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   BGH, 11.07.1972 - V BLw 7/72   

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https://dejure.org/1972,1083
BGH, 11.07.1972 - V BLw 7/72 (https://dejure.org/1972,1083)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1972 - V BLw 7/72 (https://dejure.org/1972,1083)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1972 - V BLw 7/72 (https://dejure.org/1972,1083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Auslegung eines Testaments - Umfang der Veräußerungsrechte eines Hoferben - Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der Höfeordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 166
  • NJW 1972, 1757
  • MDR 1972, 939
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.1963 - V BLw 11/63

    Ausgleichsanspruch der weichenden Hoferben

    Auszug aus BGH, 11.07.1972 - V BLw 7/72
    Hierzu weist das Oberlandesgericht zutreffend darauf hin, daß der Senat in BGHZ 40, 172, 177 [BGH 15.10.1963 - V BLw 11/63] die Auffassung vertreten hat, es sei bei der Prüfung, ob gleichwertige Grundstücke hinzuerworben wurden, vom Ertragswert der in Vergleich zu ziehenden Grundstücke auszugehen.

    In einem solchen Fall bleibt es dabei, daß die Frage der Gleichwertigkeit auf Grund eines Vergleichs der landwirtschaftlichen Ertragswerte zu beantworten ist, weil von dem Grundsatz auszugehen ist, daß durch die Veräußerung von Länderein die Bodenrente nicht verändert werden und für den Hoferben der Ertrag nach dem Erwerb der Ersatzgrundstücke der gleiche bleiben soll (BGHZ 40, 177 [BGH 15.10.1963 - V BLw 11/63]; ferner Beschluß vom 18. Mai 1972 - V BLw 1/72 - S. 11).

    Dabei ist allerdings zu beachten, daß das vom Hoferben erworbene Ersatzland der Familienbindung des Hofes unterliegt und infolgedessen den Miterben bei späterer Veräußerung des Ersatzlandes die Ansprüche aus § 13 HöfeO erwachsen (vgl. BGHZ 40, 176 [BGH 15.10.1963 - V BLw 11/63]; Nix, RdL 1965, 257).

  • BGH, 28.10.1971 - V BLw 20/70

    Nacherbenanwartschaft bei Inkrafttreten der Höfeordnung

    Auszug aus BGH, 11.07.1972 - V BLw 7/72
    Da die Erreichung des vom Gesetzgeber verfolgten Ziels, den Hof zu erhalten, die aufgezeigte Benachteiligung der Miterben nicht erfordert, kann man schwerlich annehmen, daß der Gesetzgeber der Höfeordnung eine solche Veräußerungsfolge billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGHZ 57, 186, 189) [BGH 28.10.1971 - V BLw 20/70].
  • BGH, 18.05.1972 - V BLw 1/72

    Zurückweisen einer Rechtsbeschwerde - Streit um die Höhe von Abfindungen aus

    Auszug aus BGH, 11.07.1972 - V BLw 7/72
    In einem solchen Fall bleibt es dabei, daß die Frage der Gleichwertigkeit auf Grund eines Vergleichs der landwirtschaftlichen Ertragswerte zu beantworten ist, weil von dem Grundsatz auszugehen ist, daß durch die Veräußerung von Länderein die Bodenrente nicht verändert werden und für den Hoferben der Ertrag nach dem Erwerb der Ersatzgrundstücke der gleiche bleiben soll (BGHZ 40, 177 [BGH 15.10.1963 - V BLw 11/63]; ferner Beschluß vom 18. Mai 1972 - V BLw 1/72 - S. 11).
  • BGH, 03.07.1958 - V BLw 57/57

    Abfindungsergänzung bei Inventar- und Grundstücksveräußerung

    Auszug aus BGH, 11.07.1972 - V BLw 7/72
    Es hat dabei ohne Rechtsirrtum unter dem Wert der veräußerten Grundstücke den Verkehrswert und nicht den Einheitswert verstanden (vgl. BGHZ 28, 92, 98) [BGH 03.07.1958 - V BLw 57/57].
  • BGH, 08.10.1957 - V BLw 8/57

    Abfindungen nach der Höfeordnung

    Auszug aus BGH, 11.07.1972 - V BLw 7/72
    In diesen Fällen, in denen die Zugrundelegung des Einheitswerts offensichtlich eine nicht zu rechtfertigende Bevorzugung des Hoferben bedeuten würde, kann der Einheitswert für die Bemessung der Abfindungen eine Erhöhung erfahren, indem angemessene Zuschläge gemacht werden (vgl. BGHZ 25, 287, 291 f) [BGH 08.10.1957 - V BLw 8/57].
  • BGH, 07.07.1964 - V Blw 41/63
    Auszug aus BGH, 11.07.1972 - V BLw 7/72
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 7. Juli 1964 - V BLw 41/63 (RdL 1965, 20) ausgeführt hat, wollte der Gesetzgeber durch die Regelung des § 12 HöfeO dem Übernehmer des Hofes ermöglichen, die weichenden Erben abzufinden, ohne die ordnungsmäßige Bewirtschaftung zu gefährden.
  • BGH, 10.05.1984 - BLw 2/83

    Nachträgliche Erweiterung der sofortigen Beschwerde im

    Zur Frage der Gleichwertigkeit eines hinzuerworbenen Grundstücks, wenn ein veräußertes Grundstück nur zum Teil Bau- oder Bauerwartungsland ist (Ergänzung zu BGHZ 59, 166).

    Bei der Frage nach der Gleichwertigkeit der hinzuerworbenen Grundstücke geht das Beschwerdegericht - im Anschluß an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 59, 166 - vom Verkehrswert der veräußerten Fläche aus, den es, bezogen auf den Zeitpunkt der Umschreibung des Hofes auf den Antragsgegner, mit 450 000 DM feststellt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 28, 92, 94 ff [BGH 03.07.1958 - V BLw 57/57] = RdL 1958, 236 m. ablehn. Anm. Wöhrmann S. 255; 59, 166, 168; a.A.: Lange/Wulff, HöfeO, 6. Aufl., § 13 Anm. 174 m.Fußn. 1; Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht, 2. Aufl. § 13 HöfeO Rdn. 44 f m.w.N.), von der abzuweichen kein Anlaß besteht, kommt es für die Bemessung der Grenze von 1/10 des Einheitswerts bei dem veräußerten Grundstück jedoch nicht auf den steuerlichen Einheitswert, sondern auf den Verkehrswert an.

    Die Rechtsbeschwerde räumt ein, daß der Bundesgerichtshof im Beschluß vom 11. Juli 1972, V BLw 7/72, BGHZ 59, 166 = NJW 1972, 1757 bei Bauerwartungsland im Zeitpunkt des Hoferwerbes auf den Verkehrswert des veräußerten Grundstücks abgestellt hat.

    Wie der Bundesgerichtshof aber in dem vom Beschwerdegericht und der Rechtsbeschwerde zutreffend angeführten Beschluß vom 11. Juli 1972 (BGHZ 59, 166, 170 f) bereits dargelegt hat, führt diese Betrachtungsweise dann zu Unzuträglichkeiten, die mit dem Zweck der Höfeordnung nicht zu vereinbaren sind, wenn die veräußerten Grundstücksflächen bereits im Zeitpunkt des Erbfalls (oder der Übertragung auf den hoferbenberechtigten Abkömmling) Bauland oder Bauerwartungsland waren.

  • BGH, 25.04.2014 - BLw 6/13

    Testamentarische Regelung der Hoferbfolge: Wirksamkeit von

    Die Höfeordnung dient einem öffentlichen Interesse und soll nicht zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Bevorzugung des Hoferben gegenüber den anderen Miterben führen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 1972 - V BLw 7/72, BGHZ 59, 166, 168; Beschluss vom 10. Mai 1984 - BLw 2/83, BGHZ 91, 154, 164; Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 12/11, NJW-RR 2013, 713, 715 Rn. 31).
  • BGH, 18.04.1975 - V BLw 3/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Erbvertrages - Voraussetzungen für die

    BGHZ 59, 166 ff.

    Das Beschwerdegericht weiche ferner von der Entscheidung BGHZ 59, 166 ab, soweit der Bundesgerichtshof Bauland und Bauerwartungsland unterscheide.

    Der Rechtsbeschwerdeführer hat weiter nicht dargelegt, inwiefern das Beschwerdegericht "von BGHZ 59, 166" hinsichtlich der Unterscheidung von Bauland und Bauerwartungsland abgewichen ist.

    Schließlich ist eine Abweichung nicht dargetan, soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, die Anführung des Beschlusses BGHZ 59, 166 "verstehe sich mit seiner Abweichung aus den in "ihm" aufgeführten abweichenden BGH-Entscheidungen; sie seien mit ihm mitbezeichnet.".

  • BGH, 24.04.1986 - BLw 9/85

    Berechnung von Abfindungs- und Abfindungsergänzungsansprüchen

    Für die Nachlaßschulden folgt dies aus § 2047 BGB, da nach allgemeinem Recht nur der nach Berichtigung der Nachlaßverbindlichkeiten verbleibende Überschuß unter die Miterben zu verteilen ist (vgl. Senatsbeschlüsse v. 3. Februar 1959, V BLw 28/58, RdL 1959, 95, 97 V BLw 7/72, AgrarR 1972, 418, 419 f ; ebenso OLG Celle RdL 1975, 163, 164).
  • BGH, 11.11.1976 - V BLw 2/76

    Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls - Berechnung des Pflichtteils nach

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß die Auseinandersetzung nach § 13 Abs. 1 HöfeO a.F. auf den Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen ist (vgl. insbesondere BGHZ 28, 92; Beschlüsse vom 11. Juli 1972 - V BLw 7/72 = Agrarrecht 1972, 418 und vom 18. April 1975 - V BLw 27/74 = RdL 1975, 188, 190; a.A. Scheyhing, HöfeO 1967, § 13 Anm. 40 und von Lüpke, AgrarR 1974, 8, 9).

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 11. Juli 1972 a.a.O. dargelegt hat, hat der Gesetzgeber durch die Regelung des § 12 HöfeO a.F. dem Übernehmer des Hofes ermöglichen wollen, die weichenden Erben abzufinden, ohne die ordnungsmäßige Bewirtschaftung zu gefährden.

    Im Rahmen der nach § 13 Abs. 1 HöfeO a.F. anzustellenden Prüfung kommt, wie das Beschwerdegericht nicht verkannt hat, der Frage maßgebliche Bedeutung zu (vgl. BGH 59, 166, 170), ob den veräußerten Grundstücken schon für das Jahr 1959 die Qualität von Bauerwartungsland zugesprechen werden kann, weil für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs auf den wirklichen Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls abzustellen ist (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Dezember 1965 - V BLw 38/65 S. 9 f).

  • BGH, 13.05.1981 - V BLw 46/79

    Voraussetzungen einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Berechnung des

    BGH Beschluß vom 11. Juli 1972, V BLw 7/72, BGHZ 59, 166;.

    Die von der Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf BGHZ 59, 166 für möglich gehaltene Berücksichtigung von Billigkeitsgesichtspunkten bei der Berechnung von Ansprüchen nach §§ 12, 13 HöfeO wird vom Beschwerdegericht nicht in Frage gestellt.

  • OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04

    Hofübergabevertrag: Ergänzende Auslegung einer Nachabfindungsklausel zugunsten

    Wenn der Übernehmer entgegen dem ursprünglichen Zweck der Gesamtregelung das Anwesen nicht mehr der Familie erhält, indem er Grundstücke veräußert, entfällt der Grund für seine anfängliche Bevorzugung und die Benachteiligung der weichenden Erben (vgl. BGHZ 40, 172, 176; 59, 166, 168; 91, 154, 164).
  • LAG Hessen, 19.03.2001 - 16 Sa 2661/98

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Zusammenhangstätigkeit; Transportarbeiten

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  • BGH, 22.02.1973 - V BLw 20/72

    Ausgleichsanspruch des Miterben nach der Höfeordnung

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat (vgl. BGHZ 59, 166, 168 mit weiterem Nachweis), wollte der Gesetzgeber durch die Regelung des § 12 HöfeO dem Übernehmer des Hofes ermöglichen, die weichenden Erben abzufinden, ohne die ordnungsmäßige Bewirtschaftung zu gefährden.
  • BGH, 03.06.1976 - V BLw 14/75

    Rechtsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung im Höferecht -

    Wie die Antragstellerin zutreffend anführt, hat der beschließende Senat in seiner späteren Entscheidung vom 11. Juli 1972 - V BLw 7/72 - (BGHZ 59, 166, 169) ausgeführt, daß der Verkehrswert dann für den Wertvergleich maßgeblich ist, wenn die veräußerten Grundstücke Bauerwartungsland waren.
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