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   BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67   

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https://dejure.org/1970,2
BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67 (https://dejure.org/1970,2)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1970 - III ZR 139/67 (https://dejure.org/1970,2)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67 (https://dejure.org/1970,2)
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Anastasia

§ 286 ZPO, Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung;

Anwendbarkeit der allgemeinen Beweisgrundsätze bei einem Streit um die Identität einer Partei;

§ 412 ZPO, zur Frage, wann der Tatrichter zur Einholung eines Obergutachtens verpflichtet ist

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    "Anastasia": Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Richters; Ablehnung von Beweisanträgen; Überzeugungskraft des Indizienbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweis - Beweiswürdigung - Wahrheit einer Behauptung - Überzeugung des Gerichts - Beweisanforderungen - Gesetzliche Vermutung - Beweisregeln - Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Freiheit der Beweiswürdigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Indizien und Beweise im deutschen Strafprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 286
    Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Eine Rettung, die Mütterchen Rußland gelang? (DER SPIEGEL 11/1967; 06.03.1967)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Anna Anderson

Sonstiges

  • lto.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    40 Jahre Lehrbuchfall "Anastasia" - Die russische Prinzessin, die keine war

Papierfundstellen

  • BGHZ 53, 245
  • NJW 1970, 946
  • MDR 1970, 491
  • DB 1970, 1270
  • DB 1971, 813
 
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Wird zitiert von ... (997)

  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Im Rahmen der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO ist nämlich für die erforderliche Überzeugung des Richters keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" erforderlich, sondern nur ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet ( BGH , NJW 2003, Seite 1116; BGH , NJW 1970, Seite 946; BGH , VersR 1977, Seite 721; KG Berlin , NJW 1989, Seite 2948 ).
  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    § 286 ZPO verlangt dabei zur Überzeugungsbildung ein Maß an persönlicher Gewissheit, welches Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 1970, 946; BGH NJW, 1973, 1925; BGH NJW 1993, 935, 937; BGH NJW 2012, 392; BGH NJW 2014, 71 Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 286 Rn. 19).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Für eine den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügende richterliche Überzeugung bedarf es keiner absoluten oder unumstößlichen Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises, sondern nur eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 256 - Anastasia; BGH, Urteil vom 16. April 2013 - VI ZR 44/12, NJW 2014, 71 Rn. 8).
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