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   BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52   

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https://dejure.org/1952,10
BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52 (https://dejure.org/1952,10)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1952 - GSZ 2/52 (https://dejure.org/1952,10)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1952 - GSZ 2/52 (https://dejure.org/1952,10)
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Wohnungseinweisung I

Enteignung, Enteignungsgleicher Eingriff

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer zur Entschädigung verpflichtenden Enteignung - Vorliegen eines zur Entschädigung verpflichtenden enteignungsgleichen Eingriffs - Berücksichtigung wirtschaftlicher Vorteile, die durch die Enteignung erwachsen sind

  • opinioiuris.de

    Enteignung, Enteignungsgleicher Eingriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 270
  • NJW 1952, 1176
  • NJW 1952, 972
  • MDR 1952, 610
  • JR 1952, 399
 
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Wird zitiert von ... (235)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 11.04.1933 - III 187/32

    1. Ist nach § 1 des preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 in der

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
    Es kann insoweit auf die überzeugenden Ausführungen des Reichsgerichts in RGZ 140, 276 [283] hingewiesen werden, mit denen das Reichsgericht die Notwendigkeit einer entsprechenden Anwendung des § 75 EinlALR bei unrechtmäßigen Eingriffen dargelegt hat, und die in gleicher Weise bei unrechtmäßigen Eingriffen mit Enteignungscharakter auch die Notwendigkeit einer entsprechenden Anwendung des Art. 153 WeimVerf und des Art. 14 GrundG begründen und damit zu Gunsten des Betroffenen die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs nach Art. 153 WeimVerf und nach Art. 14 GrundG erfordern.
  • RG, 13.12.1924 - V 121/24

    1. Inwieweit ist die Anhaltische Berggesetzgebung revisibel? 2. Ist die in §§

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
    Enteignung ist die entschädigungspflichtige Übereignung von Grundeigentum durch gesetzlich zugelassenen Verwaltungsakt an ein aus öffentlichrechtlichen Gründen begünstigtes Unternehmen zu der späteren Annahme (RGZ 105, 251; 109, 310; 116 268; 150, 9; StGH in RGZ 124 Anh. 19):.
  • RG, 07.07.1922 - VII 590/21

    Beschlagnahme von Wohnungen

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
    Enteignung ist die entschädigungspflichtige Übereignung von Grundeigentum durch gesetzlich zugelassenen Verwaltungsakt an ein aus öffentlichrechtlichen Gründen begünstigtes Unternehmen zu der späteren Annahme (RGZ 105, 251; 109, 310; 116 268; 150, 9; StGH in RGZ 124 Anh. 19):.
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Die Rechtsansicht, die durch § 903 BGB umschriebene Rechtsstellung des einzelnen Grundstückseigentümers werde durch die generellen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes in enteignender Weise beschränkt, knüpft an die zur Weimarer Reichsverfassung vertretene Auffassung an, eine Enteignung sei schon dann anzuerkennen, "wenn das Recht des Eigentümers, mit seiner Sache gemäß § 903 BGB nach Belieben zu verfahren, zugunsten eines Dritten beeinträchtigt" werde (RGZ 116, 268 [272]; BGHZ 6, 270 [276] - Vorlagebeschluß S. 14).
  • BGH, 07.09.2017 - III ZR 71/17

    Schmerzensgeld auch für Verletzungen bei rechtmäßigen Behördenmaßnahmen möglich

    Der Anspruch auf Entschädigung kann insoweit - wie in der Senatsrechtsprechung verschiedentlich im Zusammenhang mit Vermögensschäden ausgeführt worden ist (vgl. nur Urteil vom 23. Oktober 1952 aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 10. Juni 1952 - GSZ 2/52, BGHZ 6, 270, 293, 295) - zwar im Einzelfall darin bestehen, dem Geschädigten vollen Schadensersatz zuzubilligen, aber die Kriterien der Angemessenheit und Billigkeit können auch Einschränkungen rechtfertigen.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Preisrechtliche Vorschriften enthalten in aller Regel zulässige Eigentumsbindungen (vgl. BGHZ 6, 270 [278 ff.]; WürttBadVGH, DVBl. 1952, 112; Werner Weber in: Die Grundrechte, 1954, Bd. II S. 331 [376 f.]; Huber, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 1954, Bd. II S. 309; Reinhardt in: Reinhardt/Scheuner, Verfassungsschutz des Eigentums, 1954, S. 33 f.; Scheuner, ebenda S. 118; Forsthoff, Verwaltungsrecht, 7. Aufl. 1958, S. 302).
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