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   GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72   

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https://dejure.org/1973,17
GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72 (https://dejure.org/1973,17)
GemSOGB, Entscheidung vom 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72 (https://dejure.org/1973,17)
GemSOGB, Entscheidung vom 06. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 (https://dejure.org/1973,17)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 565 Abs. 2, 318 ZPO; § 72 Abs. 3 ArbGG; § 144 Abs. 6 VwGO; § 296 Abs. 4 AO; § 126 Abs. 5 FGO; § 170 Abs. 4 SGG; §§ 2 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 3 RsprEinhG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes; Aufhebung eines Urteils durch einen obersten Gerichtshof des Bundes im zweiten Rechtsgang nach Änderung seiner Rechtsauffassung; Widerspruch der Aufhebungsbegründung zu der im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 60, 392
  • BVerwGE 41, 363
  • NJW 1973, 1273
  • MDR 1973, 738
 
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Wird zitiert von ... (206)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 5.70

    Vorläufige Aufnahme des Heftes Nr. 32 der Illustrierten "Stern" vom 11. August

    Auszug aus GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72
    Die erneute Zurückverweisung, die auch sonst nicht immer vermieden werden kann, muß entgegen der Auffassung des BVerwG-?Urteils vom 16. Dezember 1971 I C 5.70 (BVerwGE 39, 212) in Kauf genommen werden, um die richtige Anwendung der Sachnorm zu gewährleisten.
  • BFH, 25.01.1971 - GrS 6/70

    Entscheidung eines Senats - Vorliegen einer Abweichung - Gleicher Rechtsbegriff -

    Auszug aus GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72
    Insofern besteht kein Anlaß, diese Frage anders als in den Verfahren vor den Großen Senaten der obersten Gerichtshöfe des Bundes zu beurteilen (BGHZ 9, 179; BFHE 101, 247).
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72
    Insofern besteht kein Anlaß, diese Frage anders als in den Verfahren vor den Großen Senaten der obersten Gerichtshöfe des Bundes zu beurteilen (BGHZ 9, 179; BFHE 101, 247).
  • BGH, 12.03.2021 - V ZR 33/19

    "Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden

    Denn die gleiche Rechtsfrage kann auch dann zur Entscheidung stehen, wenn der gleiche Rechtsgrundsatz, mag er auch in mehreren Gesetzesbestimmungen seinen Niederschlag gefunden haben, von zwei Senaten unterschiedlich aufgefasst und gehandhabt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 1953 - GSZ 1-3/53, BGHZ 9, 179, 181; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72, BGHZ 60, 392, 394; BVerfG, wistra 2009, 307, 309).
  • BVerwG, 14.10.2020 - 8 C 23.19

    Anspruch eines IHK-Mitgliedes auf Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband DIHK

    Dieser rechtliche Maßstab bindet nunmehr im selben Umfang auch den erkennenden Senat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. September 2011 - 8 B 32.11 - Rn. 3 f.; GmS-OGB, Beschluss vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BVerwGE 41, 363 ; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1977 - 8 C 49.76 - BVerwGE 54, 116 ).
  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 75/19

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Einladung zu einem

    Voraussetzung hierfür ist, dass sich die zur Entscheidung vorgelegte Rechtsfrage im Anwendungsbereich derselben Rechtsvorschrift stellt oder dass sie auf der Grundlage von Vorschriften aufgeworfen wird, die zwar in verschiedenen Gesetzen stehen, in ihrem Wortlaut aber im Wesentlichen und in ihrem Regelungsinhalt gänzlich übereinstimmen und deswegen nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BVerwGE 41, 363 ; 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - BVerwGE 77, 370 ; vgl. auch BAG 18. September 2019 - 7 ABR 44/17 - Rn. 36; 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - Rn. 9 ; BVerwG 19. Februar 2015 - 9 C 10.14 - Rn. 34 , BVerwGE 151, 255 ) .
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