Rechtsprechung
BGH, 14.07.1969 - III ZR 235/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 52, 259
- NJW 1969, 1962
- MDR 1969, 914
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- RG, 12.05.1909 - V 422/08
Ist in § 148 des preuß. Allg. Berggesetzes vom 24. Juni 1865 unter dem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 16.11.1892 - V 166/92
Bergschade.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.04.1958 - V ZR 32/57
Schadensersatzpflicht des Bergwerkseigentümers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 13.05.1909 - II 651/08
Tritt Unterbrechung des Verfahrens ein, wenn nach Einlegung der Revision der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 27.01.1932 - V 97/31
1. Steht dem Bergwerkspächter die Kohle zu, die der verpachtende …
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- BGH, 16.02.1970 - III ZR 136/68
Bergschädenregelung und Art. 14 GG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 03.07.1972 - III ZR 192/70
Haftung des Bergwerksbesitzers
Auch der Bergwerksbesitzer, der nicht Bergwerkseigentümer ist, jedoch für Bergschäden Ersatz zu leisten hat (BGHZ 52, 259), haftet für alle, aber auch nur für die während seiner Besitzzeit entstandenen Bergschäden ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Vornahme der schädigen Betriebshandlungen.Auf die Revision des Klägers hat der auch jetzt erkennende Senat durch Urteil vom 14. Juli 1969 (BGHZ 52, 259) das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
- LSG Hessen, 24.05.2007 - L 8/14 KR 26/04
Krankenversicherung - Krankenhaus - Voraussetzungen für die Abrechnung einer …
Dies setzt in der Regel voraus, dass der Normgeber bereits bei Erlass der Vorschrift die begriffliche Breite des Tatbestands gekannt hat und sich der Unterschiedlichkeit der hiervon erfassten Sachverhalte bewusst war (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Juli 1969, III ZR 235/65 = BGHZ 52, 259, 262).
- SG Dresden, 05.08.2004 - S 18 KR 599/03
Abrechenbarkeit der Fallpauschale 11.02 für eine Stammzellentransplantation nach …
Dies setzt in der Regel voraus, dass der Normgeber bereits bei Erlass der Vorschrift die begriffliche Breite des Tatbestands gekannt hat und sich der Unterschiedlichkeit der hiervon erfassten Sachverhalte bewusst war (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.1969, Az. III ZR 235/65, BGHZ 52, 259 [262]). - BGH, 16.02.1970 - III ZR 169/68
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Umfang der Pflichten einer …
Der Grundeigentümer ist ferner verpflichtet, zu dulden, daß seinem Grundstück und (oder) dessen "Zubehörungen" durch den Bergbaubetrieb Schäden - gegebenenfalls bis zur völligen Entwertung und Vernichtung (u.a. RGZ 98, 79) - zugefügt werden, und ist insoweit auf einen Entschädigungsanspruch gegen den Bergwerksbesitzer (zu diesem Begriff vgl. BGHZ 52, 259) angewiesen. - BGH, 16.02.1970 - III ZR 146/68
Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Bergwerksbesitzer - Eingriff in …
Der Grundeigentümer ist ferner verpflichtet, zu dulden, daß seinem Grundstück und (oder) dessen "Zubehörungen" durch den Bergbaubetrieb Schäden - gegebenenfalls bis zur völligen Entwertung und Vernichtung (u.a. RGZ 98, 79) - zugefügt werden, und ist insoweit auf einen Entschädigungsanspruch gegen den Bergwerksbesitzer (zu diesem Begriff vgl. BGHZ 52, 259) angewiesen. - SG Dresden, 05.08.2004 - S 18 KR 468/01
Abrechenbarkeit der Fallpauschale 11.01 für eine Stammzellentransplantation nach …
Dies setzt in der Regel voraus, dass der Normgeber bereits bei Erlass der Vorschrift die begriffliche Breite des Tatbestands gekannt hat und sich der Unterschiedlichkeit der hiervon erfassten Sachverhalte bewusst war (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.1969, Az. III ZR 235/65, BGHZ 52, 259 [262]).