Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,94
BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68 (https://dejure.org/1970,94)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1970 - V ZR 20/68 (https://dejure.org/1970,94)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1970 - V ZR 20/68 (https://dejure.org/1970,94)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,94) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Übernahme der Beschränkung der Nutzung und der Bebauung eines Grundstücks - Anforderungen für eine Beeinträchtigung des Eigentums - Voraussetzungen für ein Unterlassungsanspruch und Beseitigungsanspruch - Folgen für die eingetragene Vormerkung zur Sicherung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 54, 56
  • NJW 1970, 1541
  • MDR 1970, 749
  • DNotZ 1970, 596
  • DB 1970, 1375
  • DB 1970, 1378
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.03.1969 - V ZR 169/65

    Immaterielle Immissionen

    Auszug aus BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68
    Wo die Grenze verläuft, ist für die durch Zuführung "unwägbarer Stoffe" verursachte und für "ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende" Einwirkungen in § 906 BGB positiv geregelte, Her Senat hat bereits in seinem Urteil vom 7. März 1969, V ZR 169/65, BGHZ 51, 396 entschieden, daß der lediglich das ästhetische Empfinden des Nachbarn verletzende Anblick eines Grundstücks - es ging dort um den Anblick eines Lagerplatzes für Baumaterialien und Baugeräte in einer Wohngegend - nicht als "ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkung" im Sinne des § 906 BGB anzusehen ist.

    Von dieser Auffassung abzugehen gibt der vorliegende Fall dem Senat auch bei Berücksichtigung der gegen seine Entscheidung vorgetragenen Bedenken (Baur, JZ 1969, 432 [BGH 07.03.1969 - V ZR 169/65]) keinen Anlaß.

    Daß die Klägerin sich hier - anders als in dem durch das Urteil BGHZ 51, 396 entschiedenen Fall - darauf berufen hat, der durch den Beklagten geschaffene Anblick führe zu finanziellen Einbußen, nämlich zu Einnahmeausfällen ihres Hotelbetriebs, vermag keine andere Beurteilung der Rechtslage zu rechtfertigen.

  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68
    Jene Grundsätze sind - auf Art. 1 und 2 GG aufbauend - darauf gerichtet, die Achtung der Menschenwürde zu sichern und die freie Entfaltung der individuellen Persönlichkeit des Einzelnen im Rahmen der Rechtsordnung zu ermöglichen (zur Entwicklung dieser Grundsätze vgl. BGHZ 39, 130 [BGH 05.03.1963 - VI ZR 55/62]; 30, 7, 10) [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58].

    Das so verstandene allgemeine Persönlichkeitsrecht ist begrenzt auf den unantastbaren persönlichen Bereich des Einzelnen, der sich in die Gemeinschaft einzufügen und auf die Rechte und Interessen anderer Rücksicht zu nehmen hat (BGHZ 30, 7, 11) [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58].

  • BGH, 07.05.1958 - IV ZR 18/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68
    Jene Grundsätze sind - auf Art. 1 und 2 GG aufbauend - darauf gerichtet, die Achtung der Menschenwürde zu sichern und die freie Entfaltung der individuellen Persönlichkeit des Einzelnen im Rahmen der Rechtsordnung zu ermöglichen (zur Entwicklung dieser Grundsätze vgl. BGHZ 39, 130 [BGH 05.03.1963 - VI ZR 55/62]; 30, 7, 10) [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58].

    Das so verstandene allgemeine Persönlichkeitsrecht ist begrenzt auf den unantastbaren persönlichen Bereich des Einzelnen, der sich in die Gemeinschaft einzufügen und auf die Rechte und Interessen anderer Rücksicht zu nehmen hat (BGHZ 30, 7, 11) [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58].

  • RG, 01.03.1936 - V 277/35

    Kann auf Grund eines der gesetzlichen Form entbehrenden Grundstückskaufvertrags

    Auszug aus BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68
    Der Senat ist schon in seinem Beschluß BGHZ 12, 115 im Anschluß an die Reichsgerichtsentscheidung RGZ 151, 75, 77 davon ausgegangen, daß ein vormerkungsfähiger künftiger Anspruch nur dann vorliegt, wenn bereits der Rechtsboden für seine Entstehung durch ein rechtsverbindliches Angebot oder Abkommen soweit vorbereitet ist, daß die Entstehung des Anspruchs nur noch vom Willen des demnächst Berechtigten abhängt.

    Denn die in der Form des § 873 Abs. 2 BGB erklärte dingliche Einigung der Vertragspartner bindet diese zwar nach Maßgabe dieser Vorschrift, begründet aber ohne die hinzutretende Eintragung ins Grundbuch keinen schuldrechtlichen Leistungsanspruch auf Übereignung des Grundstücks und kann im Rahmen der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff BGB) zurückgefordert werden (RGZ 151, 75, 77; Soergel/Baur, a.a.O. § 883 Nr. 21; BGB RGRK, 11. Aufl. § 883 Anm. 21; Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 883 Nr. 37; Wolff/Raiser, Sachenrecht 10. Bearb. § 48 Fußn. 4 S. 156; Westermann, Sachenrecht 5. Aufl., § 84 II 1 c S. 417; a.A. Kammergericht SeuffArch 66 Nr. 237; Planck/Strecker, BGB 5. Aufl. § 883 Anm. 1 a und e; für die Rechtslage nach der Auflassung auch OLG Celle NJW 1958, 1095 [OLG Celle 11.04.1958 - 4 UH 6/58]; gegen diese Entscheidung zutreffend Diehl, NJW 1958, 1496).

  • BGH, 07.03.1956 - V ZR 106/54

    Gerichtliche Klage als Schadensgrundlage

    Auszug aus BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68
    Damit setzt der Senat sich nicht zu der von Baur a.a.O. zitierten Entscheidung BGHZ 20, 169 in Widerspruchs In jener Entscheidung hat der Senat auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts hingewiesen, nach der "eine Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht nicht nur durch körperliche, sondern auch durch seelische Eingriffe, durch wörtliches Bestreiten des Besitzes und durch Verbote und Drohungen ausgeübt" werden könne.
  • RG, 07.01.1911 - V 104/10

    Minderungsklage. Verjährung.

    Auszug aus BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68
    Vielmehr "wird" der schuldrechtliche Vertrag mit Auflassung und Eintragung ins Grundbuch - d.h. mit dem Zeitpunkt, in dem beide Voraussetzungen erfüllt sind - wirksam (RGZ 75, 114; 134, 83, 87; Soergel/Schmidt, BGB 10. Aufl. § 313 Nr. 35; BGB RGRK, 11. Aufl. § 313 Anm. 70; Palandt, BGB 27. Aufl. § 313 Anm. 14 b; a.A. Oertmann, Seuff. Bl. 75, 541; Larenz, Schuldrecht 9. Aufl. Band I § 6 II S. 74).
  • RG, 21.12.1926 - V B 27/26

    Aufwertungsgesetz

    Auszug aus BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68
    Zwar spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Vertragspartner, indem sie sich durch die Auflassung zum Inhalt eines von ihnen abgeschlossenen Kaufvertrags bekennen, einander das gewähren wollen, was sie bei Abschluß des Vertrags einander zu gewähren beabsichtigten (RGZ 115, 6, 12; Urteil des Senats vom 13. Januar 1960, V ZR 135/58, NJW 1960, 525).
  • RG, 08.11.1902 - V 126/02

    Vormerkung. Zustimmung des Erwerbers.

    Auszug aus BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68
    Ob sie zunächst gegen Frau E. vorging und dann gegen den Beklagten oder umgekehrt verfuhr, war ihrer Wahl überlassen (vgl. dazu RGZ 53, 28, 35; Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 888 Nr. 4 c; Soergel/Baur, BGB 10. Aufl. § 888 Nr. 1 ff, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

    Auszug aus BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68
    Der Senat ist schon in seinem Beschluß BGHZ 12, 115 im Anschluß an die Reichsgerichtsentscheidung RGZ 151, 75, 77 davon ausgegangen, daß ein vormerkungsfähiger künftiger Anspruch nur dann vorliegt, wenn bereits der Rechtsboden für seine Entstehung durch ein rechtsverbindliches Angebot oder Abkommen soweit vorbereitet ist, daß die Entstehung des Anspruchs nur noch vom Willen des demnächst Berechtigten abhängt.
  • BGH, 13.01.1960 - V ZR 135/58

    Heilung eines Formmangels (§ 313 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68
    Zwar spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Vertragspartner, indem sie sich durch die Auflassung zum Inhalt eines von ihnen abgeschlossenen Kaufvertrags bekennen, einander das gewähren wollen, was sie bei Abschluß des Vertrags einander zu gewähren beabsichtigten (RGZ 115, 6, 12; Urteil des Senats vom 13. Januar 1960, V ZR 135/58, NJW 1960, 525).
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62

    Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB,

  • RG, 22.10.1931 - VI 183/31

    1. Wann beginnt bei einem formnichtigen, jedoch nach § 313 Satz 2 BGB. geheilten

  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Eine Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB) setzt das Entstehen des zu sichernden schuldrechtlichen Übereignungsanspruchs voraus (BGHZ 54, 56, 63; 150, 138, 142), begründet diesen jedoch nicht und hat auch sonst keine persönlichen Verpflichtungen des Grundstückseigentümers zur Folge.
  • BGH, 21.09.2018 - V ZR 302/17

    Verlangen der Beseitigung einer bereits vorhandenen Einfriedung von dem

    Zwar geben lediglich ästhetisch störende Vorgänge oder Zustände auf einem Grundstück dem davon betroffenen Nachbarn in der Regel keinen Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 15. Mai 1970 - V ZR 20/68, BGHZ 54, 56, 59; Urteil vom 15. November 1974 - V ZR 83/73, NJW 1975, 170).
  • OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16

    Reiss-Engelhorn-Museen

    Andererseits sollen bloße ideelle Einwirkungen (von außen nicht wahrnehmbarer Bordellbetrieb, nackt im Garten herumlaufender Nachbar) nicht genügen (vertiefend Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 1004 Rn. 76; so auch der Bundesgerichtshof für die Verletzung lediglich des ästhetischen Empfindens BGHZ 56, 396 [richtig: BGHZ 51, 396 - d. Red.] [398: "Eine Anwendung der genannten Bestimmung auf solche ideellen Einwirkungen würde zu einer uferlosen und damit unvertretbaren Ausweitung führen."]; vergleiche auch BGHZ 54, 56 [61]; BGH NJW 1975, 170; RGZ 76, 130 [133]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht