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   BGH, 14.07.1971 - V ZR 54/70   

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BGH, 14.07.1971 - V ZR 54/70 (https://dejure.org/1971,932)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1971 - V ZR 54/70 (https://dejure.org/1971,932)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1971 - V ZR 54/70 (https://dejure.org/1971,932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Neufestsetzung des Erbbauzinses - Rechtsnachfolge für die als Schiedsgutachter vorgesehene Preisbehörde zur Bestimmung der aus einem Erbbauzins resultierenden Zinszahlungen - Schätzstellen für Grundstückswerte nach Einführung des Baugesetzbuches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 57, 47
  • NJW 1971, 1838
  • MDR 1971, 832
  • WM 1971, 1018
  • DB 1971, 1762
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68

    Höhe des Erbbauzinses steht für die gesamte Erbbauzeit fest -

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - V ZR 54/70
    Eine Genehmigung gemäß § 3 Satz 2 WährG ist nicht erforderlich; denn die Höhe der vom Erbbauberechtigten jeweils zu entrichtenden Geldbeträge wird in der Klausel nicht unmittelbar von einer Änderung der vereinbarten Bezugsgrößen - Grundstückswert oder allgemeine Wirtschafts- und Währungsverhältnisse - abhängig gemacht, sondern muß erst durch eine weitere selbständige Maßnahme - "Anpassung" an die veränderten Umstände - ermittelt werden (Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1970, V ZR 4/68, WM 1971, 39, 40, mit Nachweisen).

    Dabei sind die gesamten Umstände des Falles einschließlich des Inhalts der Vertragsverhandlungen zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 30. Oktober 1970, V ZR 4/68, WM 1971, 39).

  • BGH, 08.06.1962 - I ZR 6/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - V ZR 54/70
    Eine derartige Verpflichtung könnte sich insbesondere aus einem anderen, zeitlich vorangehenden Vertrag ("Vorvertrag") ergeben, sofern dieser ein solches Maß an Bestimmtheit aufweist, daß im Streitfall der Inhalt des weiteren, in Zukunft abzuschließenden Vertrages durch Richterspruch festgesetzt werden kann; die Vereinbarungen im Vorvertrag müssen den erforderlichen Anhalt gewähren, um die noch fehlende Einigung der Vertragsbeteiligten später richterlich zu ergänzen (RGZ 156, 129, 138; vgl. zum Begriff des Vorvertrags auch BGH NJW 1962, 1812, 1813) [BGH 08.06.1962 - I ZR 6/61].
  • BGH, 29.01.1971 - V ZR 97/68

    Abgrenzung einer Schiedsgutachterklausel von einer Schiedsvertragsabrede -

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - V ZR 54/70
    Bei dieser Entscheidung handelt es sich um Bestimmung der geschuldeten Leistung durch einen Dritten im Sinne der §§ 317 ff BGB; die Aufgabe der genannten Schätzstelle soll darin bestehen, den Vertragsinhalt durch rechtsgestaltende Festsetzung des nunmehr angemessenen, den veränderten wirtschaftlichen Umständen entsprechenden Erbbauzinses zu ergänzen, und zwar, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, durch Erstattung eines sogenannten Schiedsgutachtens (über diesen Begriff und seine Abgrenzung gegenüber dem hier nicht in Frage kommenden schiedsrichterlichen Verfahren vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 1971, V ZR 97/68).
  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - V ZR 54/70
    Sie läge vor, wenn das Vereinbarte innerhalb seines tatsächlich gegebenen Rahmens einen offengebliebenen Punkt aufwiese, den die Vertragspartner abschließend zu regeln unterlassen hätten (BGHZ 9, 273, 277 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; Urteil des Senats vom 14. März 1969, V ZR 174/65, WM 1969, 769, 770).
  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - V ZR 54/70
    Die Klausel läuft insbesondere nicht dem Bestimmtheitserfordernis des § 9 Abs. 2 Satz 1 ErbbauVO zuwider, da ihr nach dem Willen der Vertragschließenden ersichtlich bloß schuldrechtliche Wirkung zukommen sollte (BGHZ 22, 220).
  • BGH, 14.03.1969 - V ZR 174/65

    Vereinbarung eines Erbbaurechts - Erhöhung eines Erbbauzinsbetrages - Auslegung

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - V ZR 54/70
    Sie läge vor, wenn das Vereinbarte innerhalb seines tatsächlich gegebenen Rahmens einen offengebliebenen Punkt aufwiese, den die Vertragspartner abschließend zu regeln unterlassen hätten (BGHZ 9, 273, 277 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; Urteil des Senats vom 14. März 1969, V ZR 174/65, WM 1969, 769, 770).
  • RG, 22.10.1937 - II 58/37

    1. Gilt für die stille Gesellschaft § 723 BGB. nur, soweit er das Verbot des

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - V ZR 54/70
    Eine derartige Verpflichtung könnte sich insbesondere aus einem anderen, zeitlich vorangehenden Vertrag ("Vorvertrag") ergeben, sofern dieser ein solches Maß an Bestimmtheit aufweist, daß im Streitfall der Inhalt des weiteren, in Zukunft abzuschließenden Vertrages durch Richterspruch festgesetzt werden kann; die Vereinbarungen im Vorvertrag müssen den erforderlichen Anhalt gewähren, um die noch fehlende Einigung der Vertragsbeteiligten später richterlich zu ergänzen (RGZ 156, 129, 138; vgl. zum Begriff des Vorvertrags auch BGH NJW 1962, 1812, 1813) [BGH 08.06.1962 - I ZR 6/61].
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Freilich ist die Auflassungsvormerkung wie ein bedingtes Recht zu behandeln, solange der gesicherte Anspruch nicht endgültig festgestellt ist (vgl. Knott, MittRhNotK 1967, 586, 598; Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth aaO § 119 Rdn. 11; auch BGHZ 57, 47, 48 f).
  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00

    Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel;

    Bei dieser Möglichkeit, der Schiedsgutachtenabrede ihre Geltung zu erhalten, wäre ein Zahlungsanspruch der Klägerin schon dem Grunde nach zur Zeit nicht gegeben, was im Rahmen von Zumutbarkeitserwägungen zu bedenken ist (vgl. BGHZ 57, 47, 50 f).

    Ist die Schiedsgutachtenabrede nicht mehr erfüllbar, ist entsprechend § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Leistungsbestimmung durch Urteil zu treffen (BGHZ 57, 47, 52; BGH, Urteil vom 1. März 1996 - V ZR 327/94, NJW 1996, 1748; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 - II ZR 100/92, BGHR BGB § 319 Abs. 1 Satz 2, Schiedsgutachter 1 = NJW-RR 1994, 1314).

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 100/92

    Bestimmung der Leistung durch das Gericht nach Verlust der Eignung eines in einer

    Enthält der Vertrag in einem solchen Fall keine Regelung über einen Ersatzgutachter, so ist die geschuldete Leistung in entsprechender Anwendung des § 319 I 2 Halbs. 2 BGB durch gerichtliches Urteil zu bestimmen (im Anschluß an BGHZ 57, 47 = NJW 1971, 1838 = LM § 319 BGB Nr. 12).

    Die Ungewißheit, ob sie in einem dafür erforderlichen weiteren Rechtsstreit zum Ziel kommen könnte, und die damit jedenfalls verbundene ganz erhebliche Verzögerung der Durchsetzung des ihr möglicherweise zustehenden Zahlungsanspruchs machen es für sie unzumutbar, diesen Weg zu beschreiten (vgl. BGHZ 57, 47, 51 f.).

    Dieser Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, daß die Leistung immer dann durch das Gericht bestimmt werden soll, wenn sich die von den Vertragsparteien in erster Linie gewollte Bestimmung durch einen Dritten als nicht durchführbar erweist (BGHZ 57, 47, 52).

  • BGH, 11.03.2021 - VII ZR 196/18

    Schiedswesen: Klageerhebung vor Einholung eines als Anspruchsvoraussetzung

    Dieser Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass die Leistung immer dann durch das Gericht bestimmt werden soll, wenn sich die von den Vertragsparteien in erster Linie gewollte Bestimmung durch einen Dritten als nicht durchführbar erweist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 - II ZR 100/92, NJW-RR 1994, 1314, juris Rn. 20; BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - V ZR 54/70, BGHZ 57, 47, juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Alsdann wird die geschuldete Leistung durch gerichtliches Urteil bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - V ZR 54/70 - BGHZ 57, 47 [BGH 14.07.1971 - V ZR 54/70]).
  • LG Frankfurt/Oder, 17.12.2013 - 16 S 131/13

    Kraftfahrzeugversicherung: Zurückweisung des von der Gegenseite benannten

    Enthält der Vertrag in einem solchen Fall keine Regelung über einen Ersatzgutachter, so ist die geschuldete Leistung in entsprechender Anwendung des § 319 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB durch gerichtliches Urteil zu bestimmen (NJW-RR 1994, 1314; BGHZ 57, 47).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - L 1 KR 341/11

    Krankenversicherung - Schiedsverfahren - Auswahl der Schiedsperson -

    Soweit eine zivilrechtliche Schiedsabrede ohne Festlegung einer konkreten Schiedsperson erfolgt, ist bei späterer Nichteinigung die unmittelbare Ersetzungsklage nach § 319 Abs. 1 BGB statthaft (vgl. für den Wegfall der ursprünglichen Schiedsperson BGH, Urteil vom 14.7. 1971 - Az.: V ZR 54/70 = BGHZ 57, 47), d.h. es kann eine gerichtliche Entscheidung in der Sache erfolgen.
  • BGH, 30.03.1979 - V ZR 150/77

    Klage bei Schiedsgutachtervereinbarung

    In einem solchen Fall ist daher eine entsprechende Anwendung der angeführten Vorschriften geboten und der andere Vertragsteil somit berechtigt, unmittelbar auf Festsetzung der Leistung durch das Gericht anzutragen (ebenso - unter Berufung auf § 315 BGB neben § 64 Abs. 1 Satz 3 VVG - BGH Urt. vom 17. März 1971, IV ZR 209/69, NJW 1971, 1455, 1456; desgleichen - unter Berufung auf § 319 BGB - BGB-RGRK 12. Aufl. § 319 Rdn. 13 a.E. sowie Palandt/Heinrichs, BGB 38. Aufl. § 319 Anm. 2 d; vgl. auch BGHZ 57, 47, 52).
  • BGH, 19.11.1971 - V ZR 88/69

    Voraussetzungen für den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages - Einigung über den

    Der Senat hat diese Auffassung in der Entscheidung BGHZ 22, 220 näher begründet und seither in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten (vgl. dazu aus der neueren Zeit etwa die Senatsurteile vom 14. Juli 1971, V ZR 54/70, WM 1971, 1018, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen; vom 5. Februar 1971, V ZR 172/69, WM 1971, 356; vom 22. Mai 1970, V ZR 79/67, WM 1970, 1048).
  • BGH, 20.10.1972 - V ZR 137/71

    Tenor oder Begründung eines Urteils als maßgebend für eine Revisionszulassung -

    Zutreffend bejaht das Oberlandesgericht die Rechtswirksamkeit der vertraglichen Neufestsetzungsklausel und die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts zur Neufestsetzung des schuldrechtlichen Erbbauzinses im Weg der Zahlungsklage (§ 319 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BGB; Senatsurteil vom 14. Juli 1971, V ZR 54/70, BGHZ 57, 47).
  • BGH, 08.11.1972 - VIII ZR 123/71

    Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel in einem Kaufvertrag - Voraussetzungen

  • BGH, 20.10.1972 - V ZR 196/71

    Anfängliche Bemessung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung durch die

  • BGH, 22.10.1971 - V ZR 133/70

    Anspruch eines Gesamtrechtsnachfolgers auf den Abschluss eines Kaufvertrages -

  • OLG Celle, 10.01.1975 - 2 U 114/73

    Automatenaufstellungsvertrag; Schriftformerfordernis des

  • BGH, 14.07.1971 - V ZR 58/70

    Schätzstelle für Grundstückswerte - Ergänzende Vertragsauslegung und

  • BGH, 14.07.1971 - V ZR 57/70

    Zulassung der Revision wegen eines Rechtsproblems aus der Hilfsbegründung -

  • BGH, 14.07.1971 - V ZR 66/70

    Ergänzende Vertragsauslegung und Unwirksamkeit einer Klausel des

  • BGH, 14.07.1971 - V ZR 56/70

    Unwirksamkeit einer Klausel wegen Monopolstellung auf dem Grundstücksmarkt und

  • BGH, 14.07.1971 - V ZR 55/70

    Einwilligung zur Erhöhung des Erbbauzinses - Schätzstelle für Grundstückwerte -

  • BGH, 14.07.1971 - V ZR 60/70

    Ergänzende Vertragsauslegung und Unwirksamkeit einer Klausel des

  • BGH, 14.07.1971 - V ZR 67/70

    Übertragung eines Erbbaurechts durch notariellen Vertrag "mit sämtlichen sich aus

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