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   BGH, 30.05.1968 - VII ZR 2/66   

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https://dejure.org/1968,116
BGH, 30.05.1968 - VII ZR 2/66 (https://dejure.org/1968,116)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1968 - VII ZR 2/66 (https://dejure.org/1968,116)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1968 - VII ZR 2/66 (https://dejure.org/1968,116)
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Lupinenweg

§ 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Direktkondiktion

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auszahlung eines Kredits an das Wohnungsbauunternehmen anstatt an den Kreditnehmer - Übernahme der Mithaftung für die Rückzahlung des Kredits durch das Wohnungsbauunternehmen - Rücküberweisungsverlangen der Bank bei Auszahlung entgegen der Weisung des Kreditnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 227
  • NJW 1968, 1822
  • MDR 1968, 833
  • DB 1968, 1710
  • JR 1969, 56
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70

    Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

    Wie der erkennende Senat im Anschluß an von Caemmerer (JZ 1962, 385, 386) bereits bei der Behandlung von Anweisungsfällen, wenn eine wirksame Anweisung fehlt, zum Ausdruck gebracht hat, sind stets in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung von Vorgängen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, zu beachten (BGHZ 50, 227, 229) [BGH 27.05.1968 - AnwSt R 8/67].

    Denn nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung ist unter einer Leistung im Sinne des § 812 Abs. 1 BGB eine bewußte und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens zu verstehen (BGHZ 40, 272, 277 [BGH 31.10.1963 - VII ZR 285/61]; 48, 70, 73 [BGH 29.05.1967 - VII ZR 66/65]; 50, 227, 230 ff [BGH 27.05.1968 - AnwSt R 8/67]; vgl. a. Hadding a.a.O. S. 99 ff mit Nachweisen).

  • BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80

    Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen

    So hat der Senat z. B. in BGHZ 50, 227 = NJW 1968, 1822, eine unmittelbare Leistungsbeziehung zwischen einer Bank und einem Wohnungsbauunternehmen angenommen, an das von der Bank ein Darlehen für Erwerber eines Eigenheims ausbezahlt wurde und das für den gewährten Kredit die Mit haftung übernommen hatte.
  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Vielmehr sind in erste Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (BGHZ 50, 227, 229 [BGH 27.05.1968 - AnwSt R 8/67]; 58, 184, 187; 61, 289, 292; 72, 246, 250; 87, 393, 396; 88, 232, 235 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83]; BGH WM 1984, 423).
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