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   BGH, 05.04.1968 - V ZR 228/64   

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BGH, 05.04.1968 - V ZR 228/64 (https://dejure.org/1968,440)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1968 - V ZR 228/64 (https://dejure.org/1968,440)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1968 - V ZR 228/64 (https://dejure.org/1968,440)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 73
  • NJW 1968, 1284
  • MDR 1968, 570
  • DVBl 1968, 595
  • DÖV 1968, 734
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 03.04.1903 - VII 499/02

    Ersatzansprüche wegen Beeinträchtigung der Fischerei.; Gutachten.

    Auszug aus BGH, 05.04.1968 - V ZR 228/64
    Das Berufungsgericht gründet den Entschädigungsanspruch des Beklagten auf § 71 in Verbindung mit § 70 Abs. 1 Satz 1 (Nr. 3) LWG und führt dazu aus: Das Fischereirecht sei - entsprechend der ehemaligen Regelung in §§ 156, 157 PrWassG (zu vergleichen RGZ 46, 287; 54, 260) - ein Recht im Sinn des § 70 Abs. 1 Satz 1 (Nr. 3) LWG.

    In der Entscheidung vom 3. April 1903 (RGZ 54, 260, 267) habe das Reichsgericht ausdrücklich den Fall einbezogen, daß die Ausübung der Fischerei dadurch ganz oder zum Teil unmöglich werden könne, daß besondere zugelassene Fischereigerätschaften nicht mehr verwendet werden könnten.

    Der Ausbau zur Schiffbarmachung gehört aber zu den vordringlichen Aufgaben des Bundes, so daß die Grundsätze, die vom Reichsgericht für das durch Privileg erworbene Fischereirecht entwickelt wurden (RGZ 54, 260; über frühere Entscheidungen vgl. Gruchot 29, 247; JW 1886, 451; RGZ 41, 142; 46, 287; Recht 11, 999, insgesamt nachgewiesen auch in von Kamptz/Delius, Die Rechtsprechung des Reichs- und Kammergerichts auf den Gebieten des öffentlichen Rechts Band I S. 305 ff), im wesentlichen auch auf das den Ländern im Wasserrechtsvertrag verbliebene Fischereirecht angewendet werden können.

    Es ist vielmehr angesichts der vordringlichen Aufgaben der Bundeswasserstraßen als Verkehrswege auf jede einzelne Maßnahme des Ausbaues einzugehen und zu prüfen, ob eine bestimmte Anlage oder Maßnahme infolge ihrer besonderen Beschaffenheit oder ihrer besonderen Tragweite für die Fischerei diese überhaupt ganz oder zum Teil aufhebt oder eine der Bedeutung nach gleiche Folge herbeiführt (RGZ 54, 260, 267).

    Dies wurde bejaht bei der Beseitigung oder Minderung wertvollen Gewässers infolge Durchstichs oder Verlandung, auch bei Stromversetzung und bei solchen Einengungen des Flußbetts, die die Benutzung der dem Berechtigten bisher zustehenden Fischereigeräte unmöglich machte (RG JW 1886, 451 Nr. 31; RGZ 54, 260, 268; Holtz/Kreutz/Schlegelberger, Des preußische Wasserrecht, 4. Aufl. § 156 Anm. 6).

  • RG, 12.06.1900 - VII 66/00

    1. Umfang der Entschädigung, welche dem in einem öffentlichen Flusse

    Auszug aus BGH, 05.04.1968 - V ZR 228/64
    Das Berufungsgericht gründet den Entschädigungsanspruch des Beklagten auf § 71 in Verbindung mit § 70 Abs. 1 Satz 1 (Nr. 3) LWG und führt dazu aus: Das Fischereirecht sei - entsprechend der ehemaligen Regelung in §§ 156, 157 PrWassG (zu vergleichen RGZ 46, 287; 54, 260) - ein Recht im Sinn des § 70 Abs. 1 Satz 1 (Nr. 3) LWG.

    Der Ausbau zur Schiffbarmachung gehört aber zu den vordringlichen Aufgaben des Bundes, so daß die Grundsätze, die vom Reichsgericht für das durch Privileg erworbene Fischereirecht entwickelt wurden (RGZ 54, 260; über frühere Entscheidungen vgl. Gruchot 29, 247; JW 1886, 451; RGZ 41, 142; 46, 287; Recht 11, 999, insgesamt nachgewiesen auch in von Kamptz/Delius, Die Rechtsprechung des Reichs- und Kammergerichts auf den Gebieten des öffentlichen Rechts Band I S. 305 ff), im wesentlichen auch auf das den Ländern im Wasserrechtsvertrag verbliebene Fischereirecht angewendet werden können.

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 110/64

    Enteignung (Küstenfischer)

    Auszug aus BGH, 05.04.1968 - V ZR 228/64
    Bin dem Betrieb eigener Wert, der im Rahmen des Rechts am Gewerbebetrieb gegen Eingriffe geschützt ist, kommt bei Änderungen an öffentlichen Sachen nur in Betracht, wenn der Betriebsinhaber sich darauf verlassen kann, daß der ihm günstige und von ihm genutzte Zustand auf die Dauer erhalten bleibt (BGHZ 45, 150, 159 [BGH 31.01.1966 - III ZR 110/64]; Urteil des Senats vom 3. Januar 1968 - V ZK 219/64; vgl. auch BGH JZ 1968, 130, 151).
  • BGH, 03.01.1968 - V ZR 219/64

    Entschädigung bei Moselausbau

    Auszug aus BGH, 05.04.1968 - V ZR 228/64
    Es ist im Lande Rheinland-Pfalz als Recht im Sinn des § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LWG in seinem ganzen Umfang gemäß § 71 Abs. 1 LWG gegen nachteilige Wirkungen des Ausbaues oberirdischer Gewässer geschützt (Urteil des Senats vom 3. Januar 1968, NJW 1968, 648 [BGH 03.01.1967 - V ZR 219/64]; zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BGH, 26.11.1954 - V ZR 58/53

    Enteignungscharakter von Bausperren

    Auszug aus BGH, 05.04.1968 - V ZR 228/64
    In einem solchen Fall ist das ordentliche Gericht auch Über die Entscheidung der Vortrage berufen, ob ein Tatbestand vorliegt, der eine Enteignung oder einen enteignungsgleichen Eingriff darstellt (Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG; BGHZ 15, 270 [BGH 26.11.1954 - V ZR 58/53]; weitere Nachweise vgl. LM GG Art. 14 Nr. 37 Anm. Pritsch; Bachof DÖV 1954, 593).
  • RG, 01.02.1898 - III 332/97

    Ist der Staat zur Entschädigung verpflichtet, wenn durch die im öffentlichen

    Auszug aus BGH, 05.04.1968 - V ZR 228/64
    Der Ausbau zur Schiffbarmachung gehört aber zu den vordringlichen Aufgaben des Bundes, so daß die Grundsätze, die vom Reichsgericht für das durch Privileg erworbene Fischereirecht entwickelt wurden (RGZ 54, 260; über frühere Entscheidungen vgl. Gruchot 29, 247; JW 1886, 451; RGZ 41, 142; 46, 287; Recht 11, 999, insgesamt nachgewiesen auch in von Kamptz/Delius, Die Rechtsprechung des Reichs- und Kammergerichts auf den Gebieten des öffentlichen Rechts Band I S. 305 ff), im wesentlichen auch auf das den Ländern im Wasserrechtsvertrag verbliebene Fischereirecht angewendet werden können.
  • BGH, 07.12.1967 - III ZR 83/65

    Ansprüche nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen - Ansprüche wegen

    Auszug aus BGH, 05.04.1968 - V ZR 228/64
    Bin dem Betrieb eigener Wert, der im Rahmen des Rechts am Gewerbebetrieb gegen Eingriffe geschützt ist, kommt bei Änderungen an öffentlichen Sachen nur in Betracht, wenn der Betriebsinhaber sich darauf verlassen kann, daß der ihm günstige und von ihm genutzte Zustand auf die Dauer erhalten bleibt (BGHZ 45, 150, 159 [BGH 31.01.1966 - III ZR 110/64]; Urteil des Senats vom 3. Januar 1968 - V ZK 219/64; vgl. auch BGH JZ 1968, 130, 151).
  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 1.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Die Aufrechterhaltung einer bestimmten Strömungsgeschwindigkeit im Fischfanggebiet kann nicht gefordert werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 5. April 1968 - V ZR 228.64 - BGHZ 50, 73 ).
  • BVerwG, 25.09.1996 - 11 A 20.96

    Verwaltungsverfahrensrecht - Keine Geltung des § 74 Abs. 2 VwVfG für

    Ein Ausbau zur besseren Schiffbarmachung greift in dieses Fischereirecht nur dann ein, wenn eine bestimmte Anlage oder Maßnahme des Ausbaus infolge ihrer besonderen Beschaffenheit oder Tragweite für die Fischerei diese überhaupt ganz oder zum Teil aufhebt oder eine der Bedeutung nach gleiche Folge herbeiführt (im Anschluß an BGHZ 50, 73 [75]).«.

    Ein solches Fischereirecht kraft früheren Eigentums des Landes Preußen kann gegenüber den Verkehrsinteressen, denen die Bundeswasserstraßen in erster Linie zu dienen bestimmt sind, grundsätzlich kein Recht auf Aufrechterhaltung der natürlichen Verhältnisse gewähren, sondern besteht - ähnlich wie das private Eigentum an einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße - in der Regel nur unbeschadet der Erfüllung der mit der öffentlichen Bestimmung der Straße verbundenen Aufgaben (vgl. RGZ 54, 260 (266); BGHZ 50, 73 (74 f.)).

    Es ist vielmehr angesichts der vordringlichen Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraßen zu prüfen, ob eine bestimmte Anlage oder Maßnahme des Ausbaus infolge ihrer b e s o n d e r e n Beschaffenheit oder Tragweite für die Fischerei diese überhaupt ganz oder zum Teil aufhebt oder eine der Bedeutung nach gleiche Folge herbeiführt (vgl. RGZ 54, 260 (267 f.); BGHZ 50, 73 (75)).

  • BGH, 31.05.2007 - III ZR 258/06

    Schadensersatzansprüche des Inhabers von Fischereirechten wegen des Baus und des

    Soweit es also lediglich um tatsächliche Behinderungen des Fischfangs geht, wie hier, müssen nach Ausmaß und Dauer wesentliche Beeinträchtigungen vorliegen (anders möglicherweise RG JW 1939, 419; für Bundeswasserstraßen mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Schifffahrt noch enger BGHZ 50, 73, 74 ff. und BVerwGE 102, 74, 77 f.: notwendig sei eine gänzliche oder teilweise Aufhebung des Fischereirechts).
  • BGH, 15.03.2001 - III ZR 154/00

    Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber einer wasserrechtlichen Bewilligung

    Zutreffend geht allerdings das Berufungsgericht davon aus, daß das dem Kläger im Pachtvertrag eingeräumte Fischereiausübungsrecht (§§ 1, 11 NdsFischG) wegen des damit verbundenen ausschließlichen Aneignungsrechts durch § 1004 BGB geschützt ist (vgl. dazu BGHZ 49, 231, 234 f.; 50, 73, 74; Senatsurteil vom 21./22. Juli 1969 - III ZR 215/66 - VersR 1969, 928, 929; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 2. Aufl. Rn. 759).
  • BVerwG, 03.05.2011 - 7 A 9.09

    Planfeststellung; Wasserstraße, Planfeststellung für Ausbau von -; Abwägung, -

    Bestimmte Fangchancen oder ein bestimmter Fischbestand seien nicht geschützt (RG, Urteil vom 3. April 1903 - VII 499/02 - RGZ 54, 260; BGH, Urteil vom 5. April 1968 - V ZR 228/64 -, BGHZ 50, 73; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 20. Mai 1977 - 1 U 105/75 - VKBl 1979, 280 ff.; BVerwG, Urteil vom 25. September 1996 - BVerwG 11 A 20.96 - BVerwGE 102, 74 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 17. März 2010 - 7 KS 174/06 - ZfW 2010, 225; VGH München, Urteil vom 19. November 1996 - 8 B 95.1134 - VKBl 1997, 563).
  • VG Darmstadt, 15.10.1997 - 2 E 1071/96

    Inhaber eines selbstständigen Fischereirechts am Main in dem im Wasserbuch

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  • BGH, 31.05.2007 - III ZR 259/06

    Schadensersatzansprüche des Inhabers von Fischereirechten wegen des Baus und des

    Soweit es also lediglich um tatsächliche Behinderungen des Fischfangs geht, wie hier, müssen nach Ausmaß und Dauer wesentliche Beeinträchtigungen vorliegen (anders möglicherweise RG JW 1939, 419; für Bundeswasserstraßen mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Schifffahrt noch enger BGHZ 50, 73, 74 ff. und BVerwGE 102, 74, 77 f.: notwendig sei eine gänzliche oder teilweise Aufhebung des Fischereirechts).
  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 14/75

    Doppelzulassung bei kommunaler Neuordnung

    bei der Änderung der Fließgeschwindigkeit eines Flusses (BGHZ 50, 73, 76),.
  • BGH, 31.05.2007 - III ZR 260/06

    Schadensersatzansprüche des Inhabers von Fischereirechten wegen des Baus und des

    Soweit es also lediglich um tatsächliche Behinderungen des Fischfangs geht, wie hier, müssen nach Ausmaß und Dauer wesentliche Beeinträchtigungen vorliegen (anders möglicherweise RG JW 1939, 419; für Bundeswasserstraßen mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Schifffahrt noch enger BGHZ 50, 73, 74 ff. und BVerwGE 102, 74, 77 f.: notwendig sei eine gänzliche oder teilweise Aufhebung des Fischereirechts).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 1 U 2/02

    Zur Zuständigkeit des Rheinschifffahrtsgerichts;Schadensersatz nach

    Dabei kann nicht nur der Verpächter sondern auch ein Fischereipächter Träger von Schadensersatzansprüchen sein (vgl. BGHZ 49, 231, 234; 50, 73, 74).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1980 - 7 B 86/77

    Bindung der Wasserbehörde an eine atomrechtliche Standortgenehmigung; Befugnis

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