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   BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65   

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https://dejure.org/1967,47
BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65 (https://dejure.org/1967,47)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1967 - Ib ZR 59/65 (https://dejure.org/1967,47)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1967 - Ib ZR 59/65 (https://dejure.org/1967,47)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs durch den Deutschen Anwaltsverein - Geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch einen Wirtschaftsprüfer - Beanstandung der Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers im Aufsichtswege durch die Wirtschaftsprüferkammer ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 12 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 12
  • NJW 1967, 1558
  • MDR 1967, 651
  • BB 1967, 690
  • DB 1967, 1081
 
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Wird zitiert von ... (84)

  • LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14

    Schadensersatz bei Vertragsschluss nach ColdCall

    Im Gegenteil: In weiteren - zum Teil vorangehenden, zum Teil späteren - Entscheidungen wird ausdrücklich der Schutzgesetzcharakter der §§ 1 und 3 UWG bestätigt (vgl. BGH NJW 1955, 382; NJW 1967, 1558; NJW 2006, 830, 838), so dass auch die Literatur jedenfalls mit Blick auf §§ 1 und 3 UWG deren Schutzgesetzcharakter im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anerkannt hat (vgl. nur Münchener Kommentar- Wagner , BGB, 6. Aufl. 2013, § 823 Rn. 424).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    aa) Der Gesichtspunkt eines erleichterten Ersatzes auch solcher Schäden, die durch fortgesetzte Handlungen entstehen können, scheidet aus, da der Klägerin als Verband ein eigener Schaden aus Verletzungshandlungen nicht entstehen kann (vgl. BGHZ 41, 314, 318 - Lavamat; BGHZ 48, 12, 15 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65] - Anwaltsverein; BGHZ 52, 393, 397 - Fotowettbewerb) und die Vertragsstrafe daher hier die ihr sonst auch zukommende Funktion eines pauschalierten Schadensersatzes nicht hat.
  • BGH, 14.11.2006 - XI ZR 294/05

    BGH bejaht Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale aus abgetretenem Recht bei

    (b) Das Argument der Revision, anerkanntermaßen könne die Klagebefugnis von Verbänden auch aus abgeleitetem Recht durch Ermächtigungserklärungen oder Abtretungen begründet werden, aufgrund derer der Verband dann als treuhänderischer Rechtsinhaber Klage erhebt (vgl. BGHZ 48, 12, 15; 89, 1, 2 f.; MünchKommZPO/Lindacher 2. Aufl. vor § 50 Rdn. 60; Musielak/Weth, ZPO 4. Aufl. § 51 Rdn. 33 f.; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. vor § 50 Rdn. 58; Zöller/Vollkommer, ZPO 25. Aufl. vor § 50 Rdn. 60 f.), greift nicht.
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