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   BGH, 07.01.1971 - II ZR 23/70   

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https://dejure.org/1971,474
BGH, 07.01.1971 - II ZR 23/70 (https://dejure.org/1971,474)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1971 - II ZR 23/70 (https://dejure.org/1971,474)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1971 - II ZR 23/70 (https://dejure.org/1971,474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Paul Neuhoff & Co. -, Altersruhegeld, Ruhegeldanspruch, Rechtsmissbrauch, Verwirkung, nachvertragliche Wettbewerbstätigkeit, Entziehung des Versorgungsanspruchs

Papierfundstellen

  • BGHZ 55, 274
  • NJW 1971, 1127
  • MDR 1971, 559
  • DB 1971, 823
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14

    "Schnäppchenpreis" bei einer eBay-Auktion

    Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige und umfassende Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles und muss auf besondere Ausnahmefälle beschränkt bleiben (BGH, Urteile vom 27. April 1977 - IV ZR 143/76, BGHZ 68, 299, 304; vom 7. Januar 1971 - II ZR 23/70, BGHZ 55, 274, 279 f.).
  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

    Lässt sich - wie hier - ein solches zielgerichtet treuwidriges Verhalten nicht feststellen, so muss durch eine umfassende Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls entschieden werden, ob und inwieweit einem Beteiligten die Ausübung einer Rechtsposition nach Treu und Glauben verwehrt sein soll (vgl. BGHZ 68, 299, 304; 55, 274, 279 f.; Looschelders/Olzen in Staudinger, BGB [2005] § 242 Rdn. 220, 251).
  • OLG München, 24.03.2016 - 23 U 1884/15

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Geschäftsführervergütung nach Abberufung und

    Allenfalls in besonders krass liegenden Fällen, in denen sich der Dienstverpflichtete gegenüber dem anderen Teil grob unanständig verhalten hat, kann es gerechtfertigt sein, dem Vergütungsanspruch den Arglisteinwand entgegenzuhalten (vgl. BGHZ 55, 274, 279; 36, 323, 327; Urteil v. 14.12.1970 - II ZR 161/68, WM 1971, 350, 352).

    Ein solcher Fall kann dann gegeben sein, wenn der Bezügeempfänger ruinösen Wettbewerb treibt oder auf andere Weise das Unternehmen, das mit seinen Erträgen die Bezüge erwirtschaften soll, in seiner wirtschaftlichen Grundlage gefährdet (BGH, Urteil 07.01.1971, Az. II ZR 23/70, juris, Tz. 32).

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