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   BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68   

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https://dejure.org/1971,118
BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68 (https://dejure.org/1971,118)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1971 - II ZR 176/68 (https://dejure.org/1971,118)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1971 - II ZR 176/68 (https://dejure.org/1971,118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Seeversicherung - Schiffsneubauversicherung - Stapellauf - Abandon - Schiffshypothek - Versicherungsnehmer - Mittelbare Kollisionsschäden - Leistung an anderen als Angezeigten - Inanspruchnahme - Anzeige - Pfändung - Rückabtretung

Papierfundstellen

  • BGHZ 56, 339
  • NJW 1971, 1938
  • MDR 1971, 910
  • VersR 1971, 1031
  • DB 1971, 1961
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68
    Nach dem gewohnheitsrechtlichen Satz über die Haftung des Versicherers für das Verhalten des Agenten bei den Vertragsverhandlungen (vgl. BGHZ 40, 22) läßt sich eine Haftung der Bekl. nicht begründen.

    Eine Erfüllungshaftung der Bekl. wegen unrichtiger oder unterlassener Belehrung der Versicherungsnehmerin ist hiernach zutreffend vom Berufungsgericht verneint worden, ohne daß es noch einer Erörterung bedürfte, ob ein den Anspruch ausschließendes erhebliches Verschulden der H. Stahl GmbH vorläge, die keine Fragen über die Bedeutung der Versicherungssumme und das Verhältnis der Deckung von Kasko- und Haftpflichtschaden stellte (vgl. BGHZ 40, 22, 26).

  • RG, 19.09.1910 - VI 403/09

    Hat die geschiedene Ehefrau einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB. gegen

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68
    Selbst bei Mitwirkung an Handlungen des Schuldners, die einen Tatbestand der §§ 29 ff KO oder des Anfechtungsgesetzes ergeben, aber darüber nicht hinausgehen, ist ein Sittenverstoß und eine Haftung nach §§ 823 Abs. 2, 326 BGB zu verneinen (RGZ 74, 224, 227, 229; BGH LM BGB § 393 Nr. 1).
  • BGH, 30.04.1955 - II ZR 5/54
    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68
    Auf die weitere Frage, ob der Schuldner an den ihm angezeigten Gläubiger auch dann mit befreiender Wirkung zahlen kann, wenn er positiv weiß, daß dieser die Forderung nicht erworben hat, kommt es nicht an (vgl. dazu RGZ 126, 183; RG JW 1926, 2529; aber auch BGH WM 1955, 830 zu 1 b).
  • BGH, 07.11.1966 - II ZR 188/65

    Deckungszusage aus einem Versicherungsvertrag - Ersatz eines Brandschadens -

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68
    Dem Vorbringen der Kl. ist nicht zu entnehmen, daß die H. Stahl GmbH durch ihr Verhalten oder ihre Außerungen gegenüber der Agentin der Bekl. oder deren Angestellten zu erkennen gegeben habe, sie mache sich falsche Vorstellungen über den Umfang des nach der vorgeschlagenen Police gewährten Versicherungsschutzes (vgl. BGH VersR 1964, 36; 1967, 25).
  • RG, 31.01.1905 - VII 321/04

    Pfändungspfandrecht; Konvaleszenz

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68
    Die Entscheidung des Reichsgerichts, Recht 1922 Nr. 1542, die bei einer Forderungspfändung wie bei einer Sachpfändung (RGZ 60, 70) ohne nähere Darlegung annimmt, daß sie wirksam werde, wenn der Schuldner den gepfändeten Gegenstand erwirbt, beachtet nicht, daß eine im Gewahrsam des Schuldners befindliche Sache ohne Rücksicht auf das Eigentum rechtswirksam gepfändet werden kann (§ 808 Abs. 1 ZPO) daß dagegen die Pfändung einer Forderung, wenn sie irgendwelche Wirkungen äußern soll, notwendigerweise einen im Zeitpunkt der Pfändung bestehenden Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner voraussetzt, dessen Erfüllung diesem verboten werden kann.
  • BGH, 04.11.1964 - IV ZB 369/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68
    § 409 BGB kann den Schuldner allerdings nicht schützen, wenn der angezeigten Abtretung ein gesetzliches Abtretungsverbot eng gegensteht (BGH MDR 1965, 119 Nr. 27; BSG NJW 1959, 2087 Nr. 35).
  • BGH, 28.10.1963 - II ZR 193/62

    Versicherung eines Sägewerksunternehmens und Holzbearbeitungsunternehmens gegen

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68
    Dem Vorbringen der Kl. ist nicht zu entnehmen, daß die H. Stahl GmbH durch ihr Verhalten oder ihre Außerungen gegenüber der Agentin der Bekl. oder deren Angestellten zu erkennen gegeben habe, sie mache sich falsche Vorstellungen über den Umfang des nach der vorgeschlagenen Police gewährten Versicherungsschutzes (vgl. BGH VersR 1964, 36; 1967, 25).
  • BSG, 08.07.1959 - 4 RJ 115/58

    Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung - Abtretung der

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68
    § 409 BGB kann den Schuldner allerdings nicht schützen, wenn der angezeigten Abtretung ein gesetzliches Abtretungsverbot eng gegensteht (BGH MDR 1965, 119 Nr. 27; BSG NJW 1959, 2087 Nr. 35).
  • RG, 12.11.1929 - VII 188/29

    Muß der abtretende Gläubiger die dem Schuldner vom Abtretungsempfänger durch

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68
    Auf die weitere Frage, ob der Schuldner an den ihm angezeigten Gläubiger auch dann mit befreiender Wirkung zahlen kann, wenn er positiv weiß, daß dieser die Forderung nicht erworben hat, kommt es nicht an (vgl. dazu RGZ 126, 183; RG JW 1926, 2529; aber auch BGH WM 1955, 830 zu 1 b).
  • RG, 14.11.1904 - I 299.301/04

    Gehört bei einer Binnenschiffahrtsversicherung, die gegen Haftpflicht versichert,

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68
    Dieses wird als Teil der Seeversicherung (RGZ 59, 158, 160) mitgedeckt, ohne daß hierfür die §§ 149 ff VVG gelten (Ritter/Abraham a.a.O. § 78 Anm. 15; Hagens, Seeversicherungsrecht S. 134).
  • RG, 26.11.1935 - VII 427/34

    1. Unterliegt die Haftpflichtversicherung den besonderen Vorschriften über die

  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im

    Die allgemeine Vorschrift des § 138 Abs. 1 BGB kommt daneben nur zur Anwendung, wenn das Rechtsgeschäft besondere, über die Gläubigerbenachteiligung hinausgehende Umstände aufweist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1971 - II ZR 176/68, BGHZ 56, 339, 355, vom 9. Juli 1987 - IX ZR 89/86, WM 1987, 1172, 1173, vom 16. März 1995 - IX ZR 72/94, WM 1995, 995 f. mwN, vom 19. März 1998 - IX ZR 22/97, BGHZ 138, 291, 299 f. mwN und vom 23. April 2002 - XI ZR 136/01, WM 2002, 1186, 1189).
  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88

    Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH;

    b) Dem widersprechen auch nicht - wie der Beklagte offenbar meint - die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHZ 56, 339; 100, 36. Diese Urteile betreffen nämlich Fälle, in denen die abgetretene Forderung später von einem Dritten gepfändet wurde, der Zessionar sodann aber auf die Abtretung verzichtete.

    Die Entscheidung in BGHZ 56, 339 ff. ist, wie die dortigen Ausführungen auf S. 351 zeigen, ausschließlich mit der Erwägung begründet, daß die ins Leere gehende Forderungspfändung gegen den Zedenten ein nichtiger Staatsakt ist, der nicht durch privatrechtliche Genehmigung geheilt werden kann.

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Der Umstand allein, daß der begünstigte Teil die Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners kennt, begründet aber noch keine Sittenwidrigkeit, weil das zum Normaltatbestand jeder Absichtsanfechtung gehört (BGHZ 56, 339, 355; BAG AP § 30 KO Nr. 4; BFHE 92, 293, 295; Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht, 12. Aufl. Bd. II Rdn. 18.15).
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