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   BGH, 08.10.1969 - VIII ZR 166/67   

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https://dejure.org/1969,742
BGH, 08.10.1969 - VIII ZR 166/67 (https://dejure.org/1969,742)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1969 - VIII ZR 166/67 (https://dejure.org/1969,742)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1969 - VIII ZR 166/67 (https://dejure.org/1969,742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wegfall einer behördlichen Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG für die Einziehung geschäftlicher Forderungen einer Genossenschaftsbank - Keine Berührung der Inkassotätigkeit gemäß Art. 1 § 3 Nr. 7 RBerG durch das Rechtsberatungsgesetz - Grenzen für die Bestimmung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 53, 1
  • NJW 1969, 2202
  • MDR 1970, 40
  • DB 1969, 2129
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 4 U 109/10

    Erb-, familien- und steuerrechtliche Beratung durch eine Bank als

    Eine Genossenschaft kann danach ihren Mitgliedern jedenfalls die Besorgung von Rechtsangelegenheiten, die dem allgemeinen Genossenschaftszweck des § 1 GenG - Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder - dient und den Charakter der Genossenschaft nicht beeinflusst, als satzungsgemäße Nebenleistung gewähren (vgl. BGHZ 53, 1).
  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 62/89

    Kreishandwerkerschaft I

    Sie entspricht auch der Auslegung des vergleichbaren Begriffs des Betreuens in Art. 1 § 3 Nr. 7 RBerG durch den Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 53, 1, 2 ff) [BGH 08.10.1969 - VIII ZR 166/67].

    Der Bundesgerichtshof hat dem Begriff des Betreuens auch die Einziehung geschäftlicher Forderungen der Mitglieder zugerechnet und als allein maßgebend darauf abgehoben, daß die Inkassotätigkeit nach dem Statut zum Aufgabenbereich der Genossenschaften gehören muß (BGHZ 53, 1, 4) [BGH 08.10.1969 - VIII ZR 166/67].

    Es ist für den Begriff der Betreuung unerheblich, ob der Aufgabenbereich der in Art. 1 § 3 Nr. 1 und 7 RBerG genannten Institutionen konkret in einem Statut unter Beachtung der sich aus dem Gesetz ergebenden Grenzen festgelegt ist (vgl. BGHZ 53, 1, 2 [BGH 08.10.1969 - VIII ZR 166/67], wonach der sich aus dem Statut ergebende Aufgabenbereich mit § 1 Abs. 1 GenG vereinbar sein muß) oder ob er - wie vorliegend - erst im Wege der Auslegung einer wortgleich in eine Satzung übernommenen gesetzlichen Vorschrift bestimmt werden muß.

  • BGH, 20.01.1994 - I ZR 283/91

    "Genossenschaftsprivileg"; Befreiung genossenschaftlicher Prüfungsverbände vom

    Aber auch das Fehlen einer unmittelbaren Staatsaufsicht hindert - ungeachtet der Bedeutung, die letzterer für die Begründung des Genossenschaftsprivilegs beizumessen ist (vgl. BGHZ 53, 1, 4 f. [BGH 08.10.1969 - VIII ZR 166/67] m.w.N.) - vorliegend die Anwendung des Art. 1 § 3 Nr. 7 RBeratG nicht, weil dem Erfordernis der staatlichen Aufsicht hier dadurch hinreichend genügt wird, daß der Alleingesellschafter der Beklagten einer solchen unterworfen ist und dadurch - mittelbar - auch eine Kontrolle über die Beklagte ausgeübt wird.
  • BVerwG, 24.07.1974 - I C 34.69

    Genehmigung nach dem Rechtsberatungsgesetz - Erlaubnispflicht bei der

    Nach Revisionseinlegung wurde der Zivilrechtsstreit, der die Veranlassung zu dem vorliegenden Verwaltungsstreitverfahren gegeben hatte, durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1969 - VIII ZR 166/67 - (BGHZ 53, 1 [BGH 08.10.1969 - VIII ZR 166/67] = NJW 1969, 2202 = MDR 1970, 40 = LM § 3 RBerG Nr. 2) abschließend dahin entschieden, daß die Klägerin zur geschäftsmäßigen Einziehung geschäftlicher Forderungen ihrer Mitglieder einer behördlichen Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG nicht bedürfe.

    Nach dem Urteil des BGH vom 8. Oktober 1969 (a.a.O.) bedarf die Klägerin für die von ihr für ihre Mitglieder ausgeübte Inkassotätigkeit einer Erlaubnis nach Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG nicht, weil diese Tätigkeit "gemäß Art. 1 § 3 Nr. 7 RBerG durch das Rechtsberatungsgesetz nicht berührt wird".

  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 4/95

    Anwaltsbewerber - Zweitberuf - Interessenkollision

    Die rechtsbesorgende Tätigkeit der Genossenschafts-Treuhand unterliegt gemäß Art. 1 § 3 Nr. 7 RBeratG nicht der behördlichen Erlaubnispflicht nach Art. 1 § 1 RBeratG (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Oktober 1969 - VIII ZR 166/67 = NJW 1969, 2202).
  • OLG Bamberg, 07.07.1999 - 3 U 188/98

    Zulässigkeit einer Vertretung der Mitglieder einer Handelskammer im gerichtlichen

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  • OLG Frankfurt, 18.12.1990 - 5 U 203/89

    Gelangen einer Urteilsausfertigung in den Empfangsbereich des

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  • LG Düsseldorf, 28.02.2002 - 4a O 35/00

    CD-ROM

    Obwohl diese Vorschrift die Schutzwirkungen eines Verfahrens auch auf die durch das Verfahren unmittelbar hergestellten Erzeugnisse erstreckt, ohne dass ein Anspruch auf die Erzeugnisse gerichtet ist, kann nach allgemeiner Auffassung neben dem Herstellungsverfahren, auch dass neue, fortschrittliche und erfinderische Erzeugnis unter Schutz gestellt werden , weil dessen Schutz sich auf sämtliche Herstellungsarten erstreckt, also weiter geht als der Schutz nach § 9 Nr. 3 PatG (vgl. BGHZ 53, 1, 23 ff - Trioxan; 73, 183, 186 - Farbbildröhre).
  • OLG Bamberg, 07.07.1999 - 1 Z 70 I g - V 11.49
    Auch die Entscheidung des BGH vom 8.10.1969 in BGHZ 53, 1 steht nicht entgegen.
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