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   BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70   

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https://dejure.org/1970,32
BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70 (https://dejure.org/1970,32)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1970 - VII ZB 3/70 (https://dejure.org/1970,32)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1970 - VII ZB 3/70 (https://dejure.org/1970,32)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 22 Abs. 2; WEG § 23 Abs. 4
    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 54, 65
  • NJW 1970, 1316
  • NJW 1970, 2061 (Ls.)
  • MDR 1970, 753
  • DB 1970, 1268
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 19.06.1969 - 1 W 2890/68
    Auszug aus BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70
    Der Senat tritt der Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts Düsseldorf bei (ebenso: KG, NJW 1969, 2205; OLG Hamm, DNotZ 1967, 38; Weitnauer/Wirths, WEG, Rdn. 4; jetzt auch entgegen der Vorauflage Palandt, BGB, 29. Aufl., § 23 WEG Rdn. 5; a.A.: OLG Celle, DWW 1961, 29; Bärmann, Kurzkomm. z. WEG, 4. Aufl. § 21 Rdn. II 2 a, III 2; Diester, Rechtsprechung z. WEG, S. 131 zu Nr. 53).

    Das hat das Kammergericht in seinem Beschluss NJW 1969, 2205, 2206, 2207 überzeugend ausgeführt.

  • BGH, 27.02.1970 - IV ZR 41/69

    Versäumung der Frist für die Anfechtungsklage (§ 664 ZPO)

    Auszug aus BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70
    Auch eine entsprechende Anwendung des § 233 ZPO auf andere als die dort genannten Fristen ist vom Bundesgerichtshof neuerdings bejaht worden, und zwar zur Frist des § 664 Abs. 1 ZPO (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom BGH - IV ZR 41/69 - 27. Februar 1970).
  • BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51

    Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht

    Auszug aus BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70
    Die Beurteilung des vorlegenden Gerichts, dass es zur Entscheidung über die weitere Beschwerde einer Stellungsnahme zu der von ihm herausgestellten streitigen Rechtsfrage bedarf, ist für den Bundesgerichtshof bindend (BGHZ 7, 339, 341; BGH - IV ZB 3/70 - 8. April 1970).
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70
    Die Vorlegung ist an sich statthaft (§ 43 Abs. 1 WEG i.V.m. § 28 Abs. 2 FGG; vgl. BGHZ 49, 250).
  • BGH, 08.04.1970 - IV ZB 3/70

    Unterbringung eines Geisteskranken

    Auszug aus BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70
    Die Beurteilung des vorlegenden Gerichts, dass es zur Entscheidung über die weitere Beschwerde einer Stellungsnahme zu der von ihm herausgestellten streitigen Rechtsfrage bedarf, ist für den Bundesgerichtshof bindend (BGHZ 7, 339, 341; BGH - IV ZB 3/70 - 8. April 1970).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Der Wohnungseigentümerversammlung fehlt hierzu die absolute Beschlußkompetenz (teilweise Aufgabe von BGHZ 54, 65 sowie Abgrenzung zu BGHZ 127, 99 und 129, 329).

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (NZM 1999, 378) in einer auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung unter Bezugnahme auf die in BGHZ 54, 65 veröffentlichte Entscheidung des VII. Zivilsenats vom 21. Mai 1970 die Auffassung vertreten, ein die Nutzung von Gemeinschaftseigentum zugunsten eines Wohnungseigentümers in Abweichung der Teilungserklärung regelnder bestandskräftiger Eigentümerbeschluß sei als "Ersatzvereinbarung" für alle Beteiligten verbindlich, auch wenn er der Allstimmigkeit bedurft hätte.

    An der in BGHZ 54, 65 veröffentlichten Entscheidung wird insoweit nicht mehr festgehalten und der Anwendungsbereich der darauf beruhenden Rechtsprechung des Senats zur Gültigkeit von bestandskräftigen Mehrheitsbeschlüssen mit Vereinbarungsinhalt eingegrenzt (2).

    a) Allerdings hat der früher für Entscheidungen über Vorlagen in Wohnungseigentumssachen zuständige VII. Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 21. Mai 1970 (BGHZ 54, 65) ausgeführt, daß ein Eigentümerbeschluß über die Einräumung eines Sondernutzungsrechts an einem Kellerraum unter gleichzeitiger baulicher Veränderung nur ungültig ist, wenn er auf entsprechenden Anfechtungsantrag hin für ungültig erklärt wird.

    Der Senat hält insoweit an der in BGHZ 54, 65 veröffentlichten Ausgangsentscheidung des VII. Zivilsenats nicht mehr fest, die der Sache nach auch die Einräumung eines Sondernutzungsrechts betraf.

    Ein solcher Vertrauenstatbestand ist hier jedoch nicht begründet worden, weil die Frage der Einräumung eines Sondernutzungsrechts durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß nach der in BGHZ 54, 65 veröffentlichten Entscheidung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur weiter heftig umstritten war und eine ständige höchstrichterliche Rechtsprechung sich hierzu nicht entwickelt hat.

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 54, 65, 69; 73, 302, 307; 74, 258, 267; 78, 167, 170) [BGH 25.09.1980 - VII ZR 276/79]ist jedoch ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der in der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG nicht angefochten worden ist, auch dann allgemein und gerade für den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers verbindlich (§ 10 Abs. 3 WEG), wenn an sich eine Vereinbarung notwendig gewesen wäre.
  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    a) Der Eigentümerbeschluß vom 4. Mai 1991 über die Jahresabrechnung 1990 ist bestandskräftig geworden (§§ 23 Abs. 4, 28 Abs. 5, 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG; BGHZ 54, 65, 69; 73, 302, 307; 74, 258, 267), weil der Antragsgegner die Anfechtungsfrist versäumt und die Zurückweisung seiner Anträge auf Ungültigerklärung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das Landgericht nicht weiter angegriffen hat.
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