber jeder näheren inhaltlichen Regelung der den Dienstaufsichtsbehörden gestatteten Maßnahmen enthalten hat, ist mit diesem Verzicht den Dienstgerichten die konkrete Beurteilung des Einzelfalles aufgetragen (vgl. BGHZ 42, 163, 170, 172) [BGH 23.10.1963 - RiZ 1/62].

    Darin liegt kein Widerspruch zu dem Urteil BGHZ 42, 163.

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

    Auszug aus BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/65
    Damit ist den Richtern ein allgemeiner Rechtsschutz gegen die Maßnahmen der Dienstaufsichtsbehörden gewährt, vornehmlich auch zur Sicherung der inneren Unabhängigkeit, wie das Berufungsgericht in Anlehnung an Ausführungen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 12, 81 zutreffend hervorhebt.

    Deshalb geht die Berufung des Antragstellers auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 12, 81 fehle Dort ist eine landesgesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärt worden, weil das Aufsteigen der Richter aus der Besoldungsgruppe A 13 in die Besoldungsgruppe A 14 nicht gesetzlich normiert, sondern in das Ermessen der Exekutive gestellt war.

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Durch die Schaffung besonderer Richterdienstgerichte mit genau umschriebenen Zuständigkeiten sollten nicht schon bestehende Zuständigkeiten und Prüfungsbefugnisse der Verwaltungsgericht zurückgedrängt bzw. auf die Richterdienstgerichte verlagert werden (vgl. hierzu BT-Drucks. III/516, S. 40, 52 ff.; vgl. auch BGHZ 46, 66 [72 f.]).

    Ist aber eine Maßnahme der Dienstaufsicht rechtswidrig, so bedeutet dies nicht ohne weiteres und stets, daß auch die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt ist (so auch BGHZ 46, 66 [70]).

    Hiernach hat das Richterdienstgericht, wenn eine bei ihm angefochtene Maßnahme der Dienstaufsicht nicht wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig ist, außerdem noch zu prüfen, ob sie aus anderen Gründen rechtswidrig und infolgedessen unzulässig ist (vgl. u.a. BGHZ 42, 163 [171]; 51, 363 [367 ff.]; 57, 344 [346 f.]; 69, 309 [314]; anders nur BGHZ 46, 66 [70, 73]).

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes, an der festzuhalten ist, kann als Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne der genannten Bestimmung nur ein gegen einen bestimmten Richter oder eine Gruppe von Richtern gerichtetes Verhalten einer die Dienstaufsicht ausübenden Stelle gewertet werden, das konkreten Bezug zur Tätigkeit des Richters hat (BGHZ 61, 374; 93, 100, 101; Urteile vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426 f. und vom 24. März 1981 - RiZ 7/80 - DRiZ 1981, 265 f; Zöller ZPO 15. Aufl. § 21e GVG Rz. 54; Kissel, GVG , § 1 Rz. 181; vgl. ferner BGHZ 46, 66).

    Allgemein reicht die bloße Behauptung einer Unabhängigkeitsverletzung (entgegen Schmidt/Räntsch, DRiG , 4. Aufl. , § 26 Rz. 35; BGHZ 46, 66, 70 -und Arndt, GKÖD, Bd. I, Teil 5, DRiG § 26 Rz. 74) nicht aus.

    Zudem spricht nichts für die Annahme, die in richterlicher Unabhängigkeit und nach pflichtgemäßem Ermessen über die Geschäftsverteilung entscheidenden Präsidiumsmitglieder hätten sich dabei von sachfremden Erwägungen der von der Antragstellerin vorgetragenen Art leiten lassen (vgl. hierzu BGHZ 46, 66, 74; 46 147, 150; Arndt, aaO. Rz. 71; BVerwG NJW 1982, 2274, 2394).

  • BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 2/04

    Prüfung einer Eignungsbeurteilung

    Die Frage, ob eine nachvollziehbare Rechtsauffassung zutrifft, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags (vgl. BGH, Urt. v. 21. Dezember 1976 - RiZ(R) 3/76, DRiZ 1977, 151; Urt. v. 7. Juni 1966 - RiZ(R) 1/65, BGHZ 46, 66, 69).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Das Richterdienstgericht des Bundes hat bereits früher hervorgehoben, daß Gegenstand der dienstgerichtlichen Überprüfung aufsichtlicher Maßnahmen nicht eigentlich deren Übereinstimmung mit dem Gesetz, sondern ihre Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit sei (BGHZ 46, 66, 70).
  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 2/05

    Überprüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch das Dienstgericht für Richter

    Soweit die Antragstellerin darauf verweist, dass der Senat in der Vergangenheit offen gelassen hat, ob allein der Verstoß einer Dienstaufsichtsmaßnahme gegen das verfassungsrechtlich verankerte Willkürverbot einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit darstellen kann und aus diesem Grund von den Dienstgerichten zu überprüfen ist (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1966 - RiZ(R) 1/65, BGHZ 46, 66, 73 f. und vom 5. Oktober 2005 - RiZ(R) 5/04 aaO), führt das nicht weiter.
  • BGH, 24.03.1981 - RiZ(R) 7/80

    Zulässigkeit der Anfechtung im Prüfungsverfahren - Leserbrief als Maßnahme der

    Das Dienstgericht des Bundes hat den Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht dem Zweck des § 26 Abs. 3 DRiG entsprechend von jeher sehr weit gefaßt (vgl. BGHZ 46, 66, 70 [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/65]; 47, 275, 282; 52, 287, 292; 57, 344, 346 [BGH 10.12.1971 - V ZR 90/69]; 61, 374, 377 [BGH 12.11.1973 - RizR 1/73]; BGH DRiZ 1976, 382; 1977, 151; 1979, 378; 1980, 229).

    Ebenso wie die subjektive Einstellung des Verantwortlichen einer Äußerung die objektive Beziehung zur richterlichen Unabhängigkeit nehmen kann (vgl. BGHZ 46, 66, 71) [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/65], kann aber auch die erkennbare Zielrichtung einer Äußerung, ihr nicht den Richter betreffender Zweck, gegen ihre Wertung als Maßnahme der Dienstaufsicht sprechen.

    Es kommt darauf an, ob es sich bei vernünftiger Betrachtung (BGH DRiZ 1979, 378) nach den Umständen des Einzelfalls (BGHZ 46, 66, 70) [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/65] objektiv um ein gegen einen bestimmten Richter gerichtetes Verhalten der Behörde handelt (BGHZ 61, 374, 378) [BGH 12.11.1973 - RizR 1/73].

  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung

    Eine solche Behauptung ist lediglich für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme der Dienstaufsicht ausreichend (BGH, Urteil vom 7. Juni 1966 - RiZ(R) 1/65, BGHZ 46, 66, 68; Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ(R) 5/89, NJW 1991, 425; Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl., § 26 Rdn. 60).
  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04

    Inhalt und Grenzen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Deshalb braucht nicht entschieden zu werden, ob allein die Willkürlichkeit einer Maßnahme einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit darstellt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Juni 1966 - RiZ(R) 1/65, BGHZ 46, 66, 73 f.).
  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Wie das Dienstgericht in der Entscheidung BGHZ 46, 66, 70 [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/65] ausgesprochen hat, gewährt § 26 Abs. 3 DRiG den Richtern einen allgemeinen Rechtsschutz gegen Einflußnahmen der Dienstaufsichtsbehörden.
  • BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68

    Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde

    Daß die Entscheidung BGHZ 46, 66 [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/65] zu dieser Auffassung nicht in Widerspruch steht, ist dort (S. 72) bereits hervorgehoben worden.
  • BGH, 21.12.1976 - RiZ(R) 3/76

    Unabhängigkeit der Mitglieder eines Präsidialrats - Maßnahmen einer

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02

    Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in

  • BGH, 11.02.1969 - RiZ(R) 5/68

    Dienstgerichtlich nachprüfbare Maßnahmen gegen Richter

  • Richterdienstgericht Sachsen, 25.04.2007 - 66 DG 3/06
  • BGH, 25.07.1969 - RiZ(R) 10/68

    Dienstleistungszeugnis als Maßnahme der Dienstaufsicht

  • BGH, 06.12.1968 - RiZ(R) 8/68

    Richterliche Unabhängigkeit bei Amtshilfe

  • BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 86.82

    Anfechtung der Erprobungsbeurteilung eines Richters - Unterscheidung des

  • BGH, 11.05.1982 - RiZ(R) 2/81

    Maßnahme der Dienstaufsicht i.S.v. § 26 Abs. 3 Deutsches Richtergesetz (DRiG) als

  • BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 2/73

    Verstoß gegen Dienstvorschriften - Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit -

  • BGH, 11.06.1971 - RiZ(R) 4/70

    Rückforderung einer Zeugnisablichtung - Beeinträchtigung in der richterlichen

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