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   BGH, 04.10.1972 - VIII ZR 117/71   

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https://dejure.org/1972,108
BGH, 04.10.1972 - VIII ZR 117/71 (https://dejure.org/1972,108)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1972 - VIII ZR 117/71 (https://dejure.org/1972,108)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1972 - VIII ZR 117/71 (https://dejure.org/1972,108)
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Wasserversorgung

Verwaltungsschuldverhältnis

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Haftung für Lieferung verunreinigten Wassers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wasserversorgung - Autonome Satzung - Öffentliche Einrichtung - Wasserversorgungsvertrag - Eigenbetrieb - Kaufvertrag - Rechtsbeziehung zur Gemeinde - Gewerblicher Abnehmer - Gewerblicher Wasserabnehmer - Wasserabnahme - Wasserversorgungsanlage - Verunreinigtes Wasser - ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verschmutztes Wasser - Schadensersatz aus unerlaubter Handlung - Erfüllungsgehilfe - Lieferung von unreinem Wasser

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Lieferung verschmutzten Wassers an einen Abnehmer

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 303
  • NJW 1972, 2300
  • NJW 1973, 455 (Ls.)
  • MDR 1973, 213
  • VersR 1973, 33
  • WM 1972, 1388
  • DVBl 1973, 33
  • DB 1972, 2247
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Klägerin und ihren Kunden findet das Werkvertragsrecht jedenfalls entsprechende Anwendung (vgl. BGHZ 59, 303, 305).
  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 12/83

    Verwaltungsprivatrecht

    Gleichwohl ist anerkannt, daß die Wasserversorgung nicht nur mit den Gestaltungsmitteln des öffentlichen Rechts, als öffentliche Einrichtung, betrieben werden kann, sondern auch als gewerbliches Unternehmen in den Formen des Privatrechts (BGHZ 17, 191, 192; 59, 303, 304 ff.; 65, 284, 285; Hiddemann WM 1976, 1294, 1305; vgl. auch unten zu 3 a).
  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79

    Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts

    Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil BGHZ 51, 91 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 212/66] ("Hühnerpest") ausgesprochen, der Hersteller müsse, wenn eine Person oder eine Sache dadurch geschädigt worden sei, daß sein Produkt fehlerhaft hergestellt war, beweisen, daß ihn dieserhalb kein Verschulden trifft; der Geschädigte brauche nur nachzuweisen, daß sein Schaden im Organisations- und Gefahrenbereich des Herstellers durch einen objektiven Mangel oder Zustand der Verkehrswidrigkeit ausgelöst wurde (vgl. auch BGHZ 59, 303, 309).
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