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   BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64   

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https://dejure.org/1968,54
BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64 (https://dejure.org/1968,54)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1968 - II ZR 208/64 (https://dejure.org/1968,54)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1968 - II ZR 208/64 (https://dejure.org/1968,54)
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Berliner Kreditabteilung

§ 164 BGB, Mißbrauch der Prokura, schuldhaftes Nichterkennen

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164, § 242, § 254; HGB § 50; ZPO § 597
    Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura; Unstatthaftigkeit des Wechselprozesses bei nicht durch Urkunden belegte Gegeneinwendungen des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkung der Vertretungsmacht - Mißbrauch der Vertretungsmacht - Schutz des Vertretenen - Prokura - Gesellschaftsrecht - Kontrollmaßnahmen - Unbeschränkbarkeit des Umfangs - Bankwidrige Überweisungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 112
  • NJW 1968, 1379
  • MDR 1968, 647
  • WM 1968, 651
  • DB 1968, 974
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.1966 - VII ZR 125/65

    Schutz des Vertretenen vor dem Mißbrauch der Vertretungsmacht

    Auszug aus BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64
    Die gefestigte Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zum Missbrauch der Vertretungsmacht hat der VII. Zivilsenat in seinem Urteil vom 28. Februar 1966 - VII ZR 125/65 (WM 1966, 491 ) dahin zusammengefaßt: Der Vertretene ist gegen einen erkennbaren Missbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragsgegner dann geschützt, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, so dass beim Vertragsgegner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege.

    Solche Erklärungen sind schon der Form nach völlig bankwidrig und höchst verdächtig (vgl. Urteil den VII. Zivilsenats vom 28. Februar 1966 - VII ZR 125/65 - S. 14).

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    a) Der Vertretene ist gegen einen erkennbaren Missbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragspartner dann geschützt, wenn der Vertreter unter Überschreitung der ihm im Innenverhältnis gesetzten Schranken von seiner Vertretungsmacht in rechtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, so dass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (BGHZ 50, 112, 114; 113, 315, 320).
  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

    Der Gedanke des Berufungsgerichts, dieser Grundsatz entfalle, wo ein Mißbrauch der Vertretungsmacht für den Vertragsgegner erkennbar sei (BGHZ 50, 112) oder das Rechtsgeschäft mit einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft abgeschlossen werde, weil sich in solchen Fällen ein Verkehrsschutz erübrige (Uwe H. Schneider in Festschr. f. Bärmann, 1975, S. 873, 891), kommt hier nicht zum Zuge.
  • BGH, 28.01.2014 - II ZR 371/12

    Sittenwidrigkeit eines vom Bevollmächtigten unter Vollmachtsmissbrauch und

    Ein Missbrauch kann auch vorliegen, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in verdächtiger Weise Gebrauch macht und sich dem anderen Vertragsteil der begründete Verdacht eines Treueverstoßes aufdrängen musste (BGH, Urteil vom 25. März 1968 - II ZR 208/64, BGHZ 50, 112, 114; Urteil vom 31. Januar 1991 - VII ZR 291/88, BGHZ 113, 315, 320; Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, ZIP 2007, 1942 Rn. 69; Urteil vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10, WM 2012, 2020 Rn. 21).
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