Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51.ok   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,93
BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51.ok (https://dejure.org/1952,93)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1952 - III ZR 128/51.ok (https://dejure.org/1952,93)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1952 - III ZR 128/51.ok (https://dejure.org/1952,93)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,93) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tödlicher Verkehrsunfall an einer gesprengten Brücke - Inanspruchnahme von Land und Kreis auf Ersatz vergangener und künftiger Leistungen vonseiten einer berufsgenossenschaftlichen Sozialversicherung - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch mangelhaftes Absperren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 195
  • NJW 1952, 1089
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 23.11.1933 - VI 269/33

    1. Zum Beginn der Verjährung nach § 852 BGB. 2. Kann der Gläubiger nach Ablauf

    Auszug aus BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51
    Diese Kenntnis ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 142, 280 [283]; 157, 14 [18]; 168, 214 [219]), der der Senat folgt, erst dann vorhanden, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann.

    Die Kenntnis der die Schadensersatzpflicht begründenden Tatsachen wird zwar in der Regel vielfach genügen, die Verjährungsfrist des § 852 BGB in Lauf zu setzen (RGZ 157, 18 [20]), doch wird es, wie das Reichsgericht (aaO) ausführt, bei verwickelten und zweifelhaften Rechtsfragen auch anders sein können (so auch RGZ 142, 280 [283]).

  • RG, 15.01.1938 - VI 190/37

    Wann beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche aus § 945 ZPO., falls

    Auszug aus BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51
    Diese Kenntnis ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 142, 280 [283]; 157, 14 [18]; 168, 214 [219]), der der Senat folgt, erst dann vorhanden, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann.
  • RG, 19.12.1941 - III 62/41

    1. Wann beginnt die Verjährungsfrist des § 852 BGB. in dem Falle, daß die eine

    Auszug aus BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51
    Diese Kenntnis ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 142, 280 [283]; 157, 14 [18]; 168, 214 [219]), der der Senat folgt, erst dann vorhanden, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann.
  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    (dd) Entgegen der Revisionserwiderung spricht auch der Wille des Gesetzgebers für eine Anwendung der zu § 852 BGB aF entwickelten Grundsätze (siehe BGH, Urteil vom 27. Mai 1952 - III ZR 128/51, BGHZ 6, 195) im Anwendungsbereich des § 199 Abs. 1 BGB.
  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    (dd) Entgegen der Auffassung der Revision spricht auch der Wille des Gesetzgebers für eine Anwendung der zu § 852 BGB aF entwickelten Grundsätze (siehe BGH, Urteil vom 27. Mai 1952 - III ZR 128/51, BGHZ 6, 195) im Anwendungsbereich des § 199 Abs. 1 BGB.
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Ist die Rechtslage dagegen unübersichtlich oder zweifelhaft, so daß sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, kann der Verjährungsbeginn auch wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein (BGHZ 6, 195, 202; BGH, Urt. v. 29. April 1982 - III ZR 163/80, VersR 1982, 898, 899; v. 15. Oktober 1992, aaO; v. 24. Februar 1994 - III ZR 76/92, NJW 1994, 3162, 3164), weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (vgl. BGHZ 122, 317, 325 f) fehlt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht