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   BGH, 17.04.1973 - X ZR 59/69   

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BGH, 17.04.1973 - X ZR 59/69 (https://dejure.org/1973,378)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1973 - X ZR 59/69 (https://dejure.org/1973,378)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1973 - X ZR 59/69 (https://dejure.org/1973,378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 153
  • NJW 1973, 1685
  • MDR 1973, 846
  • GRUR 1973, 649
  • DB 1973, 1694
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 351/04

    Behandlungsvertrag bei fehlendem Versicherungsschutz

    Geschäftsgrundlage sind die gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragspartner, die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhoben worden sind, die beim Abschluß aber zutage getreten sind, oder die dem Geschäftspartner erkennbaren oder von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Partei von dem Vorhandensein und dem künftigen Eintritt oder Nichteintritt bestimmter Umstände, auf denen sich der Geschäftswille der Parteien aufbaut (st. Rspr., z.B. BGHZ 25, 390, 392; 40, 334, 335 f; 61, 153, 160; 84, 1, 8 f; 120, 10, 23; BGH, Urteile vom 26. Oktober 1999 - X ZR 54/97 - NJW-RR 2000, 1219 und vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99 - NJW 2001, 1204, 1205).
  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

    Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten

    Die Lehre von der Geschäftsgrundlage soll eine den veränderten Umständen entsprechende Anpassung des Vertrages ermöglichen, wenn einer Seite nach der gesamten Interessenlage ein Festhalten an den ursprünglichen Absprachen unter den veränderten Umständen nicht zuzumuten ist (BGHZ 61, 153, 160).

    Dies verbietet sich schon deshalb, weil die Lehre vom Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage eine Ausprägung des Satzes von Treu und Glauben darstellt (BGHZ 61, 153, 160) und bei der Anwendung von § 242 BGB alle Umstände des konkreten Falles gegeneinander abgewogen werden müssen.

  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung;

    Die zum ungeschriebenen Grundsatz der Vertragsanpassung bei Änderung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 17. April 1973 - X ZR 59/69 - BGHZ 61, 153 und vom 15. Dezember 1983 - III ZR 226/82 - BGHZ 89, 226 ) hat aufgrund des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl I S. 3138) nunmehr ihren Niederschlag in § 313 BGB gefunden.
  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Nimmt der Arbeitgeber eine Erfindung in Anspruch, ist er grundsätzlich auch vergütungspflichtig und kann sich zunächst nicht auf mangelnde Schutzfähigkeit der Erfindung berufen (vgl. für die beschränkte Inanspruchnahme § 10 Abs. 2 ArbEG und für die unbeschränkte Inanspruchnahme BGH, Urt. v. 28.6.1962 - I ZR 28/61, GRUR 1963, 135 - Cromegal u. Urt. v. 30.3.1971 - X ZR 8/68, GRUR 1971, 475 - Gleichrichter); soweit sich später aufgrund einer Entscheidung des Patentamts oder eines Gerichts die Schutzunfähigkeit herausstellt, entfällt damit rückwirkend jeder Schutz, der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers wird davon jedoch grundsätzlich nur für die Zukunft getroffen und bleibt für die Vergangenheit unberührt, BGH, Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte; das gilt auch für die Fälle einer als Vergütung gezahlten Pauschalabfindung, BGH, Urt. v. 17.4.1973 - X ZR 59/69, GRUR 1973, 649 - Absperrventil; geleistete Zahlungen sind grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (§ 12 Abs. 6 Satz 2, vgl. auch § 10 Abs. 2 Satz 2).
  • BGH, 18.03.2003 - X ZR 19/01

    "Gehäusekonstruktion"; Anfechtung einer Vergütungsvereinbarung für eine

    Veranlaßt der Arbeitnehmer durch falsche Angaben eine Fehlbewertung der Erfindung oder verschweigt er bewußt erkennbar erhebliche Umstände, welche die Erfindung und deren Zustandekommen betreffen, so kann der Arbeitgeber eine Vergütungsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer wegen arglistiger Täuschung anfechten (vgl. Sen.Urt. v. 17.4.1973 - X ZR 59/69, GRUR 1973, 649, 650 - Absperrventil; Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 4. Aufl. § 12 Rdn. 94, 105).
  • BGH, 10.09.2002 - X ZR 199/01

    "Ozon"; Verwirkung des Anspruch des Arbeitnehmererfinders

    Dabei lassen die in § 12 ArbEG bestimmten Fristen, das Erfordernis der Schriftform für bestimmte Erklärungen und die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Festsetzung erkennen, daß § 12 ArbEG eine Schutzvorschrift an sich für alle Beteiligten, insbesondere aber für den Diensterfinder ist (BGHZ 61, 153 - Absperrventil).
  • OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    Da die Lehre vom Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage eine - nunmehr in § 313 BGB gesetzlich geregelte - Ausprägung des Satzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) darstellt, müssen vielmehr auch in einem solchen Fall alle Umstände des konkreten Falles gegeneinander abgewogen werden (vgl. BGHZ 61, 153, 160; BGH, NJW 1999, 1623, 1625).
  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 233/88

    "Salome"; Anpassung der urheberrechtlichen Vergütung für die Aufführung einer

    a) Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (st. Rspr., vgl. BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55]; 40, 334, 335 f; 61, 153, 160; 84, 1, 8 f; 89, 226, 231; BGH, Urt. v. 10.10.1984 - VIII ZR 152/83, NJW 1985, 313, 314) [BGH 10.10.1984 - VIII ZR 152/83].
  • BAG, 31.05.2016 - 9 AZB 3/16

    Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche auf Leistung einer festgestellten oder

    Die Vereinbarung einer Pauschalabfindung durch einen konkreten Geldbetrag ist möglich (vgl. BGH 17. April 1973 - X ZR 59/69 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 61, 153) , aber nicht erforderlich.
  • LG Düsseldorf, 25.03.2014 - 4a O 122/12

    Arbeitnehmererfindervergütung (Arbeitnehmererf.)

    Nur die Veränderungen, die über diesen Bereich der hinzunehmenden Veränderungen hinausgehen, sind nach § 12 Abs. 6 ArbnErfG zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 1973, 649 (650f.) - Absperrventil ).

    Das ist eine Folge des Sinns und Zwecks eines Vergleichs nach § 779 BGB (vgl. BGH GRUR 1973, 649 (650f.) - Absperrventil).

  • BGH, 23.09.1999 - X ZR 170/97

    Auslegung eines notariellen Schenkungsangebots

  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 27/91

    Geschäftsgrundlage bei Herstellung einer mehrstündigen Fersehserie - Hemingway

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 54/97

    Vergütungsanspruch des Subunternehmers für die Erstellung einer Software

  • BGH, 05.12.1974 - X ZR 5/72

    Verpflichtung zur Zahlung einer festgesetzten Vergütung für eine Erfindung

  • OVG Thüringen, 09.06.2010 - 2 KO 60/09

    Beamtenbesoldung: Bleibevereinbarung - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94

    Zur ersatzlosen Streichung der in § 3 a EStG geregelten Steuerbefreiung für

  • OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 1075/03

    Grundstückskauf: Geschäftsgrundlage beim Verkauf von zwei Grundstücken; Anspruch

  • OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1470/03

    Praxisraummiete durch Anästhesisten in Privatklinik: Schließung des

  • KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13

    Rückbürgschaft: Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Anschlussförderung im

  • LG Düsseldorf, 16.03.1999 - 4 O 171/98
  • OLG Saarbrücken, 13.04.1984 - 4 U 189/82

    Zusatzvergütung für Pumpaggregat?

  • OLG Bamberg, 17.10.1997 - 6 U 35/96

    Sanierungsvergleich: Wann entfällt Geschäftsgrundlage?

  • OLG Köln, 17.02.1978 - 6 U 86/77

    Mitursächlichkeit des HV für den Geschäftsabschluss, VV, Unterbrechung des

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