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   BGH, 13.12.1971 - NotZ 2/71   

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BGH, 13.12.1971 - NotZ 2/71 (https://dejure.org/1971,360)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1971 - NotZ 2/71 (https://dejure.org/1971,360)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1971 - NotZ 2/71 (https://dejure.org/1971,360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anweisung zur Gebührenberechnung an einen Notar durch seine Dienstaufsichtsbehörde als Alternative zur gerichtlichen Herbeiführung einer Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 57, 351
  • NJW 1972, 541
  • MDR 1972, 416
  • DNotZ 1972, 549
  • DB 1972, 334
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus BGH, 13.12.1971 - NotZ 2/71
    Die Behörde muß aber in solchen Fällen äußerlich den Willen zur neuen Sachentscheidung erkennen lassen (BVerwGE 13, 99 [BVerwG 10.10.1961 - VI C 123/59]).
  • BGH, 30.11.1964 - NotZ 5/64

    Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung in Notarsachen

    Auszug aus BGH, 13.12.1971 - NotZ 2/71
    Bloße Meinungsäußerungen, Belehrungen, Hinweise auf die Rechtslage oder Verwarnungen sind kein Verwaltungsakt, weil sie den Einzelfall noch nicht regeln (vgl. BGHZ 42, 390; BGHZ 51, 301).
  • BGH, 20.01.1969 - NotZ 1/68

    Notare als Verfahrensbevollmächtigte

    Auszug aus BGH, 13.12.1971 - NotZ 2/71
    Bloße Meinungsäußerungen, Belehrungen, Hinweise auf die Rechtslage oder Verwarnungen sind kein Verwaltungsakt, weil sie den Einzelfall noch nicht regeln (vgl. BGHZ 42, 390; BGHZ 51, 301).
  • BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57

    Amtspflichten gegenüber Antragsteller

    Auszug aus BGH, 13.12.1971 - NotZ 2/71
    Es fehlt am Verschulden bei einer Gesetzesauslegung, die zwar unrichtig ist, die aber nach gewissenhafter Prüfung der zu Gebote stehenden Hilfsmittel auf vernünftige Erwägungen gestützt ist, wenn es sich um eine Bestimmung handelt, die für die Auslegung Zweifel in sich trägt und bei der die Zweifelsfragen noch nicht ausgetragen sind (BGHZ 30, 19; RGRKom BGB 10. Aufl. § 839 Anm. 47; Arndt DRiZ 1971, 254/258).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche

    Denn das Gesetz garantiert diese nur für die Rechtsanwendung im Einzelfall (vgl. BGHZ 57, 351 ), schließt die Erteilung von Weisungen der Dienstaufsicht mithin allein in diesem Bereich aus.
  • BGH, 16.11.2020 - NotSt (Brfg) 2/19

    Prüfung des Bestehens eines berechtigten Sicherungsinteresses für eine

    Allerdings steht dem Notar bei der Auslegung des Begriffs des "berechtigten Sicherungsinteresse" - ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. zB Sandkühler aaO Rn. 52; Renner in Armbrüster/Preuß/Renner aaO Rn. 10) - ein aufgrund der sachlichen Unabhängigkeit seiner Amtsführung (§ 1 BNotO) von der Dienstaufsicht nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Dezember 1992 - NotZ 3/91, DNotZ 1993, 465, 467 und vom 13. Dezember 1971 - NotZ 2/71, BGHZ 57, 351, 354; OLG Celle, RNotZ 2011 S. 371; Hertel, aaO, § 57 BeurkG Rn. 8; Renner aaO Rn. 22; Sandkühler aaO).

    Bei einer lediglich fehlerhaften Rechtsanwendung darf die Dienstaufsicht erst dann einschreiten, wenn dem Notar eine schuldhafte Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann (Senat, Beschluss vom 13. Dezember 1971, NotZ 2/71, BGHZ 57, 351, 354).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn es sich um eine Bestimmung handelt, die für die Auslegung Zweifel in sich trägt und bei der die Zweifelsfragen noch nicht ausgetragen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2015 aaO; siehe auch Senat, Beschluss vom 13. Dezember 1971 aaO S. 355).

  • BGH, 20.07.2015 - NotSt (Brfg) 3/15

    Disziplinarverfügung gegen einen Notar: Vornahme von Grundschuldbestellungen

    Nach der Senatsrechtsprechung fehlt es am Verschulden eines Notars bei einer Gesetzesauslegung, die zwar unrichtig ist, die aber nach gewissenhafter Prüfung der zu Gebote stehenden Hilfsmittel auf vernünftige Erwägungen gestützt ist, wenn es sich um eine Bestimmung handelt, die für die Auslegung Zweifel in sich trägt und bei der die Zweifelsfragen noch nicht ausgetragen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 1971 - NotZ 2/71, BGHZ 57, 351, 355 und vom 14. Dezember 1992 - NotZ 3/91, DNotZ 1993, 465, 467).
  • OLG München, 17.04.2018 - DS-Not 1/16

    Verletzung notarieller Amtspflichten durch Missachtung der Hinwirkungspflicht aus

    Den Notar trifft kein Verschulden für eine unrichtige Gesetzesauslegung, wenn die sich bei der Auslegung der Norm ergebenden Zweifelsfragen noch nicht ausgetragen sind und das vom Notar zugrunde gelegte Verständnis nach gewissenhafter Prüfung der zu Gebote stehenden Hilfsmittel auf vernünftige Erwägungen gestützt ist (BGH vom 13.12.1971 - NotZ 2/71, BGHZ 57, 351, 355; vom 14.12.1992 - NotZ 3/91, DNotZ 1993, 465, 467; vom 20.07.2015 - NotSt (Brfg) 3/15, ZNotP 2015, 354, 356 Rn.19).
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 24/89

    Geltung von europarechtlichen Bestimmungen für Rechtsanwälte in Deutschland

    Ein derartiger Zweitbescheid ist auch außerhalb des Geltungsbereichs der Verwaltungsverfahrensgesetze (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 1, § 51 VwVfG NRW) zulässig (vgl. für das Notarrecht BGHZ 57, 351, 353 [BGH 13.12.1971 - NotZ 2/71]; BGH, Beschluß vom 13. Juni 1983 - NotZ 1/83).
  • BGH, 26.03.1973 - NotZ 1/73

    Anordnung der Aufsichtsbehörde zur Durchführung einer Geschäftsprüfung bei einem

    Der Senat hat mit Beschluß vom 13. Dezember 1971 (BGHZ 57, 351) die Verfügung vom 7. November 1969 aufgehoben, weil sie als Verwaltungsakt anzusehen sei, unmittelbar die Rechtstellung des Antragstellers berühre und in unzulässiger Weise gegen die dem Antragsteller als Notar zukommende Unabhängigkeit verstoße.

    Die dem Notar bekannt gegebene Anordnung der Aufsichtsbehörde, daß bei ihm eine Geschäftsprüfung in bestimmtem Umfang durchgeführt werden soll, erfüllt damit alle Erfordernisse, die an einen Verwaltungsakt zu stellen sind (vgl. z.B. BGHZ 57, 351, 353).

    Allerdings dürften, wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 13. Dezember 1971 - BGHZ 57, 351, 355 - ausgesprochen hat, gegen die einem Notar in einem Einzelfall oder in bestimmten Einzelfällen erteilte Weisung, gemäß § 156 Abs. 5 KostO vorzugehen, also wegen der zweifelhaften Rechtslage die Entscheidung des zuständigen Gerichts anzurufen, keine rechtlichen Bedenken erhoben werden können.

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 24/94

    Befugnisse der Aufsichtsbehörde gegenüber einem Notar

    Hieraus leitet sich auch das Recht der Landesjustizverwaltung zur Aufsichtsführung her, das allerdings durch die sachliche Unabhängigkeit des Notars begrenzt ist (BGHZ 57, 351 [BGH 13.12.1971 - NotZ 2/71]).

    Sie unterwirft, anders als in den vom Senat bisher entschiedenen Fällen, in denen es um die Beanstandung einzelner Vorfälle ging (BGHZ 57, 351 [BGH 13.12.1971 - NotZ 2/71]; Beschl. v. 26. März 1973, NotZ 1/73, DNotZ 1974, 372; v. 14. Juli 1986, NotZ 7/80, BGHR BNotO § 93 Abs. 1, Aufsicht 1 = DNotZ 1987, 438; v. 10. August 1987, NotZ 1/87, BGHR BNotO § 93 Abs. 1 Aufsicht 2 = DNotZ 88, 254; v. 14. Dezember 1992, NotZ 3/91, BGHR BNotO § 93 Abs. 1, Aufsicht 3 = DNotZ 1993, 465), die (wesentliche) Amtstätigkeit des Notars einem Sonderstatus, welcher mittelbar auf eine Einschränkung der Berufstätigkeit hinwirkt, die unmittelbar nicht angeordnet werden könnte.

  • BGH, 07.06.2010 - NotZ 2/10

    Hinweis auf eine frühere Verfügung als neuer Verwaltungsakt; Verfügung des

    Verwaltungsakte sind Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, von denen eine unmittelbare rechtliche Wirkung ausgeht (BGHZ 57, 351, 353; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1962 - NotZ 7/62 - DNotZ 1963, 357, 358; vom 22. Oktober 1979 - NotZ 4/79 - DNotZ 1980, 181, 182 und Beschluss vom 5. Dezember 1988 - NotZ 5/88 - BGH-DAT Zivil).

    Dann liegt ein neuer Verwaltungsakt vor, der angefochten werden kann (BGHZ 57, 351, 353; BVerfGE 13, 99, 101).

  • BGH, 14.07.1986 - NotZ 7/86

    Notar - Auskunftsverlangen - Aufsichtsbehörde - Ermessen

    Im gleichen Sinne hat der Senat bereits eine Anordnung der Aufsichtsbehörde beurteilt, daß eine Geschäftsprüfung bei dem Notar stattfinden solle (Beschluß vom 26. März 1973 - NotZ 1/73 = DNotZ 1974, 372 f; vgl. BGHZ 57, 351, 352 f) [BGH 13.12.1971 - NotZ 2/71].

    Sie dürfen durch ihre Maßnahmen nicht die Unabhängigkeit des Notars beeinträchtigen, ihm insbesondere keine Weisungen für die Rechtsanwendung im Einzelfall erteilen (vgl. BGHZ 57, 351, 354 f) [BGH 13.12.1971 - NotZ 2/71].

  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 19/89

    Datenschutz durch NRW-Notare

    Die notarielle Unabhängigkeitsgarantie verdrängt die Aufsicht lediglich dort, wo der Notar eine auf ein bestimmtes Amtsgeschäft bezogene Feststellung oder Entscheidung trifft (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Dezember 1971 - NotZ 2/71 = DNotZ 1972, 549; Schippel DNotZ 1965, 595, 600 f).
  • BGH, 05.05.1980 - NotZ 9/79

    Amtsschilder von Notaren - Bremen

  • BGH, 17.03.1975 - NotZ 9/74

    Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer

  • OLG Köln, 21.06.2000 - 2x (Not) 8/99

    Amtspflichtverletzung durch Nichtbeachtung der Kostenrechtsprechung

  • BGH, 06.02.1984 - NotZ 14/83

    Stundung und Erlass von Kammerbeiträgen zur Vertrauensschadensversicherung und

  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91

    Anfechtbarkeit von Disziplinarentscheidungen des Oberlandesgerichts in

  • BGH, 05.12.1988 - NotZ 5/88

    Anrechnung seines Wehrdienstes bei Bewerbungen um freie Notarstellen in Bayern

  • BGH, 01.04.1974 - NotZ 11/73

    Annahme eines Verwaltungsaktes im Sinne des § 111 Bundesnotarordnung (BNotO) -

  • OLG Frankfurt, 14.01.2002 - 20 W 328/01

    Zur Kostenberechung einer Notarsgebühr nach §§ 141 , 36 Abs. 2 KostO und dem

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 8/82

    Vertrauensschadenfonds der Notarkammern

  • BGH, 13.10.1980 - NotZ 11/80

    Amtsenthebung eines Notars

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 29/93

    Prüfung der Verwahrungsgeschäfte eines Notars; Ungeeignetheit einer Maßnahme der

  • OLG Celle, 04.02.2004 - Not 2/04

    Empfindliche Geldbuße wegen Fehlverhaltens des Notars; Gravierende Missachtung

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95

    Prüfung der Rechtmäßigkeit der Vorstandswahl der Notarkammer Stuttgart -

  • BGH, 10.08.1987 - NotZ 1/87

    Notarkosten - Aufsichtsbehörde - Anweisung

  • BGH, 02.07.1984 - NotZ 18/83

    Zurückweisung des Antrags eines Rechtsanwaltes auf Bestellung zum Notar -

  • BGH, 06.02.1984 - NotZ 16/83

    Residenzpflicht - Befreiung - Anwaltnotar - Eigenheim - Nurnotar - Amtssitz

  • BGH, 22.10.1979 - NotZ 4/79

    Maßnahmen nach § 111 Bundesnotarordnung (BNotO) als Verwaltungsakte - Rechtsnatur

  • BayObLG, 13.03.1984 - BReg. 3 Z 165/83

    Zu den Anforderungen an die notarielleKostenberechnung

  • BGH, 18.07.1994 - NotZ 3/93

    Untersagung der Verbindung mehrerer Notare zur gemeinsamen Berufsausübung -

  • BGH, 06.02.1984 - NotZ 15/83

    Umfang der Aufsicht über die amtliche Tätigkeit des Notars - Gebührenermäßigung

  • BGH, 13.11.1978 - AnwZ (B) 31/78

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.04.1976 - NotZ 9/75

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar - Erfordernis einer amtsärztlichen

  • BGH, 01.04.1974 - NotZ 8/73

    Überprüfung der Kostenberechnungen eines Notars - Herbeiführung einer

  • BGH, 13.06.1983 - NotZ 1/83

    Antrag eines Notars auf Überweisung eines Notarassessors zur Ausbildung -

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 43/88

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 06.12.1983 - BReg. 1 Z 91/82

    Zur Beurkundung des Treuhandvertrags beim Bauherrenmodell

  • BGH, 17.01.1983 - NotSt (Brfg) 1/82

    Entfernung eines Notars aus dem Amt auf Grund eines Dienstvergehens - Einleitung

  • OLG Köln, 21.06.2001 - 2 X (Not) 8/99
  • BGH, 27.10.1975 - NotZ 2/75

    Regeln für die Erhebung der Kosten bei einem Baubetreuungsvertrag - Anrufung des

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