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   BGH, 23.10.1972 - VII ZR 50/72   

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https://dejure.org/1972,536
BGH, 23.10.1972 - VII ZR 50/72 (https://dejure.org/1972,536)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1972 - VII ZR 50/72 (https://dejure.org/1972,536)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1972 - VII ZR 50/72 (https://dejure.org/1972,536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung des Architektenvertrages bei wesentlicher Überschreitung der veranschlagten Baukosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Architektenvertrag - Kündigung aus wichtigem Grund - Parteivereinbarung - Kündigungsrecht des Bestellers - Baukosten - Werkvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 649
    Ausschluß der ordentlichen Kündigung eines Architektenvertrages

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 339
  • NJW 1973, 140
  • MDR 1973, 211
  • DB 1973, 127
  • BauR 1973, 119
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.1972 - VII ZR 74/71

    Architektenvertrag - Nebenpflicht - Bauherrenberatung - Architektenpflicht -

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  • BGH, 06.05.1965 - VII ZR 224/63

    Kündigung eines Architektenvertrags aus wichtigem Grund - Klage auf Zahlung der

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  • OLG Saarbrücken, 19.11.2014 - 2 U 172/13

    Werkvertrag: Rechtsfolgen eines überschrittenen Kostenvoranschlags

    Rechtlich handelt es sich um eine Geschäftsgrundlage des Werkvertrages; § 650 BGB enthält für den Fall, dass der Kostenanschlag unrichtig ist, eine Sonderregelung der Folgen des Wegfalls dieser Geschäftsgrundlage (BGH, NJW 2011, 989; NJW 1973, 140; jurisPK-BGB/Diep, a.a.O.).
  • BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07

    Werkvertrag: Überschreitung einer Kostenangabe auf Grund unzutreffender Angabe

    Der Vorschrift liegt die Erwägung zugrunde, dass die irrige Annahme des Bestellers, das Werk zu dem vom Unternehmer veranschlagten Preis erhalten zu können, nicht als Motivirrtum unbeachtet bleiben darf, weil die Ursache für diesen Irrtum letztlich im Bereich des Unternehmers liegt, mag dieser sie auch nicht im Sinne des § 276 BGB zu vertreten haben (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1972 - VII ZR 50/72, BGHZ 59, 339 sub II.1; MünchKomm./Busche, BGB, 5. Aufl., § 650 Rn. 1).

    Es handelt sich um eine Sonderregelung der Folgen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, wobei die Geschäftsgrundlage in dem im Kostenanschlag zum Ausdruck gekommenen Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, zwischen dem vom Unternehmer zu erbringenden Werk und seiner für diese seine Leistung kalkulierten Vergütung, zu sehen ist (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1972 - VII ZR 50/72, BGHZ 59, 339 sub II.1; Staudinger/Peters, aaO Rn. 18; kritisch: MünchKomm./Busche, aaO Rn. 2).

    § 650 BGB ist damit nicht anwendbar, wenn der Unternehmer (etwa der Architekt) einen Kostenanschlag über von Dritten zu erbringende Leistungen erstellt (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1972 - VII ZR 50/72, BGHZ 59, 339 sub II.2).

  • BGH, 19.09.1974 - VII ZR 74/73

    Anspruch des Architekten auf Honorar wenn mangels Baugenehmigung nicht gebaut

    Soweit sie meint, durch die Nichtgenehmigung der dreigeschossigen Bauweise sei die "Geschäftsgrundlage" entfallen, verkennt sie, daß § 10 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen eine abschließende Regelung enthält und daher ein Rückgriff auf die Regeln eines "Wegfalls der Geschäftsgrundlage" ausgeschlossen ist (BGHZ 59, 339, 341).
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