Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1967 - II ZR 215/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,894
BGH, 13.07.1967 - II ZR 215/65 (https://dejure.org/1967,894)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1967 - II ZR 215/65 (https://dejure.org/1967,894)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1967 - II ZR 215/65 (https://dejure.org/1967,894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fälligkeit von Beiträgen zu einem Verein nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitglieds - Unabdingbare Gewährleistung der Möglichkeit eines Austritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 207
  • NJW 1967, 2303
  • MDR 1967, 909
  • DB 1967, 1498
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06

    Satzungsmäßige Festlegung der Erhebung einer Umlage von Vereinsmitgliedern

    Nach § 6 der Vereinssatzung bleibt auch nach Beendigung der Mitgliedschaft die Zahlungspflicht für die bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beträge bestehen (vgl. BGHZ 48, 207, 209).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 243/13

    Austritt aus einem Arbeitgeberverband: Unwirksamkeit einer

    c) Bis zum Wirksamwerden des Austritts mit Ablauf der mit Art. 9 Abs. 3 GG vereinbaren Kündigungsfrist von 6 Monaten hat die Beklagte als Mitglied im Verband sämtliche Rechte und Pflichten einschließlich der Beitragspflicht (BGHZ 48, 207, 209; Schöpflin in Bamberger/Roth, BGB, 3. Aufl., § 39 Rn. 6; von Bernuth, NJW 2003, 2215).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 119/08

    Zur internationalen Zuständigkeit bei Verträgen über Teilzeitwohnrechte

    Dieses - jeder Vereinsmitgliedschaft immanente (vgl. BGHZ 48, 207, 210) - Risiko, dem im deutschen Recht durch die zwingende Vorschrift des § 39 BGB Rechnung getragen wird, wird hier dadurch erhöht, dass - wie das Berufungsgericht festgestellt hat - die Mitgliedschaft in dem nach österreichischem Recht gegründeten Verein ursprünglich mindestens 99 Jahre dauern sollte und nunmehr nach einer Satzungsänderung frühestens nach 15 Jahren durch ordentliche Kündigung beendet werden kann.
  • OLG Schleswig, 06.02.2003 - 11 U 83/01

    Eingeschränkte Sonderumlagepflicht des ausscheidenden Vereinsmitglieds

    Ein Verein kann aber ein ausgeschiedenes Mitglied zur Leistung von Beiträgen nicht mehr heranziehen, die die Mitgliederversammlung zwar während der Zugehörigkeit des Mitglieds zum Verein für ein vor dem Ausscheiden liegendes Geschäftsjahr festgesetzt, aber erst zu einem Zeitpunkt fällig gestellt hat, in dem das Mitglied bereits ausgeschieden war (BGHZ 48, 207 ff.).

    Insoweit kann sich das Landgericht zunächst nicht auf die bereits genannte Entscheidung BGHZ 48, 207 ff. stützen.

  • OLG Saarbrücken, 08.03.1974 - 3 U 23/73

    Rechtmäßigkeit der Zuerkennung eines Schmerzensgeldbetrages bei Versterben des

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof eine streng verfahrensrechtliche Auffassung vertreten, welche die Zustellung der Klage zur Voraussetzung für die Vererblichkeit des Anspruchs macht, und eine erweiternde Auslegung abgelehnt (BGH NJW 1961, 1575; 1961, 2347 [BGH 10.10.1961 - VI ZR 40/61] ; 1967, 2304 [BGH 13.07.1967 - II ZR 215/65] ; LM Nr. 45 zu § 847 BGB; ebenso OLG Köln JMBl NRW 1970, 133; vgl. auch OLG Stuttgart NJW 1972, 1900 [OLG Stuttgart 17.05.1972 - 13 U 28/72] ; LG Hamburg DAR 1967, 275; Münzel NJW 1961, 1558).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht