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   BGH, 20.02.1967 - III ZR 243/64   

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https://dejure.org/1967,892
BGH, 20.02.1967 - III ZR 243/64 (https://dejure.org/1967,892)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1967 - III ZR 243/64 (https://dejure.org/1967,892)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1967 - III ZR 243/64 (https://dejure.org/1967,892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlehensaufnahme anlässlich des Erwerbs eines Gebrauchtwagens - Sicherung der Rückzahlungsverpflichtung - Sicherungseigentum am Kaufgegenstand - Rücktritt vom Abzahlungsgeschäft - Kauf- und Darlehensvertrag als wirtschaftliche Einheit - Entsprechende Anwendbarkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 241
  • NJW 1967, 1030
  • MDR 1967, 567
  • DB 1967, 812
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1951 - I ZR 20/51

    Abzahlungsgeschäfte

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 243/64
    Erfolglos stellt jedoch die Revision die vom Berufungsgericht angenommene entsprechende Anwendung der Bestimmungen des Abzahlungsgesotzes zur Nachprüfung, Denn das Berufungsgericht ist hiermit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. insbesondere BGHZ 3, 257; BGH LM § 6 AbzG Nr. 2; BGHZ 5, 373; BGH NJW 1954, 185) gefolgt, von der abzuweichen für den erkennenden Senat keine Veranlassung besteht.
  • BGH, 16.04.1952 - II ZR 192/51

    Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 243/64
    Erfolglos stellt jedoch die Revision die vom Berufungsgericht angenommene entsprechende Anwendung der Bestimmungen des Abzahlungsgesotzes zur Nachprüfung, Denn das Berufungsgericht ist hiermit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. insbesondere BGHZ 3, 257; BGH LM § 6 AbzG Nr. 2; BGHZ 5, 373; BGH NJW 1954, 185) gefolgt, von der abzuweichen für den erkennenden Senat keine Veranlassung besteht.
  • BGH, 23.06.1988 - III ZR 75/87

    Rückabwicklung eines finanzierten Abzahlungskaufs

    Hat bei einem finanzierten Abzahlungskauf der Darlehensgeber die verkauften Sachen an sich genommen und findet daher die Rückabwicklung gemäß §§ 1, 5 AbzG zwischen ihm und dem Käufer/Darlehensnehmer statt, so sind zu Lasten des Darlehensgebers auch Kaufpreiszahlungen aus Mitteln zu berücksichtigen, die der Käufer von anderen Darlehensgebern erhalten hat und zu deren Rückzahlung er verpflichtet bleibt, nicht dagegen Kaufpreiszahlungen aus dem Darlehen, von dessen Rückzahlung er aufgrund des Rücktritts befreit ist (Fortführung von BGHZ 47, 241).

    Insoweit ist dem Berufungsgericht im Ansatz zuzustimmen; es stützt sich mit Recht auf die Rechtsprechung des erkennenden und des VIII. Zivilsenats, die es dem Käufer/Darlehensnehmer bei einem finanzierten Abzahlungsgeschäft gestattet, eine an den Verkäufer geleistete Anzahlung auch dem Darlehensgeber nach dessen Rücktritt in Rechnung zu stellen (BGHZ 47, 241; 57, 112, 115) [BGH 06.10.1971 - VIII ZR 14/70].

    Anmerkung zu dem Senatsurteil BGHZ 47, 241 ausgeführt hat (WM 1967, 434, 440/441) - nicht durch eine besonders hohe Anzahlung gesichert; das muß er bedenken, bevor er seine Entscheidung trifft, ob er beim Darlehensvertrag verbleiben oder die Rücktrittsfolgen des § 5 AbzG auslösen will (BGHZ 47, 241, 245) [BGH 20.02.1967 - III ZR 243/64].

    Geldmittel, die gerade von dem Darlehensgeber stammen, der durch die Verwertung der Kaufsache die Rücktrittsfiktion des § 5 AbzG ausgelöst hat und der daher gegenüber dem Käufer zur Rückabwicklung nach §§ 1-3 AbzG verpflichtet ist, können nicht als Anzahlung des Käufers im Sinne der Entscheidungen BGHZ 47, 241; 57, 112, 115 [BGH 06.10.1971 - VIII ZR 14/70]behandelt werden.

  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 13/76

    Verjährung der Ansprüche des Darlehensgehers aus § 2 AbzG

    Der Schutz, den das Abzahlungsgesetz dem Käufer vor einem gleichzeitigen Verlust der Kaufsache und des Kaufpreises und vor einer Umgehung der §§ 1.2 und 3 AbzG gewährt, verwirklicht sich im Verhältnis zwischen dem Käufer und dem Darlehensgeber (BGHZ 47, 241, 242; BGH LM AbzG § 6 Nr. 2; BGB-RGRK a.a.O. § 5 AbzG Rdn. 5 und § 6 AbzG Rdn. 47).

    Nimmt der Darlehensgeber den ihm sicherungsübereigneten Kaufgegenstand an sich, so ist für die Abwicklung zugunsten des Käufers eine Anzahlung zu berücksichtigen, die dieser dem Verkäufer leistete; dieser Rechnungsposten kann sogar eine Saldoforderung des Käufers gegen den Darlehensgeber begründen (vgl. das Senatsurteil BGHZ 47, 241).

    Der Darlehensgeber hat die Wahl, ob er die Rücktrittsfolgen nach §§ 2, 5 AbzG auslösen will (vgl. BGHZ 47, 241, 245).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71

    Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen

    Dass die begrenzte Zielsetzung und der Ausnahmecharakter des Rechtsberatungsgesetzes eine einschränkende Auslegung rechtfertigen können (BGHZ 38, 71, 85; BGH Urteile v. 9. Mai 1967 - Ib ZR 59/65 = NJW 1967, 1562; v. 8. Mai 1970 - I ZR 62/68 = LM Nr. 19 zu § 1 RechtsberatG), enthebt nicht von einer auf den Schutzzweck sehenden Rechtsanwendung, um einem Leerlaufen der Regelung durch Umgehungsgeschäfte entgegenzuwirken (vgl. auch die ähnliche Problematik zum finanzierten Abzahlungsgeschäft, insbesondere BGHZ 3, 257, 259; 22, 90, 95; 37, 94, 99; 47, 241, 242; 47, 253, 254 f; 57, 112, 114).
  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70

    Finanzierter Abzahlungskauf; Rückabwicklung

    So ist auch hier der Kläger von der Verpflichtung zu weiteren Ratenzahlungen frei geworden und kann im Rahmen des durch den Rücktritt ausgelösten Rückgewährschuldverhältnisses (§§ 1 ff AbzG) der Streithelferin gegenüber die bereits gezahlten Raten in Rechnung stellen (BGH Urteil vom 27. März 1952 - IV ZR 188/51 = LM AbzG § 6 Nr. 2; BGHZ 47, 241, 242) [BGH 20.02.1967 - III ZR 243/64].

    Seine dem Schutzzweck des Abzahlungsgesetzes entsprechenden Rechte werden bei der Rückabwicklung des Darlehensvertrages in vollem Umfang gewahrt, weil er auch die dem Beklagten gegenüber geleistete Anzahlung im Rahmen dieses Rückabwicklungsschuldverhältnisses der Streithelferin gegenüber in Rechnung stellen kann (BGHZ 47, 241, 243) [BGH 20.02.1967 - III ZR 243/64].

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64

    Normales Bankkreditgeschäft finanziertes Abzahlungsgeschäft

    Dieses Ziel, dem Käufer zum Erwerb einer bestimmten beweglichen Sache gegen Teilzahlungen zu verhelfen, muß Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag derart innerlich miteinander verbinden, daß keiner der beiden Verträge ohne das Zustandekommen des anderen geschlossen worden wäre (BGH NJW 1954, 185, 187) [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53]; BGH Urteil v. 20. Februar 1967 - III ZR 243/64 -, zur Veröffentlichung bestimmt, oder jeder Vertrag seinen Sinn erst im Zusammenhang mit dem ändern erhält.

    In der Regel kommt es jedoch nicht auf das Interesse des Darlehnsgebers (Bank) am Kaufgeschäft, sondern entscheidend darauf an, daß die Kredithingabe ihrer Gestaltung nach darauf abstellt, dem Käufer zum Erwerb eines Gegenstandes gegen Teilzahlung zu verhelfen, eben weil die Bank hofft - und darin liegt ihr wirtschaftliches Interesse - mit der Finanzierung ein gewinnbringendes Geschäft durchführen zu können (BGH Urteil vom 20. Februar 1967 - III ZR 243/64).

  • BGH, 09.02.1978 - III ZR 31/76

    Garantie der Rückzahlung eines kreditierten Gesamtbetrags gegenüber der

    Das Ziel, dem Käufer zum Erwerb eines bestimmten Gegenstandes gegen Teilzahlungen zu verhelfen, verbindet beide Verträge derart miteinander, daß die jeweils Beteiligten keinen von beiden ohne das Zustandekommen des anderen Vertrags geschlossen hätten (vgl. die Senatsurteile BGHZ 47, 253, 255 und 47, 241 ff).
  • BGH, 08.11.1979 - III ZR 115/78

    Bewertung von Teilstücken eines finanzierten Abzahlungsgeschäfts -

    Dieses Ziel verband die beiden rechtlich selbständigen Verträge derart miteinander, daß die jeweils Beteiligten den einen Vertrag nicht ohne den anderen abgeschlossen hätten (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1979 - III ZR 129/77 = NJW 1979, 2194 = WM 1979, 489; ferner Senatsurteile BGHZ 47, 241 ff. und 47, 253, 255).
  • BGH, 18.11.1968 - II ZR 152/67

    Wechsel aus Abzahlungsgeschäften

    Darlehen gewährt und mit der Darlehensvaluta den Verkäufer befriedigt (vgl. BGHZ 47, 241 = NJW 1967, 1030).
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78

    Klage auf Zahlung rückständiger Darlehensraten - Einheit zwischen Kaufvertrag und

    Das unstreitig mit den beiden Verträgen erstrebte Ziel, dem auf Grund der Zeitungsanzeigen der J. KG an der Übernahme eines Reinigungsdienstes für Teppiche interessierten Beklagten zu 1) eine Teppichreinigungsmaschine gegen Teilzahlung zu verschaffen, verbindet, wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, beide Verträge derart miteinander, daß die an ihnen Beteiligten keinen von beiden ohne das Zustandekommen des anderen Vertrages geschlossen hätten (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 47, 253, 255; 47, 241 ff sowie das Senatsurteil in WM 1978, 459).
  • BGH, 18.01.1979 - III ZR 129/77

    Der finanzierte Abzahlungskauf - Verknüpfung eines Kaufvertrages mit einem

    Das Ziel, dem Käufer zum Erwerb des Wagens gegen Teilzahlungen zu verhelfen, verbindet beide rechtlich selbständigen Verträge derart miteinander, daß die jeweils Beteiligten den einen Vertrag nicht ohne das Zustandekommen des anderen abgeschlossen hätten (vgl. die Senatsurteile BGHZ 47, 241 ff und 47, 253, 255).
  • BGH, 18.12.1969 - III ZR 248/68

    Verpflichtung zur Rückzahlung in den vereinbarten Teilbeträgen nach Empfang eines

  • BGH, 19.10.1978 - III ZR 74/77

    Darlehensvertrag zur Finanzierung des Kaufvertrags über ein Kfz - Anwendbarkeit

  • BGH, 15.01.1968 - II ZR 221/65

    Rechtswirksames Zustandekommen eines Bürgschaftsvertrages - Unbeschränkte Haftung

  • OLG Stuttgart, 21.03.1989 - 6 U 57/88

    Widerruf eines finanzierten Abzahlungskaufs über eine Autowaschanlage;

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