Rechtsprechung
BGH, 27.09.1973 - III ZR 131/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Bemessung der Enteignungsentschädigung für ein enteignetes Grundstück - Ablehnung des zu niedrigen Angebots zur Zahlung einer behördlich festgesetzten Entschädigung durch den Enteigneten - Zumutbarkeit der Annahme einer aus Sicht der Behörde angemessenen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abrücken des Begünstigten von seinem Angebot im Enteignungsverfahren; Ablehnung eines Zahlungsangebots; Erstattungsfähigkeit der Kosten des Besitzeinweisungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 61, 240
- NJW 1973, 2202
- NJW 1974, 320 (Ls.)
- MDR 1974, 30
- WM 1973, 1299
- DVBl 1976, 159
- DB 1973, 2181
- BauR 1974, 47
Wird zitiert von ... (54)
- BGH, 08.12.2016 - III ZR 407/15
Umsetzung eines Hochwasserschutzkonzepts: Erstattungsfähigkeit der …
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. September 1973 (III ZR 131/71, BGHZ 61, 240 ff) zeige zudem, dass auch nach der früheren Rechtsprechung zu § 96 BauGB Aufwendungen des Eigentümers, die in einem dem Enteignungsverfahren vorgelagerten Besitzeinweisungsverfahren entstanden seien, als erstattungsfähig angesehen worden seien.(4) Dem Senatsurteil vom 27. September 1973 (III ZR 131/71, BGHZ 61, 240) ist entgegen der Rechtsansicht des Berufungsgerichts eine Aussage zu einer entsprechenden Anwendung des § 121 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der gegebenen Situation nicht zu entnehmen.
Es entsprach der ständigen Rechtsprechung, dass derartige Kosten auf Grundlage des § 96 BBauG erstattungsfähig seien (s. nur Senat, Urteile vom 8. April 1965 - III ZR 60/64, NJW 1965, 1480, 1483 und vom 6. Dezember 1965 - III ZR 172/64, NJW 1966, 493, 496 sowie die weiteren Nachweise in der Senatsentscheidung vom 27. September 1973 aaO S. 248).
- BGH, 26.02.1976 - III ZR 171/73
Höhe der Enteignungsentschädigung für Teilfläche eines Flurstücks - Festlegung …
Wie der erkennende Senat mehrfach ausgesprochen hat, entfällt die Sperrwirkung der genannten Vorschrift, wenn der Enteignungsbegünstigte zwar zunächst ein angemessenes Angebot gemacht hat, aber dann im Verfahren vor der Enteignungsbehörde oder im anschließenden gerichtlichen Verfahren beantragt, die Entschädigung auf einen unter dem Angebot liegenden Betrag festzusetzen (WM 1971, 946; BGHZ 61, 240, 243 ff; Urteil vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 -, S. 13 ff).Der Senat hat in der nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidung BGHZ 61, 240 und im Urteil vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 - die mit dem Urteil in WM 1971, 946 eingeleitete Rechtsprechung über die Unbeachtlichkeit nicht aufrechterhaltener Angebote weitergeführt.
Er hat vor allem darauf abgestellt, daß es dem Grundsatz rechtsstaatlicher Verwaltung und dem Gebot konsequenten Verhaltens widerspreche, wenn der Begünstigte von einem angemessenen Angebot nachträglich wieder abrücke (BGHZ 61, 240, 244).
Zudem hat der erkennende Senat in BGHZ 61, 240, 244 betont, daß nicht auf die hypothetische Entwicklung im Einzelfall abzuheben ist.
Auf ein Verschulden oder sonstige subjektive Umstände ist daher nicht abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 -, S. 15; vgl. auch BGHZ 61, 240, 244).
Auch die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Erstattung der Vertretungskosten sind im Ansatz richtig (vgl. auch BGHZ 61, 240, 247 ff).
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist jedoch als Streitwert in der Regel ein Bruchteil von 20 % des Grundstückswertes anzunehmen (BGHZ 61, 240, 252).
- BGH, 26.02.1976 - III ZR 164/73
Berücksichtigung von Wertsteigerungen bis zur mündlichen Verhandlung im …
Daher sind bei der Bemessung der Entschädigung auch die Preisveränderungen zu berücksichtigten, die in dem Zeitraum zwischen dem Zugang des Angebots und seiner Rücknahme oder Einschränkung eingetreten sind (Ergänzung zu BGHZ 61, 240).wenn der Enteignungsbegünstigte zwar zunächst ein angemessenes Angebot gemacht hat, aber dann im Verfahren vor der Enteignungsbehörde oder im anschließenden gerichtlichen Verfahren beantragt, die Entschädigung auf einen unter dem Angebot liegenden Betrag festzusetzen (Senatsurteile in WM 1971, 946; BGHZ 61, 240, 243 ff; vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 - S. 13 ff).
Der Senat hat in den nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen vom 27. September 1973 (BGHZ 61, 240) und vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 - S. 13 ff, die mit dem Urteil in WM 1971, 946 eingeleitete Rechtsprechung über die Unbeachtlichkeit nicht aufrechterhaltener Angebote weitergeführt.
Er hat vor allem darauf abgestellt, daß es dem Grundsatz rechtsstaatlicher Verwaltung und dem Gebot konsequenten Verhaltens widerspreche, wenn der Begünstigte von einem angemessenen Angebot nachträglich wieder abrücke (BGHZ 61, 240, 244).
Zudem hat der erkennende Senat in BGHZ 61, 240, 244 betont, daß nicht auf die hypothetische Entwicklung im Einzelfall abzuheben ist.
Auf ein Verschulden oder sonstige subjektive Umstände ist daher nicht abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 -, S. 15; vgl. auch BGHZ 61, 240, 244).
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist jedoch als Streitwert in der Regel ein Bruchteil von 20 % des Grundstückswertes anzunehmen (BGHZ 61, 240, 252).
- BGH, 26.02.1976 - III ZR 167/73
Höhe der Enteignungsentschädigung für Teilfläche eines Flurstücks - Bemessung des …
Wie der erkennede Senat mehrfach ausgesprochen hat, entfällt die Sperrwirkung des § 95 Abs. 2 Nr. 2 BBauG, wenn der Enteignungsbegünstigte zwar zunächst ein angemessenes Angebot gemacht hat, aber dann im Verfahren vor der Enteignungsbehörde oder im anschließenden gerichtlichen Verfahren beantragt, die Entschädigung auf einen unter dem Angebot liegenden Betrag festzusetzen (WM 1971, 946; BGHZ 61, 240, 243 ff; Urteil vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 - S. 13 ff).Der Senat hat in den nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen vom 27. September 1973 (BGHZ 61, 240), und vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 -, S. 13 ff, die mit dem Urteil in WM 1971, 946 eingeleitete Rechtsprechung über die Unbeachtlichkeit nicht aufrechterhaltener Angebote weitergeführt.
Er hat vor allem darauf abgestellt, daß es dem Grundsatz rechtsstaatlicher Verwaltung und dem Gebot konsequenten Verhaltens widerspreche, wenn der Begünstigte von einem angemessenen Angebot nachträglich wieder abrücke (BGHZ 61, 240, 244).
Zudem hat der erkennende Senat in BGHZ 61, 240, 244 betont, daß nicht auf die hypothetische Entwicklung im Einzelfall abzuheben ist.
Auf ein Verschulden oder sonstige subjektive Umstände ist daher nicht abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72, S. 155 vgl. auch BGHZ 61, 240, 244).
Auch die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Erstattung der Vertretungskosten sind im Ansatz richtig (vgl. auch BGHZ 61, 240, 247 ff).
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist jedoch als Streitwert in der Hegel ein Bruchteil von 20 % des Grundstückswertes anzunehmen (BGHZ 61, 240, 252).
- OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 9 U 23/12
Staatshaftung: Verkehrsunfall infolge "Feindlichem Grün" einer Ampelanlage; …
Dies ist in der Rechtsprechung für entsprechende Fälle anerkannt (vgl. BGHZ 61, 240, 241). - BGH, 17.12.1992 - III ZR 112/91
Nutzungbeschränkungen nach Denkmalschutzgesetz NRW
Eine - hier nicht einschlägige - Ausnahme von diesem Grundsatz macht der Bundesgerichtshof nur insofern, als Anwaltskosten des Betroffenen grundsätzlich auch dann erstattungsfähig sind, wenn dieser sich erfolglos gegen den Grund der Enteignung wehrt oder das von ihm abgelehnte Angebot des Begünstigten der "richtigen" Entschädigung entsprochen hat (Senatsurteil BGHZ 61, 240, 250). - BGH, 25.11.1974 - III ZR 42/73
Voraussetzungen eines Enteignungsverlangens des Eigentümers
In seinen Urteilen vom 27. November 1969 - III ZR 25/69 = BauR 1970, 41 = BRS Band 26 Nr. 2 und vom 27. September 1973 - III ZR 131/71 - WM 1973, 1299, 1301 (insoweit in BGHZ 61, 240 nicht abgedruckt) hat der erkennende Senat diese Auslegung bestätigt. - BGH, 12.01.1984 - III ZR 103/82
Berücksichtigung entwicklungsbedingter Werterhöhungen bei der Bemessung der …
In diesem Falle kann auch die Frage, ob dem Eigentümer ein angemessenes Kaufangebot unterbreitet wurde, dessen Annahme ihm zuzumuten war (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 61, 240, 245 ff.;… Krohn a.a.O. Rn. 290, 291 m.w.Nachw.;… BGB-RGRK 12. Aufl. Rn. 108 m.w.Nachw.), zu verneinen und damit eine dem Eigentümer ungünstige Festschreibung der Preisverhältnisse abzulehnen sein.Ferner wird zu klären sein, ob der Kreis von einem etwa unterbreiteten angemessenen Angebot später wieder abgerückt ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 61, 240, 243 ff.;… Krohn a.a.O. Rn. 292;… Kreft WM-Sonderbeilage 7/1982, S. 16 f., jew. m. Rechtsprechungsnachweisen).
- BGH, 14.02.1974 - III ZR 12/72 Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß das Bundesbaugesetz besondere Vorschriften über eine Erstattung der dem Eigentümer im Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren entstehenden notwendigen Kosten für eine anwaltliche Vertretung nicht enthält, diese vielmehr nur als besonderer Vermögensnachteil (Folgeschaden) im Sinn des § 96 Abs. 1 BBauG bei der Bemessung der Enteignungsentschädigung Berücksichtigung finden können (BGH NJW 1973, 2202, 2205, 2206; 1966, 493, 496; 1965, 1480, 1483; WM 1968, 478, 482; 1964, 968, 972).
Dabei sind die vom Senat hierzu aufgestellten Grundsätze zu beachten, wie sie insbesondere in der Entscheidung vom 27. September 1973 - III ZR 131/71 = NJW 1973, 2202 zur Frage der Notwendigkeit von Aufwendungen im Besitzeinweisungsverfahren und zu dem Streitwert eines solchen enthalten sind.
- BGH, 27.11.2014 - III ZR 93/14
Orientierung einer Streitwertfestsetzung nach dem Interesse an der vorläufigen …
Auch in diesem Fall ist der Wert entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats nach § 3 ZPO mit 20 % des Werts der betroffenen Grundstücksfläche zu bemessen (vgl. Senatsurteile vom 27. September 1973 - III ZR 131/71, BGHZ 61, 240, 251 f; vom 26. Februar 1976 - III ZR 164/73, WM 1976, 669, 672; vom 2. Februar 1978 - III ZR 29/76, WM 1978, 518; siehe auch Beschluss vom heutigen Tage in der Sache III ZR 92/14). - BGH, 26.11.2009 - III ZR 326/08
Bemessung eines Grundstückswertes bei Einbeziehung eines Grundstücks in ein …
- BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99
Besitzeinweisungsverfahren, vorzeitige Besitzeinweisung, Zuständigkeit, …
- BGH, 27.01.1977 - III ZR 153/74
Voraussetzungen einer Teilenteignung
- BGH, 17.10.1974 - III ZR 53/72
Angemessenheit eines Entschädigungsangebots
- BGH, 22.05.1984 - III ZB 31/83
Vertretung der Parteien in Baulandsachen
- BGH, 01.03.1984 - III ZR 197/82
Voraussetzungen der Enteignung
- BGH, 02.02.1978 - III ZR 29/76
Durch die Entschädigungsbehörde zugesprochene Besitzeinweisungsentschädigung - …
- BGH, 13.11.1975 - III ZR 76/74
Erstattungsfähigkeit von Rechtsvertretungs- und Sachverständigenkosten bei …
- BGH, 10.04.1997 - III ZR 111/96
Entschädigung für eine Wertminderung durch Enteignung eines Teils eines …
- BGH, 27.11.2014 - III ZR 92/14
Vorläufige Besitzeinweisung einer Teilfläche zur Errichtung und zum Betrieb von …
- OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 100 W 1/03
Städtebauliche Entwicklung: Gültigkeit einer Entwicklungssatzung im Hinblick auf …
- VGH Bayern, 02.10.2014 - 22 A 14.40021
Streitwerthöhe in Verfahren über eine vorzeitige Besitzeinweisung
- OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 21 W 1/06
Streitwertbemessung: Streitwert eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung eines …
- BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 186/79
Wegfall der Geschäftsgrundlage - Risiko eines Vollmachtmissbrauchs - Mißssbrauch …
- BGH, 19.06.1986 - III ZR 22/85
Bestimmung des Stichtags für die noch festzusetzende Enteignungsentschädigung bei …
- BGH, 02.07.1992 - III ZR 180/90
Entschädigungsansprüche bei Kiesabbau wegen Verlusten im Böschungsbereich einer …
- VG Würzburg, 27.01.2014 - W 4 S 14.12
Vorläufiger Rechtsschutz; vorzeitige Besitzeinweisung; Änderung einer …
- VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
Verfassungsbeschwerde gegen einen Besitzeinweisungsbeschluss; Rechtmäßigkeit …
- OVG Thüringen, 11.03.1999 - 2 EO 1247/98
Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht
- VGH Bayern, 14.12.2012 - 8 AS 12.40066
Vorzeitige Besitzeinweisung, Gebotensein des Beginns von Baumaßnahmen, gebundene …
- BGH, 29.03.1976 - III ZR 92/74
Streit über die Höhe der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück - Anrechnung …
- VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 A 12.40065
Vorzeitige Besitzeinweisung; Gebotensein des Beginns der Bauarbeiten, gebundene …
- BGH, 16.12.1974 - III ZR 39/72
Bemessung der Enteignungsentschädigung
- BGH, 25.11.1974 - III ZR 59/73
Enteignungsentschädigungsanspruch in Form eines Übernahmeanspruchs bei …
- OLG München, 01.12.2003 - W 8/03
Streitwert in Besitzeinweisungsstreitigkeiten
- OLG Naumburg, 29.11.2012 - 2 U 63/12
Gegenstandswert: Anwaltliche Vertretung des Grundstückseigentümers im …
- VGH Bayern, 02.11.2011 - 8 CS 11.2104
Erneuerung einer Gemeindeverbindungsstraße; Enteignung; vorzeitige …
- OLG München, 01.12.2003 - W 7/03
Streitwertfestsetzung in einer Baulandsache bei Nichtberücksichtigung von …
- BGH, 14.06.1984 - III ZR 41/83
Form des Antrags auf Entschädigung im Ersatzland
- BGH, 24.01.1980 - III ZR 26/78
Voraussetzungen der Sperrwirkung eines Kaufangebots
- VGH Bayern, 05.04.2013 - 8 AS 13.40015
Erfordernis des ernsthaften Bemühens zum freihändigen Erwerb im …
- VG Gera, 12.01.2007 - 3 E 901/06
- BGH, 21.05.1982 - III ZR 119/81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Festsetzung von …
- BGH, 22.06.1978 - III ZR 172/76
Höhe einer Enteignungsentschädigung - Anspruch auf Entschädigung für …
- VG München, 11.12.2014 - M 24 K 14.2046
Anspruch auf Kostenfestsetzung bzw. Erstattung der Anwaltskosten nach Abschluss …
- VG Würzburg, 22.10.2013 - W 4 K 13.322
Aufwendungserstattungsanspruch im vorzeitigen Besitzeinweisungsverfahren
- VGH Bayern, 05.04.2013 - 8 AS 13.40012
Vorläufiger Rechtsschutz, vorzeitige Besitzeinweisung, Ladungsfrist, Gebotensein …
- LG Kleve, 26.10.2010 - 3 O 162/07
Flugunfall
- BGH, 21.12.1977 - III ZR 127/75
Anspruch auf Enteignungsentschädigung für Grundstücksentziehung - …
- VG Würzburg, 13.08.2014 - W 4 S 14.765
Vorläufiger Rechtsschutz; vorzeitige Besitzeinweisung; fehlendes …
- VG Würzburg, 13.08.2014 - W 4 S 14.758
Vorläufiger Rechtsschutz; vorzeitige Besitzeinweisung; kommunales …
- OLG München, 01.06.1989 - 1 U 5020/88
- BGH, 23.06.1975 - III ZR 86/72
Verspätete Enteignungsentschädigung - Bestimmung des Verkehrswertes eines …
- BGH, 25.11.1974 - III ZR 142/73
Anspruch auf Übernahme eines als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Grundstücks …