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   BGH, 17.12.1970 - VII ZR 39/69   

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https://dejure.org/1970,870
BGH, 17.12.1970 - VII ZR 39/69 (https://dejure.org/1970,870)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1970 - VII ZR 39/69 (https://dejure.org/1970,870)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1970 - VII ZR 39/69 (https://dejure.org/1970,870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Eigentümergrundschuld - Eintragung einer noch nicht valutierten Hypothek - Anforderungen an die tatrichterliche Vertragsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 55, 101
  • NJW 1971, 381
  • MDR 1971, 294
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Er habe die beste Übersicht und solle unnötige Risiken vermeiden, sobald er erkennen könne,daß die Masse möglicherweise nicht einmal die Kosten decken werde, also ein Ausfall seiner eigenen Ansprüche drohe (vgl. BGHZ 55, 101 >103 1926 171 f. 762<).

    Daneben wurde aber auch ein Steuerungs- und Beschleunigungseffekt angestrebt; der Konkursverwalter als Herr des Konkursverfahrens sollte im Blick auf sein Ausfallrisiko veranlaßt werden, das Konkursverfahren im eigenen Interesse schnell ohne unnötige Risiken abzuwickeln (vgl. BGHZ 55, 101 >103 1926 171 f. 762<).

  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Er hat lediglich ausgesprochen, daß Honoraransprüche des Konkursverwalters gemäß der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, welche darauf beruhen, daß er als Rechtsanwalt die Konkursmasse im Prozeß vertreten hat und die er neben der allgemeinen Konkursverwaltervergütung nach § 85 KO erfüllt erhalten kann, nicht Masseschulden, sondern Massekosten darstellen (BGHZ 55, 101, 102 ff.) [BGH 17.12.1970 - VII ZR 39/69].

    c) Bei der Abgrenzung ist von dem Grundsatz auszugehen, daß Massekosten gemäß § 58 Nr. 2 KO durch eigene Ansprüche des Konkursverwalters begründet werden, während Masseschulden im Sinne von § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO als Ansprüche Dritter entstehen (BGHZ 55, 101, 103 [BGH 17.12.1970 - VII ZR 39/69]; Kuhn/Uhlenbruck aaO. § 59 Rdn. 2 b; Hess/Kropshofer aaO. § 58 Rdn. 12 u. § 59 Rdn. 19).

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob es sich um eine gerichtliche oder eine außergerichtliche Tätigkeit gehandelt hat (Delhaes, in: Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch § 120 Rdnr. 28 ff; Eickmann, aaO vor § 1 Rdnr. 22 a, 23; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 85 KO Anm. 2 a; Kuhn/Uhlenbruck, aaO § 85 Rdnr. 11 - 12 a; Madert, aaO Rdnr. 22; BFH NJW 1965, 2271, 2272; OLG Köln KTS 1977, 56, 59; LG Dresden ZIP 1995, 1035, 1036; vgl. auch BGHZ 55, 101, 102).
  • BGH, 08.12.1969 - VII ZR 2/69

    Ermittlung des Streitwerts bei einer Revision gegen eine Kostenentscheidung im

    für VII ZR 39/69 auf.

    Die Erinnerung des Beklagten und Revisionsklägers vom 12. Juni 1969 gegen den Kostenansatz vom 19. Mai 1969 in der Sache VII ZR 39/69 in Höhe von 243 DM wird zurückgewiesen.

    Mit der Revision VII ZR 2/69 wendet sich der Beklagte gegen das Teilurteil des Berufungsgerichts vom 30. Oktober 1968 über die Hauptsache, mit der Revision VII ZR 39/69 gegen die zugehörige Kostenentscheidung im Schlußurteil des Berufungsgerichts vom 18. Dezember 1968.

  • BFH, 02.10.1986 - V R 99/78

    Konkursverwalter - Rechtsanwalt - Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Ermäßigter

    Das gilt nicht nur für die Prozeßtätigkeit eines Konkursverwalter-Rechtsanwalts vor Gericht (BGH-Urteil vom 17. Dezember 1970 VII ZR 39/69, BGHZ 55, 101), sondern auch für außergerichtliche Tätigkeiten (vgl. Gerold/Schmidt, BRAGO, Kommentar, 8. Aufl., 1984, § 1 Anm. 20; Schmidt, Konkurs-, Treuhand- und Schiedsgerichtswesen - KTS - 1982, 591).
  • BFH, 03.10.1985 - V R 106/78

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz nur für die von Rechtsanwalt im Rahmen von Konkurs-

    Das gilt nicht nur für die Prozeßtätigkeit eines Konkursverwalter- Rechtsanwalts vor Gericht (BGH-Urteil vom 17. Dezember 1970 VII ZR 39/69, BGHZ 55, 101), sondern auch für außergerichtliche Tätigkeiten (vgl. Gerold/Schmidt, BRAGO, Kommentar, 8. Aufl., 1984, § 1 Anm. 20; Schmidt, Konkurs-, Treuhand- und Schiedsgerichtswesen - KTS - 1982, 591).
  • OLG Köln, 11.12.2008 - 18 U 190/05

    Wirksamkeit der Abtretung von auf die Verletzung der

    Eine unmittelbare Beziehung hat der Bundesgerichtshof in der dazu auch von Hüffer (a.a.O.) zitierten Entscheidung BGHZ 55, 101, angenommen, weil die dortige Klägerin auf die Einsichtnahme in die Handelsbücher angewiesen war, um ihren eigenen Provisionsanspruch errechnen zu können.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1999 - 7 U 149/98

    Begleichung von Nachlaßschulden durch einen Erben

    Honoraransprüche des Konkursverwalters fallen auch hierunter, soweit sie darauf beruhen, daß er als Rechtsanwalt die Konkursmasse in den Prozessen vertreten hat (vgl. hierzu BGH, NJW 1971, 381).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 K 60.09

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltskosten des Beigeladenen;

    Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob es sich um eine gerichtliche oder eine außergerichtliche Tätigkeit gehandelt hat (Delhaes, in: Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch § 120 Rdnr. 28 ff; Eickmann, aaO vor § 1 Rdnr. 22 a, 23; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 85 KO Anm. 2 a; Kuhn/Uhlenbruck, aaO § 85 Rdnr. 11 - 12 a; Madert, aaO Rdnr. 22; BFH NJW 1965, 2271, 2272; OLG Köln KTS 1977, 56, 59; LG Dresden ZIP 1995, 1035, 1036; vgl. auch BGHZ 55, 101, 102).
  • LG Leipzig, 20.01.2011 - 7 O 2249/10

    Dem Sondertreuhänder steht ein Rechtsschutzbedürfnis zur klageweisen Durchsetzung

    Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob es sich um eine gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit gehandelt hat (BFH, NJW 1965, 2271, 2272; BGHZ 55, 101, 102, LG Dresden, ZIP 1995, 1035 ).
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